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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Elektro­fahrrad ist nicht gleich Elektro­fahrrad: Es gibt E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs. Unterschiede sind unter anderem Geschwindig­keit und verkehrs­rechtliche Vorgaben wie Versicherungs-, Führer­schein- und Helmpflicht.
  • Pedelecs mit Tretunterstützung, umgangs­sprachlich "E-Bikes" genannt, sind in Deutsch­land am weitesten verbreitet. Für ihre Nutzung gibt es keine strengen Vorgaben und keine Versicherungs­pflicht.
  • Leistungsstarke E-Bikes oder S-Pedelecs dürfen nur mit Versicherungs­schutz am Straßen­verkehr teilnehmen.
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Pedelecs, umgangssprachlich oft als E-Bikes bezeichnet, sind normale Fahr­räder mit Motor­unter­stützung. Sie bewegen sich nur vorwärts, wenn der Fahrer oder die Fahrerin in die Pedale tritt. E-Bikes hingegen fahren ohne Pedal­unter­stützung, sobald man den Elektro­antrieb zuschaltet. Für Fahrräder mit Elektro­motor­unterstützung gelten unter­schiedliche recht­liche Vorgaben. Welche das sind und wie E-Bikes und Pedelecs richtig versichert werden, erfahren Sie hier.
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Versicherungs­plauderei: Der neue Allianz Podcast
Die Fahr­rad­ver­sicherung – Folge 3 Wie kann ich mein Fahr­rad ab­sichern?
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren und Moderatorinnen mitmischen und unseren Experten und Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 3 widmen wir uns dem Thema "Fahrradfahren". Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
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Bonus des Arbeitgebers
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein Pedelec oder E-Bike als Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Wie viel das Jobrad Arbeitnehmer:innen kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Wert des Fahrrads spielen zum Beispiel Leasingrate und Arbeitgeberzuschuss eine Rolle.
Ja, Arbeitnehmer:innen können ein E-Bike oder Pedelec als Dienstfahrrad nutzen. Ihr Arbeitgeber kauft oder least das Rad und überlässt es dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin. Wird das Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt zur Verfügung gestellt, ist es für Beschäftigte steuer- und beitragsfrei. Oft stellen Unter­nehmen Jobräder aber über einen Leasing­vertrag zur Verfügung. Dann zahlen Arbeitnehmer:innen die Leasingraten selbst und erhalten vom Arbeit­geber einen Zuschuss.
Bietet Ihr Arbeitgeber ein E-Bike oder Pedelec als Jobrad an, erhalten Sie einen Zusatz zu Ihrem Arbeits­vertrag. Darin steht, wie die Überlassung des E-Bikes geregelt ist, wie hoch der Arbeitgeberanteil ausfällt und ob das Dienstrad privat genutzt werden darf.

Die Kosten hängen vom Wert des E-Bikes oder Pedelecs ab, das der Arbeitgeber als Jobrad zur Verfügung stellt. Auch Leasingrate, Versicherungsbeitrag und Arbeit­geberzuschuss spielen eine Rolle.

Wer die Leasingrate als Bar­lohn­umwandlung über­nimmt, zahlt weniger Sozial­versicherungs­beiträge und Lohn­steuer. Dann ist Leasing über den Arbeit­geber meist günstiger als privates Leasing. Zusätzlich können Beschäftigte pro Arbeits­tag 30 Cent pro Kilometer Arbeits­weg steuerlich geltend machen.

Wichtig: Bietet der Arbeit­geber ein Jobrad an, gilt das als Sachleistung, die versteuert werden muss. Bei Erst-Inbetrieb­nahme des Fahr­rads ab 1. Januar 2020 gilt ein Steuersatz von 0,25 Prozent des Brutto­listen­preises. Nur wenn der Arbeit­geber das E-Bike als Jobrad zusätzlich zum Gehalt anbietet, ist es für Arbeit­nehmer:innen beitrags- und steuerfrei.

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