Auszahlung kapital­bildender Lebens­versicherungen nach Ablauf

Lebens­versicherung Auszahlung

Dieser Ratgeber behandelt die Auszahlung kapitalbildender Lebensversicherungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den oder die Versicherungsnehmer:in. Wir erklären die Auszahlung im Erlebensfall. Das bedeutet: Sie erhalten die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung zu Lebzeiten und haben dann die Möglichkeit, das angesparte Kapital nach Auszahlung wieder anzulegen. Erklärungen zur Auszahlung von Lebensversicherungen im Todesfall finden Sie hier. Alle Informationen zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung finden Sie hier.

Wollen Sie sich Ihre Lebensversicherung nach Ablauf des Vertrags auszahlen lassen, so handelt es sich bei einer solchen Auszahlung formal um eine sogenannte Ablaufleistung. In einem solchen Fall informiert Sie in der Regel Ihr Versicherungsunternehmen über den Termin, an dem Ihre Lebensversicherung fällig ist und ausgezahlt wird. Das geschieht in der Regel einige Monate vor Ablauf, den genauen Auszahlungsbetrag erfahren Sie normalerweise wenige Wochen vor Fälligkeit. Spätestens dann stellt sich für Sie die Frage: Was ist jetzt zu tun? Wird eine Lebensversicherung nach Ablauf automatisch ausgezahlt? 

In der Regel funktioniert das ganz einfach für Sie: Ihr Lebensversicherer sendet Ihnen rechtzeitig ein Schreiben, in dem Sie auswählen, ob Sie sich den Geldbetrag auszahlen lassen oder eine lebenslange Rente wollen. Zudem können Sie sich auch für eine Kombination aus beidem entscheiden. Zusätzlich geben Sie einfach Ihre Bankverbindung an und senden das Schreiben an Ihren Versicherer zurück. Bei Fälligkeit der Lebensversicherung zahlt Ihr Versicherer das angesparte Geld samt Zinsen, Zinseszinsen und Überschussbeteiligung abzüglich möglicher Steuern an Sie aus. 

Tipp für Sie: Sie können sich nach Erhalt des Schreibens über Ihre fällig werdende Lebensversicherung direkt Informationen über eine Wiederanlage des Geldes bei Ihrem Versicherungsunternehmen einholen. Grundsätzlich gilt: Sind Sie daran interessiert, Ihr Geld wieder anzulegen, sollten Sie sich über alle Möglichkeiten zur Wiederanlage Ihrer Lebensversicherung informieren. 

Vom Schreiben zu Ihrer fällig werdenden Lebensversicherung bis zu deren Auszahlung dauert es ein paar Wochen, da Ihr Versicherungsunternehmen Sie in der Regel frühzeitig über den Ablauf Ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung informiert. Je nach Vertragsgestaltung können Sie wählen, ob Sie den Betrag als monatliche oder jährliche Rente, per Teilauszahlung mit anschließenden monatlichen Rentenzahlungen oder per Einmalzahlung bekommen wollen.
Die Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung meldet das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nicht an das Finanzamt. Kapitalleistungen aus Verträgen mit Vertragsabschluss vor 2005 sind in der Regel steuerfrei. Bei steuerpflichtigen Kapitalleistungen, zum Beispiel aufgrund eines Vertragsabschlusses ab 2005, wird von den in der Kapitalleistung enthaltenen Erträgen die Kapitalertragsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Hierüber erhalten Sie eine Kapitalertragsteuerbescheinigung. Nur im Falle einer lebenslangen Rentenleistung wird diese jährlich als sog. Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung übermittelt und automatisch in Ihrer steuerlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Bei der Wiederanlage einer kapitalbildenden Lebensversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Die richtige Wahl ist dabei von Ihrer aktuellen Lebenssituation abhängig, wie zum Beispiel von Ihrer finanziellen Lage und Ihrer weiteren Lebensplanung. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich mit Ihrer ablaufenden Lebensversicherung zum Beispiel einen lang ersehnten Wunsch erfüllen oder Schulden tilgen wollen. Dennoch sollten Sie Ihren Lebensstandard im Alter im Blick behalten. Dabei kann eine private Rentenversicherung, eine Sofortrente oder eine zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung hilfreich sein. Ein Überblick über die Möglichkeiten der Wiederanlage ablaufender Lebensversicherungen:
Sie können eine Auszahlung aus Ihrer fälligen Lebensversicherung als Wiederanlage in eine private Rentenversicherung investieren lassen. Je nachdem wie Ihre aktuelle Lebenssituation oder -planung aussieht, können Sie mit den Produktlösungen der Allianz entscheiden, wie lange Sie anlegen wollen. Ebenso können Sie sich für eine Kapitalzahlung oder Rentenleistungen oder Kombination entscheiden. Bei den Produkten haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Präferenzen an Chancen und Sicherheiten nach Ihren Wünschen zu gewichten. Im Alter können Sie von einer sicheren Rente profitieren, die auf jeden Fall Ihr ganzes Leben lang gezahlt wird.
Bernd (63 Jahre): Fokus auf sichere Lösung mit einer Privatrente
  • Bernd (63 Jahre alt) bekommt in Kürze 50.000 Euro aus einer fälligen Lebens­ver­sicherung (steuer­freie Leistung durch Vertrags­abschluss vor 2005) ausbezahlt und möchte das Geld wieder anlegen. Seinen Sparer­freibetrag hat er bereits ausgeschöpft. Da er in zwei Jahren in Rente gehen möchte, will er diese mit einer monatlichen Privat­rente aufstocken. Bernd strebt dabei nach einer sicheren, lang­fristig­en Lösung, die aber auch attraktive Rendite­chancen bietet. Daher wählt er eine private Renten­ver­sich­erung gegen Einmal­beitrag und bekommt so in dem folgenden, aufgezeigten Beispiel ab Renteneintritt monatlich 205 Euro.
  • Seine Vorteile: Er bekommt lebens­lang eine garantierte monatliche Rente. Das Geld ist im Sicherungsvermögen des Lebensversicherers geschützt, erwirtschaftet Renditen, Überschuss­be­teilig­ungen und damit eine attraktive Gesamt­verzinsung. Zudem profitiert er von einer möglichen Steuer­ver­günstigung. Da sein Renteneintritt mit 65 Jahren erfolgt, zahlt er auf 18 Prozent der Renten­zahlung Steuern, den so­genannten Ertrag­santeil - der Rest bleibt steuerfrei.
Alfred (53 Jahre): Höhere Rente dank Anlage am Kapitalmarkt
  • Alfred (53 Jahre alt) möchte mit 65 Jahren in Rente gehen und 120.000 Euro aus seiner fälligen Lebens­versicherung zur Auf­stock­ung seiner Rente einsetzen. Seinen Sparer­frei­be­trag hat er bereits ausgeschöpft. Aufgrund der zwölf Jahre langen Zeit­spanne bis zum Ren­ten­ein­tritt ist er zu einem gewissen Risiko bei der Vorsorge und Geldanlage bereit. Er entscheidet sich, die Auszahlung aus seiner fälligen Le­bens­ver­sich­er­ung (steuerfreie Leistung durch Vertrag­sab­schluss vor 2005) zur Wiederanlage in eine Renten­versicherung gegen Einmalbeitrag zu investieren. Bei dieser Ren­ten­ver­sich­erung werden Rendite­chancen mit Sicher­heit kombiniert.
  • Seine Vorteile: Er kann am Ende des Vertrags die Auszahlungs­art flexibel wählen (Kapital­zahlung, lebens­lange Rente oder Kombination aus beidem). Zudem profitiert er von einer möglichen Steuer­er­sparnis bei Renten­eintritt und den höheren Renditechancen am Kapital­markt. Letztere sind aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden, wobei 80 Prozent seiner ein­ge­zahl­ten Bei­träge garantiert werden. 
Bernd (63 Jahre) und Alfred (53 Jahre), Privatrente im Kurz-Check:

Berechnungsgrundlagen: Einzel-G, Leistung bei Tod nach Rentenbeginn. Einmaliges Garantiekapital in Höhe der 23-fachen Rente vor Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die eigenen Überschussanteilsätze (Stand 18.6.2024) sind in den ausgewiesenen Gesamtleistungen berücksichtigt. Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) und die zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen können nicht garantiert werden.

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  Bernd Alfred
Produkt PrivatRente Perspektive SchatzBrief KomfortDynamik 80 % Garantie
Beitrag 50.000 € 120.000 €
Laufzeit bis zum Renteneintritt 2 Jahre 12 Jahre
Wertentwicklung nach Kosten 2,4 % p.a. 4,5 % p.a. (unterstellte Wertentwicklung nach Abzug der Kosten)
Monatliche Gesamtrente 205 € (nach 2 Jahren) 680 € (nach 12 Jahren)
(alternativ) Gesamtkapital 52.430 € 178.966 €

Die Wiederanlage des ausgezahlten Geldbetrags Ihrer Lebensversicherung ist auch über eine Sofortrente möglich. Dabei wird der Auszahlbetrag aus Ihrer Lebensversicherung als Einmalbeitrag in eine Versicherung eingezahlt, bei der sofort bzw. ab einem gewählten Zeitpunkt eine Rentenzahlung erfolgt. Diese können Sie flexibel einsetzen, wenn Sie Ihren Ruhestand planen. Zum Beispiel, wenn Sie früher in Rente gehen wollen. Dann können Sie mit dem Extra-Einkommen aus der Sofortrente die Zeit bis zu Ihrem gesetzlichen Rentenalter überbrücken. Sie können eine Sofortrente aber auch als lebenslange Ergänzung zu einer gesetzlichen Rente nutzen. Sie ist sicher, Sie können fest mit ihr planen und sie profitieren jährlich von einer attraktiven Überschussbeteiligung. In beiden Fällen können Ihnen die Rentenzahlungen aus der Sofortrente helfen, auch im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Zusätzlich erhalten Sie bei einer Sofortrente einen möglichen steuerlichen Vorteil, da Sie nur den Ertragsanteil der Rentenauszahlung versteuern müssen. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren beträgt dieser 18 Prozent. Wichtig: Der zu versteuernde Anteil ist umso geringer, je älter eine Person zum Zeitpunkt des Renteneintritts ist.

Brauchen Sie noch etwas Zeit, um die richtige Wahl für die Wiederanlage des Geldes aus der Lebensversicherung zu finden, sollten Sie das Geld nicht auf Ihrem Girokonto liegen lassen. Dort bekommen Sie für Ihr Geld keine bzw. fast keine Zinsen. Schlimmer noch: Inflationsbedingt verliert Ihr Auszahlungsbetrag wegen der mangelnden Verzinsung an Kaufkraft, wenn Sie es auf dem Girokonto belassen. In diesem Szenario ist für Sie ein besser verzinstes Tagesgeld- oder Festgeldkonto mit kurzer Laufzeit die bessere Wahl. Daneben bieten auch Versicherungsunternehmen, im Vergleich zum Girokonto, zinsattraktive Finanzprodukte, um Ihr Geld zu parken  – und das je nach Produkt bei ähnlicher Liquiditätsflexibilität beziehungsweise Entnahmemöglichkeit. Da bei Versicherungsunternehmen die Auszahlung von Geldern aus Lebensversicherungen zum Tagesgeschäft gehört, sind diese Angebote häufig auf die Wiederanlage von fällig werdenden Lebensversicherungen zugeschnitten. Ihr Vorteil beim Geldparken: Sie gewinnen nicht nur Zeit für die finale Anlageentscheidung. Ihr Geld gewinnt sogar an Wert, wenn der Zinssatz bei einem Tagesgeld, Festgeld oder einem ähnlichen Produkt bei Ihrem Versicherer höher als die Inflation ist.
Philipp (27 Jahre alt) hat 50.000 Euro als Erbschaft erhalten. Aktuell hat er jedoch kein konkretes Sparziel. Mittelfristig möchte er für sich und seine Familie ein Eigenheim erwerben. Daher möchte er sein Geld bis dahin parken und sicher anlegen. Um das Geld bis zum Erwerb des Eigenheims anzulegen, investiert er es mit einer Laufzeit von drei Jahren in ein sogenanntes Kapitalisierungsprodukt bei einem Lebensversicherer. Er profitiert während dieser Laufzeit Zinsgutschriften einer möglichen Überschussbeteiligung und jederzeitiger Verfügbarkeit.
Philipp (27) Geldanlage im Kurz-Check:

Berechnungsgrundlagen: Gesamtkapital vor Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der Zinssatz orientiert sich am gültigen Marktzins. Jeweils nach Ablauf von drei Monaten wird der Zinssatz für die nächsten drei Monate neu festgelegt und garantiert. (Stand 01.07.2024) 

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Produkt Allianz ParkDepot
Beitrag 50.000 €
Laufzeit 3 Jahre
Angenommene Wertentwicklung 2,5 % p.a.
Gesamtkapital nach 3 Jahren 53.841 €
Wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen, können Sie den erhaltenen Geldbetrag zur Wiederanlage in einen Auszahlungsplan bei einem Finanzpartner Ihrer Wahl einfließen lassen. Über diesen legen Sie Ihr Kapital neu an und bekommen davon jeden Monat einen gewählten Betrag ausbezahlt. Sie müssen sich dabei entscheiden, ob Sie Ihrem Auszahlungsplan ein Festgeld oder ein Aktienfonds zugrunde legen. Entscheiden Sie sich für die Festgeldvariante, legen Sie das ausgezahlte Geld aus Ihrer Lebensversicherung über einen Finanzpartner zu einem festen Zinssatz mit einer bestimmten Laufzeit an. Dadurch sind Ihre Entnahmen gut kalkulierbar und Sie können den monatlichen Betrag auch an Ihre Bedürfnisse anpassen. Entscheiden Sie sich für einen Auszahlungsplan mit einem Aktien- oder Indexfonds, können Sie die monatlichen Auszahlungen nicht genau definieren. Diese unterliegen den Schwankungen des Aktienmarkts und sind daher nicht genau vorhersehbar. Dafür sind die Renditechancen am Kapitalmarkt am höchsten. Zu unterscheiden ist bei einem Auszahlungsplan zudem zwischen einem mit und einem ohne Kapitalverzehr. Bei ersterem entnehmen Sie neben Ihren Zinsen noch einen Teil des eingezahlten Betrags. Bei der Variante ohne Kapitalverzehr entnehmen Sie lediglich die Zinsen beziehungsweise Dividenden aus Ihrer Anlage.
Bei der Frage, wie Sie das Geld aus Ihrer Lebensversicherung wieder anlegen, spielt auch eine Rolle, ob Sie noch laufende Kredite haben. Ist das der Fall, können Sie den Auszahlungsbetrag nutzen, um Ihre Schulden zu tilgen. Dazu sollten Sie prüfen, ob Sie mit Ihrem Finanzierungspartner eine Sondertilgung oder eine Gesamttilgung vereinbart haben. Diese Option ist – je nach den Ihnen gewährten Kreditkonditionen – in einigen Fällen sogar kostenlos. Zahlen Sie Ihren Kredit über eine solche Sonderzahlung zurück, zahlen Sie deutlich weniger Zinskosten für den laufenden Kredit. Bleibt Geld übrig, können Sie das restliche Geld aus Ihrer Lebensversicherung wieder anlegen – unter anderem in eine Sofortrente oder über eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rente.
Sie können das Geld aus Ihrer Lebensversicherung als Wiederanlage in die gesetzliche Rente einzahlen, um diese zu erhöhen. Das geht über sogenannte freiwillige Sonderzahlungen, für die es im Wesentlichen zwei Optionen gibt: Sie können bis zu Ihrem 45. Lebensjahr Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen und ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen vornehmen. Dadurch können Sie z. B. Rentenabschläge – also eine Verringerung Ihrer Rente – ausgleichen. Eine solche Sonderzahlung ist online über das Formular V0210 möglich. Sie macht zum Beispiel dann Sinn, wenn Sie früher in Rente gehen und die dadurch entstehende Rentenreduzierung ausgleichen wollen. Eine Sonderzahlung ist jedoch auch möglich, wenn Sie theoretisch früher in Rente gehen könnten, das aber gar nicht vorhaben. Arbeiten Sie bis zum Renteneintritt, erhöhen Sie mit freiwilligen Sonderzahlungen Ihre gesetzliche Rente. Die gesetzliche Rente ist dabei weitgehend unabhängig von Entwicklungen am Kapitalmarkt. Zu beachten ist allerdings, dass die gesetzliche Rente abhängig von der Politik ist und dadurch immer wieder Anpassungen unterliegt. So hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Änderungen an der gesetzlichen Rente vorgenommen.

Bei einer vor 2005 abgeschlossenen Kapital­lebens­ver­sich­er­ung zahlen Sie in der Regel keine Steuern auf die in der Kapitalleistung enthaltenen Erträge. Bei einer ab 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung wird bei Kapitalleistung die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einbehalten, wodurch die Einkommensteuer bezahlt ist („Abgeltungsteuer“). Hierüber erhalten Sie eine Kapitalertragsteuerbescheinigung.

Bei Kapital­leistungen aus Versicherungen mit Vertrags­abschluss ab 2005 unterliegen die in der Kapitalleistung enthaltenen Erträge stets der Steuer und der vollen Kapital­ertragsteuer. Bei Aus­zahlung von 12 Jahren nach Vertrags­abschluss und vollendeten 62. Lebensjahr (60. Lebensjahr bei Vertragsabschuss vor 2012) ist nur der halbe Ertrag mit Ihrem per­sön­lichen Steuer­satz steuer­pflichtig. Achtung: Hierfür müssen die Erträge in der Ein­kommen­steuer­er­klär­ung in der Anlage KAP angegeben werden. Die Erträge können Sie der Kapital­ertrag­steuer­be­scheinig­ung entnehmen.

Bei lebenslangen Rentenleistungen unterliegen diese mit dem sog. Ertragsanteil der Besteuerung, die Erträge aus der Ansparphase bleiben insoweit steuerfrei.

Beispiel: Zwei Personen (40 Jahre und 51 Jahre) zahlen jeweils 20.000 Euro in eine kapitalbildende Lebensversicherung ein. Nach 12 Jahren Vertragslaufzeit erhalten die Personen je 25.000 Euro. Der Gewinn beträgt jeweils 5.000 Euro.

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Person 40 Jahre
Person 51 Jahre
Versicherungsbetrag 20.000 € 20.000 €
Ablaufleistung nach 12 Jahren 25.000 € 25.000 €
Versteuerung des Gewinns Die Person versteuert die 5.000 € über die Abgeltungsteuer Die Person versteuert die Hälfte ihres Gewinns, also 2.500 € über ihren individuellen Steuersatz bei der Einkommensteuer, wenn die Voraussetzungen aus der 12/60 bzw. 12/62-Regel erfüllt sind.
Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor dem 1.Januar 2005 abgeschlossen, sind die Erträge in der Regel steuerfrei. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit hat und über fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.

Das ist eine vereinfachte Darstellung, bei Bedarf bitte auf eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zugehen.

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