• Sie sind unsicher was einen Versicherungs­abschluss online angeht? Die Allianz Private Kranken­versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kranken­versicherungs­beitrag einfach und transparent zu berechnen und ganz bequem direkt online abzuschließen.
  • Statt Termine und Papier­kram bietet Ihnen ein Online-Abschluss einen einfachen Ablauf und keinerlei Nachteile im Vergleich zum Vertrags­abschluss vor Ort. In anderen Worten: Er hat jede Menge Vorteile.
  • Über digitale Beitrags­rechner können Sie einfach und transparent den Tarif ermitteln, der am Besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt und verschiedene Möglichkeiten mit­einander ver­gleichen. Wie beim Abschluss vor Ort ist der Beitrag zur privaten Kranken­versicherung abhängig von den gewählten Leistungen, Ihrem aktuellen Alter und Ihrem Gesundheits­zustand.
  • Sind Sie selbst­ständig oder angestellt mit einem Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze (2024: 69.300 Euro), haben Sie die Möglichkeit, Ihre private Kranken­versicherung unkompliziert online abzuschließen.

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 69.300 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

1 von 6
Vorgehen
Online-Versicherungs­anbieter haben vergleich­bare Abfrage­prozesse. Diese führen Sie einfach, schnell und transparent durch einen Online-Antrag oder eine (gesetzes­konforme) Berechnung.
01
Meist füllen Sie online im Beitrags­rechner erst alle Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Gesundheits­zustand wahrheits­gemäß aus. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre gewünschten Leistungen (z. B. Heil­praktiker:in, Behandlungen) und somit den passenden Tarif. Diesen ergänzen Sie gegebenen­falls durch Zusatz­optionen (z.B. Kranken­tage­geld). Anhand Ihrer Auswahl sowie Ihrer persönlichen Angaben errechnet sich Ihr Kranken­versicherungs­beitrag.
02
Sind Sie mit Ihrer Auswahl zufrieden, senden Sie Ihren Antrag online ab. Unter­lagen laden Sie dabei in der Regel nicht hoch. Alternativ können Sie bei den meisten Anbietern Ihr Angebot speichern, ausdrucken oder die Bearbeitung zu einem späteren Zeit­punkt fortsetzen. Bei Nachfragen stehen Ihnen digitale Beratungs­angebote oder die Kontakt­aufnahme zu Mitarbeiter:innen per Chat oder Telefon zur Verfügung.
03
Nach Eingang Ihres Online-Antrags prüft das Versicherungs­unter­nehmen schnell Ihre Angaben. Fällt Ihre Risiko­prüfung erfolgreich aus, erhalten Sie die Annahme­bestätigung Ihrer privaten Kranken­versicherung in der Regel inner­halb weniger Tage per Post.
04
Erst nach Erhalt Ihrer Annahme­bestätigung kündigen Sie Ihre vorherige private oder gesetzliche Kranken­versicherung. Dazu reichen Sie dort die Kündigung per Post ein – eine Online-Kündigung ist üblicher­weise nicht möglich. Beachten Sie die Kündigungs­frist: Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung beträgt diese i.d.R. zwei Monate zum Monats­ende, in der PKV meist drei Monate zum Ende des Versicherungs­jahres.
Sie möchten in die PKV wechseln? Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag!
Sie möchten in die PKV wechseln, haben aber noch Fragen zum Tarifwechsel? Schreiben Sie uns! 
2 von 6
Ausprobieren
Nutzen Sie unseren Online-Tarif­rechner und berechnen Sie eine PKV-Versicherung mit allen für Sie möglichen Leistungen, Tarifen und Kranken­versicherungs­beiträgen. Keine Sorge, Ihre individuelle Berechnung ist bis zum letzten Klick unver­bindlich, kann jederzeit abge­brochen werden – und kostet Sie nur ein paar Minuten.
3 von 6
 Checkliste
Bei online abschließ­baren Tarifen ist derselbe Leistungs­umfang garantiert, wie bei Vertrags­abschluss vor Ort. Legen Sie trotzdem besonderes Augen­merk auf diese Leistungs­optionen und Wahl­möglichkeiten:

Beitrags­rück­erstattung

Wenn Sie bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung in einem Kalender­jahr keine Rechnungen einreichen, können Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge in Form einer Beitrags­rück­erstattung zurück­erhalten.

  • Bei der Allianz können Sie als versicherte Person in der Kranken­voll­versicherung mit dem BonusCheck Online über das Kunden­portal MeineAllianz einfach prüfen: Lohnt sich eher die Rechnungs­einreichung oder die Beitrags­rück­erstattung?

Digitale Services

Welche Online-Angebote soll Ihre künftige PKV bieten?

  • Kundinnen und Kunden der Allianz Privaten Kranken­versicherung können die um­fassenden Services über die Allianz Gesundheits-App in Anspruch nehmen. Hier können Sie einfach digital Rechnungen einreichen und bekommen schnell medizinische Unter­stützung, beispiels­weise über eine ärztliche Video­sprechstunde oder die Facharzt-­Termin­vermittlung.

Facharztbehandlung direkt wählbar

Primär­arzt­prinzip heißt: Erst zur Haus­ärztin oder zum Hausarzt, von dort zum Fach­arzt bzw. zur Fachärztin.

Nur dann gibt es die volle Erstattung für ambulante ärztliche Leistungen. Zu­sätzlich zu Haus­arzt oder Haus­ärztin können beispiels­weise Frauen-, Augen- und Kinderärzte bzw. -ärztinnen Primär­arzt oder Primär­ärztin sein.

  • Hoch­wertige Online-Versicherungen wie die der Allianz bieten im Tarif standard­mäßig den direkten Facharzt­zugang. Und sie erstatten auch ohne Über­weisung 100 Prozent der Kosten.

Selbst­beteiligung

Achten Sie besonders auf die ausge­wiesenen Selbst­behalte, die pro Person und Kalender­jahr gelten. Diese können in Prozent­werten oder Maximal­beträgen dargestellt werden. In der Regel bewegen sich bewährte Selbst­behalte der PKV-Tarife zwischen 10 und 30 Prozent. Im Normalfall gilt: Höhere Selbst­beteiligung, niedrigerer Versicherungs­beitrag.

  • In den MeinGesundheitsschutz Tarifen der Allianz können Sie zwischen 30 oder 10 Prozent Selbst­beteiligung wählen, oder Sie ent­scheiden sich für einen Tarif ganz ohne Selbst­beteiligung.

Wechsel­vorteile

Wenn sie von der gesetz­lichen (GKV) in die private Kranken­versicherung (PKV) eintreten oder Ihren PKV-Anbieter wechseln, können Sie manch­mal von attraktiven Vor­teilen profitieren. Es kann z. B. von Vorteil sein, wenn Sie bei Ihrer Vor­versicherung für eine gewisse Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

  • Bei der Allianz haben Sie auch bei einem Online-Abschluss Anspruch auf den Wechsel­vorteil. Wechseln Sie von einer PKV oder GKV in die Allianz Private Kranken­versicherung (APKV), wird Ihnen die leistungs­freie Vor­versicherungs­zeit an­gerechnet. So können Sie von Anfang an eine höhere Beitrags­rück­erstattung erhalten, wenn Sie keine Rechnungen bei der APKV einreichen.

Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen

Wichtig für alle, die Alternativ­medizin nutzen möchten: Achten Sie auf Kosten­erstattung für Behandlungen beim Heil­praktiker oder bei der Heilpraktikerin. Und zwar am besten bis zu den Höchst­sätzen des Gebühren­verzeichnisses für Heil­praktiker:innen (GebüH) und für anerkannte alternative Behandlungen, wie beispiels­weise Akupunktur.

  • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen der Allianz sind auch neben Homöo­pathie, Osteo­pathie und Chiro­praktik erstattungs­fähig. Im MeinGesundheitsschutz Best Tarif sind z. B. maximal 2.000 Euro pro Jahr möglich.

Sehhilfen, Zahn­ersatz und Zahn­implantate

Wenn Sie eine Brille oder Sehhilfe tragen, sollten Sie darauf achten, wie hoch die Erstattung der privaten Kranken­versicherung in diesem Bereich ausfällt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Zahn­ersatz und Zahn­behandlung. Es empfiehlt sich, diesen Bereich genau zu beachten, da Zahn­behandlungen bei den meisten Versicherten früher oder später durch­geführt werden müssen. Achten Sie auf eine hohe Kosten­erstattung von mindestens 75 Prozent (z.B. für Implantate) und dass bei Behandlungen bis zum Höchst­satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahn­ärztinnen geleistet wird.

  • Mit dem Zahn­baustein in den MeinGesundheits­schutz-Tarifen der Allianz für Angestellte und Selbst­ständige können Sie zwischen 75, 90 oder 100 Prozent Kosten­erstattung wählen.

Unterbringung und Behandlung

Die Möglich­keit zur Unter­bringung in Mehrbett-, Zweibett- oder Einbett­zimmer sollte auf einen Klick wähl­bar sein. Und natürlich sollte auch online die Auswahl zwischen der Behandlung durch einen Belegarzt bzw. eine Belegärztin – oder der Chefarzt­behandlung möglich sein.

  • In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen sind die Chefarzt­behandlung im Kranken­haus sowie die Unter­bringung im Ein- oder Zweibett­zimmer versichert.

Volle ärztliche Leistungen

Ambulante Behandlungs­kosten sollten auch im online angebotenen Tarif zu einem hohen Prozent­satz (möglichst 100 Prozent) erstattet werden: Je nach Bedarf sollte die Kosten­übernahme entweder bis zum Höchst­satz (3,5-facher Satz) der Gebühren­ordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) erfolgen – oder in unbegrenzter Höhe.

  • Die Allianz erstattet Ihnen je nach gewähltem Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten.

Weltweit – und mit Rück­transport

Ihre private Kranken­versicherung sollte die vollen Behandlungs­kosten und einen welt­weiten Rück­transport aus dem Ausland beinhalten. Wenn Sie Kinder privat versichern, gilt das natürlich auch für diese. Ihr Ver­sorgungs­zeitraum sollte gut wählbar sein: von ein paar Monaten bis zu einem Jahr. In Europa sollte eine private Kranken­ver­sicherung zeitlich unbegrenzt gelten.

  • Mit der Allianz sind Sie weltweit abgesichert. Kosten im Ausland und Rück­transport werden zu 100 Prozent erstattet.
Sie möchten in die PKV wechseln? Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag!
Alle Informationen zu den Tarifen der Allianz.
4 von 6
Wahr oder falsch?
Digitale Versicherungs­angebote haben längst das Vertrauen vieler Versicherungs­nehmer:innen gewonnen. Jedoch halten sich einige Mythen zum Online-Vertrags­abschluss hart­näckig – zu Unrecht. An dieser Stelle möchten wir mit drei gängigen Irr­meinungen aufräumen:
5 von 6
Schnell und unkompliziert
Be­antragen Sie Ihre private Kranken­voll­ver­sicherung online, so können Sie Zeit sparen und gut ver­gleichen. Auf eine persönliche Beratung müssen Sie dabei nicht verzichten: Kommen am Rechner oder Handy Fragen auf, können Sie sich immer per Chat oder telefonisch mit Beratern und Berater­innen aus­tauschen. Zudem ist das Online-Vertrags­geschäft seit einem guten Jahr­zehnt bei Versicherern gängige Praxis.
  • Optimale Vergleichs­möglichkeiten durch Online-Beitrags­rechner
  • Jederzeit und an jedem Ort abschließbar
  • Schnelle und einfache Berechnung der Tarifbeiträge
  • Meist sehr transparente Darstellung von Preis-Leistung (bzw. Kosten und Beiträge)
  • Gleich­wertiger Schutz- und Leistungs­umfang wie bei offline abgeschlossenen Verträgen
  • Bewährte und sichere Online-Antrags­prozesse
  • Persönliche Ansprache vor Ort entfällt, dafür können Sie Live-Chat oder Telefon­beratung nutzen
  • Zeit­intensive und individuelle Fragen und Wünsche können eventuell nicht sofort geklärt werden
Sie möchten in die PKV wechseln? Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag!
Sie möchten in die PKV wechseln, aber haben noch Fragen zum Tarif­wechsel? Schreiben Sie uns! 
agent-img
Haben Sie Fragen zum Online-Abschluss für die Allianz Private Kranken­ver­sicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Die passende Versicherung
6 von 6
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Was ist der Selbstbehalt bei der privaten Krankenversicherung?

Unter "Selbst­behalt" versteht man die Selbst­beteiligung innerhalb der privaten Kranken­versicherung. Das heißt: Einen fest­gelegten Betrag Ihrer jährlichen Krankheits­kosten zahlen Sie selbst. Durch einen höheren Selbst­behalt können Sie in der PKV die monatlichen Tarif­beiträge reduzieren.

Ob und in welchem Umfang sich eine Selbst­beteiligung für Sie lohnt, hängt nicht zuletzt von Ihrem Gesundheits­zustand ab. In der Regel bieten Versicherer unter­schiedliche Selbst­behalt-Tarif­modelle an.

Bei Angestellten ist ein Tarif mit hoher Selbst­beteiligung meist nicht zu empfehlen. Durch die hohe Selbst­beteiligung reduziert sich der zu zahlende Beitrag der privaten Kranken­versicherung und somit auch der Arbeitgeber­zuschuss. Zudem beteiligt sich der Arbeit­geber nicht an dem zu zahlenden Selbst­behalt.

Worauf soll ich bei Kündigung und Wechsel achten?

Wann Sie Ihren Antrag online einreichen, bleibt Ihnen über­lassen. Den Ver­sicherungs­beginn können Sie im Zuge Ihres Antrags weit­gehend frei bestimmen (Vor­datierung maximal 6 Monate). Allein die Künd­igungs- oder Wechsel­fristen Ihrer vor­herigen privaten oder gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung müssten Sie vorher beachten. Für Studenten und Student­innen wiederum gelten andere Voraus­setzungen und Fristen, sowohl was den Eintritt wie den Wechsel angeht. Für den Wechsel bzw. die Aufnahme in die private Kranken­versicherung gibt es ein Höchst­aufnahme­alter. Diese Grenze unter­scheidet sich von Versicherungs­anbieter zu Versicherungs­anbieter. 

  • Bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung können Personen bis zum voll­endeten 65. Lebens­jahr auf­genommen werden.

Über welche Kanäle findet die Kommunikation nach einem Online-Vertragsabschluss statt?

Meist können Sie bereits beim Online-Abschluss Ihrer PKV festlegen, auf welchem Weg Sie Ihr Versicherer zukünftig kontaktiert: im Regel­fall erfolgt die Kontakt­aufnahme entweder per E-Mail oder Brief.

Zusätzlich stehen Ihnen heutzu­tage oft weitere digitale Services und Ver­sicherungs­optionen zur Verfügung. Beispiels­weise können Sie Rechnungen online hoch­laden oder per App Infor­mationen über Be­hand­lungs­möglich­keiten oder Ge­sund­heits­themen erhalten. Auch die Abfrage des Bearbeitungs­stands verschiedener Anfragen (z. B. Kosten­rück­erstattung) ist online in der Regel un­kompliziert möglich.

  •  Bei der Allianz haben Sie die Möglichkeit, Rechnungen bequem online über die Allianz Gesundheits-App hochzuladen.

Wann bekommt man eine Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung?

Haben Sie in einem Versicherungs­jahr keine oder nur wenige Leistungen Ihrer PKV in Anspruch genommen, profitieren Sie von Beitrags­rück­erstattungen. Die Höhe einer solchen Rück­zahlung ist abhängig von Versicherer, vertraglich festgelegt und oft abhängig vom gewählten Tarif.

  • Auch erhöht sich beispiels­weise bei der Allianz Private Kranken­ver­sicherung die Beitrags­rück­erstattung gestaffelt mit jedem weiteren leistungs­freien Versicherungs­jahr. Bei Familien profitieren zudem die mitversicherten Kinder von Anfang an von einer höheren Beitrags­rück­erstattung.

Gibt es Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung und ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Nach einem Wechsel in die private Kranken­ver­sicherung können Warte­zeiten anfallen, bevor Sie Ihre Versicherungs­leistungen voll­umfänglich nutzen können. Um diese Warte­zeit auf ein Minimum zu verkürzen, achten Sie beim Tarif­wechsel von einem Privat­versicherer zum anderen auf die Kündigungs­fristen.

Zudem unter­scheiden sich die Warte­fristen: Bei Neu­abschluss einer privaten Kranken­ver­sicherung sind es meist drei Monate. Einige Zahn­leistungen oder Psycho­therapie sind oft auch erst nach acht Monaten nutzbar.

  • Beim Wechsel in die MeinGesundheitsschutz-Tarife der Allianz Private Kranken­versicherung profitieren Sie von besonderen Vorteilen: Sie genießen ab Vertrags­beginn vollen Versicherungs­schutz im vertraglichen Umfang.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns bitte Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Privaten Kranken­versicherung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungs­anfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Kranken­versicherung.