Zwei Geschäftsmänner sitzen gemeinsam in einer Cafeteria und unterhalten sich.
Ihre Altersvorsorge – bezahlt von Ihrem Arbeitgeber

Vermögens­wirksame Leistungen

  • Vermögenswirksame Leistungen, auch mit VL oder VWL ab­gekürzt, sind eine zu­sätzliche Geld­leistung von Ihrem Arbeit­geber, die bis zu 40 Euro im Monat beträgt und als Spar­anlage fürs Alter dient.
  • Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie bei der Allianz die VL-Lebensversicherung als private Altersvorsorge und die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge wählen.
  • Mit der staatlich geförderten Spar­form können Sie Vermögen bilden oder über eine zusätzliche Rente vorsorgen.
  • Steuer­vorteile erhalten Sie ent­weder über steuer­freie Beiträge oder Sie zahlen weniger Steuer auf Erträge, ab­hängig vom ge­wählten Modell.
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Leistungs­übersicht
  • Wenn Sie einen Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen haben, gewährt Ihnen der Arbeit­geber bis zu 40 Euro jeden Monat - i.d.R. unabhängig von der Höhe Ihres Gehalts.
  • Wir empfehlen zur Anlage Ihrer vermögens­wirk­samen Leistungen zwei starke Produkte: Die VL-Lebens­ver­sicherung als private Alters­vorsorge und die Direkt­versicherung durch Entgelt­um­wandlung als betriebliche Altersversorgung.
  • Bei der VL-Lebens­ver­sicherung erhalten Sie zum Ende der Vertrags­laufzeit eine ein­malige Kapital­zahlung. Sie ist steuer­begünstigt, da lediglich 50 Prozent des Kapitals versteuert werden müssen.
  • Da vermögens­wirksame Leistungen Bestand­teil des Arbeitnehmer­gehalts sind, können Sie diese auch aufgrund des Rechts­an­spruchs auf Entgeltumwandlung in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung um­wandeln. Damit sind die Beiträge im Rahmen der jeweiligen Fördergrenzen steuer- und sozial­abgabenfrei. Die Direkt­versicherung bietet Ihnen dabei den Vorteil, dass Sie zum Renten­beginn je nach Förder­art anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapital­zahlung wählen können.
Nachhaltigkeit
Die Allianz Lebensversicherung nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden und Kundinnen wahr. Dazu verfolgt sie eine Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage.
Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Der Anspruch und die Höhe der vermögens­wirk­samen Leistungen können sich aus einem Tarif­vertrag, einer Betriebs­verein­barung, ihrem Arbeits­vertrag oder aus dem Besoldungs­gesetz für Beamte und Beamtinnen ergeben. Daraus ergeben sich i.d.R. auch die Möglich­keiten zur Verwendung der VL. Wir emp­feh­len Ihnen für Details auf Ihren Arbeit­geber/Ihre Personal­abteilung zuzu­gehen.
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
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Ihre Vorteile
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Entscheidungs­­hilfe

Wählen Sie aus zwei Möglichkeiten aus:

  • Private Alters­vorsorge: Die vermögens­wirksamen Leistungen bringen Ihnen hohe Fle­xi­bili­tät bei der Kapital­ver­wendung.
  • Betriebliche Altersversorgung: VL sind Bestand­teil des Arbeit­nehmer­gehalts und können somit steuer- und ggf. sozial­ab­gaben­frei um­gewandelt werden.
Infografik - Vermögenswirksame Leistungen
Das passende Produkt für Sie
Tipp: Vorteile verstehen

Sie können vermögens­wirksame Leistungen in folgende An­lagen ein­zahlen:

  • in eine VL-Lebens­ver­sicherung
  • in einen Fonds­spar­plan
  • in einen Bau­spar­vertrag

Anstelle dieser klassischen VL-Anlage­lösungen können Sie als Arbeit­nehmer:in auch eine Zu­sage auf eine betrieb­liche Altersversorgung nutzen. Das kann zum Beispiel eine Direktversicherung sein.

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Häufige Fragen

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeit­nehmer­spar­zulage fördert der Staat die Vermögens­bildung der Arbeit­nehmer:innen zusätzlich mit einer Geld­zulage. Das Vermögens­bildungs­gesetz sieht ver­schiedene Anlage­formen der vermögens­wirksamen Leistungen vor, allerdings erhalten Sie eine Arbeit­nehmer­spar­zulage nur bei einem Bau­spar­vertrag oder einem Fonds­spar­plan.

Ob Sie diese zu­sätzliche staat­liche Förderung in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem Ein­kommen ab – und ob Sie allein­stehend oder mit Ihrem Ehe­gatten bzw. Ihrer Ehe­gattin, Lebens­partner oder Ihrer Lebens­partnerin zusammen­veranlagt sind. Wenn Sie abhängig vom Produkt oberhalb der Einkom­mens­grenzen ver­dienen, er­halten Sie keine Arbeit­nehmer­sparzulage.

Kann ich frei wählen, wie ich meine vermögenswirksamen Leistungen verwende?

Grundsätzlich entscheiden Sie un­abhängig, wie Sie Ihre vermögens­wirksamen Leistungen einsetzen.

Je nachdem in welcher Verein­barung der An­spruch auf vermögens­wirksame Leistungen geregelt ist, sind ggf. Besonder­heiten zu beachten. Am besten Sie gehen auf Ihren Arbeit­geber/Ihre Personal­abteilung zu.

Warum sollte ich meine vermögenswirksamen Leistungen bei der Allianz anlegen?

Die Allianz ist ein finanz­starker Ver­sicherer. Diese wirt­schaft­liche Stärke garantiert Ihnen Sicher­heit für Ihre private und betriebliche Vorsorge.

Wie sicher sind meine vermögenswirksamen Leistungen in einer Lebensversicherung?

Bei Vertrags­schluss weisen wir Ihnen ein Garantie­kapital aus. Somit haben Sie Planungs­sicherheit. Durch die Ver­zinsung kann sich dieser Betrag auf das sogenannte Gesamt­kapital er­höhen – diese Ver­zinsung kann jedoch nicht garantiert werden.

Sind meine vermögenswirksamen Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung geschützt?

Gesetzlich unverfallbare Anwart­schaften auf eine betrieb­liche Alters­versorgung können weder bei einer Insolvenz Ihres Arbeit­gebers noch nach Ihrem Aus­scheiden aus der Firma aufgelöst werden: Damit erhalten Sie auch dann Ihre zu­sätzliche Rente aus den vermögens­wirksamen Leistungen, wenn Ihre Firma pleitegeht – außerdem hat das vor­handene Vorsorge­vermögen einer betrieblichen Alters­ver­sorgung keinen Einfluss auf die Er­mittlung und Be­messung des Anspruchs auf Bürger­geld.

Zudem gibt es für Leistungen der betrieb­lichen Alters­ver­sorgung einen Frei­betrag bei der Grund­sicherung im Alter.

Wie viel kann ich in einen VL-Vertrag einzahlen?

Sie können in einen VL-Vertrag bis zu 40 Euro monatlich ein­zahlen. Im Ideal­fall trägt Ihr Arbeit­geber diesen Betrag. Wenn Sie von ihm nicht die vollen 40 Euro er­halten, können Sie die Beiträge auch selbst auf­stocken.

Wie werden Beiträge und Leistungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Das hängt von der Ver­wendung der vermögens­wirk­samen Leistungen ab.

Private Alters­vorsorge

Wenn Sie für Ihre private Alters­vorsorge eine VL-Lebens­ver­sicherung ab­schließen, zahlen Sie Ihre Beiträge aus dem ver­steuerten Netto­einkommen. Dafür haben Sie später im Ruhe­stand eine Steuer­ver­günstigung: Lief diese Ver­sicherung mindestens 12 Jahre und sind Sie bei Aus­zahlung 62, wird der erwirt­schaftete Ertrag der Lebens­ver­sicherung nur zu 50 Prozent versteuert – Sozial­ab­gaben fallen keine an, sofern Sie in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung pflicht­versichert sind.

Betriebliche Altersversorgung

Wenn Sie mit Ihrem Arbeit­geber ver­einbaren, Ihre vermögens­wirk­samen Leistungen für eine betrieb­liche Altersversorgung zu ver­wenden – zum Beispiel für die Direkt­ver­sicherung der Allianz – gewin­nen Sie meist zwei Steuer­vorteile:

  1. Ihre Beiträge sind in gewis­sen Grenzen steuer- und ge­gebenen­falls sozial­abgaben­frei – Sie sparen auf die ein­gezahlten Beiträge die Ab­gaben, denn Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Brutto­einkommen.
  2. Im Gegen­zug werden die Leistungen be­steuert und bei Personen, die in der gesetz­lichen Kranken- und Pflege­ver­sicherung versichert sind, mit Sozial­abgaben belegt. Ihr Vorteil: Der Steuer­satz ist im Ruhe­stand oft deutlich niedriger als im Erwerbs­leben.

Kann ich in der betrieblichen Altersversorgung auch die Riester-Förderung nutzen?

Ja, die Riester-Förderung ist im Rahmen der betrieb­lichen Altersversorgung möglich. Die Riester-Förderung ist eine mit staat­lichen Zu­lagen be­ziehungs­weise durch Sonder­aus­gaben­abzug ge­förderte, betrieb­liche Vor­sorge nach §§ 10a, 79 ff. des Ein­kom­men­steuer­gesetzes (EStG). Die Beitrags­zahlung erfolgt aus dem Netto­gehalt. In der Renten­phase sind die Leistungen individuell zu ver­steuern und es fallen keine Sozial­ver­sicherungs­beiträge an.
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