Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Vergleich und persönliche Vorteile der PKV: Paar schaut sich lächelnd an
Vergleichen & wählen: Mit einer PKV individuell ab­gesichert

Vorteile der privaten Kranken­versicherung

  • Wer die Voraus­setzungen erfüllt, für den hat eine private Kranken­versicherung (PKV) viele allgemeine und persönliche Vorteile.
  • Einer der wichtigsten Vorzüge: Ihre Wunsch­leistungen bestimmen Sie bei Vertrags­abschluss selbst! Diese Leistungen sind Ihnen dann ein Leben lang garantiert: Je nach PKV-Tarif können Sie beispiels­weise Chefarzt­behandlung, Einbett­zimmer oder hoch­wertige Zahn­leistungen frei wählen.
  • Darüber hinaus bietet die PKV modernste medizinische Versorgung und Zusatz­bau­steine für den Krank­heits­fall, wie z.B. Kranken­tage­geld.
  • Ihre monatlichen PKV-Beiträge richten sich dabei nach Leistungen, Alter und Gesund­heits­zustand – aber auch nach gewählter Selbst­beteiligung oder Beitrags­rück­erstattung: Beides kann Ihre monat­lichen Beiträge spürbar senken.
  • Im Gegen­satz zur GKV sind PKV-Beiträge nicht einkommens­abhängig. Je jünger Sie die PKV abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Und Sie können Ihre Versicherungs­beträge im Alter durch Vorsorge­komponenten beieinflussen!
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Basis­wissen
Bei einer privaten Kranken­versicherung (PKV) schließen Sie selbst einen Vertrag mit einem privat­wirtschaft­lichen Unter­nehmen ab. Ihren gewünschten Leistungs­umfang legen Sie dabei vertraglich fest.
  • Ihre monatlichen Versicherungs­beiträge in der PKV berechnen sich nach den gewählten Leistungen sowie Ihrem Alter und Gesund­heits­zustand zu Vertragsbeginn.
  • In der PKV versicherbare Kinder erhalten günstige eigene Kranken­versicherungs­verträge je nach gewähltem Tarif. Neu­geborene können unter gewissen Voraus­setzungen von Geburt an PKV-versichert werden.
  • Im Gegen­satz zur gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) besteht in der PKV Vertrags­frei­heit. Das heißt: Private Versicherer können Sie aufgrund von Vorer­krankungen auch ablehnen oder einen Risiko­zuschlag fordern. 
  • Private Kranken­versicherungen bilden gemeinsam mit der GKV das duale Kranken­versicherungs­system in Deutschland. Wer in die PKV eintreten oder wechseln möchte, muss gewisse Voraus­setzungen erfüllen.
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Vergleich und Überblick
Finden Sie hier die grund­legenden Vorteile einer privaten Kranken­versicherung - sowie zusätz­liche Vorteile für Sie persönlich:
  • Leistungs­garantie für alle Versicherten in der privaten Kranken­versicherung – ein Leben lang.
  • Starkes Preis-Leistungs-Verhältnis, unter anderem durch Alterungs­rück­stellungen (AR). Zusammen mit anderen stützenden Mechanismen gleichen PKV-Anbieter damit alters­bedingte höhere Krank­heits­kosten aus. Die Beiträge, die Sie in jüngeren Jahren zahlen, enthalten einen Spar­anteil. Dieser wird verzinslich angelegt. Alterungs­rück­stellungen tragen also dazu bei, dass Beiträge nicht auf­grund von Alters­zunahme steigen. Beim PKV-Tarif­wechsel bleiben Alterungs­rück­stellungen meist erhalten.

    Zu beachten: Eine Garantie für immer gleich­bleibende Beiträge sind auch Alterungs­rück­stellungen nicht. Wirt­schaft­liche Faktoren wie Inflation, medizinischer Fort­schritt oder steigende Lebens­erwartung fließen von Zeit zu Zeit in Beitrags­anpassungen ein.

  • Generelle Möglich­keit einer Selbst­beteiligung. Diese gibt es in der gesetzlichen Kranken­versicherung auf diese Weise nicht – durch Ihre Tarif­wahl (mit Selbst­behalt) steuern Sie die Höhe Ihrer monat­lichen Beiträge.
  • Umfang­reiche stationäre Leistungen in Klinik und Kranken­haus, z.B. mit Unter­bringung im Einbett­zimmer und der Wahl des Chef­arztes oder der Chefärztin. Siehe auch Kosten­übernahme.
  • Meist sehr umfassende persönliche und digitale Services und Assistenz­leistungen, auch Online Therapie-Angebote, digitale Rechnungs­einreichung und mehr. Viele PKV-Tarife sind zudem online abschließbar.
  • Hohe Flexibilität für jetzt und in Zukunft: Möglich­keit einer Anwart­schafts­versicherung, wenn die PKV kurz­zeitig aus­gesetzt werden muss.
  • Auch sind günstige Options­tarife möglich, wie z.B. OptionFlexiMed. Solche Tarife sichern vor allem jungen Menschen einen guten Einstieg in eine zukünftige PKV, zum aktuellen Gesund­heits­zustand beim Abschluss der Option.
  • Wahl­frei­heit bei Leistungen: Sie selbst können vergleichen und schnüren Ihr individuelles Leistungs­paket mit umfassenden ambulanten & stationäre Leistungen. Dieses können Sie bei Bedarf durch einen Tarif­wechsel inner­halb Ihrer PKV anpassen.
  • Freie Wahl über Selbst­beteiligungen und deren Höhe: In der Regel von 0 Euro bis über 1.000 Euro. Mit einer Selbst­beteiligung (Selbst­behalt) können Sie Ihre monat­lichen PKV-Beiträge senken.
  • Beitrags­rück­erstattung (BRE): So gut wie alle PKVs bieten die Möglich­keit, dass Sie Ihre Beiträge bis zu einem gewissen Prozent­satz zurück erhalten, wenn Sie z.B. für ein Jahr keine Leistungen beanspruchen.
  • Wahl­frei­heit für ganz persönliche Top-Zahn­leistungen, Zahn­behand­lungen und hoch­wertigen Zahn­ersatz.
  • Auch Leistungen für Seh­hilfen sind inkludiert.
  • Wahl­freiheit – ob Sie direkt zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin gehen wollen oder erst zum Primär­arzt bzw. zur Primärarzt (Haus­arzt / Hausärztin). Oder ob Sie sich eine:n Heil­praktiker:in suchen. Psycho­therapie­leistungen sind in der Regel eben­falls enthalten.
  • Wahl­freiheit für optionales Kranken­tage­geld: Ihre Absicherung für den Fall, dass Sie für gewisse Zeit arbeits­unfähig sein sollten.
  • Wahl­freiheit – für Zusatz­bau­steine wie z.B. Wechsel­optionen, Pflege­zusatz oder Kranken­haus­tagegeld.
  • Welt­weiter Schutz. Behand­lungs­kosten und der Rück­trans­port werden weltweit über­nommen.
Hier finden Sie alle Infos zur PKV der Allianz
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Solidar­gemeinschaft
Eine private Kranken­versicherung bietet Ihnen eine erst­klassige medizinische Versorgung, Leistungs­stabilität und individuelle Tarif­wahl. Das Preis-Leistungs­verhältnis haben Sie zudem durch den gewählten Tarif selbst in der Hand.

Als privat­versicherte Person genießen Sie umfassende Vorteile bei ambulanter, stationärer sowie zahn­ärztlicher Behand­lung. Private Kranken­versicherungen garantieren Ihnen modernste medizinische Versorgung und umfassende Mehr­leistungen im Krank­heits­fall.

Der Umweg über den Haus­arzt oder die Hausärztin entfällt, sofern Sie keinen Tarif nach Primär­arzt-Prinzip gewählt haben. Termine beim Fach­arzt bzw. der Fachärztin sind für privat ­Versicherte in der Regel schneller zugänglich. Ihren Versicherungs­schutz können Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen frei wählen. Zahl­reiche Tarife ermöglichen Ihnen die Leistungen, die Sie auch wirklich benötigen. Lesen Sie im Rat­geber weitere Vergleiche und Unter­schiede PKV versus GKV.

Mit dem Tarif, den Sie bei Abschluss der PKV wählen, sind Sie ein Leben lang abge­sichert. Die verein­barten Leistungen kann Ihr Versicherer weder nach­träglich kürzen noch streichen. Zum Vergleich: Der Leistungs­katalog der gesetz­lichen Kranken­versicherung unter­liegt gesetz­lichen Bestimmungen und wurde in den letzten Jahren zum Nach­teil der Versicherten immer wieder reduziert.
In der privaten Kranken­versicherung entscheiden individuelle Faktoren (z.B. Alter, Gesundheits­zustand, der durch Gesundheitsfragen geprüft wird) und die vereinbarten Leistungen über die monatlichen Beitrags­kosten. Kurz gesagt: Wer einen PKV-Tarif mit umfangreichen Leistungen wählt, zahlt entsprechend höhere Beiträge. Wer auf Mehr­leistungen verzichtet und einen schlankeren Tarif wählt, zahlt auch weniger. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kranken­versicherung ist der Beitrag nicht an Leistungen geknüpft, sondern an das Einkommen. Wer viel verdient, zahlt auch mehr GKV-Beiträge – unabhängig von den beanspruchten Leistungen.

Ändert sich Ihre Lebens­situation oder Ihr Gesund­heits­zustand, benötigen Sie bestimmte Leistungen Ihres PKV-Tarifs möglicher­weise nicht mehr. Dann können Sie problemlos in einen anderen Tarif wechseln, der Ihre Bedürfnisse besser abdeckt und/oder unter Umständen günstiger ist.

Diese Anpassungs­möglich­keiten haben GKV-Versicherte nicht. Sie zahlen immer denselben Prozent­satz ihres Einkommens – ohne Einfluss auf die versicherten Leistungen. Eine Zubuchung spezieller Leistungen oder Behand­lungen ist im System der gesetz­lichen Kranken­versicherung nicht üblich. Angebote, die über die gesetzlich vorge­sehene Regel­versorgung hinaus­gehen, zahlen Sie in der Regel selbst.

Von der medizinischen Hotline bis zum Patienten­begleiter bzw. der Patientenbegleiterin oder Angeboten während der Schwanger­schaft: Als PKV-versicherte Person erhalten Sie eine Rundum-Betreuung in Versicherungs- oder medizinischen Fragen. Sind Sie beispiels­weise bei der Allianz privat versichert, haben Sie digital Zugang zu umfassenden Services. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Allianz Gesundheitswelt.
Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Versicherungs­pflicht­grenze (oft Einkommens­grenze genannt) über­schreiten: In der privaten Kranken­versicherung richtet sich die Beitrags­höhe nach dem tariflich gewählten Leistungs­umfang, dem Alter bei Vertrags­schluss und Ihrem Gesund­heits­risiko. Unab­hängig davon, wie viel Sie als Arbeit­nehmer:in verdienen. Der Arbeit­nehmer­anteil beträgt in der Regel die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte, den Arbeit­geber­zuschuss oder Beitrags­zuschuss, trägt der Arbeit­geber.
Was Sie zur PKV noch wissen sollten oder welche möglichen Nach­teile die PKV haben kann, lesen Sie in unseren Ratgebern.

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 69.300 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

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Gut zu wissen
Um die Vorteile einer privaten Kranken­versicherung auszuschöpfen, achten Sie bei Vertrags­abschluss genau auf den Leistungs­umfang Ihres PKV-Tarifs.

Legen Sie vor Versicherungs­beginn fest, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten – und worauf Sie verzichten können.

Ist in Ihrem Vertrag beispiels­weise keine Chefarzt­behandlung vorgesehen, behandelt Sie im Kranken­haus möglicher­weise ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin. Achten Sie daher auf den konkreten Leistungs­umfang bei der Wahl Ihres PKV-Tarifs.

Bewertung & Vergleich
Eine der größten Vorteile einer PKV ist die freie Wahl bei Ihrem Tarif. Durch diese Wahl­frei­heit können Sie alle Leistungen genau nach Ihren Vorstellung kombinieren. Lesen Sie, wie Allianz Tarife bewertet werden:
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Ihre Optionen
Sie können Ihren PKV-Tarif mit frei kombinier­baren Zusatz­bau­steinen erweitern und so je nach Bedarf Ihren persönlichen Gesund­heits­schutz verbessern. Häufig gewählte Zusatz­bau­steine sind beispiels­weise Pflege­zusatz­tarife oder garantierte Unter­bringung im Ein­bett­zimmer. Gesetz­lich Versicherte können ihre Gesund­heits­leistungen mit einer privaten Kranken­zusatz­versicherung erweitern. Damit können sie sich Kosten erstatten lassen, die für Leistungen über dem Niveau der GKV anfallen.
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Berufs­gruppen
Für folgende Personen- und Berufs­gruppen kann eine private Kranken­versicherung von Vorteil sein:
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Gut verdienende Angestellte zahlen in der PKV unter Umständen geringere Beiträge als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Im Gegen­satz zur GKV ist die Beitrags­höhe in der Privat­versicherung einkommens­unab­hängig. Hinzu kommt der gesetzlich vorge­schriebene Arbeit­geber­zuschuss für privat versicherte Arbeit­nehmer:innen. Das heißt: Ihr Chef oder Ihre Chefin ist dazu verpflichtet, einen PKV-Zuschuss zu zahlen, in der Regel die Hälfte.
Ähnlich wie bei fest angestellten gut­verdienenden Personen fällt die PKV für haupt­berufliche Selbst­ständige oft günstiger aus als eine gesetzliche Kranken­versicherung. Im Krank­heits­fall haben Selbst­ständige und Frei­berufler:innen keinen gesetzlichen Anspruch auf Kranken­geld. Eine PKV mit zusätzlicher Kranken­tage­geld-Option schützt Selbst­ständige vor Verdienst­ausfall bei Arbeits­unfähig­keit oder während des Mutter­schutzes.

Beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen (Personen mit Anspruch auf Beihilfe) haben sehr spezifische Vorteile in der PKV. Grund ist das gute Preis-Leistungs-Verhältnis und der Fakt, dass sie nur einen Teil absichern müssen. Sie benötigen in der Regel nur eine soge­nannte Rest­kosten­versicherung, da ihr Dienst­herr im Krank­heits­fall zwischen 50 und 90 Prozent der Krank­heits­kosten bzw. Behand­lungs­kosten über­nimmt. Die GKV bietet eine solche Rest­kosten­versicherung nicht an. Eine PKV schließt mit speziellen Tarifen für Beamte und Beamtinnen die entstehende Versicherungs­lücke und erstattet die verbleibenden Krankheits­kosten bis zu 100 Prozent.

-> Zur PKV für Beamte 

Für junge, gesunde Menschen lohnt sich eine private Kranken­versicherung ganz besonders. Denn: Je jünger Sie bei Eintritt in die PKV sind, desto niedriger fallen Ihre monat­lichen Beiträge aus. Spezielle Aus­bildungs- oder Studenten­tarife verzichten zudem auf Alterungs­rück­stellungen. Treten Sie nach Ausbildungs-/ Studiums­ende Ihren ersten Job an und fallen unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze, ist ein Wechsel in die GKV nötig.

Durch Options­tarife sichern Sie vorüber­gehend Ihren Gesund­heits­zustand für die Privat­versicherung. Ein Eintritt in die PKV wird dann möglich, sobald Sie z.B. als angestellte Person mit Ihrem Einkommen über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, JAEG, liegen.

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Ein­kommen & Beiträge
Warum Ihr Ein­kommen für den PKV-Abschluss eine Rolle spielt und wie sich Ihre Versicherungs­beiträge berechnen, lesen Sie hier.

Nicht jeder kann eine PKV abschließen. Wie hoch Ihr Einkommen sein muss, damit Sie sich privat kranken­versichern können, hängt von Ihrer Berufs­gruppe ab:

  • Arbeit­nehmer:innen können sich erst ab einer gewissen Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG, auch: Versicherungs­pflicht­grenze) privat kranken­versichern. 2024 liegt diese Einkommens­grenze bei 69.300 Euro im Jahr. Verdienen Sie mehr, können Sie eine private Kranken­versicherung abschließen und ihre Vorteile nutzen.
  • Haupt­beruflich Selbst­ständige und Frei­berufler:innen können unab­hängig von ihrem Einkommen jederzeit eine private Kranken­versicherung abschließen. Das heißt: Es gibt keine Mindest­einkommens­grenze, die sie erreichen müssen. Sie können sich jederzeit privat kranken­versichern und die Vorteile der PKV nutzen.
  • Ärzte und Ärztinnen (selbst­ständig tätig) haben keine Einkommens­grenze für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung.
  • Beamte und Beamtinnen: Für beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen (bzw. Personen mit Anspruch auf Beihilfe) gilt keine Einkommens­grenze für den Eintritt in die PKV.

Die monatlichen Versicherungs­beiträge in der PKV hängen nicht mit Ihrem Einkommen zusammen. Sprich: Unab­hängig von Ihrem Gehalt berechnet sich Ihr PKV-Beitrag nach den gewählten Leistungen sowie Ihrem Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn. Wie viel eine private Kranken­versicherung kostet, kann man nicht pauschal beantworten.

Ob sich eine private Kranken­versicherung für Sie lohnt, ist außerdem nicht primär eine Frage des Geldes. Legen Sie Wert auf eine umfang­reichere medizinische Versorgung, die in der GKV nicht Standard ist, kann eine private Kranken­versicherung sinn­voll sein. Auch für aus­ländische Bürger und Bürgerinnen, die dauer­haft in Deutschland leben möchten, kann die private Kranken­versicherung eine gute Alter­native zur Gesetzlichen sein.

  • Tipp: Je früher Sie in die PKV einsteigen, desto günstiger sind Ihre monatlichen Versicherungs­beiträge. Auch bei Arbeits­losig­keit können Sie unter gewissen Voraus­setzungen in der PKV bleiben.
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Oft gefragt
Auch im Ruhe­stand garantiert eine private Kranken­versicherung Ihren vertraglich fest­gelegten Versicherungs­schutz. Leistungs­kürzungen haben Rentner und Renterinnen in der PKV nicht zu befürchten, selbst wenn ihre Krank­heits­kosten mit zunehmendem Alter steigen.

Was kostet eine private Kranken­versicherung im Alter? Tatsächlich können auch Rentner:innen von einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis ausgehen: Ab dem 60. Lebens­jahr entfällt der gesetzliche Beitrags­zuschlag von zehn Prozent. Sie profitieren dann von Ihren ange­sparten Rück­lagen. Beantragen Sie zusammen mit Ihrem Renten­versicherungs­antrag einen Beitrags­zuschuss, reduziert sich Ihr monatlicher Versicherungs­beitrag zusätzlich.

  • Vorteil der garantierten Beitrags­entlastung bei der Allianz: Mit einer soge­nannten Vorsorge­komponente können Sie Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Alter (ab Alter 65) garantiert und lebens­lang senken.

Beispiels­weise können Sie mit der Allianz Vorsorge­komponente V Ihre Beiträge zur PKV im Alter reduzieren: Ab dem Alter von 65 Jahren zahlen Sie mit diesem Bau­stein bis zu 80 Prozent weniger im Monat. Die Finanz­stärke der Allianz sorgt dabei für die Stabilität dieser Beiträge.

Gut zu wissen

Ja. Ihre PKV-Beiträge gelten als Vorsorge­auf­wendungen und sind als Sonder­aus­gaben zum Teil in der Steuer­erklärung absetzbar. Steuerlich geltend machen können Sie in der Regel die soge­nannte Basis­absicherung.

Tipp: Steuerlich absetzbar sind nicht nur Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch die Ihrer privat versicherten Familien­mitglieder.

Die passende Versicherung
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Häufige Fragen

Ist nach dem Wechsel in die private Kranken­versicherung eine Rück­kehr in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich?

Wer einmal privat kranken­versichert ist, kann nur unter bestimmten Bedingungen in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück­kehren. Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist zum Beispiel in diesen Fällen möglich:

  • Angestellte können von der PKV in die GKV zurück­wechseln, wenn ihr Einkommen unter die soge­nannte Versicherungs­pflicht­grenze (2024: 69.300 Euro) sinkt.
  • Selbst­ständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie in ein sozial­versicherungs­pflichtiges Arbeits­verhältnis wechseln. Voraus­gesetzt, ihr Einkommen liegt unter der Versicherungs­pflicht­grenze (privat Versicherung Grenze).

Gibt es in der privaten Kranken­versicherung eine Basis­absicherung?

Ja. Seit 2009 sind private Kranken­versicherungs­unter­nehmen verpflichtet, einen Basistarif anzu­bieten. Die Vertrags­leistungen der PKV-Basis­absicherung müssen hin­sichtlich Art, Umfang und Höhe mit den Leistungs­niveau der gesetz­lichen Kranken­versicherung vergleich­bar sein.

Im Gegen­satz zu anderen PKV-Tarifen besteht bei der Basis­absicherung Annahme­zwang (= Kontra­hierungs­zwang). Das heißt: Die private Kranken­versicherung ist verpflichtet, alle Personen aufzu­nehmen, die die gesetzlichen Voraus­setzungen erfüllen und den Basis­tarif beantragen.

Muss ich mich beim Wechsel in die PKV selbst um die Kündigung der gesetz­lichen Kranken­versicherung kümmern?

Ja. Bei einem Wechsel von GKV zu PKV kümmert sich die versicherte Person selbst um die Kündigung. Der Wechsel erfolgt nicht auto­matisch. Beachten sollten Sie auch, dass Sie vor einer GKV-Kündigung die Bestätigung Ihres neuen PKV-Versicherers erhalten.

Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung ist es wichtig, dass Sie die Kündigungs­fristen der GKV einhalten. Normaler­weise beenden Sie Ihre Mitglied­schaft zwei volle Monate zum Monats­ende. Zum Beispiel: Kündigen Sie Ihre GKV am 25. April, können Sie sich ab 1. Juli privat versichern. Aber: Die 12-Monats­bindung an die gesetzliche Kranken­versicherung entfällt bei einem Wechsel in die PKV.

Gibt es die private Kranken­versicherung als Familien­versicherung?

Nein, eine private Kranken­versicherung für Familien gibt es nicht. Nur gesetzliche Kranken­versicherungen bieten Familien­versicherungen an. Darüber können Eltern zum Beispiel ihre Kinder beitrags­frei mitver­sichern. In der PKV hin­gegen muss jedes Familien­mitglied einen eigenen Kranken­versicherungs­vertrag abschließen und eigene Beiträge zahlen.

Vorteil einer privaten Kranken­versicherung für Kinder: Kinder­tarife sind häufig günstiger als reguläre Erwachsenen­tarife. Denn für Kinder werden keine Alters­rück­stellungen gebildet. Darüber hinaus können privat versicherte Mütter und Väter auch für ihr Neu­geborenes eine PKV abschließen. Ihr Vorteil ist der soge­nannte Kontra­hierungs­zwang. Das heißt: Der Versicherer darf den Antrag für das neuge­borene Kind nicht ablehnen.

Ehe­partner:innen und einge­tragene Lebens­partner bzw. Lebenspartnerinnen von privat ­Versicherten können die Vorteile der PKV eben­falls in Anspruch nehmen. Diese Möglich­keit haben aller­dings nur Ehe­partner bzw. Ehepartnerinnen ohne eigenes Einkommen oder mit gering­fügiger Beschäftigung (Minijob) sowie Ehe­partner:innen von Beamten bzw. Beamtinnen.

Warum steigen die Beiträge der PKV im Laufe der Jahre?

Die monatlichen Kosten Ihrer privaten Kranken­versicherung erhöhen sich aus verschiedenen Gründen:

  • Weil medizinische Be­handlungen teurer werden.
  • Weil Versicherungen die jährliche Inflation von durch­schnitt­lich zwei Prozent in ihre Beiträge einkalkulieren.
  • Weil die Leistungen der PKV konti­nuierlich erweitert und an den aktuellen Stand der Medizin (neueste Therapie­ansätze) angepasst werden.

Damit Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung mit zunehm­endem Alter nicht ansteigen, enthält Ihr monatlicher Beitrag einen bestimmten Anteil an soge­nannten Alterungs­rück­stellungen. Sie dienen in der privaten Kranken­ver­sicherung dazu, im Alter steigende Krank­heits­kosten auszu­gleichen. Ihr PKV-Beitrag wird so auf einem Niveau gehalten.

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