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WG-Mietvertrag: Junge Leute sitzen an einem Esstisch in ihrer Wohnung mit einem Laptop
Welche Regeln gelten für Wohngemeinschaften?

WG-Mietvertrag: Darauf sollten Mieter:innen achten

Das Mietrecht sieht keine Sonderregelungen für Wohngemeinschaften vor. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Mietverhältnis zwischen Vermieter:innen und Bewohner:innen vertraglich zu regeln. In einer WG tragen Hauptmieter:innen die Verantwortung für die Wohnung. Das gilt für alleinige Hauptmieter:innen, die Zimmer untervermieten, genauso wie für gleichberechtigte Hauptmieter:innen, die gemeinsam einen Mietvertrag abschließen. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Je nach Variante des Mietverhältnisses hat der Auszug eines Mieters oder einer Mieterin jedoch unterschiedliche Auswirkungen für die anderen WG-Mitglieder.

Sie haben einen Studien- oder Ausbildungsplatz in der Tasche und möchten zu Hause ausziehen? Eine eigene Wohnung wäre perfekt, aber die ist finanziell einfach noch nicht drin. Für viele Studenten, Studentinnen und Azubis ist ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft dann eine gute Lösung. Auf eigenen Beinen zu stehen, bedeutet allerdings auch, einen Mietvertrag für das WG-Zimmer abzuschließen und sich mit den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen auf Rahmenbedingungen für das WG-Leben zu einigen.

Im Mietrecht gibt es keine Sonderregelungen für die Vermietung von Wohnungen an Wohngemeinschaften. Das bedeutet, für Mietverträge gelten die üblichen mietrechtlichen Rahmenbedingungen. Doch irgendwie müssen Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen der einzelnen Mieter:innen sowie die Haftung für Schäden geregelt sein. Für WG-Mietverträge gibt es dazu mehrere Modelle:

Bei dieser Variante schließen die einzelnen WG-Mitglieder jeweils individuelle Mietverträge für ein Zimmer (selten auch mehrere) mit dem Vermieter oder der Vermieterin ab und teilen sich gemeinschaftlich mit den anderen die Nutzungsrechte für Flur, Küche und Bad.

In diesem Fall müssten die Betriebskosten eigentlich separat auf die einzelnen Mieter:innen umgerechnet werden. Meist setzen Vermieter:innen jedoch eine Pauschale an, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Die Kaution muss jedes WG-Mitglied einzeln aufbringen, in der Regel sind das drei Netto-Kaltmieten. Alle WG-Mitglieder haften auch individuell für Schäden, die sie verursacht haben und müssen allein die Konsequenzen tragen, wenn sie in Zahlungsverzug geraten.

Diese Art der Vertragsregelung hat für die Mieter:innen den Vorteil, dass sie ihre Konditionen individuell aushandeln können und jederzeit ihre einzelnen Verträge kündigen können. Für die anderen WG-Mitglieder bringt dieses Modell Unsicherheiten mit sich. Denn die Vermieter:innen sind für die Neubelegung des Zimmers verantwortlich und haben die Kontrolle darüber, wer letztendlich einzieht.

Diese Variante ist weder für die WG-Mitglieder besonders sinnvoll – außer, sie sehen sich als lose Zweckgemeinschaft aus Mietern und Mieterinnen ohne besondere Bindung – noch für Vermieter:innen, da sie in der Regel mehr Verwaltungsaufwand als Vorteile haben.

Eine:r für alle: In diesem Modell schließt ein Hauptmieter oder eine Hauptmieterin für die Wohnung einen Mietvertrag mit den Vermieter:innen und einzelne Untermietverträge mit den WG-Mitgliedern für Teile der Wohnung. Diese Lösung bietet sich beispielsweise an, wenn sich im Leben des Hauptmieters oder der Hauptmieterin etwas geändert hat und er oder sie die Miete (vorübergehend) nicht mehr allein stemmen kann.

Dieses Modell eignet sich am besten für Wohngemeinschaften, die von vornherein vorhaben, langfristig zusammenzuleben. Hier werden alle WG-Bewohner:innen als gleichberechtigte Hauptmietparteien im Mietvertrag eingetragen.

Wichtig bei dieser Option ist, dass die WG-Mitglieder ihre internen Angelegenheiten selbst organisieren. Dabei geht es weniger um Putzpläne für Küche und Bad. Sie sollten vor allem schriftlich vereinbaren, wie ein möglicher Wechsel der Mieter:innen zu regeln ist (auch mit dem Vermieter oder der Vermieterin), wer in diesem Fall welche Schönheitsreparaturen übernehmen muss und wie Sie die Betriebskosten aufteilen. Dieser Punkt birgt viel Konfliktpotential, denn eine exakte, verbrauchsabhängige Abrechnung ist selten möglich.

Überlegen Sie gemeinsam, nach welchen Kriterien die Kosten fair aufgeteilt werden. Das Gleiche gilt für die Kaution, an der sich alle beteiligen müssen. Sie können vereinbaren, wer wie viel davon zahlt – zum Beispiel abhängig von der Größe der Zimmer.

Die passende Versicherung
 
In einer Wohngemeinschaft aus gleichberechtigten Hauptmietern und Hauptmieterinnen gilt: Alle WG-Mitglieder unterschreiben gemeinsam einen Vertrag mit dem oder der Vermieter:in, haften gesamtschuldnerisch für Forderungen oder Schäden – egal, wer sie verursacht hat – und können nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Umgekehrt muss der Vermieter oder die Vermieterin sämtliche Schreiben, Betriebskostenabrechnungen oder die Kündigung allen WG-Mitgliedern zukommen lassen.
Kann ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin die Miete nicht zahlen, darf der oder die Vermieter:in sie von jeder anderen Person der Wohnungsgemeinschaft einfordern.

Wenn Sie Teile Ihrer Wohnung untervermieten, hat das den positiven Effekt, dass Sie die Miete auf mehrere Schultern verteilen können. Für Sie als alleinige:n Hauptmieter:in ist diese Option allerdings mit einem höheren Aufwand verbunden, da Sie gleichzeitig Mieter:in und Vermieter:in sind – mit allen Vor- und Nachteilen.

Sie sind gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin für die gesamte Miete genauso wie für Schäden verantwortlich, auch für die Ihrer Untermieter:innen. Dafür können Sie Ihren Mietvertrag allerdings auch jederzeit fristgerecht kündigen, wenn Sie ausziehen möchten.

Stimmen Ihre Vermieter:innen der Untervermietung Ihrer Wohnung grundsätzlich zu, sollten Sie schließen unbedingt Untermietverträge mit Ihren neuen Mitbewohnern oder Mitbewohnerinnen abschließen. Egal, wie gut sie befreundet sind, halten Sie darin alle wichtigen Punkte schriftlich fest. Sollte es zum Streit kommen, haben Sie beide eine handfeste Vereinbarung.

Lesen Sie hier alles, was Sie zum Thema Untervermietung noch beachten sollten.

Ob Sie gemeinsam mit Freunden und Freundinnen eine neue WG gründen, oder Ihre Wohnung mit Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin in eine WG umwandeln, indem Sie Zimmer untervermieten – verankern Sie WG-spezifische Rahmenbedingungen im Mietvertrag bezüglich:  

  • Kaution
  • Kündigungsfristen
  • Haftung
  • Aufteilung der Betriebskosten
  • Nutzungsrechte an Gemeinschaftsflächen
  • Klauseln für Nachmieterregelungen
  • Hausordnung 

Besonders in einer Wohnungsgemeinschaft aus gleichberechtigten Hauptmietern und Hauptmieterinnen sollten Sie die Rechte und Pflichten der Mieter:innen sowie Regeln zum Mieter:innenwechsel festhalten. Muster von WG-Mietverträgen oder Untermietverträgen finden Sie im Internet. 

Mit der Rechtsschutzversicherung der Allianz erhalten Sie ab dem Tarif Komfort umfangreichen Rechtsschutz für alle selbst bewohnten und privat selbst genutzten Immobilien in Deutschland. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten als Mieter:in oder Eigentümer:in. Das können zum Beispiel Streitigkeiten mit dem oder der Vermieter:in wegen Kautionszahlungen oder Nebenkosten sein. Der frei wählbare Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie als Vermieter:in von Wohn- oder Gewerbeeinheiten, Grundstücken und Garagen/Stellplätzen zum Beispiel bei Mietrückstand. In allen Tarifen der Allianz Rechtsschutzversicherung erhalten Sie übrigens rund um die Uhr eine kostenlose telefonische Rechtsberatung von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen.

Eine Privat-Haftpflichtversicherung sollte selbstverständlich für alle sein, die auf eigenen Beinen stehen. Als Studierende und Azubis sind Sie während der Erstausbildung in der Regel über die Versicherung Ihrer Eltern versichert. Anderenfalls ist eine eigene Versicherung unverzichtbar. Eine kleine Unachtsamkeit genügt schon, um teure Schäden zu verursachen – Sie verschütten beispielsweise Kaffee über den Laptop Ihrer WG-Mitbewohnerin. Eine private Haftpflichtversicherung der Allianz kommt in solchen Fällen für die Reparatur oder ein neues Gerät auf und Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Nach Möglichkeit sollten Sie den Verlust von Schlüsseln sowie Mietsachschäden mitversichern.

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber definitiv ratsam ist es, Schäden an Möbeln, Wertgegenständen, Elektrogeräten oder anderem Hausrat der WG durch eine Hausratversicherung abzudecken. Die greift zum Beispiel bei Wasserschäden, einem Einbruch oder Brand. 

Weitere Infos:

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Welche Fristen und Sonderfälle gelten für Wohngemeinschaften?
In erster Linie hängt die Auflösung eines WG-Mietverhältnisses natürlich davon ab, in welcher Konstellation die WG besteht:

Da bei diesem Modell alle WG-Mitglieder im Mietvertrag eingetragen sind und dieser nur einvernehmlich gekündigt werden kann, wäre der Auszug einzelner Mitglieder theoretisch nicht möglich: Alle müssten kündigen und zusammen mit dem neuen WG-Mitglied einen neuen Vertrag mit dem Vermieter oder der Vermieterin abschließen.

Einfacher ist es deshalb, mit den Vermieter:innen für die Wohngemeinschaft eine Nachfolgeklausel zu vereinbaren und im Mietvertrag zu verankern, die es der WG erlaubt, neue Mitbewohner:innen aufzunehmen.

Auch bei dieser Variante gelten für Kündigungen generell die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Das bedeutet, Hauptmieter:innen können ihre Untermieter:innen nicht einfach von heute auf morgen rauswerfen, sondern es bedarf einer ordentlichen Kündigung. Das gleiche gilt umgekehrt für Untermieter:innen, die mit einer Frist von drei Monaten kündigen können, außer bei befristeten Verträgen. Hauptmieter:innen können ihren Mietvertrag für die gesamte Wohnung jederzeit ordentlich kündigen. Das dann bedeutet allerdings, dass auch die Untermieter:innen ausziehen müssen. Bei Wohn- oder Zweckgemeinschaften mit Untermietverträgen sind jedoch einige Sonderfälle zu beachten, die wir in unserem Ratgeber zur Untervermietung für Sie zusammengefasst haben.
Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, deren Mieter:innen unabhängig voneinander einzelne Verträge direkt mit dem Vermieter oder der Vermieterin abgeschlossen haben? Hier gilt für Sie in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Verträge der restlichen WG bleiben bestehen und die Vermieter:innen müssen die Nachfolge für Ihr Zimmer regeln.
Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen.
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