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Mieten ohne Kaution: Ein Paar trägt Umzugskisten in die neue Wohnung
Kautions­frei in die neue Woh­nung

Mieten ohne Kau­ti­on zu zah­len

Mieten ohne Kaution ist eine Möglich­keit für Mieter, eine Wohnung zu beziehen, ohne eine Kaution zu zahlen. Anstelle eines Geld­betrages von maxi­mal drei Netto­kalt­mieten hinter­legen Mieter eine andere Form von Miet­sicher­heit. Der Gesetz­geber regelt zwar Rahmen­be­ding­ungen für das Hinter­legen einer Bar­kaution, ver­pflichtet Mieter aber nicht, eine Miet­kaution zu zahlen. In der Regel fordern Ver­mieter eine Sicher­heit, um nach Be­en­di­gung des Miet­ver­hält­nisses für Kosten auf­kommen zu können, die zum Bei­spiel bei Reparatur­arbeiten anfallen.

Ja, man kann in Deutsch­land mieten ohne Kau­tion zu zahlen. Aber: In der Regel ver­langen Ver­mieter eine Kautions­zahlung als Miet­sicher­heit. Falls nach Beendigung des Miet­verhält­nisses noch offene Forderungen bestehen, kann der Ver­mieter das Geld zum Begleichen der Kosten nutzen, wenn der Mieter diese nicht bezahlt. Eine Kaution kann in so einem Fall Schäden in der Wohnung decken oder noch offene Neben­kosten­abrechnungen begleichen. Für Mieter bedeutet das oft, dass sie bei Wohnungs­über­gabe eine hohe Geld­summe von maximal drei Netto­kalt­mieten zahlen müssen.

Wer ohne Barkaution eine Wohnung mieten möchte, sollte dem Ver­mieter eine andere Miet­sicher­heit bieten. Hier gibt es ver­schiedene Alter­nativen, die Mieter finanziell ent­lasten. Wer die Kaution zahlen möchte, aber nicht die gesamte Summe zur Ver­fügung hat, kann den Betrag zum Bei­spiel in Raten zahlen, für die Kau­tion ein Darlehen auf­nehmen oder eine Miet­kautions­versicherung ab­schließen.

Ob eine Kredit­aufnahme für die Kautions-Finan­zierung sinn­voll ist, hängt davon ab, zu welchen Konditionen Sie das Darlehen abschließen. Nach Aus­zahlung des Kredits müssen Sie das Darlehen zusammen mit den verein­barten Zinsen in monat­lichen Beträgen zurück­zahlen. Die finan­zielle Belastung hängt von den monat­lichen Beträgen ab. Sie zahlen in Summe aber mehr, als Sie durch den Kredit erhalten.

Ein Klein­kredit reicht oft aus, um eine Kaution zu bezahlen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen in Höhe von wenigen Tausend Euro. Die Zins­sätze variieren je nach Anbieter und Lauf­zeit des Kredits. Je länger die Lauf­zeit, desto geringer sind in der Regel die monat­lichen Beträge zur Rück­zahlung des Kredits. Aller­dings sind die Kosten für die Kredit­auf­nahme bei kürzeren Lauf­zeiten meist geringer.
 

Es gibt verschiedene Wege, Miet­sicher­heit zu gewähr­leisten, wenn man die Miet­kaution nicht direkt auf das Miet­kautions­konto zahlen möchte:

  • Ratenzahlung: Das Gesetz erlaubt es Mietern, die Kau­tion in Raten zu bezahlen. Laut § 551 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) haben Mieter das Recht, den Betrag in drei gleichen Monats­raten zu zahlen. Die erste Rate zahlen Sie zu Miet­beginn, die weiteren Raten in den beiden folgenden Monaten.
  • Mietkautionsdepot: Bei einem Miet­kautions­depot können Sie Ihre Miet­kaution zum Beispiel in Invest­mentfonds anlegen. Die meisten Anbieter ver­langen eine feste jähr­liche Pauschale für die Konto­führung. Alter­nativ können Sie ein Depot auch nutzen, um eine zukünftige Kautions­zahlung anzusparen. Hier müssen Sie nur früh­zeitig beginnen, um von den anfallenden Zinsen zu profitieren.
  • Wertpapiere: Anstatt einer Kau­tion zu zahlen, können Mieter Wert­papiere als Sicher­heit hinter­legen. Dazu gehören Aktien, Anleihen, ETFs, Zerti­fikate und Options­scheine. Der Mieter ver­pfändet diese Papiere an den Ver­mieter. Das Pfand­recht nach § 1293 und § 1205 des Bürger­lichen Gesetz­buches (BGB) setzt voraus, dass der Mieter dem Ver­mieter die Wert­papiere über­geben muss und dass beide Parteien sich einig sind, dass das Pfand­recht ent­stehen soll. Diese Form der Miet­sicherheit für den Ver­mieter ist nicht ohne Risiko: Verliert die Geld­anlage an Wert, ver­ringert sich auch die Miet­sicherheit für den Ver­mieter. Für diesen Fall sollten Mieter und Ver­mieter im Vertrag ein Vor­gehen festlegen.
  • Mietkautionsbürgschaft: Für eine Miet­kautions­bürgschaft benötigen Sie einen Miet­bürgen. Das kann ein Unternehmen oder eine Privat­person wie Freunde oder Eltern sein. Die Bürg­schaft können auch mehrere Personen über­nehmen. Der Bürge steht vertrag­lich dafür ein, für Schadens­ersatz­ansprüche des Ver­mieters auf­zu­kommen. Er muss dafür im Voraus nach­weisen, dass er finanziell in der Lage ist, für die Forderungen auf­zu­kommen.
  • Mietkautionsversicherung: Eine Mietkautions­versicherung ist ähnlich wie eine Bürg­schaft eine vertrag­liche Sicher­heit für Vermieter. In diesem Fall gilt die Ver­si­che­rung als Bürge. Der Mieter schließt zu Beginn seines Miet­verhält­nisses eine Miet­kau­tions­versicherung ab und zahlt monat­liche Versicherungs­bei­träge anstelle einer Kaution. Der Versicherungs­beitrag ist abhängig vom Versicherungs­anbieter und der vom Vermieter geforderten Kautions­höhe. Der Bei­trag für eine Miet­kautions­versicherung startet in der Regel bei 25 Euro pro Jahr. Nach Abschluss der Ver­sicherung erhält der Ver­sicherte eine Bürg­schaft­surkunde des Ver­sicherers, die er dem Ver­mieter übergibt.

Ja, die Mietkautions­versicherung der Allianz gilt für Miet­kautions­zahlungen in ganz Deutsch­land. Somit können Sie deutsch­land­weit ohne Kau­ti­on mieten, wenn Sie die Miet­kautions­versicherung abschließen und der Ver­mieter diese als Sicher­heit akzeptiert. Wichtig: Wir sichern nur privat bzw. über­wiegend privat genutzten Wohnraum ab.

Beziehen Sie eine Zweit­wohnung im Aus­land, benötigen Sie eine Miet­kautions­versicherung im Ziel­land, wenn das die Regelungen vor Ort zu­lassen. Informieren Sie sich über die Kautions­konditionen im jeweiligen Land und prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Kautions­forderungen üblich sind.

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