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Feuerwehr steht vor einem Haus
Abgesichert gegen Brand­schäden

Feuer­versicherung: Wichtiger Schutz für Hausbesitzer:innen

Eine Feuerversicherung ist für Immo­bilien­eigentümer:innen sinnvoll, da ein Gebäudebrand meist große Schäden und hohe Kosten verursacht. Die Feuerversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, indem sie im Schadenfall die Kosten für Brand- und Folgeschäden übernimmt. Üblicherweise ist die Feuerversicherung Bestandteil einer sogenannten "verbundenen Wohn­ge­bäudeversicherung". Zu den versicherten Gefahren zählen unter anderem Schäden durch Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag. Überspannungsschäden infolge eines Gewitters sind mitversichert, sofern dies vereinbart ist. Neben Schäden am Gebäude können Sie über die Hausrat­ver­sich­erung auch Ihr Inventar unter anderem gegen Feuer absichern. Feuer- oder Brandschäden, die Sie bei Dritten verursachen, über­nimmt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung.
Definition

Eine Feuerversicherung sichert Immobilien gegen Schäden ab, die durch das Feuer selbst, die Brand­be­kämpf­ung (z. B. Löschwasser) oder als Folge davon entstehen. Sie übernimmt die Kosten für die Scha­dens­be­heb­ung und alle damit verbundenen Aufwendungen (z. B. Schadens­gutachten). Die Brand­ver­sicherung ist eine freiwillige Sachversicherung für Hausbesitzer:innen.

Meist ist die Feuerversicherung Teil einer verbundenen Wohngebäudeversicherung. Diese kom­bi­niert die Absicherung einzelner Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm in einer Police.

Zuständigkeit
Ein Feuer kann unterschiedlichste Schäden am Haus verursachen und sogar den Hausrat des Nachbarhauses zerstören. Je nach Schadensart greifen bei einem Brand­schaden Wohn­gebäude­versicherung, Haus­rat­versicherung und private Haft­pflicht­versicherung.
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Gut zu wissen

Das finanzielle Risiko eines Hausbrands ist sehr hoch und kann zur Existenz­be­drohung werden. Daher ist es für jeden oder jede Immobilien­besitzer:in sinnvoll, sich gegen Feuer­schäden abzusichern.

Auch Bauherren und Bauherrinnen sollten ihr künftiges Eigenheim bereits während der Bauphase gegen Brandschäden mit einer (Feuer-)Rohbauversicherung absichern. Haben Sie für den Hausbau eine Grundschuld oder Hypothek aufgenommen, fordern die meisten Banken aus Sicherheits­gründen eine Feuer­versicherung für das zu finanzierende Gebäude.

Da der oder die Hauseigentümer:in die Wohn­gebäude­versicherung für das Haus ab­schließt, benötigt der oder die Mieter:in keine eigene Gebäudebrandversicherung. Er oder sie kann das Inventar jedoch über eine Hausratversicherung zusätzlich gegen Brand­schä­den ab­sichern.

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Leistungen im Überblick
  • vertraglich vereinbarte Schäden durch Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag.
  • Schäden an Nebengebäuden wie Garagen, Carports und Geräteschuppen – sofern vereinbart.
  • Schäden an der Bausubstanz (unter anderem an Mauerwerk, Fenstern, Türen und Dach).
  • Gebäudebestandteile, die fest mit der Immobilie verbunden sind, wie zum Beispiel Einbauküchen, Parkettfußböden und Heizungsanlagen.
  • Zubehör wie Markisen und Antennen, die von außen fest an das Gebäude montiert sind.
  • Rauch- und Rußschäden oder Folgeschäden durch Löschwasser.
  • Brandstiftung: Sobald der oder die Täter:in ermittelt ist, fordert die Versicherung entstandene Kosten von ihm oder ihr ein. Einzige Ausnahme: Der oder die Ver­sich­er­ungs­neh­mer:in verursacht das Feuer vorsätzlich selbst. Bei Vorsatz ist die Kosten­über­nahme durch die Brand­versicherung ausgeschlossen.
  • vorsätzliche Brandstiftung und grobe Fahrlässigkeit des Ver­sich­er­ungs­nehm­ers. Grob fahrlässiges Handeln ist allerdings in vielen Tarifen eingeschlossen.
  • Schäden, die an im Gebäude befindlichen Möbeln, Kleidung und Elektro­geräten ent­stand­en sind.
  • Gartenhäuschen oder Garten­lauben, die nicht auf dem Versicherungs­grundstück stehen.
Gut zu wissen

Das hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Wohneigentümer:innen in Deutsch­land sind gesetzlich verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Bei fehl­en­den Rauchmeldern kann der Gebäude­versicherer die Zahlung im Schaden­fall kürzen oder sogar verweigern. Bei der Allianz ist dies nicht der Fall.

Hintergrund: Immobilieneigentümer:innen sind zur Einhaltung aller gesetzlichen, be­hörd­lichen und vertraglich vereinbarten Sicher­heits­vor­schriften ver­pflich­tet. Dazu gehören auch Installation, Betrieb und Wartung von Rauch­warn­mel­dern. Einen Verstoß kann die Versicherung als grobe Fahr­lässigkeit einstufen und seine Leistung entsprechend verweigern.

Viele Versich­er­ungs­gesell­schaften verzichten allerdings auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und übernehmen den Brand­schaden trotz Fehlen eines Rauch­melders – so auch die Allianz.

Die Begründung: Ein Rauch­melder soll Menschen­le­ben schützen und nicht Sach­­schäden ver­hindern.

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Gut zu wissen

Bei der Allianz kostet eine Wohngebäudeversicherung ab 14,44 Euro monatlich.Wie hoch die Beitragskosten konkret ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Haustyp (Ein­familien­haus, Zweifamilienhaus)
  • Baujahr und Bauweise
  • Ausstattung (ausgebautes Dach, Flach­dach)
  • Größe der Wohnfläche
  • Leistungs­umfang und Gefahren

EFH/ZFH in 17424 Neuhof

  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / mit Lastschrift / monatliche ZW
  • Tarif Basis mit 150 EUR Selbstbeteiligung

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Vergleichen lohnt sich
Je nach Anbieter gibt es bei Feuer­versicherungen mitunter deutliche Preisunterschiede. Lassen Sie sich nicht von einem günstigen Versicherungs­beitrag blenden. Dieser ist oft mit einem reduzierten Leistungs­umfang verbunden. Mit diesen Tipps finden Sie die passende Ver­sicherung bei Schäden durch Feuer:
  • Angebote vergleichen: Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig die angebotenen Tarife. Für einen aussagekräftigen Preis-Leistungs-Vergleich legen Sie immer die gleichen Angaben zugrunde.
  • Vertragsdetails checken: Prüfen Sie genau, welche Leistungen die jeweiligen Feuerversicherungen ein- bzw. ausschließen. Einige Anbieter decken Sengschäden mit ab, andere wiederum nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Fahrlässigkeit bei Ihrer Wunschpolice ausgeschlossen ist.
  • Unterversicherung vermeiden: Durch einen Gebäudebrand entstehen schnell Kosten von mehreren hunderttausend Euro. Achten Sie daher auf die Höhe der Absicherung. Bei Neubauten sollte der Versicherer mindestens den Neuwert des Objekts erstatten. Wichtig: Da die Kosten für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden kontinuierlich steigen, sollten Sie den Versicherungsschutz regelmäßig anpassen lassen.

Tipp: Schließen Sie eine verbundene Wohn­gebäude­versicherung als Gesamtpaket ab, ist die Feuer­ver­sich­er­ung im Leistungs­umfang enthalten. Darüber hinaus ist ein Zusatzbaustein gegen Elementarschäden empfehlenswert. So erhalten Sie mit einer Police alle Leistungen aus einer Hand und sparen sich bürokratischen Aufwand durch verschiedene Verträge.

Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Ist die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung?

Nein, eine Feuerversicherung ist in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Das war früher anders: Bis Mitte der 1990er-Jahre gab es in einigen Regionen noch eine staatliche Pflichtversicherung gegen Feuerschäden und weitere Elementarschäden. Mittlerweile ist die Feuerversicherung meist Teil der Wohn­gebäude­versicherung.

Brand durch Kerzen: Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Schadensart ab. Brandschäden am Mobiliar sind über die Haus­rat­ver­sicherung abgesichert. Bei Schäden am Gebäude springt die Wohn­gebäude­versicherung ein. Personen- und Ver­mö­gens­schä­den, die Dritten entstehen, übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung.

Wichtig: Lassen Sie brennende Kerzen lange unbeaufsichtigt, handeln Sie grob fahrlässig. Das kann negative Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Wann brauche ich eine Feuer-Rohbauversicherung?

Dem Rohbau droht während der Bauphase ein besonders hohes Risiko durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Bauversicherungen schließen Sie vor Baubeginn ab. Ist der Hausbau abgeschlossen, geht die Feuer-Rohbauversicherung meist in eine reguläre Wohn­ge­bäu­de­versicherung über. Die meisten Banken vergeben keinen Baukredit, wenn Sie keine Feuer-Rohbauversicherung nach­wei­sen können.

Die fertige Immobilie ist zusätzlichen Gefahren ausgesetzt, zum Beispiel durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmung. Gegen diese Schäden sichern Sie sich idealerweise gleich zu Baubeginn mit der Wohngebäudeversicherung umfassend ab. Übrigens: Die Allianz bietet von Baubeginn an vollumfänglichen Versicherungsschutz.

Service und Kontakt
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