• Geld zurück? Klingt nach einer guten Sache und ist in der privaten Kranken­versicherung in Form einer Beitrags­rück­erstattung (BRE) bei Leistungs­freiheit möglich.
  • Anspruch auf eine Rück­erstattung haben grund­sätzlich privat kranken­versicherte Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen im Tarif MeinGesundheitsschutz. Aber auch in den speziellen PKV-Tarifen für Ärzte und Ärztinnen sowie für Beamte und Beamtinnen kann es eine Beitrags­rück­erstattung geben.
  • PKV-Versicherte und die mit­versicherten Kinder, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen im Folge­jahr einen Teil Ihrer Beiträge zurück­gezahlt. Damit kann der jährlich gezahlte Versicherungs­beitrag zur PKV deutlich reduziert werden.
  • Testen Sie unseren Allianz BonusCheck und prüfen Sie über unser Kunden­portal Meine Allianz, was finanziell sinnvoller ist: Arztr­echnungen bei der Allianz einzur­eichen oder die Beitrags­rück­erstattung zu erhalten.

Die Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­sicherung steigen jedes Jahr. Der Beitrag ist vom Einkommen abhängig und ist vor allem für Besserverdienende sehr hoch. Der Höchst­beitrag liegt aktuell bei über 1.000 Euro.

Für Angestellte mit einem Jahreseinkommen ab 69.300 Euro oder für Selbstständige ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Wie viel Sie bei einem Wechsel in die Allianz Private Krankenversicherung zahlen müssten, erfahren Sie hier. Sichern Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot!

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Vorteil der BRE
Die Beitrags­rück­erstattung ist ein großer Vorteil für die Kundinnen und Kunden der Allianz Privaten Kranken­versicherung. Sie bekommen bei Leistungs­freiheit einen Teil ihrer Beiträge zurück­erstattet.

Stellen Sie sich vor, Sie zahlen Ihre Versicherungs­beiträge zur PKV und erhalten im folgenden Jahr einen Teil davon zurück. Damit können Sie unmittelbar davon profitieren, wenn Sie keine Rechnungen bei uns einreichen und Ihren Beitrag reduzieren.

Die Beitrags­rück­erstattung...

  • ...unterstützt Sie dabei, Ihren Lebens­stil gesünder zu gestalten.
  • ...reduziert Ihren Beitrag zur privaten Kranken­versicherung.
  • Tipp: Erhalten Sie bei einem Wechsel zur Allianz Private Kranken­versicherung von Anfang an höhere Beitrags­rück­erstattungen, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Bei einem Wechsel zur Allianz Privaten Kranken­versicherung rechnen wir Ihnen die leistungs­freie Versicherungs­zeit bei Ihrer Vorversicherung (gesetzlich oder privat) an.

Ihre Beitrags­rück­erstattungen für leistungs­freie Versicherungs­jahre setzt sich grund­sätzlich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Einer garantierten Beitrags­rück­erstattung: Diese ist nur in den MeinGesundheits­schutz-Tarifen für Angestellte, Selbst­ständige und Frei­berufler:innen hinterlegt und beträgt 10 Prozent. Das bedeutet: Nehmen Personen in diesem Tarif keine Leistungen in Anspruch, werden im Folgejahr garantiert 10 Prozent des Beitrags zurückerstattet. Leistungen aus dem MeinVorsorge­programm sind davon ausgenommen. Zusätzlich kann ein Anspruch auf die erfolgs­abhängige Beitragsrückerstattung bestehen.
  2. Einer erfolgs­abhängigen Beitrags­rück­erstattung: Diese ist abhängig vom Unternehmens­erfolg und nicht garantiert. Je nach Tarif und Dauer der Leistungsfreiheit kann die erfolgs­abhängige Beitrags­rück­erstattung bis zu 50 Prozent betragen. Die Bedingungen und Voraus­setzungen zu deren Erhalt werden jährlich neu fest­gelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt:
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Rück­erstattung nach Tarif
Je nach Tarif und abhängig vom Unternehmens­erfolg gelten für die Beitrags­rück­erstattung der Allianz unter­schiedliche Regelungen und Prozent­sätze. Alle wichtigen Informationen zur Höhe der BRE in Ihrer Berufs­gruppe finden Sie in den folgenden Abschnitten:

Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt neben einer tariflich garantierten Beitrags­rück­erstattung von 10 Prozent in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen eine Staffel-Regelung für die erfolgs­abhängige Beitragsrückerstattung. Je länger die versicherte Person die Voraus­setzungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erfüllt, umso höher kann ihre Beitragsrückerstattung insgesamt ausfallen.

Sind Sie als angestellte:r Arbeit­nehmer:in in der privaten Kranken­versicherung versichert, profitieren Sie besonders von der Beitrags­rückerstattung: Ihr Arbeit­geber leistet für die private Kranken­versicherung einen Arbeit­geber­zuschuss von bis zu 50 Prozent. Bleiben Sie vier oder mehr Jahre leistungs­frei, können Sie zusätzlich bis zu 40 Prozent Beitragsrück­erstattung (Summe aus garantierter und erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung) erhalten. Wenn Sie Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm in Anspruch nehmen, bleibt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung erhalten.

Das bedeutet: Sie zahlen im besten Fall nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre PKV-Tarife selbst.

Für Angestellte, selbst­ständige Unter­nehmer:innen und Frei­berufler:innen gilt für die Beitragsrück­erstattung in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen die folgende Staffelung:

Die PKV-Tarife für Ärztinnen und Ärzte unterliegen einer gesonderten Staffelung bei der Berechnung der erfolgs­abhängigen Beitrags­rück­erstattung für leistungs­freie Versicherungs­jahre. Befinden sich ein Arzt oder eine Ärztin noch in Ausbildung, erhalten sie 30 Prozent ihres Jahres­beitrags zurück­erstattet. Die Auszahlung der BRE erfolgt dann in Summe für jedes leistungs­freie Ausbildungs­jahr, wenn der oder die Versicherte in eine Voll­versicherung wechselt.
Auch in PKV-Tarifen für Beamtinnen und Beamte gilt für die Beitrags­rück­erstattung bei Leistungsfreiheit eine eigene Staffelung:
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Bedingungen für die BRE
Damit Sie von einer Beitrags­rück­erstattung profitieren können, müssen Sie bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Folgende Bedingungen gelten für die Aus­zahlung der BRE an Versicherte der Allianz Privaten Kranken­versicherung:
  • Sie sind in einem BRE-berechtigten Allianz-Tarif versichert. Ob Ihr Tarif dafür berechtigt ist, können Sie in Ihren Vertrags­unterlagen nachlesen.
  • Sie nehmen in einem Versicherungs­jahr keine Leistungen in Anspruch, wie Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel. Entscheidend für die Beitrags­rückerstattung ist hier das Behandlungs- bzw. Bezugs­datum.
  • Sie sind bis zum 30. Juni des Folge­jahres ohne Beitrags­rückstand und ohne Raten­zahlungs­vereinbarung weiter Allianz vollversichert.

Wir berechnen die Beitrags­rück­erstattung pro versicherter Person und Vertrag und zahlen sie im 2. Halbjahr des Folge­jahres aus. Für leistungs­freie Jahre mit unter­jährigem Versicherungs­beginn erhalten Sie Ihre BRE anteilig.

  • Bei der Allianz Private Kranken­versicherung profitieren Sie als Arbeit­nehmer:in oder Selbst­ständige:r in den MeinGesundheitschutz-Tarifen von einem umfassenden Vorsorge­programm. Die hinterlegten Leistungen daraus können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass es sich negativ auf Ihre Beitrags­rückerstattung auswirkt. Dazu zählen beispiels­weise Krebs­vorsorge oder Zahn­prophylaxe.
Beitrags­senkung im Alter

Denken Sie schon jetzt an morgen und wandeln Sie Ihre Beitrags­rückerstattung bei der Allianz in die sogenannte "Vorsorge­komponente V" um. Damit können Sie:

  • Beiträge Ihrer privaten Kranken­versicherung im Alter spürbar senken
  • lang­fristig Steuern sparen
  • durch stabile Ver­zinsung von der Finanz­kraft der Allianz profitieren

Interessiert? Genauere Informationen zur Vorsorge­komponente V, dem Bonus­programm und den vielen weiteren Vorteilen der Privaten Kranken­versicherung finden Sie unter folgendem Link:

Darum zur Allianz
Über 2,9 Millionen Kunden und Kundinnen vertrauen der Allianz Privaten Kranken­versicherung.
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Schritt für Schritt zur Rück­erstattung
Sie können Ihre Beitrags­rück­erstattung ganz un­kompliziert berechnen: Registrieren Sie sich für unser Kunden­portal Meine Allianz und loggen Sie sich nach Erhalt Ihrer Zugangs­daten ein. Sind Sie bereits für Meine Allianz registriert, nutzen Sie einfach unseren BonusCheck online. In nur drei einfachen Schritten zur Beitrags­rück­erstattung:
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Der erste Schritt für einen erfolg­reichen BonusCheck: Sammeln Sie Ihre Rechnungen für die berechtigten Tarife. Danach bündeln Sie diese nach versicherten Personen.
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Rechnen Sie die Erstattungs­beträge je Person zusammen und ziehen Sie die jeweilige Selbst­beteiligung vom Ergebnis ab.
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Vergleichen Sie Ihre Berechnung mit der zu erwartenden Beitrags­­rück­erstattung:

  • Ist Beitrags­rück­erstattung höher als die Erstattung, reichen Sie bitte keine Rechnungen für die jeweilige versicherte Person ein.
  • Ist die Summe der Erstattungs­beiträge höher als die Beitrags­rück­erstattung, schicken Sie uns gerne Ihre Rechnungen.
Die passende Versicherung
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Schreiben Sie uns. Ihr Allianz-Kontakt vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden. Sie wünschen eine persönliche Beratung?

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BRE bis 21 Jahre
Die gute Nachricht für Familien: Kinder und Jugend­liche können bei der Allianz ebenfalls eine Beitrags­rück­erstattung erhalten, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Junge Versicherte (bis zum 21. Geburtstag) erhalten eine Beitrags­rück­erstattung ebenfalls bereits ab dem ersten leistungs­freien Versicherungs­jahr. Deren Höhe ist abhängig vom Versicherungs­tarif des jeweiligen Kindes:

  • Kinder von Angestellten, Selbst­ständigen und Frei­beruflichen: Anders als bei den Eltern kann ihr Bonus in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen bereits ab dem ersten Versicherungs­jahr 35 Prozent des Beitrags aus­machen. Mit der zusätzlich garantierten BRE von 10 Prozent kann die Beitrags­rückerstattung daher von Anfang an bis zu 45 Prozent betragen.
  • Ärzte­kinder: Sie profitieren mit der Allianz Privaten Kranken­versicherung von der besten Regelung auf dem Markt. Ab dem ersten leistungs­freien Jahr erhalten sie für jedes leistungs­freie Jahr konstant 35 Prozent des Jahres­beitrags zurück.
  • Beamten­kinder: Bei Kindern, die wie ihre Eltern in den Beihilfe­tarifen der APKV versichert sind, beträgt die Beitrags­rück­erstattung ab dem ersten leistungs­freien Versicherungs­jahr ganze 50 Prozent des Jahres­beitrags.
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Vorteile
Mit einer privaten Kranken­versicherung gestalten Sie Ihre Gesundheits­vorsorge ganz nach Ihren Wünschen. Dank Beitrags­rückerstattungen und dem Allianz MeinVorsorge­programm in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen genießen Sie zudem um­fassenden Gesundheits­schutz zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Ihre Wechsel­vorteile auf einen Blick:

Wechseln Sie zur Allianz Privaten Kranken­versicherung (APKV) und steigen Sie mit einer attraktiven Beitrags­rückerstattung (BRE) ein. Und das schon ab dem ersten Jahr, in dem Sie privat kranken­versichert sind! Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Tarifen der privaten Kranken­versicherung auf bis zu 50 Prozent Beitrags­rück­erstattung (z.B. in den PKV-Tarifen für Beamte und Beamtinnen). Dieser Wechsel­vorteil gilt, wenn Sie von einer gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Kranken­versicherung (PKV) zur Allianz wechseln. Das Bestätigungsformular für die Leistungs­freiheit bei der GKV und bei der PKV können Sie direkt online herunter­laden. Sie möchten mehr wissen? Wir beraten Sie gerne.

Ihre Vorteile:

  • Hohe Flexibilität bei der Tarifwahl
  • Individuelle Gesundheits­vorsorge und medizinische Innovation
  • Beitrags­rückerstattung und BonusCheck online
  • Persönliche Betreuung und umfassende Online-Services
  1. Prüfen Sie die Kündigungs­frist für Ihren alten Versicherungs­vertrag.
  2. Stellen Sie eine abgenommene Gesundheits­prüfung und den Vertrags­abschluss bei Ihrem neuen Versicherer sicher.
  3. Nachweis über den Abschluss einer Folge­versicherung beim alten Versicherer erbringen.

Unser Tipp: Je früher Sie einen Antrag für den Wechsel in die private Krankenversicherung stellen, desto einfacher die Beantwortung der Gesundheits­fragen – und desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Denn mit zu­nehmendem Alter steigen die Krankheits­risiken – und somit auch das Risiko für höhere Beiträge, wenn Vor­erkrankungen bereits bei der Antrags­stellung vorliegen. Auch können junge Versicherte über einen längeren Zeitraum hohe Alterungs­rückstellungen aufbauen. Mit diesem finanziellen Polster können wir Ihre laufenden Beiträge zusätzlich stabiler halten.

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Häufige Fragen
  • Bekomme ich die BRE auch bei einem Beitragsrückstand?

    Falls Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungs­beiträge in Verzug geraten, müssen Sie leider auf die Beitrags­rückerstattung für das vergangene Versicherungs­jahr verzichten. Der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung bei der Allianz Privaten Krankenversicherung bleibt erhalten, wenn zum 30.06. des Folgejahres kein Beitragsrückstand besteht.
  • Was ist zu beachten, wenn mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind?

    Die Rückzahlung Ihrer Beiträge durch die Beitrags­rückerstattung ist maß­geschneidert für jede versicherte Person. Das bedeutet, dass die Kosten, die Sie für Ihre Kinder geltend machen, keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer persönlichen Beitrags­rückzahlung haben.
  • Gibt es für das erste Versicherungsjahr schon Beitragsrückerstattungen?

    Sollten Sie Ihre Versicherung im Laufe eines Jahres bei der Allianz Privaten Kranken­versicherung neu abschließen und die Voraus­setzungen für die Beitrags­rückerstattung erfüllen, wird die Rück­zahlung entsprechend der Zeit, die Sie versichert waren, anteilig berechnet. So wird sicher­gestellt, dass Sie einen fairen Anteil der Rück­erstattung erhalten, der sich nach dem tatsächlichen Versicherungs­zeitraum richtet.

    Lesen Sie mehr in unseren Ratgebern zur privaten Kranken­versicherung.

  • Hat eine Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen?

    Beachten Sie bitte, dass sich die Höhe der Kranken­versicherungs­beiträge, die Sie in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen können, durch die erhaltenen Beitrags­rück­erstattungen verringert. Es ist empfehlens­wert, sich für die steuer­liche Hand­habung Ihrer jährlichen Beitrags­rück­erstattung fach­kundigen Rat bei einem Steuer­berater oder einer Steuer­beraterin zu holen oder einen Steuer­rechner zu nutzen, der Ihre Beitrags­rückzahlung berücksichtigt.
  • Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

    Wenn Sie die Voraus­setzungen für eine Beitrags­rückerstattung erfüllt haben, bekommen Sie im Juli des Folge­jahres eine schriftliche Mitteilung von der Allianz und kurz darauf den entsprechenden Beitrag zurück­erstattet.
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