0800 4 720 122 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Überweisung per E-Mail: Bank muss Kundin 255.000 Euro erstatten

(16.05.2024) Weil eine Bank die Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail annahm und ausführte, muss sie ihr nun 255.000 Euro erstatten. Denn: Es stellte sich heraus, dass die Kundin diese Zahlungen gar nicht beauftragt hatte (Az. XI ZR 107/22).
Auch Banken werden Opfer von Phishing: Der zuständige Sachbearbeiter erhielt von der vermeintlichen Bankkundin regelmäßig englische E-Mails, in denen die Empfänger:innen und die jeweiligen Überweisungssummen genannt wurden. Zwischen Mai 2016 und Februar 2017 führte er auf diese Weise Überweisungen in Höhe von insgesamt 255.000 Euro aus, die im Namen der Kundin an Empfänger:innen aus aller Welt gingen – bis die Kundin schließlich angab, keine dieser Zahlungen in Auftrag gegeben zu haben.

Sie forderte daraufhin Ersatz bei ihrer Bank, doch diese stellte sich quer. Nachdem ihre Klage in erster Instanz erfolglos geblieben war, ging die Bankkundin in Berufung. Der Bundesgerichtshof bestätigte schließlich ihren Erstattungsanspruch und verwies darauf, dass die Beweisleist eindeutig bei der Bank liege. Letztere konnte jedoch nicht belegen, dass die Zahlungsvorgänge von der Kundin autorisiert worden waren, so wie es der Bankvertrag eigentlich vorgesehen hätte. Eine konkludente Genehmigung sei daher nicht ausreichend gewesen.

Die Richter:innen verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf die Zahlungsrichtlinie 2007/64/EG. Demnach tragen die Zahlungsdienstleister das Risiko und sie müssten nachweisen können, dass ein Auftrag wirklich von ihren Kundinnen und Kunden stammt. Weil dies nicht der Fall war, muss die Bank der Kundin nun die vollen 255.000 Euro erstatten. 

Sie sind in einen Rechtsstreit geraten oder haben eine Frage zu einer Rechtsangelegenheit? Nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung der Allianz – kostenlos für Allianz Rechtsschutz Kunden und Kundinnen und – neu – auch wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind, für einmalig 29,- Euro.
Weiterführende Themen:
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++
Die passende Versicherung
Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechtsschutz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.