Private Krankenversicherung und Kuraufenthalte: Kostenübernahme, Zusatzleistungen und Regelungen
Kosten­übernahme, Zusatz­versicherung und Regelungen

Private Kranken­versicherung: Reha- und Kur­aufenthalte

  • Die meisten privaten Kranken­versicherungen (PKV) leisten grundsätzlich nicht für ambulante oder stationäre Kuren. Im Gegensatz zu gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV), die die Kosten für eine Kur in der Regel übernehmen.
  • Als privat Versicherter erhalten Sie Kuren und Reha-Maß­nahmen nur erstattet, wenn diese in der Voll­versicherung integriert oder über eine Zusatz­versicherung extra abgesichert sind.
  • Tipp: Als privat Krankenversicherter der Allianz profitieren Sie je nach Tarif von diesen Leistungen für Kur und Reha-Maßnahmen.
  • Auch als gesetzlich versicherte Person lohnt sich eine Zusatz­versicherung für Kur­maßnahmen: Sie sparen sich damit den Eigen­anteil pro Kurtag.
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Kuren in der PKV
Privat Versicherte können grund­sätzlich bei ihrer privaten Kranken­versicherung (PKV) eine Kur oder Reha beantragen. Ob die Kosten hierfür erstattet werden, hängt jedoch vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Versicherer ab.

Im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­kasse (GKV) besteht für eine PKV keine Verpflichtung, die Leistungen für Kur­aufenthalte oder Reha-Maß­nahmen zu übernehmen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Tarifleistungen Ihre Private Krankenversicherung anbietet. Entweder werden 

  • die gesamten Kosten erstattet,
  • gar keine Leistungen abgedeckt oder
  • nur anteilig die Kosten übernommen.
  • Top Leistungen der Allianz: Die MeinGesundheits­schutz Tarife für Arbeitnehmer und Selbstständige übernehmen anteilig die Kosten für Kur und Rehamaßnahmen. Lesen Sie hier, was genau erstattet wird und was Beamte und Beamtinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen beachten sollten.
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Voraus­setzungen, Bewilligung & Zuschüsse 
Nach Jahren im Berufs­leben ist eine Auszeit manchmal unverzichtbar, um neue Energie zu schöpfen. Doch den Kur­aufenthalt komplett aus eigener Tasche zahlen? Unter bestimmen Voraussetzungen ist eine Bezu­schussung durch die private Kranken­versicherung oder gesetzliche Kranken­kasse denkbar.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kur erfüllt sein?

Damit die private Kranken­versicherung die Kosten einer Kur oder Reha erstattet, wird zunächst geprüft, welche Kosten ein Sozial­versicherungs­träger übernimmt. Zu einer Kosten­über­nahme durch den Sozial­versicherungs­träger (Kosten­übernahme­erklärung) kommt es in folgenden Fällen:

  • Unfall oder Berufs­krankheit: Sie sind als versicherte Person aufgrund eines Unfalls im Berufs­leben oder einer Berufs­krankheit auf Kur oder Reha angewiesen. Zugleich sind Sie Mitglied einer Berufs­genossenschaft.
  • Gesetzlich Versicherte: Sie haben als Versicherter oder Versicherte Beiträge in die Deutsche Renten­versicherung Bund eingezahlt und die Kur/Reha fördert Ihre Arbeits­fähigkeit.
  • Selbst­ständige: Zahlen Sie als selbst­ständige Person freiwillig Beiträge in die Deutsche Renten­versicherung ein, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Reha- und Kur­maßnahmen.
  • Beamte und Beamtinnen mit Beihilfe: Privat­ Versicherte und beihilfe­berechtigte Beamte und Beamtinnen erhalten über Ihren Dienst­herrn unter bestimmten Voraus­setzungen anteilig die Kosten­übernahme entsprechend Ihres Beihilfe­bemessungs­satzes.

Es liegt keiner der genannten Fälle vor, Sie erhalten nur eine Zu­zahlung zur Reha oder die Beihilfe erstattet nur anteilig die Kosten? Dann kommt die (Rest-)Kosten­übernahme durch eine private Voll- oder Zusatz­versicherung infrage. Jedoch hängt es wesentlich von Ihrer Tarif­wahl ab, welche Arten von Kuren und Reha-Maß­nahmen abgesichert sind.

Grund­sätzliches zur Kosten­übernahme von Kuren und Reha-Maßnahmen

Neue Kräfte tanken, Körper und Seele entspannen: Ein Kur­aufenthalt ist für die meisten Arbeit­nehmer:innen attraktiv und wird wenigstens einmal im Laufe des Arbeits­lebens genutzt. Doch welche Kosten kommen auf Sie zu? Welche Voraus­setzungen sind für einen Zuschuss in beiden Versicherungs­systemen (gesetzlich und privat) zu erfüllen?

Anders als bei der gesetzlichen Kranken­kasse haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss durch die private Kranken­versicherung, wenn Sie in Kur gehen möchten. Diese Regelung gilt neben Kuren auch für klassische Reha-Maßnahmen. Allerdings bieten private Kranken­versicherer den Zuschuss für Kuren in leistungs­starken Tarifen. Überlegen Sie deshalb schon beim Abschluss eines Voll­tarifs der privaten Kranken­versicherung, ob eine Kur­behandlung oder Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt. Und ob Sie für diesen Leistungs­baustein ein paar Euro mehr an Beitrag zahlen möchten.

Was zahlt die Beihilfe bei einer Kur?

Für Beamte bzw. Beamtinnen und Richter:innen mit Amts- oder Dienst­bezügen sowie Beamte und Beamtinnen mit Anwärter­bezügen sind die Auf­wendungen für Heil­kuren grund­sätzlich beihilfe­fähig. Das bedeutet: Beihilfe­leistungen werden für Kuren übernommen, die unter ärztlicher Leitung nach einem medizinisch ver­ordneten Kur­plan durchgeführt werden. Der Kurort muss in einem Heil­kurorte­verzeichnis enthalten sein, die Unter­kunft sich im Kurort befinden. Unter diesen Voraus­setzungen sind folgende Auf­wendungen beihilfe­fähig:

  • An- und Abreise
  • Kurtaxe vor Ort
  • ein bestimmter Tages­satz für Unter­kunft und Verpflegung
  • der ärztliche Schluss­bericht

Auch Mütter­genesungs­kuren bzw. Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Maßnahmen in Form einer Rehabilitations­kur sind für Beihilfe­berechtigte beihilfe­fähig.

Ergänzungstarife zur Absicherung von Kuren

Neben der Möglichkeit der Kosten­übernahme für Kuren durch den PKV-Tarif (soweit für Sie als privat Voll­versicherter vereinbart) gibt es unterschiedliche Ergänzungs­tarife. Die beiden wichtigsten Leistungs­modelle für solche Zusatz­versicherungen sind die Kur­tagegeld­versicherung und die Kur­kosten­versicherung:

  • Bei der Kur­tagegeld­versicherung zahlt Ihnen Ihr Versicherer für jeden Tag Ihres Kur­aufenthaltes einen Tages­satz in Euro aus. Maximal werden dabei die nach­weislich entstandenen Kosten erstattet.
  • Bei der Kur­kosten­versicherung ist der Zuschuss nicht an die Anzahl Ihrer Kur­tage gekoppelt. Statt­dessen ist im Vertrag ein Höchst­satz festgelegt, den Sie pro Kur­aufenthalt für die nach­weislich ent­standenen Kosten verwenden können.

Worauf ist zu achten, bevor eine Kur oder Reha bei der PKV beantragt wird?

Bevor Sie eine Kur beantragen oder in eine Reha Klinik gehen, sollten privat Versicherte ihren Versicherungsvertrag genau prüfen und sich gut informieren:

  • Sind diese Leistungen in Ihrem Versicherungs­vertrag abgedeckt?
  • Wenn die Leistungen nicht versichert sind: Welche Kosten müssten Sie bei einem Kur­aufenthalt bzw. Reha-Maßnahmen unter Umständen selbst übernehmen?

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kur?

Hier einige Beispiele für Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: Diagnose/Krankheits­bild, Wahl des Kurortes, Art des Aufenthalts (Unter­bringung vor Ort) oder Behandlungs- und Reha­maßnahmen. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen inkludiert sind und welche Voraussetzungen es gibt.

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Leistungen im Überblick
Die Leistungen im Bereich Kur- und Rehamaßnahmen können sich je nach Versicherungsunternehmen erheblich unterscheiden. Die meisten Versicherer bieten keine Kostenübernahme für Kur in der privaten Krankenversicherung an. Bei der Allianz unterscheiden sich die Leistungen in diesen Bereichen je nach Tarif. 
  • Für Beamte und Beamtinnen gibt es spezielle Tarife bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Diese leisten für ambulante Kuraufenthalte, nicht für stationäre. Details dazu finden Sie auf der Produktseite. Durch eine zusätzliche Absicherung mit einer Kurtagegeldversicherung können Sie die Leistungen erhöhen und müssen weniger aus eigener Tasche bezahlen.
  • Für Ärzte und Ärztinnen sind ambulante und stationäre Kurleistungen im Tarif ÄrzteBest abgesichert.
  • Privat Versicherte der Allianz können durch eine zusätzliche Absicherung mit einer Kurtagegeldversicherung die Leistungen individuell erhöhen.
  • Gesetzlich Versicherte können die Kurleistungen der GKV oder Rentenversicherung aufstocken durch den Abschluss einer Kurtagegeldversicherung. Bei der Allianz können Sie diese in Verbindung mit einer stationären Zusatzversicherung (z.B. Krankenhauszusatzversicherung) abschließen.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Allianz Agentur gerne weiter.

Im Überblick

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Leistungen in den Tarifen
MeinGesundheitsschutzPlus
MeinGesundheitsschutzBest
Reha ambulant und stationär innerhalb von 36 Monaten bis 150% GKV-Niveau bis 150% GKV-Niveau
Kur ambulant und stationär innerhalb von 36 Monaten 1.500  Euro 3.000 Euro
Hier geht's für Arbeitnehmer & Selbstständige direkt in den PKV Rechner
Hier finden Sie mehr Informationen zur PKV für Arbeitnehmer & Selbstständige
Im Überblick

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Leistungen in den Tarifen
ÄrztePlus
ÄrzteBest
Kur ambulant und stationär innerhalb von 24 Monaten keine Leistungen 100 % maximal 1.000 €
PKV Tarif direkt berechnen
Hier finden Sie mehr Infos zur PKV
Im Überblick

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Leistungen in den Tarifen
für Beamtenanwärter:innen
für Beamte und Beamtinnen*
Kur ambulant innerhalb von 24 Monaten keine Leistungen versichert
*Bei Beamten und Beamtinnen leisten wir gemäß versichertem Beihilfetarif 
Sie haben noch Fragen zur PKV für Beamte?
Mehr Infos zur PKV für Beamte
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Vertrag prüfen
Achten Sie im Wort­laut Ihres PKV-Versicherungs­vertrages darauf, welche Kosten- und Behandlungs­arten im Detail ab­gesichert sind. Denn nicht jeder Kurtarif der privaten Kranken­versicherung umfasst alle relevanten Formulierungen für eine Kosten­übernahme über den klassischen Kur­aufenthalt hinaus.

Umso wichtiger ist, den Versicherungs­vertrag Ihres PKV-Tarifs auf Ihre individuell gewünschten Leistungen zu prüfen und zu ergänzen. Folgende Formulierungen werden üblicherweise in Voll- oder Zusatz­verträgen verwendet:

  • Ambulante bzw. stationäre Vorsorgekur: Medi­zinische Vorsorge­leistungen, die der Vorbeugung von Erkrankungen dienen. Bei der Kur gibt es kein konkretes Krankheits­bild – vielmehr können verschiedene Anzeichen eine Kur befürworten.
  • Medizinische Reha­bilitation (Reha): Leistungen zur Wieder­herstellung der Gesundheit und Arbeits­fähigkeit nach einer Krankheit, die ambulant oder stationär erfolgen können, wie Reha Sport oder Physiotherapie.
  • Anschluss-Heil­behandlung: Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Weiter­führung der Behandlung (Anschluss­behandlung) nach einer Operation oder einem stationären Aufenthalt. Beispielsweise nach einem Herzinfarkt, einer Hüft­operation oder Tumor­erkrankung.
  • Bei der Allianz gibt es keine versteckten Formulierungen. Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten je nach Tarif 1.500 Euro (MeinGesundheitsschutzPlus) bzw. 3.000 Euro (MeinGesundheitsschutzBest) für Kur- oder Reha Maßnahmen. Wie viel Beamte, Beamtinnen und Ärzte, Ärztinnen bekommen sowie weitere Details finden Sie hier bei den Leistungen der Allianz. 

Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen mit einer privaten Kranken­versicherung finden Sie in unserem Ratgeber.

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Schritt für Schritt zur Kosten­übernahme
Sie möchten eine Kur be­antragen oder sich nach einer Operation die Kosten für Reha Sport erstatten lassen? So gehen Sie für Ihren Kur Antrag vor:
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Wichtigste Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme einer Kosten­übernahme für Kur oder Reha ist die medizinische Notwendigkeit. Sie muss gegeben und durch einen Arzt­besuch bestätigt sein.
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In einem ersten Schritt reichen Sie den Antrag für Kur oder Reha in der Regel beim Deutschen Renten­versicherungs­träger für eine Kosten­übernahme ein. Fügen Sie Ihrem Antrags­formular alle relevanten Arzt- und Krankenhaus­berichte bei.
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Lehnt die Deutsche Renten­versicherung Ihren Antrag für einen Kur­aufenthalt oder eine Reha­bilitation ganz oder teilweise ab, lassen Sie diesen Antrag über Ihre Kranken­versicherung prüfen.  
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Sollten die Leistungen ganz oder teilweise von der Deutschen Renten­versicherung abgelehnt werden, haben Sie folgende Möglich­keit: Sie können die Kosten im tariflich abgesicherten Umfang über eine bereits bestehende private Kurkosten­zusatz­versicherung abrechnen. Sofern diese Leistung in Ihrer privaten Voll­versicherung integriert ist.
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Erstattung von Kur oder Reha bei der PKV
Neben der Wahl der Kur­klinik sind die Kosten für Ihren Aufent­halt abhängig von verschiedenen Faktoren. Unsere Beispiel­rechnung zeigt Ihnen, mit welchen Ausgaben für Behandlungen, Unter­bringung und Verpflegung Sie rechnen sollten.
Die konkreten Kosten für einen Kur­aufenthalt hängen in erster Linie von den jeweiligen Behandlungs­maßnahmen und der gewählten Kur­klinik ab. Der Großteil der Ausgaben fällt für medizinische Be­handlungen, Unter­bringung und Ver­pflegung an:

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Größte Rechnungsposten
Kosten pro Tag
Beispielrechnung für 3 Wochen
Unterbringung und Verpflegung 90 € - 200 € 1.890 € - 4.200 €
Medizinische Behandlungen 100 € 2.100 €
Gesamtkosten 190 € - 300 € 3.990 €  - 6.300 € 
Hinzu kommen Aus­gaben für An- und Ab­fahrt sowie die tägliche Kur­taxe vor Ort. Ausgehend von einer gängigen Aufenthalts­dauer von drei Wochen (21 Tage) können Gesamt­kosten von 3.990 Euro bis 6.300 Euro für Ihren Kur­aufenthalt anfallen.
Sie wickeln die Kur­kosten nicht über einen Versorgungs­träger ab und erhalten keinen Zuschuss? Dann sollte Ihr PKV-Tarif die genannten Tages­kosten ganz oder größten­teils abdecken. Vor allem Tarife im Bereich Kur­tagegeld bilden ein breites Spektrum zwischen 40 Euro bis zu 200 Euro pro Tag ab. Leistungs­höhe und Beitrag hängen natürlich zusammen und machen einen ausführlichen Preis-Leistungs-Vergleich sinnvoll.
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Kur­aufenthalt oder Reha­bilitation
Im allgemeinen Sprach­gebrauch werden die Begriffe "Kur" und "Reha" oft synonym verwendet. Dabei gibt es wichtige Unter­schiede zwischen dem eher präventiv aus­gerichteten Kur­aufenthalt und au­fbauenden Reha­bilitations­maßnahmen.
  • Vor­beugende ambulante oder stationäre Präventiv-"Maßnahme zur Festigung der Gesundheit" (Vorsorge­kur) und Stärkung der Resilienz (Selbst­hilfe)
  • Geeignet für gesunde Menschen mit ersten Symptomen einer Überlastung/­Erkrankung
  • Be­handlung: Vorsorge­maßnahmen mit Urlaubs­charakter, das heißt eher Ent­spannung und Wellness mit Bädern, Massagen, Moor­packungen und Spaziergängen
  • Kosten­übernahme: Unter bestimmten Umständen Erstattung von den (privaten) Kranken­kassen, ansonsten als Selbst­zahler möglich
  • Ambulante oder stationäre Maß­nahme (Reha Klinik) zur Wieder­herstellung der Gesund­heit nach Erkrankung
  • Für bereits erkrankte Menschen, zur Ver­besserung von Beschwerden – beispiels­weise nach einer Operation, einem Unfall, Herz­infarkt oder Schlag­anfall
  • Behandlung: Ergo- und Physio­therapie, Sport- und Bewegungs­therapie, spezielle Trainings­einheiten zur Stress­bewältigung oder zur Erhaltung der wieder­erlangten Gesund­heit im Alltag; Entwöhnungs­behandlungen
  • Kosten­übernahme: Kann generell von allen Kosten­trägern bewilligt werden, z. B. dem jeweiligen Renten­versicherungs­träger
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Häufige Fragen

Was zahlt die PKV bei einer Mutter-Kind-Kur?

Unter bestimmten Voraus­setzungen übernehmen gesetzliche Kranken­versicherungen die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur in voller Höhe.  Dies ist allerdings nur in größeren Abständen (z. B. alle vier Jahre) und nach Attestierung der medizinischen Not­wendigkeit durch den Haus­arzt oder die Hausärztin möglich. Privat­ Versicherte beantragen Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur­maßnahmen direkt bei Ihrer privaten Kranken­versicherung bzw. Beihilfe­stelle. Wie hoch die Zuschüsse Ihrer PKV für eine solche Eltern-Kind-Maßnahme im Einzelnen ausfallen, erfahren Sie bei den jeweiligen Ansprech­partner:innen.

Was unterscheidet eine Reha für Familien von Mutter-Kind-Kuren?

Mutter-Kind-Kuren oder auch Vater-Kind-Kuren zählen zu den am häufigsten beantragten Kuren. Dabei werden dem Eltern­teil, der unter Stress, Über­lastung oder einer (chronischen) Krank­heit leidet, von den Kranken­kassen mit dem Kind/den Kindern eine mehr­wöchige Maß­nahme in einer Reha- oder Kur­klinik genehmigt. Eine Reha für Familien ist dann sinnvoll, wenn:

  • mehrere oder alle Familien­mitglieder krank bzw. im Alltag mit stressigen Situationen bzw. psychischen Problemen konfrontiert sind.
  • beide Eltern chronisch erkrankt sind und ihr(e) Kind(er) während einer Reha nicht ander­weitig betreuen lassen können.
  • ein Kind erkrankt/therapie­bedürftig ist und die gesamte Familie durch diese Situation belastet ist.

Was zahlt die Krankenversicherung bei einer Kur oder Reha?

Ob und welche Leistungen von Ihrer privaten Kranken­versicherung für eine Kur oder Reha über­nommen werden, ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Meist sind diese Leistungen vertraglich gesondert fest­gehalten. In der Regel müssen Sie sich allerdings selbst an den Kosten beteiligen und/oder zumindest in Vor­leistung gehen. Eine Kosten­erstattung findet nur bei ärztlicher Not­wendigkeit statt und beinhaltet im Normal­fall Unter­bringung, Verpflegung sowie medizinische Behandlung oder Maß­nahmen.

Erhalten Sie bei Kuren oder einer Reha Krankengeld?

Kur­aufenthalte oder Rehabilitations­maßnahmen werden in erster Linie beim Sozial­versicherungs­träger beantragt. Im Normal­fall bei der Deutschen Renten­versicherung. Genehmigt dieser eine Kur oder Reha, werden die entsprechenden Leistungen auch über die Renten­versicherung abgerechnet. Meist erfolgt die finanzielle Unterstützung dann in Form eines sogenannten "Übergangs­geldes". Daher sind die Kranken­kassen während der Reha auch nicht in der Pflicht. Sollten Sie nach einer Kur oder Reha allerdings noch bzw. wieder arbeits­unfähig werden oder bleiben, haben Sie nach dem Übergangs­geld Reha erneut Anspruch auf Kranken­geld. 

Die häufigsten Gründe für Rehabilitationsmaßnahmen

Patienten und Patient­innen nehmen Auf­enthalte in Reha Kliniken, Kur­anstalten und Heil­bädern aus den verschiedensten Gründen wahr. Die häufigsten Beschwerden und Diagnosen im Überblick: 

  • Probleme des Muskel-­Skelett-­Apparats (Hüfte, Knie), Binde­gewebs­störungen
  • Erkrankungen des Herz-­Kreislauf-­Systems
  • psychische Störungen, Verhaltens­störungen
  • äußere Ursachen, wie Ver­letzungen oder Ver­giftungen
  • Atemwegs­erkrankungen (z. B. Asthma)
  • Erkrankungen des Nerven­systems
  • Hormon­störungen, Schilddrüsen­erkrankungen (Endokrinologie)
  • Stoffwechsel­erkrankungen (Diabetes), Ernährungs­medizin
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