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Wohn­gebäude­versicherung
  • Entdecken Sie Kaker­laken, Ratten oder anderes Un­ge­zie­fer bei sich Zuhause, das Sie nicht selbst entfernen können, sollten Sie einen Kammerjäger oder eine Kammerjägerin rufen.
  • Die Schäd­lings­be­kämp­fung kann je nach Un­ge­zie­fer­be­fall mit hohen Kosten verbunden sein. Entfernt zum Beispiel der Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin Ka­ker­la­ken, kostet das bis zu 150 Euro.
  • Der Notfallservice Zuhause der Allianz Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung über­nimmt die Kosten für den Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin und die Ent­fer­nung von Un­ge­zie­fer.
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Gut zu wissen
Entdecken Sie in Ihrem Zuhause Un­ge­zie­fer, müssen Sie nicht immer sofort den Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin rufen. Einige Schäd­linge wie Le­bens­mit­tel­mot­ten, Frucht­flie­gen, A­mei­sen oder Klei­der­mot­ten können Sie leicht selbst be­kämp­fen. Ist der Un­ge­zie­fer­be­fall nicht mehr kon­trol­lier­bar, ist ein Kam­mer­jä­ger oder eine Kammer­jägerin not­wen­dig.

Sie sollten einen Kam­mer­jä­ger oder eiene Kammer­jägerin be­auf­tra­gen, wenn Ihr Zuhause beispielsweise von folgenden Schäd­lin­gen be­fal­len sind:

  • Ka­ker­la­ken 
  • Bett­wan­zen 
  • Mäuse und Ratten
  • Wes­pen und Hor­nis­sen
  • Marder
  • Flöhe

Tipp: Da die Be­kämp­fung des Un­ge­zie­fers in Ihrer Wohnung statt­findet, achten Sie darauf, dass ein Kam­mer­jä­ger oder eine Kammer­jägerin eine möglichst ge­sund­heits- und um­welt­freund­li­che Me­tho­de nutzt.

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Gut zu wissen
Die Kam­mer­jä­gerkos­ten sind schnell im mittleren drei­stel­li­gen Bereich. Eigenheimbewohner bezahlen die Kosten selbst . Vermieter können die Kosten für die Schädlingsbekämpfung – je nach Ursache – an die Mieter umlegen.
  • Hausbesitzer:innen einer selbstbewohnten Immobilie tragen die Kosten für einen Kammerjäger oder eine Kammer­jägerin selbst, falls sie keine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen haben, die eine Schädlingsbekämpfung beinhaltet.
  • Vermieter:innen einer Mietwohnung sind dafür zuständig, dass diese frei von Schädlingen ist. Daher müssen Vermieter:innen für die Bekämpfung von Ungeziefer zahlen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Vermieterin umgehend über den Schädlingsbe­fall informiert wurde. 
  • Sind Mieter:innen selbst am Un­ge­zie­fer­be­fall Schuld, kann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten der Schäd­lings­be­kämp­fung auf sie um­legen. In diesem Fall zahlt der Mieter oder die Mieterin für die Kammer­jägerin oder den Kam­mer­jä­ger.
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Preistabelle
Die Kos­ten für Kam­mer­jä­ger:innen lassen sich nicht pauschal vor­her­sa­gen. Sie sind ab­hängig von Wohn­ort, Um­fang der Schäd­lings­be­kämp­fung und der aus­füh­ren­den Fir­ma.

Die Kam­mer­jä­ger-Kos­ten werden von ver­schie­de­nen Fak­to­ren be­ein­flusst. Jeder Schäd­lings­bef­all kann sich in Art, Dauer und Ausmaß unterscheiden. Der Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin kann bei Bett­wan­zen Kos­ten von etwa 600 Euro be­rech­nen, während ein Kam­mer­jä­ger oder eine Kammer­jägerin für Mäu­se circa 150 Euro verlangen kann.

Auch das Ausmaß des Schäd­lings­be­falls ist ent­schei­dend. Befreit die Kammer­jägerin oder der Kam­mer­jä­ger Sil­ber­fi­sche aus einer kom­plet­ten Wohnung, sind die Kosten höher als bei einem einzelnen Raum.

Beauftragen Sie einen Kam­mer­jäger-Not­dienst ist es meist teurer. Der Schäd­lings­be­kämp­fer kann auf die Ar­beits­kosten zusätzliche Kosten berechnen:

  • An­fahrts­kos­ten
  • Auf­preis für Wochen­en­den und Fei­er­ta­ge
  • Zu­schlä­ge für die Arbeit in den A­bend­stun­den oder früh am Mor­gen

Wischen um mehr anzuzeigen

Ungezieferbefall
Kammerjäger-Kosten
Ameisen bis 150 Euro
Silberfische ab 50 Euro
Marder ab 100 Euro
Ratten bis 300 Euro
Flöhe ab 600 Euro
Hornissennest bis 150 Euro
Wespennest
bis 150 Euro
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Kam­mer­jä­ger-Ver­si­che­rung
Ob und welche Ve­rsi­che­rung bei einem Schäd­lings­be­fall zahlt, hängt von der Art des Scha­dens und dem Ort des Un­ge­zie­fer­be­falls ab.
 
Ver­ur­sacht Un­ge­zie­fer
Schä­den an Ihrer Woh­nung Ihrem Haus und muss ein Kam­mer­jä­ger oder eine Kammer­jägerin gerufen werden, wenden Sie sich an Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung oder Wohngebäudeversicherung.

Nein, nicht jede Haus­rat­- oder Wohngebäudever­si­che­rung übernimmt die Kos­ten für eine Kammer­jägerin oder einen Kammer­jäger. Vo­raus­set­zung ist, dass Schäd­lings­be­fall im Vertrag mit­ver­si­chert sind. Basis- und Stan­dard­ta­rife decken die Kam­mer­jä­gerkos­ten meist nicht ab.

Ist Schäd­lings­be­kämp­fung mit­ver­si­chert, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung zum Bei­spiel für die Ent­fer­nung von Bett­wan­zen, Mäu­se­pla­ge oder Rat­tenbe­fall. Auch wenn der Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin Hor­nis­sen- und Wes­pen­nes­ter entfernen muss, wird dies bis zur vertraglich ver­ein­bar­ten Grenze über­nom­men. Die meisten Ver­si­che­run­gen kommen für die Kos­ten für den oder die Kam­mer­jä­ger:in bis zu 500 Euro auf.

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Leistungen
Bei der Allianz Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung können Sie Schäd­lings­be­kämp­fung mit dem Zu­satz­bau­stein Notfallservice Zuhause ver­si­chern. Im Kom­fort- und Pre­mi­um­ta­rif ist der Zu­satz­bau­stein bereits in­be­grif­fen.

Sowohl die Allianz Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung inklusive Notfallserservice Zuhause übernimmt bei Schädlingsbefall Kosten bis maximal 500 Euro je Versicherungsfall, wenn …

  • der Kam­mer­jä­ger oder die Kammer­jägerin Ameisen aus Ihrer Wohnung entfernt
  • Mäuse unter dem Dach nisten,
  • Wes­pen- und Hor­nis­sen­nes­ter ent­fernt werden müssen.
Notfallservice Zuhause als Baustein der Hausratversicherung berechnen.
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Hier finden Sie alle Infos zum Allianz Notfallservice Zuhause.
Da für dein Leben.
Die Allianz Hausrat­versicherung
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Tipps
Sie haben in Ihrer oder um Ihre Wohnung herum Un­ge­zie­fer entdeckt? Dann sollten Sie schnell handeln und eine Ver­meh­rung ver­mei­den. So gehen Sie richtig vor:
  • Suchen Sie zunächst nach der Ursache und beheben Sie diese nach Möglichkeit. Ratten können beispielsweise durch Biomüll auf dem Balkon oder eine Biomülltonne angelockt werden.
  • Ist Un­ge­zie­fer erst ein­mal da, haben Sie die Mög­lich­keit dieses zunächst selbst zu be­kämp­fen. Spezielle Mittel zur Be­kämp­fung von Un­gezie­fer aus Dro­gerie oder Su­per­markt können helfen, zum Beispiel einer Falle für Silberfische. Achten Sie jedoch darauf, dass die Mittel möglichst ohne viel Chemie auskommen.
  • Können Sie die Schäd­linge selbst nicht be­kämp­fen, hilft meist nur die Kammer­jägerin oder der Kam­mer­jä­ger. Diese:r hilft Ihnen bei Un­ge­zie­fer und Schäd­linge je­gli­cher Art. In ge­schlos­se­nen Räu­men, aber auch auf Bal­ko­nen und Ter­ras­sen oder in Ihrem Garten.
  • Handelt es sich bei dem Ungeziefer um größere oder ge­fähr­liche Tiere, sollten Sie sofort den Kammer­jäger oder die Kammer­jägerin rufen. Einige Tiere dürfen auch nur von den Spe­zia­listen und Spezialistinnen entfernt werden. Zum Beispiel dürfen nur Jäger:innen oder Kam­mer­jä­ger:innen Mar­der entfernen. Das gilt im Übrigen auch bei Wes­pen- oder Hor­nis­sen­nes­tern.
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Die Allianz Wohngebäude­versicherung
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Häufige Fragen

Wann den Kammerjäger oder die Kammerjägerin rufen?

Kam­mer­jä­ger:innen sind nicht immer zwingend er­for­der­lich. Ist der Schäd­lings­be­fall al­ler­dings nicht mehr zu kon­trol­lieren oder sind bereits erhebliche Schäden in Ihrem Zuhause entstanden, sollten Sie spätestens dann eine Kammerjägerin oder einen Kammerjäger rufen. Grund­sätz­lich sollten Sie immer Kam­mer­jä­ger:innen bei Mar­dern oder anderen großen und ge­fähr­li­chen Tieren zu rufen.

Was passiert, wenn der oder die Kammerjäger:in kommt?

Der Kam­mer­jä­ger oder die Kammerjägerin ermittelt zunächst den Schaden und identifiziert das Un­ge­zie­fer. An­schlie­ßend wird er oder sie Ihnen einen Kos­ten­vor­an­schlag mit den Kammerjäger-Kosten machen. Da Kam­mer­jä­ger:innen bei der Be­kämp­fung von Un­ge­zie­fer immer ver­suchen müssen, eine um­welt­scho­nen­de Me­tho­de an­zu­wenden, kann die anschließende Un­ge­zie­fer-Be­kämp­fung je nach Be­fall mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Sind Schädlinge meldepflichtig?

Das kommt auf die Art des Schäd­lings an. Weit ver­brei­te­te Schäd­linge wie Boh­nen­blatt­läu­se sind in Deutsch­land nicht mel­de­pflich­tig.

Schäd­linge, die einen Qua­ran­tä­ne­sta­tus be­sitzen, wie bei­spiels­wei­se der asia­tische Laub­holz­bock­kä­fer oder der Ja­pan­kä­fer, sind hin­ge­gen mel­de­pflich­tig. Jede Person ist ver­pflich­tet, das Auf­tre­ten von Unions­qua­ran­tä­ne­schäd­lin­gen dem zu­stän­di­gen Pflan­zen­schutz­dienst zu melden.

Service und Kontakt
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