• Zahnzusatzversicherung (ZZV) kündigen? Ein Tarif­wechsel Ihrer ZZV sollte wohl überlegt sein. Denn gerade nach längeren Lauf­zeiten profitieren Sie von vollen Leistungen ohne Warte­zeit und Summen­begrenzungen (Zahn­staffel). Auch könnten Sie bei einem Wechsel Ihre Alterungs­rück­stellungen verlieren.
  • Versicherer wechseln: Bevor Sie kündigen, können Sie beim bestehenden Versicherer einen Tarif­wechsel vor­nehmen, um die ZZV an Ihre Bedürfnisse anzu­passen. Vor einem Wechsel des Anbieters sollten Sie hin­gegen einige wichtige Punkte beachten.
  • Kündigungsfrist: Eine ordent­liche Kündi­gung kann frühestens zum Ablauf der Mindest­laufzeit des Vertrags erfolgen. Außer­ordentlich kündigen können Sie hingegen aus formalen Gründen, z. B. aufgrund von Beitrags­anpassung oder Leistungsminderung. Die Kündigungs­frist bei einer ordentlichen Kündigung beläuft sich in der Regel auf 3 Monate zum Versicherungs- oder Kalender­jahr.
  • Kündi­gungsschreiben: Ihre Kündigung zur Zahn­zusatz­versicherung muss inner­halb der vertrag­lich verein­barten Frist in Text­form einge­reicht werden, zum Beispiel schrift­lich als Brief oder online per E-Mail.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Gründe für eine Kündigung
Eine Zahn­zusatz­versicherung bietet viele Vorteile. Dennoch gibt es verschiedene gute Gründe für eine Kündigung. Gerade wenn Sie schon seit längerem in einer Zahn­zusatz­versicherung abgesichert sind, sollten Sie sich den Schritt der Kündigung der Versicherung gut überlegen und im besten Fall durch ein Beratungs­gespräch begleitet werden. So lassen sich Nachteile in der zahn­ärztlichen Versorgung ausschließen und ggf. Ihr geänderter Bedarf ermitteln.

Sie sollten eine Kündi­gung der Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen, wenn:

  • Sie mit dem Service unzufrieden sind.
  • die Leistungen (Professionelle Zahn­reinigung, Implantate und Co.) nicht mehr Ihrem Bedarf ent­sprechen.
  • ein Tarif­wechsel in einen höher­wertigen Zahn­tarif nicht möglich/gewünscht ist.
  • Sie das Versicherungs­unternehmen wechseln möchten und bereits ein neuer Vertrag vorliegt.
  • Sie keine Zahn­zusatz­versicherung mehr benötigen.

Eine Kündi­gung durch die Versicherungs­gesellschaft kommt nur sehr selten vor. In der Regel verankern Versicherer einen Verzicht auf ihr ordentliches Kündigungs­recht in den Verträgen.

Sie sind noch unschlüssig, ob Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wirklich kündigen sollen? Dann informieren Sie sich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten.

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Art der Kündigung
Um Ihre ZZV zu kündigen, haben Sie zwei Möglichkeiten: die ordentliche Kündigung oder die außerordentliche Kündigung nach Sonderkündigungsrecht. Davon abweichend können in Ihrem Versicherungs­vertrag möglicherweise für Sie günstigere Regelungen vereinbart sein. Lesen Sie sich Ihren Versicherungs­schein und die Versicherungs­bedingungen daher genau durch.
  • Kündigungs­frist: Die ordentliche Kündigung können Sie als Versicherungs­nehmer:in je nach Vertrags­bedingungen in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres aussprechen. Davon abweichend ist die Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender­jahres möglich. Das heißt, Sie können Ihre Zahnversicherung zum 31. Dezember ordentlich kündigen.
  • Mindest­laufzeit: Nach Vertrags­abschluss sind Sie in der Regel zunächst an eine Mindest­laufzeit gebunden. Diese liegt je nach Anbieter üblicher­weise zwischen einem und zwei Versicherungs­jahren. 
  • Monat­lich kündbar: Mehr Flexibilität bieten Ihnen die MeinZahnschutz Tarife der Allianz. Sie sind bereits nach zwei Versicherungs­jahren monatlich kündbar.
  • Sonder­kündigungs­recht: Bei formalen Gründen wie beispiels­weise einer Beitragsanpassung (Beitrags­erhöhung oder Leistungs­minderung) können Sie Ihre ZZV außerordentlich kündigen.
  • Kündigungs­zeitraum: Erhalten Sie eine Mitteilung über die Erhöhung der Versicherungs­prämie, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungs­mitteilung außerordentlich kündigen. Die außer­ordentliche Kündigung bezieht sich auf den Zeit­punkt, zu dem Prämien­erhöhung oder Leistungs­minderung wirksam werden.
  • Kündigung nach Schadens­fall: Die Zahn­zusatz­versicherung nach einem Schadens­fall zu kündigen ist möglich, jedoch nicht im Rahmen des Sonder­kündigungs­rechts. 
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Muster­kündigung
Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung entweder nach Vertragsbedingungen beenden (ordentliche Kündigung). Oder dank Sonderkündigungsrecht im Einzelfall außerordentlich kündigen. In jedem Fall sollten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und schriftlich ein Kündigungsschreiben formulieren.
Sie haben sich entschieden und möchten Ihre Zahn­zusatz­versicherung kündigen? Dann sollte die Kündigung Ihres Versicherungs­vertrages schriftlich erfolgen. Denken Sie beim Kündigungs­schreiben per Post bitte daran, ein Einschreiben mit Rück­schein zu wählen. Dieser gilt als Nach­weis für die Zustellung Ihrer Zahn­zusatz­versicherung Kündigung. Inzwischen wird vom Gesetz­geber neben einem Kündigungs­schreiben per Post auch eine Kündi­gung per E-Mail als ausreichende Text­form anerkannt. Viele Versicherer bieten wie Allianz die schnellere Möglich­keit eines Online-Kündigungs­service an. Informieren Sie sich dazu vorab, welche gesetz­liche Kündigungs­frist, Mindest­vertrags­dauer oder Lauf­zeiten nach den all­gemeinen Versicherungs­be­dingungen einzu­halten sind. Sollten Sie eine Einzugs­er­mächtigung erteilt haben, dann wider­rufen Sie diese gleich­zeitig. Eine Kündigungs­vorlage finden Sie unten.
Sie können Ihre Allianz Zahn­zusatz­versicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unter­schrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Muster Kündigungs­schreiben ein. Drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündi­gung per Post. Unter­schrift nicht vergessen!

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situaion anzupassen, anstatt Ihre Zahn­zusatz­versicherung zu kündigen.
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Versicherungs­wechsel
Möchten Sie die Zahnzusatz­versicherung wechseln, gibt es zwei Möglich­keiten: einen Tarif­wechsel bei demselben Versicherer (innerhalb desselben Versicherungs­unternehmens) oder den Wechsel zu einem anderen Versicherer.

Tarifwechsel bei demselben Versicherer

Ein Tarif­wechsel innerhalb des Versicherungs­unternehmens, bei dem Sie bereits versichert sind, ist einfach. Für den Fall, dass Sie ein erweitertes Leistungs­angebot gewählt haben, wird lediglich eine erneute Risiko­prüfung durch­geführt. Werden im neuen und alten Tarif Alterungs­rück­stellungen (früher: Alters­rückstellungen) gebildet, können diese über­tragen werden. Sie verringern den zu zahlenden Beitrag.

Tipp: Bei den Allianz MeinZahnschutz Tarifen sparen Sie sich bei einem Tarifwechsel innerhalb einer Leistungs­stufe eine erneute Risiko­prüfung. Beispiels­weise von einem Tarif ohne Alterungs­rückstellung zu einem Tarif mit Alterungs­rückstellung. Das Gleiche gilt auch bei einem Tarif­wechsel von einer höheren Deckung in eine niedrigere, z. B. von MeinZahnschutz 100 in MeinZahnschutz 75.

Wechsel zu einem anderen Versicherer

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungs­unternehmen ist in der Regel immer eine voll­ständige Risiko­prüfung notwendig. Möchten Sie den Versicherer wechseln, gehen Sie daher einfach wie folgt vor:

  1. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Zahnzusatz­versicherungen miteinander, um das beste Preis-Leistungs-­Verhältnis für Ihre indivi­duellen Bedürf­nisse zu finden.
  2. Wählen Sie den für sich passenden Tarif aus.
  3. Schließen Sie den neuen Versicherungs­vertrag ab.
  4. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag "sicher" ist. Um keine Absicherungs­lücke entstehen zu lassen, sollte der Versicherungs­beginn der neuen Versicherung mit dem Ende der alten Versicherung zusammen­liegen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Zahnzusatz­versicherung.
Schicken Sie uns eine Beratungs­anfrage, wir melden uns bei Ihnen.
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Vor- und Nachteile
Diese Aspekte sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie eine Kündigung Ihres Vertrags in Erwägung ziehen.

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Situation
Nachteile einer Kündigung
Vorteile einer Kündigung
Sie befinden sich in einer laufenden Zahnbehandlung, für deren Kosten Ihre Zahnzusatzversicherung aufkommt? In der Regel keine Kostenübernahme für angeratene, begonnene oder laufende Behandlungen bei Anbieterwechsel. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit und dem Ende des Versicherungsschutzes tragen Sie die Kosten selbst.  
Ihnen wurde eine Beitragsanpassung mit Beitragserhöhung mitgeteilt. Abhängig von der Versicherungsleistungen Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung: Leistungsbegrenzungen, erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten Vertragsabschluss zu günstigeren Konditionen bei einem neuen Versicherer
Sie haben mit Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung bereits Alterungsrückstellungen gebildet. Möglicherweise Verluste bei Kündigung eines Tarifs mit Alterungsrückstellungen und Wechsel zu einem anderen Versicherer Anrechnen Ihre bisherigen Rückstellungen bei Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer anstatt Kündigung und kompletter Wechsel des Anbieters
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Häufige Fragen
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Welche Leistungen sollte eine ZZV bieten?

Eine Zahnzusatz­versicherung ist sinnvoll für alle Versicherten der gesetz­lichen Kranken­versicherung, die sich einen Sofort­schutz ohne Wartezeiten wünschen. Bei der Wahl Ihrer ZZV sollten Sie in jedem Fall auf folgende Punkte achten:

  • Leistungs­umfang bei Zahn­behand­lung, Zahn­ersatz und Kiefer­ortho­pädie
  • Beschränkungen im Leistungs­umfang
  • Fest­zuschuss
  • Tarife mit und ohne Alterungs­rück­stellungen
  • Kosten­erstattungen
  • Lauf­zeiten der Versicherung
  • Leistungs­ausschlüsse
  • Höchst­deckungs­summen (maximale Erstattungs­beträge als sogenannte Zahnstaffel)

Mehr zu den einzelnen Kriterien, die eine gute Zahnzusatz­versicherung ausmachen, lesen Sie in unserem Ratgeber " Worauf achten?".

In welchem Sonderfall lohnt sich eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich sollten Sie immer erst prüfen, welche Auswirkungen es für Ihre Zahnversorgung hat, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen. Sie haben die Mindestlaufzeit überschritten, bereits Beiträge an Ihre ZZV eingezahlt und profitieren von vollen Leistungen? Dann kann eine Kündigung von Nachteil sein. Anders sieht es in folgenden Sonderfällen aus: Kürzt Ihre Zahnzusatzversicherung die Leistungen oder nimmt eine Beitragserhöhung vor, greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von zwei Monaten außerordentlich zu kündigen und den Versicherer zu wechseln.

Gibt es bei Kündigung einer ZZV das Geld zurück?

Leider nein. Bei einer Kündigung erhalten Sie für bereits gezahlte Beiträge von Ihrer "alten" Zahnzusatz­versicherung kein Geld zurück.

Was sollte man beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung beachten?

Sie haben sich für eine Kündigung Ihrer ZZV entschieden, Ihre Zähne sind gesund und das Gebiss in einem guten Zustand? Dann sollten Sie für einen reibungs­losen Wechsel Ihrer Zahnzusatz­versicherung noch auf folgende Punkte achten:

  • Laufende Behandlung (Implantate, Kiefer­orthopädie, Lumineers) abschließen, dann wechseln
  • Tarif­auswahl nach lang­fristigen Bedürfnissen (Kosten­erstattung, Erstattungs­modalitäten, Kündigungs­recht)
  • Erst neuen Vertrag abschließen, dann Altvertrag kündigen (Übergang von Versicherungs­ende und Versicherungs­beginn)
  • ZZV schriftlich beim Versicherer kündigen und Formfehler beim Kündigungs­schreiben vermeiden

Wie viel sollte eine ZZV in der Regel kosten?

Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihre Zähne bereits mit 10 bis 20 Euro pro Monat umfassend versichern. So sind Sie mit der Allianz ZZV im Tarif MeinZahnschutz 75 mit nur 12,94 Euro monatlich, im Tarif MeinZahnschutz 90 ab 15,89 Euro im Monat abgesichert. Im Tarif MeinZahnschutz 100 ab 18,77 Euro im Monat sparen Sie gleichzeitig Geld bei der Zahn­behand­lung und beim Zahn­ersatz. Denn ohne eine Zusatz­versicherung kann sich eine Zahnarzt­rechnung schnell auf einige hundert Euro belaufen, die Sie sofort bezahlen müssen. Über­schau­bare monatliche Beiträge zur ZZV schonen dagegen Nerven und Geldbeutel.
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