Risikolebensversicherung für Senioren und Rentner: Kann man im Alter eine Risikolebensversicherung abschließen?
Kann man im Alter eine RLV ab­schließen?

Risikolebens­versiche­rung für Senioren und Rentner

  • Wann ist sie sinnvoll: Eine Risikolebensversicherung speziell für Senioren oder Seniorinnen gibt es nicht. Dieser Ratgeber erklärt, unter welchen Umständen eine Risikolebens­versicherung (RLV) im Alter sinnvoll sein kann.
  • Absicherung für Hinterbliebene: Der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Rentner:innen und Senioren oder Seniorinnen kann sinnvoll sein, um Hinterbliebene finanziell abzusichern, z.B. im Fall von laufenden Immobilienkrediten, für die noch keine Absicherung besteht oder für unverheiratete Paare. Allerdings sind die RLV-Beiträge für ältere Menschen meist höher als für junge.
  • Altersgrenze: Das Höchstalter für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist je nach Versicherer unterschiedlich. Es liegt häufig bei bis 70 oder 75 Jahren, das heißt der Abschluss ist mit 69 bzw. 74 Jahren noch möglich.
  • Alternative zur Risikolebensversicherung: Ältere Menschen, die Ihre Angehörigen bei den Beerdigungskosten finanziell entlasten möchten, sollten alternativ zur RLV eine Sterbegeldversicherung erwägen.
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Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall

Obwohl der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Rentner:innen und Senioren oder Seniorinnen nicht so üblich ist wie für junge Familien bzw. Paare, kann sie in einigen Fällen auch für über 50-Jährige sinnvoll sein: Zum Beispiel, wenn ein Kredit für ein Haus oder eine Eigentums­wohnung noch nicht abbezahlt und bisher auch nicht abgesichert ist oder sie in einer unverheirateten Partnerschaft leben.

Wenn einer der Kreditnehmer:innen überraschend stirbt, kann es passieren, dass der Partner oder die Partnerin mit der Tilgung des Kredits allein bleibt. In so einem Fall kann eine Risikolebensversi­cherung finanzielle Absicherung bieten. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist beziehungsweise wenn der oder die Hinterbliebene den Kredit dann nicht mehr abbezahlen könnte. Ein weiterer Grund für eine Risikolebensversicherung für Senioren oder Seniorinnen kann sein, dass Sie in einer festen Partnerschaft leben, jedoch nicht verheiratet sind. Im Gegensatz zu Ehepaaren haben unverheiratete Paare im Todesfall keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Wenn der oder die Begünstigte nur geringe Rentenansprüche aufgebaut hat und die versicherte Person zuerst stirbt, lässt sich die Zukunft des ersten mit einer RLV finanziell absichern.

Zwar ist für die meisten Rentner:innen die Absicherung der Kinder kein Thema (mehr). Dennoch kann es im Ausnahmefall sein, dass letztere noch auf finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen sind, da sie sich z.B. in der Ausbildung befinden. In solchen Fällen kann eine Risikolebensversicherung auch für Senioren und Seniorinnen eine gute Möglichkeit sein, die Absicherung Ihrer Kinder auch im Fall ihres Versterbens zu gewährleisten – wenn Sie es nicht schon vorher getan haben.

Beides sind Formen der Lebensversicherung, die Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichern. Jedoch gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Lebensversicherungs-Typen: Die Risiko­lebensversi­cherung beschränkt sich auf den Hinterbliebenenschutz. Die Versiche­rungssumme wird nur dann ausgezahlt, wenn der oder die Versicherungs­nehmer:in stirbt. Dadurch fallen die Beiträge meist recht niedrig aus. Bei der Kapital­lebensver­sicherung wird zusätzlich zum Todesfallschutz Kapital aufgebaut, das beispielsweise der Altersvorsorge dienen kann. Die angesparte Summe wird am Versicherungsende einmalig ausgezahlt. Die Beiträge sind deswegen oft höher als für eine Risikolebensversicherung, jedoch gibt es hier in jedem Fall Geld zurück.

Viele Versicherer bieten die Kapitallebensversicherung nicht mehr an und haben diese durch moderne private Rentenversicherungen ersetzt. Je nachdem, ob Sie Ihre Hinterbliebenen absichern oder für die Rente vorsorgen möchten, können Sie eine RLV oder eine private Rentenversicherung abschließen.

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Je nach Versicherer ist Höchstalter unterschiedlich
Das Höchstalter für den Abschluss einer Risikolebensversicherung für Seniorinnen und Senioren ist je nach Versicherer unterschiedlich. Häufig ist ein Abschluss bis zum 70. bzw. 75. Lebensjahr möglich. Welche Laufzeit Sie im Einzelfall wählen können, hängt ebenfalls von dem Versicherer und dem Tarif ab. Dies ist bei den Anbietern unterschiedlich geregelt.
Ältere Menschen müssen in der Regel mit höheren Beiträgen für die Risikolebensversicherung rechnen als jüngere. Wie hoch Ihr RLV-Beitrag bei der Allianz ausfallen würde, können Sie in unserem Rechner erfahren.

Wenn Sie nur die Beerdigungskosten absichern möchten, kann eine Sterbegeldversicherung statt einer Risikolebensversicherung für Rentner:innen die bessere Wahl sein. Zumal Sie in der Regel für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nur wenige bis keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Bei Versicherern, die auf die Gesundheitsprüfung verzichten, gelten häufig Wartezeiten. Das heißt die Todesfallleistung wird fällig, wenn der oder die Versicherte nach Ablauf der Wartezeit verstirbt. Stirbt die Person aber vor Ablauf, werden in der Regel stattdessen die gezahlten Beiträge erstattet. Manche Versicherer erbringen bei Unfalltod jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit die doppelte Todesfallleistung. Manche Versicherer bieten zusätzlich Serviceleistungen im Todesfall wie eine Beratung an.

Beide Versicherungen bieten einen Todesfallschutz. Sie unterscheiden sich jedoch in verschiedenen Punkten, z.B. in der Höhe der Versicherungssumme: Während diese bei der Sterbegeldversicherung mit häufig bis zu 20.000 Euro eher niedrig ausfällt, sind bei der RLV deutlich höhere Beträge von bis zu acht Millionen Euro oder mehr möglich. Da bei ersterer außerdem häufig keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, können auch ältere Menschen mit Vorerkrankungen die Versicherung abschließen.

Wenn Sie nur die Beerdigungskosten absichern möchten, kann eine Sterbegeldversicherung statt einer Risikolebens­versicherung für Rentner:innen die bessere Wahl sein, zumal Sie in der Regel für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nur wenige bis keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Bei Versicherern, die auf die Gesundheitsprüfung verzichten, gelten häufig Wartezeiten. Das heißt die Todesfallleistung wird fällig, wenn der oder die Versicherte nach Ablauf der Wartezeit verstirbt. Stirbt die Person aber vor Ablauf, werden in der Regel stattdessen die gezahlten Beiträge erstattet. Manche Versicherer erbringen bei Unfalltod jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit die doppelte Todesfallleistung. Manche Versicherer bieten zusätzlich Serviceleistungen im Todesfall wie eine Beratung an.

Beide Versicherungen bieten einen Todesfallschutz. Sie unterscheiden sich jedoch in verschiedenen Punkten, z.B. in der Höhe der Versicherungssumme: Während diese bei der Sterbegeldversicherung mit häufig bis zu 20.000 Euro eher niedrig ausfällt, sind bei der RLV deutlich höhere Beträge von bis zu acht Millionen Euro oder mehr möglich. Da bei ersterer außerdem häufig keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, können auch ältere Menschen mit Vorerkrankungen die Versicherung abschließen.

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