Finanzielle Absicherung bei Erwerbs­unfähigkeit

Erwerbs­unfähigkeits­versicherung – Für wen ist sie sinnvoll?

  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Erwerbsunfähig­keitsversicherung. Die Allianz bietet keine eigenständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Jedoch bietet die Allianz eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.
  • Vom Staat erhalten Sie nur dann eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Oft reicht die gesetzliche Erwerb­sminderungsrente nicht aus, um den persönlichen Lebensstandard zu halten. Daher ist es meist sinnvoll, sich privat für den Fall des Arbeitskraftverlustes abzusichern.
  • Eine private Erwerbs­unfähigkeits­versicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf am Arbeitsmarkt.
  • Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann einen Basisschutz zur Absicherung der Arbeitskraft bieten.
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Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft
Die private Erwerbsunfähig­keitsversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, falls Sie erwerbsunfähig werden und Ihr monatliches Einkommen wegfällt. Sie stellt eine Grundabsicherung der Arbeitskraft dar. Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rente, die Ihr Einkommen ersetzen kann.

 

Wann liegt Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vor? 

Seit 2001 wurde die bisherige Zweiteilung bei Invalidität in Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt durch die zweistufige Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind nach der gesetzlichen Definition unter anderem Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten

Anbieter von privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen orientieren sich häufig an dieser Definition, wobei die Erfüllung dieser Voraussetzungen im Einzelfall weniger streng als bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ausfallen kann. Zum Beispiel leisten einige private Anbieter von Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bereits, wenn Sie für mindestens sechs Monate nicht in der Lage sind, mehr als drei Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Warum Sie erwerbsunfähig sind, spielt keine Rolle. Das heißt: Es ist unerheblich, ob Ihre Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfall entstanden ist. Auch psychische Ursachen sind versichert.

Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeits­versicherung und Erwerbs­minderungsrente? 

Sowohl die private Erwerbsunfähig­keitsversicherung als auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichern Sie für den Fall ab, dass Sie erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert werden. Bei der privaten Versicherung können Sie allerdings selbst bestimmen, wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen soll. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, deren Höhe im Wesentlichen von Ihrem bisherigen versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen abhängt, können Sie die Rentenzahlungen der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung folglich so festlegen, dass Sie trotz Einkommensausfall Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. 

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Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Private Erwerbsunfähig­keitsversicherung und private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringen ähnliche Leistungen: Sie sichern den Verlust der Arbeitskraft finanziell ab. Doch es gibt deutliche Unterschiede beim VersicherungsschutzEine Berufsunfähigkeits­versicherung leistet meist, wenn Sie für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Zum Beispiel: Ein Büroangestellter, der aufgrund von Rückenproblemen seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung leistet hingegen, wenn Sie dauerhaft bzw. für einen bestimmten Zeitraum (z.B. sechs Monate) weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können. So erhalten Handwerker:innen, die nicht mehr Heben, aber zum Beispiel noch als Pförtner:in arbeiten können, keine Leistungen aus der privaten Erwerbsunfähig­keitsversicherung. Aus diesem Grund ist eine Erwerbsunfähig­keitsversicherung keine gleichwertige Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum die Allianz Berufs­unfähig­keitsversi­cherung
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Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in bestimmten Fällen eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft bieten, stellt jedoch keine gleichwertige Alternative zur BU dar. Für folgende Personengruppen kann sie sinnvoll sein:

  • Risikoberufe: Üben Sie einen körperlich belastenden Beruf aus oder gehören einer anderen Risikogruppe an, kann zum Beispiel eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Möglichkeit für die Arbeitskraftsicherung sein. Einige BU-Versicherer nehmen bestimmte Risikogruppen grundsätzlich nicht auf.
  • Personen mit Vorerkrankungen: Auch bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Gesundheitsprüfung, allerdings können die Annahmerichtlinien von denen der Berufsunfähigkeitsversicherung abweichen. Ihr Allianz Kontakt kann telefonisch unter 0800 4720 115 oder vor Ort mit Ihnen prüfen – ganz ohne Arztanfrage – , ob Ihre Vorerkrankungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz relevant sind.
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Tipps zur Erwerbs­unfähigkeits­versicherung
Wie bei allen Versicherungen sollten Sie verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Obwohl die Grundleistungen der Tarife oft ähnlich sind, kann es bei den Details durchaus Unterschiede geben. Auf folgende Aspekte sollten Sie vor Vertragsabschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten:
  • Leistungszeit: Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte Ihnen im Leistungsfall möglichst lange eine monatliche Rente auszahlen. Um eine Versorgungslücke zwischen Leistungsende und Renteneintritt zu vermeiden, sollte die Leistungszeit idealerweise bis zum 67. Lebensjahr (= Regelaltersgrenze) reichen. Manche Tarife werden dadurch teurer. Trotzdem sollten Sie versuchen, die Absicherung bis zum Rentenalter festzulegen.
  • Versicherungszeit: Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, damit Ihr Versicherer leistet. Zum Beispiel: Vereinbaren Sie die Vollendung des 57. Lebensjahres als Ende der Versicherungszeit, erhalten Sie keine Rente, wenn Sie im Alter von 60 Jahren noch erwerbsunfähig werden. Legen Sie das Ende daher so weit wie möglich nach hinten.
  • Beitragsdynamik: Wählen Sie einen Tarif mit Beitragsdynamik, erhöhen sich Ihre Beitragszahlungen jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Dadurch steigt gleichzeitig Ihr Rentenanspruch. Falls der Ernstfall eintritt und Sie erwerbsunfähig werden, sind Rentenzahlungen und steigender Lebensstandard auf einem Niveau bzw. wird ein etwaiger Inflationsverlust ausgeglichen.
  • Rentensteigerung: Achten Sie darauf, dass sich Ihre monatliche Rente auch nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit jährlich um einen garantierten Prozentsatz erhöht. Zum Inflationsausgleich sollte die Rentenzahlung jährlich um mindestens zwei Prozent steigen. So sind Sie abgesichert, wenn Sie schon in jungen Jahren erwerbsunfähig werden und jahrzehntelang mit der Erwerbsunfähigkeitsrente auskommen müssen. Gibt es keine vertraglich vereinbarte Erhöhung, sinkt die Kaufkraft Ihrer Rente inflationsbedingt von Jahr zu Jahr.
  • Nachversicherungsgarantie: Ist eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag enthalten, dann können Sie die vereinbarte Rente nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dadurch erhöht sich auch Ihr Beitrag. Bei den meisten Anbietern ist eine Nachversicherung allerdings nur bei bestimmten Anlässen möglich, z.B. bei Hochzeit, Geburt eines Kindes oder beruflicher Beförderung. Eine anlassunabhängige Erhöhung ist häufig nur in den ersten Versicherungsjahren möglich.
  • Rückwirkende Leistungen: Achten Sie darauf, dass der Versicherer rückwirkend leistet. Dadurch erhalten Sie die Rentenzahlungen auch dann, wenn die Erwerbsunfähigkeit erst später festgestellt wird. Empfehlenswert sind rückwirkende Leistungen von bis zu drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.
  • Keine nachträgliche Anzeigepflicht: Bei manchen Versicherern müssen Sie melden, wenn Sie nach Vertragsabschluss in einen risikoreicheren Beruf wechseln oder andere Risiken wie gefährliche Hobbys hinzukommen. In diesen Fällen kann eine Beitragserhöhung erfolgen.
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