• Das eigene Pflege­risiko und die finanzielle Belastung im Pflegefall lassen sich nur schwer ein­schätzen. Sicher ist: Die Zahl der Pflege­bedürftigen und die Pflege­kosten steigen in Zukunft weiter.
  • Je mehr Pflege und Betreuung Sie im Pflegefall benötigen, desto höher Ihr Pflegegrad und die ent­sprechenden Pflege­kosten. Da die gesetz­lichen Leistungen die Pflege­kosten jedoch meist nicht abdecken, entsteht eine Versorgungs­lücke.
  • Eine private Pflege­zusatz­versicherung ist sinnvoll, um diese Lücke zu schließen. Aber warten Sie nicht zu lange! Denn je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger ist in de Regel Ihr Beitrag. Welche Arten der Pflege­versicherung sowie Vor- und Nachteile es gibt, finden Sie hier.
  • Die Allianz Pflege­zusatz­versicherung können Sie online bis zum 60. Lebens­jahr und bei Ihrer Allianz Agentur sogar bis zum 70. Lebens­jahr abschließen. Das Pflegetagegeld entlastet Sie im Pflegefall finanziell - und das ohne Warte­zeit!
Jetzt für den Fall der Fälle vorsorgen
  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

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Zeitpunkt
Ab welchem Alter eine Pflege­versicherung sinnvoll ist, kann individuell sehr unter­schiedlich sein. Eine Pflege­bedürftigkeit tritt meist unerwartet ein und nicht nur im hohen Alter – auch junge Menschen können davon betroffen sein. Laut Statistik werden drei von vier Menschen im Laufe Ihres Lebens pflege­bedürftig. Eine private Pflege­zusatz­versicherung ist daher in jeder Lebens­phase sinnvoll.

Pflege­bedürftigkeit trifft nicht nur die Älteren: Auch Kinder und Jugendliche können auf­grund von Unfällen oder un­erwarteten Krank­heiten Unter­stützung im Alltag benötigen und pflege­bedürftig werden. Am besten sorgen Sie bereits früh vor, denn natürlich steigt mit zu­nehmendem Alter das Risiko, zum Pflege­fall zu werden. Ihr Vorteil: Je jünger Sie bei Vertrags­abschluss sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge in der Pflege­zusatz­versicherung.

  • Wichtig: Ein Vertrags­abschluss ist nur möglich, solange keine Pflege­bedürftigkeit besteht oder ein Pflegegrad beantragt wurde! Denken Sie schon länger über den Abschluss einer privaten Pflege­zusatz­versicherung nach, sollten Sie die Entscheidung also nicht zu lange aufschieben. Bei Fragen zum Thema "Absicherung bei Pflege" wenden Sie sich gerne an das Allianz Team.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Besonder­heiten in der Pflege­versicherung und der privaten Pflege­zusatz­versicherung. Für Arbeit­nehmer:innen, Selbst­ständige, Senioren und Seniorinnen, Beamten und Beamtinnen oder Kinder und Jugendliche.

Zusätzlich enthält unsere Checkliste alle wichtigen Infor­mationen, die Sie im Pflege­fall beachten müssen:

Berufstätige

Vielen Berufs­tätigen ist nicht bewusst, dass die Absicherung über die gesetzliche Pflege­versicherung im Pflege­fall meist nicht ausreicht. Selbst­ständige sind – genauso wie Arbeit­nehmer:innen – über die gesetzliche Pflege­versicherung versichert. Auf diese gesetzliche Vorsorge sollten Sie sich aber nicht verlassen! Denn die Leistungen daraus reichen oft nicht aus.

Gut zu wissen: Die Pflicht­versicherung über die soziale Pflege­pflicht­versicherung (Pflege­kasse) gilt für alle Berufs­tätigen, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) versichert sind. Für privat Kranken­versicherte sind die privaten Pflicht­versicherungen zuständig. Die Leistungen sind nahezu gleich. Und das kann für Arbeit­nehmer:innen und Selbst­ständige im Pflege­fall zu großen finanziellen Belastungen führen.

Gerade Selbstständige sind für einen Großteil Ihrer Vorsorge selbst verantwortlich. Und im Pflegefall könnte Ihr hart erarbeitetes Vermögen gefährdet sein, um die hohen Pflegekosten zu begleichen.

Für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige gilt: Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich zusätzlich ab, um sich eine qualitativ hochwertige Pflege leisten zu können. So bleiben Sie im Pflegefall und im Alter unabhängig und selbstbestimmt. Und Ihre Angehörigen werden nicht auch noch finanziell belastet mit einer teuren Privatpflege.

  • Die Allianz bietet verschiedene Arten der Pflegezusatzversicherung an, z.B. PflegeBahr, Pflegetagegeld oder Pflegerentenversicherung.
Senioren und Seniorinnen
Auch im Renten­alter lohnt es sich, über den Abschluss einer privaten Pflege­zusatz­versicherung nach­zudenken. Zwar greift hier auch die Grund­versorgung der Pflege­pflicht­versicherung, aber im Falle einer Pflege­bedürftigkeit bleiben Rest­kosten bestehen. Mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung können Sie diese Versorgungs­lücke schließen. Viele Personen sehen eine Pflege­zusatz­versicherung deshalb auch als sinn­volle Art der Renten­vorsorge.
Eine Mindest­anzahl an Beitrags­jahren oder eine generelle Grenze, bis wann Sie als Rentner:in eine solche Versicherung abschließen können, gibt es nicht. Das legen die Versicherer in ihren jeweiligen Versicherungs­bedingungen fest.

Einige Versicherer lehnen Anträge von älteren Personen ab. In der Regel liegt das höchste Eintritts­alter jedoch bei 70 bis 75 Jahren.

  • Bei der Allianz können Versicherte bis zum voll­endeten 70. Lebensjahr auf­genommen werden. Dazu wenden Sie sich an Ihre Allianz Agentur. Der Online-Abschluss ist bis zum voll­endeten 60. Lebensjahr möglich. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung nur dann möglich ist, wenn noch kein Pflegegrad fest­gestellt oder beantragt wurde. Oder wenn inner­halb der letzten fünf Jahren keine ernst­haften Erkrankungen bestanden.
Online abschließen bis zum 60. Lebensjahr.
Sind Sie älter als 60? Dann klicken Sie hier.
Beamte und Beamtinnen

Ebenso wie bei anderen Pflege­versicherten kann eine Pflege­zusatz­versicherung für Beamte und Beamtinnen sinnvoll sein. Denn auch bei ihnen gibt es die Versorgungs­lücke zwischen den anfallenden Pflege­kosten und den gesetz­lichen Leistungen. Im Falle einer Pflege­bedürftigkeit dienen die privaten Pflegepflicht-Leistungen der Träger nur als Basis­absicherung. Die Träger sind entweder die private Pflege­pflicht­versicherung (PPV) oder die soziale Pflege­versicherung (SPV).

Um sich für den Pflegefall vollständig finanziell ab­zusichern oder den Eigen­anteil zu minimieren, sind Pflege­zusatz­versicherungen für Beamtinnen, Beamte und Pensionäre sinnvoll.

  • Die Allianz bietet zum Beispiel eine Pflege­renten- oder eine Pflege­tagegeld­versicherung (PflegetagegeldBest) an.
Kinder
Sie denken, dass Kinder und junge Menschen nur selten zum Pflege­fall werden? Leider nein: Nach Angaben des Bundes­ministeriums für Gesundheit leben rund 270.000 Kinder und Jugend­liche unter 20 Jahren mit anerkanntem Pflege­grad in Deutschland (Stand: 2021). Ihre Pflege­bedürftigkeit ist weniger in Demenz oder anderen alters­typischen Erkrankungen begründet. Meist handelt es sich um Fälle angeborener Behinderungen, chronische Erkrankungen oder die Folgen eines Unfalls.

Kinder und Jugendliche stellen zwar eine vergleichs­weise kleine Gruppe der insgesamt rund fünf Millionen Pflege­bedürftigen in Deutschland. Doch gerade sie und ihre Familien stehen oft vor besonderen Heraus­forderungen: Kinder und Jugendliche haben meist kein eigenes Einkommen oder Vermögen. Im Pflegefall sind sie auf die finanzielle Unter­stützung ihrer Eltern ange­wiesen.

Das Problem: Die Höhe der Leistungen aus der Pflege­pflicht­versicherung richten sich nur nach dem Pflegegrad. Und häufig reichen diese nicht aus, um die Kosten zu decken. Das Alter der zu pflegenden Person spielt dabei keine Rolle. Um diese Versorgungs­lücke für den Ernst­fall zu schließen, ist die Absicherung über eine private Pflege­zusatz­versicherung für Kinder und junge Menschen sinnvoll.

Gute Pflege­tarife für Kinder und junge Menschen gibt es je nach gewähltem Tages­satz bereits ab fünf Euro pro Monat. Wichtig: Wählen Sie eine Pflege­versicherung mit Dynamisierung (späterer An­passung der Leistungen im Pflegefall). In Tarifen ohne Dynamisierung sind Kinder, die schon sehr früh pflege­bedürftig werden, zukünftig nicht aus­reichend abgesichert.

  • Für Eltern mit einer Allianz Pflegezusatzversicherung gilt: Sie können Sie Ihr Kind in der Regel innerhalb von zwei Monaten ab Geburt in der Pflegezusatzversicherung nachversichern. Ohne Gesundheitsprüfung und im selben Umfang. Außerdem ist die Dynamisierung bei den Pflegezusatzversicherungen der Allianz immer vorgesehen.

Im Tarif PflegetagegeldBest beträgt die Dynamik alle 36 Monate 10%, solange die versicherte Person noch nicht 70 Jahre alt ist.

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Monatliche Kosten
Die Kosten für Ihre Pflege­zusatz­versicherung sind abhängig von mehreren Faktoren. Diese Dinge haben einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge:
  • Ihr Alter bei Vertrags­beginn: Je jünger Sie bei Vertrags­abschluss sind, desto günstiger die Beiträge.
  • Ihr Gesundheits­zustand bei der Antrags­stellung und mögliche Vor­erkrankungen
  • Die Höhe Ihres gewählten Tages­satzes: Je höher der gewünschte Tages­satz, desto höher ist Ihr Beitrag im betreffenden Pflege­zusatz­tarif. Und: Desto besser sind die Pflege­leistungen abgedeckt.
  • Beispiel: Mit dem Allianz Pflege­tagegeldBest zahlt eine erwachsene Person im Alter von 35 Jahren bei Versicherungs­abschluss 14,72 Euro pro Monat. Diese Beitrags­höhe gilt bei einem Auszahlungs­betrag von bis zu 600 Euro monatlich. Das entspricht einem Tages­satz von 20 Euro.
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Pro und Contra
Ob eine Pflege­zusatz­versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen „Kosten-Nutzen-Rechnung“ ab. Werfen Sie bei Ihren Übe­rlegungen einen Blick auf diese Liste: "Private Pflege­versicherung: Pro & Contra".
  • ... statistisch gesehen 3 von 4 Deutschen im Laufe ihres Lebens pflege­bedürftig werden.

    Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG.

  • ... die gesetzlich vor­geschriebenen Pflege­leistungen im Pflegefall nur einen Teil der tat­sächlichen Pflege­kosten abdecken.
  • ... die Unter­stützung durch professionelle Pflege­kräfte Sie im Alltag entlastet.
  • ... Ihnen damit eine individuell angepasste und umfang­reiche Betreuung zusteht – unter Umständen auch eine 24-Stunden-Pflege.
  • ...Sie Erspartes, Vermögens­werte und Immobilien besser schützen können.
  • ... sie eine hohe Lebens­qualität, mehr Selbst­bestimmtheit und finanzielle Frei­räume sichert.
  • ... die Unter­stützung im Alltag Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen bedeutet.
  • ... Sie keine Pflege benötigen. Denn dann erhalten Sie keine Leistungen aus der Versicherung. Wie sich der eigene Gesundheits­zustand entwickelt, lässt sich allerdings nur schwer vorhersehen.
  • ... Sie im Pflege­fall auf privates Vermögen zurück­greifen können, um Ihre Pflege­bedürftigkeit abzusichern.
  • ... Sie bereits pflege­bedürftig sind oder Pflege­leistungen beantragt haben. Dann können Sie keine private Pflege­zusatz­versicherung bei der Allianz mehr abschließen.
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Fünf gute Gründe
Der demografische Wandel, die steigende Zahl an Pflege­bedürftigen sowie höhere Pflege fordern unseren Sozial­staat. Zudem reichen die Leistungen der gesetz­lichen Pflege­versicherung nicht mehr aus, um alle Pflege­kosten zu decken. Die Vorsorge mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung wird immer wichtiger.
Berechnen Sie sich Ihren Beitrag im Pflegegeldrechner.
Lassen Sie sich persönlich beraten.
Übersicht
Sehen Sie hier eine vereinfachte Übersicht, wie die fünf Pflegegrade berechnet werden.
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Tarife
In Deutschland gibt es verschiedene Pflege­zusatz­versicherungen, mit denen Sie die Finanzierungs- und Versorgungs­lücke schließen können. Der Staat fördert die private Pflege­zusatz­versicherung in Form der sogenannten "Pflege-Bahr". Hier finden Sie einen Überblick über die Vorsorge­formen.

Der am häufigsten gewählte private Zusatz­schutz ist das Pflege­tagegeld. Bei Vertrags­abschluss legen Sie einen Tages­satz fest, der Ihnen im Pflege­fall ausbe­zahlt wird und zur freien Verfügung steht. Achten Sie bei der Fest­legung des Tages­satzes darauf, wie hoch die gesetzlichen Leistungen sind und welche Versorgungs­lücken sich im Pflegefall ergeben können. Denn je höher der Tages­satz ist, desto weniger Eigen­anteil müssen Sie im Pflegefall bezahlen.

  • Die Allianz bietet als Pflege­tagegeld den Tarif PflegetagegeldBest an. Außerdem gibt es eine Pflege­renten­versicherung und eine PflegeRente gegen Einmal­betrag. Bei einem Tages­satz von beispiels­weise 30 Euro erhalten Sie monatlich eine maximale Leistung in Höhe von 900 Euro aus der Allianz Pflege­tagegeld­versicherung. Bei der Allianz können Sie bis zu 4.500 Euro monatlich von der Pflegezusatzversicherung erhalten. Der Tagessatz beträgt dann 150 Euro.

Neben den klassischen Versicherungs­modellen gibt es noch eine Sonder­form: die Pflege­zusatz­versicherung Pflege Bahr. Mit dieser Variante fördert der Staat unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss von privaten Zusatz­versicherungen. Der PflegeBahr ist ein zuschuss­fähiger Pflege­tage­geld­tarif. Die staatliche Förderung beträgt bis zu 60 Euro jährlich.

Die genauen Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Pflegezusatzversicherungen erklären wir auf unserer Übersichtsseite zur Pflegeversicherung

Wischen um mehr anzuzeigen

Art der Pflegezusatzversicherung
Geeignet für Personen:
Nicht geeignet für Personen:

Pflegetagegeldversicherung

(Allianz Tarif: PflegetagegeldBest)

die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung individuell ergänzen wollen. wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit festgestellt ist.
  die Wert auf umfangreiche Assistance-Leistungen legen.  

Geförderte Pflegetagegeldversicherung

(PflegeBahr)

die keine Gesundheitsprüfung durchlaufen möchten. wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit festgestellt ist.
  die die staatliche Förderung von bis zu 60 € pro Jahr nutzen möchten. wenn eine Absicherung im Krankheitsfall ohne Wartezeiten gewünscht ist.
Nicht nur ein Versprechen, sondern bestätigt
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Darauf sollten Sie achten
Welche Leistungen eine Pflege­zusatz­versicherung übernimmt, hängt vom Tarif ab. Gute Tarife sollten folgende Leistungen & Services umfassen:
Berechnen Sie online Ihren individuellen Tarif zur Pflege­zusatz­versicherung.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Weil du leider nicht für immer jung bleibst.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wie viel Geld muss ich für den Pflegefall ansparen, wenn ich selbst vorsorgen will?

Welchen Betrag Sie für den Pflegefall ansparen sollten, kommt auf verschiedene Faktoren an und lässt sich nicht pauschal beantworten. Ent­scheidend ist, wie hoch der Pflege­bedarf ist und in welchen Pflegegrad die Ein­stufung erfolgt. Außerdem muss die Art der Pflege und die Pflege­dauer berück­sichtigt werden. Nicht zuletzt kommt es auch auf Ihren Wohnort an. Denn die Pflege­kosten unter­scheiden sich nach den einzelnen Bundes­ländern.

Beispiel­rechnung bei stationärer Pflege und einem Pflegegrad 5:

Durchschnitt­liche monat­liche Gesamt­kosten: 4.783 Euro

Monatliche gesetz­liche Leistungen: 2.215 Euro

Ver­bleibender monat­licher Eigen­anteil: 2.568 Euro

Erforderliche An­sparung im Pflegefall je nach Pflege­dauer (z. B. fünf Jahre > 2.568 x 60 Monate): Insgesamt 154.080 Euro Kosten ohne eine private Pflege­zusatz­versicherung

  • Mit dem Allianz Tarif PflegetagegeldBest und einer maximalen monatlichen Leistung in Höhe von beispiels­weise 2.550 Euro (85 Euro Tagess­atz) wäre noch ein monatlicher Beitrag von 18 Euro offen (2.568 Euro abzüglich 2.550 Euro). Auf fünf Jahre Pflegezeit gerechnet, müssten anstatt 154.080 Euro somit nur 1.080 Euro Kosten mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung angespart werden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie sinnvoll eine Pflege­zusatz­versicherung ist.

Was kostet die Pflege im Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflege­heim bzw. stationäre Pflege­einrichtungen sind meist relativ hoch. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Pflege­kosten (pflege­bedingte Kosten für die Rundum-Betreuung)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitions­kosten (z. B. für die räumliche Ausstattung)
  • Ausbildungs­umlage (Ausbildungs­kosten)
  • sonstige Kosten (Zuschläge oder Zusatz­leistungen)

Beispiel für die Pflegeheim­kosten:

Im Pflege­grad 2 kostet der Platz im Pflegeheim gesamt 3.548 Euro monatlich. Das sind die Kosten im Bundes­durchschnitt für das 1. Pflegejahr.

Ihr Eigen­anteil daran beträgt 2.568 Euro pro Monat. Das ist der Betrag, der durch­schnittlich als Zuzahlung für die Unter­bringung im Pflege­heim bezahlt werden muss.

Haben sie nach langer Suche endlich einen Platz im Pflegeheim gefunden, stellt sich für viele die Frage: Wer finanziert den Pflege­heim­platz? Die finanziellen Belastungen durch die Pflegeheim­kosten können Sie mit einer Pflege­zusatz­versicherung reduzieren. Ausführliche Informationen zu den Kosten für ein Pflege­heim und Ihrem Eigenanteil finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema:

Im Rahmen der Pflege­reform zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­stationären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil (genauer den sogenannten Einrichtungs­einheitlichen Eigen­anteil, EEE). Inkl. Ausbildungs­vergütung (AV) des jeweiligen Pflege­heims bei vollstationärer Pflege in den Pflege­graden 2-5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15% der so definierten pflege­bedingten Aufwendungen. Im 2. Jahr beträgt dieser 30%, im 3. Jahr 50% und ab dem 4. Jahr 75%.

Quellen: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

Sind die Kosten der Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für die private Pflege­zusatz­versicherung können Sie als sonstige "Vorsorge­aufwendungen" in der Einkommens­steuer­erklärung angeben. Allerdings ist die Pflege­zusatz­versicherung nur absetzbar, wenn die Summe für die Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung unterhalb des Höchst­betrags liegt. Das ist die maximale Summe, die im Jahr für Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge steuerlich geltend gemacht werden kann. Haben Sie diese Summe bereits erreicht, können Ihre Beiträge zur privaten Pflege­zusatz­versicherung nicht mehr berücksichtigt werden. Höchst­beiträge im Überblick:

  • Für Beamtinnen und Beamte oder Angestellte gilt ein Höchst­betrag von 1.900 Euro im Jahr.
  • Der Höchst­betrag für Selbst­ständige beläuft sich auf 2.800 Euro.

Was ist die Pflegepflichtversicherung?

Sinn und Zweck der Pflege­pflicht­versicherung ist es, ihre Mitglieder gegen die finanziellen Folgen im Pflegefall abzusichern. Deshalb besteht in Deutschland Versicherungs­pflicht. Damit stellt der Gesetz­geber sicher, dass jeder Bürger und jede Bürgerin im Pflegefall eine Grund­versorgung erhält.

Trotz dieses Basis­schutzes der gesetz­lichen Pflege­versicherung entsteht im Falle der Pflege­bedürftigkeit eine Versorgungs­lücke. Um diese zu schließen, ist es wichtig, selbst vor­zusorgen. Eine private Pflege­zusatz­versicherung sichert Sie zusätzlich ab.

Die Pflege­kassen sind als Träger an die jeweiligen Kranken­kassen bzw. Kranken­versicherungen gebunden. In der Regel sind Sie also dort pflege­versichert, wo Sie kranken­versichert sind. Das heißt: Wer gesetzlich kranken­versichert ist, ist automatisch über die Pflege­kasse seiner gesetz­lichen Kranken­versicherung pflege­versichert. Sind Sie privat kranken­versichert, sichern Sie sich über eine private Pflege­pflicht­versicherung ab.

Es gibt kaum Unter­schiede in den Leistungen. Diese sind bei den gesetz­lichen und privaten Pflege­pflicht­versicherungen prinzipiell gleich.

Muss der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterbezahlt werden?

­Ob Sie die Beiträge im Pflegefall weiter­zahlen müssen, hängt von Ihrem Tarif ab. Es gibt Versicherer, die von einer Beitrags­zahlung im Pflegefall absehen. Eine solche Beitrags­freistellung bzw. Beitrags­befreiung kann entweder bereits ab Pflegegrad 1 erfolgen oder aber erst ab einem höheren Pflegegrad. Tarife mit einer Beitrags­befreiung ab Pflegegrad 1 sind in der Regel teurer als Verträge, bei denen auch in höheren Pflege­graden die Beiträge fällig sind.

  • Bei der Allianz erhalten Sie im Tarif PflegetagegeldBest ab Pflegegrad 5 eine Beitrags­befreiung bei vollem Leistungs­umfang.
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