Ringe und Schmuck in einer Auslage eines Juweliers.
Versicherungs­schutz für Valoren und Juwelier­waren

Juwelier­waren- und Valoren­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Der Handel mit Schmuck- und Juwelierwaren ist für Sie als Unternehmer:in mit vielen Risiken verbunden.
  • Eine Juwelierwaren- und Valorenversicherung schützt Sie vor Schäden, die Ihnen z. B. durch Raub, Feuer oder Diebstahl Ihrer Wertgegenstände entstehen können.
  • Gerade in diesem Tätigkeitsfeld können Raub und Diebstahl bzw. Abhandenkommen sehr schnell die berufliche Existenz bedrohen. Die Versicherung für Juweliere und Juwelierinnen sichert Sie in solchen Fällen ab.
  • Der Versicherungsschutz der Valorenversicherung schützt die Waren nicht nur in Ihren Geschäftsräumen, sondern auch während der Beförderung z. B. durch beauftragte Transportunternehmen (Transportrisiken).

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Erklärung
Die Valorenversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Juwelier- und Valorenwaren. Zu Valorenwaren zählen z. B. Juwelen, Edelmetalle und Uhren. Dabei greift der Versicherungsschutz während Unterbringung, Mitführung sowie der Beförderung durch ein von Ihnen beauftragtes Transportunternehmen. Rohmaterialien sind ebenso versichert wie Halb- und Fertigfabrikate. Das bedeutet, es sind alle Materialien des Edelstein-, Juwelier- und Uhrengewerbes im geschäftlichen Bereich versichert, wobei es keine Rolle spielt, ob die Valoren Eigentum von Ihnen als Versicherungsnehmer:in sind – oder die Wertgegenstände Ihnen nur zu geschäftlichen Zwecken anvertraut wurden. Auch sonstige Vorräte und Wertgegenstände wie etwa Bargeld oder auch Verpackungsmaterial und Etuis sind bei Schäden und Verlust durch die Juwelierversicherung abgedeckt.
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Leistungen

 

Die Valorenversicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Mit dem Abschluss einer Juwelierversicherung leistet der Versicherer Ersatz für Verlust und Beschädigung jeglicher Art sowie allgemeiner Zerstörung Ihrer Wertsachen. Dieser Schutz gilt während der Unterbringung in Ihren eigenen Geschäftsräumen und Bankschließfächern, auf Verkaufsverhandlungen und während der Mitführung auf Geschäftsgängen. Bargeld und Geldkarten sind im Versicherungsschutz der Valorenversicherung mit inbegriffen, sofern diese von Ihnen oder Ihren Angestellten sicher mitgeführt werden oder sich in den eigenen Geschäftsräumen unter Verschluss befinden.

Für Juweliere und Juwelierinnen ist neben der Valorenversicherung auch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung unabdinglich. Sie schützt Sie und Ihre Angestellten zuverlässig vor existenzbedrohenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden entstehen können. 

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Schaden­beispiele
Da es sich bei Valoren um hochpreisige Waren handelt, ist ein Verlust oder die Zerstörung dieser Wertgegenstände ohne ausreichenden Versicherungsschutz meist mit existenzbedrohenden Kosten verbunden. Typische Schadenfälle, in denen eine Valorenversicherung Sie als Juwelier:in oder Händler:in schützt, sind:
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Ersatz­leistungen im Schadens­fall
 

Der Handel mit exklusiven Waren wie Uhren, Schmuck und Edelsteinen ist ein faszinierendes Geschäft, birgt für Sie als Händler:in aber auch gewisse Risiken. Denn bei Beschädigung und Diebstahl kann der Schaden für Sie schnell in schwindelerregende Höhen steigen. Mit einer Valorenversicherung sind Sie umfassend abgesichert. Zum Beispiel bei Schäden an:

  • Rohmaterialien, z. B. Edelmetalle und Edelsteine
  • Halb- und Fertigfabrikaten
  • Eigentum, das dem oder der Versicherungsnehmer:in zu geschäftlichen Zwecken anvertraut wurde.
  • Waren, die in Gewahrsam eines beauftragten Transportunternehmens verloren gehen.

Der Versicherer leistet im Schadenfall - durch Abhandenkommen, Diebstahl und Zerstörung - Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gesamtwert der versicherten Gegenstände, leistet der Versicherer im Schadenfall Ersatz nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Es wird empfohlen, die benötigte Versicherungssumme auf Basis Ihres gesamten Warenbestandes zu bemessen.
Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles der Versicherungswert des gesamten Warenbestandes der Versicherungssumme um nicht mehr als ein Drittel übersteigt.

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Richtig abgesichert
Grundsätzlich sollte die Höhe der Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Dabei setzt sich die Versicherungssumme aus den Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Valoren zusammen. Für Eigentum, das Ihnen zu Verkaufszwecken überlassen wurde, wird der Kommissionswert angesetzt und für bereits verkaufte Waren und Fertigungen der erzielte Verkaufspreis.

Auch gilt Folgendes zu beachten:

  • Während der Geschäftszeiten - einschließlich der Mittagspause - besteht Versicherungsschutz außerhalb verschlossener Behältnisse, soweit die geschäftlichen Vorgänge (z. B. Anprobe oder Demonstrationsware) einen Verschluss nicht zulassen, bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Außerhalb der Geschäftszeiten in den verschlossenen Geschäftsräumen gelten nachfolgende Höchstversicherungssummen: Gegenstände in Schaufenstern bis zu 10% der Versicherungssumme am Versicherungsort. Gegenstände unter einfachem Verschluss oder offener Aufbewahrung bis zu 30% der Versicherungssumme am Versicherungsort, doch maximal 2.500 EUR je Einzelstück.

Für Waren in Wertschutzbehältnissen (Tresoren) gelten folgende Höchstversicherungssummen in Abhängigkeit zur Sicherheitsstufe:

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VdS-Grad
Sicherheitsstufe nach VDMA 24990
Höchsthaftungssumme
  Mehrwandiger Stahlschrank B 50.000 EUR
N (0 gem. EN 1143-1)   75.000 EUR
I C1 (F) 100.000 EUR
II C2 (F) 200.000 EUR
III D10 / D1 200.000 EUR
Für Gegenstände in Ihren Schaufenstern zu Werbezwecken, unter einfachem Verschluss oder offener Aufbewahrung innerhalb der Geschäftsräume zur leichteren Anprobe gilt außerhalb der Geschäftszeiten eine Höchstversicherungssumme von 2.500 EUR je Stück vereinbart, egal ob bei Schäden, Verlust oder Diebstahl. Diese reduziert sich auf 500 EUR je Stück, sofern eine Verglasung aus Verbundsicherheitsglas (VSG) in Kombination mit Rollläden (innen oder außen) nicht gegeben ist.

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a) Einfacher Diebstahl  
  • innerhalb der eigenen Geschäftsräume
bis zu 2.500 EUR je Stück
  • außerhalb der eigenen Geschäftsräume, mit Beteiligung des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin an den Verkaufshandlungen
bis zu 2.500 EUR je Stück
b) Bargeld und Geldkarten  
  • im sicheren persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin oder eines Angestellten
bis zu 500 EUR
  • im verschlossenen Wertschutzschrank
bis zu 5.000 EUR
  • Bargeld in Registrierkassen
bis zu 500 EUR
c) Bezüge und Versendungen  
Für Bezüge und Versendungen gilt ein Tagesmaximum bis zu 50.000 EUR
d) Sachen in Gewahrsam Dritter (gilt nicht für Beförderungsunternehmen)  
Für Sachen bei Dritten bis zu 15.000 EUR
e) Mitführen von Sachen bei Geschäftsgängen bis zu 50.000 EUR
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Kompetent, kundennah, flexibel

Die Allianz Esa bietet ihren Kundinnen und Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungslösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.

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Gewissheit im Schadens­fall
Bei einer Valorenversicherung sind Rohmaterialien sowie Halb- und Fertigfabrikate des Edelstein-, Juwelier- und Uhrengewerbes im geschäftlichen Bereich versichert. Dabei ist für die Versicherung nicht von Belang, ob sie Eigentum der Versicherungsnehmer:innen sind oder ihnen zu geschäftlichen Zwecken anvertraut wurden. Darüber hinaus versichert sind alle sonstigen Vorräte, wie z. B. Etuis und Verpackungsmaterial sowie Bargeld und Geldkarten.
  • während der Unterbringung in den eigenen Geschäftsräumen und in Bankschließfächern bei Kreditinstituten.
  • während der Ausstellung in Schaufenstern, Vitrinen und Schaukästen eigener Geschäftsräume.
  • auf Verkaufsverhandlungen in den eigenen Geschäftsräumen und bei Dritten.
  • bei Mitführung auf Geschäftsgängen.
  • während der Beförderung durch Transportunternehmen.
  • während der Aufbewahrung gegen Empfangsschein bei amtlichen Aufbewahrungsstellen, Zollämtern, in Hotels oder anderen Beherbergungsstätten.
  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen.
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politischen und terroristischen Gewalthandlungen.
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingriffen von hoher Hand, gerichtliche Verfügung oder ihre Vollstreckung.
  • Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung.
  • Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen.
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FAQ

Wer benötigt eine Juwelierwaren- und Valorenversicherung?

Die Valorenversicherung ist besonders für Juwelierwarenhersteller:innen, Gold- und Silberwarenhersteller:innen, Uhrenhersteller:innen und Reparaturbetriebe sowie Schmuck- und Valorenhändler:innen aller Art geeignet. Der Schutz der Valorenversicherung bewahrt Sie als Unternehmer:in im Schadensfall, bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Wertsachen, vor mitunter existenzbedrohenden Kosten.

Weniger geeignet ist die Valorenversicherung für den Edelstein- und Münzhandel, sowie für Betriebe mit einer benötigten Versicherungssumme von über 200.000 Euro.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht über die Valorenversicherung abgedeckt?

Die Valorenversicherungen greift nicht bei Zerstörung und Abhandenkommen durch Krieg und allgemeine Arbeitsunruhen oder Streiks. Auch besteht kein Versicherungsschutz bei Beschlagnahmung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand wie etwa gerichtliche Verfügungen und Vollstreckungen. Des Weiteren ist auch die Zerstörung der Wertgegenstände durch Abnutzung, Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit oder vorsätzliches Handeln nicht versichert.

Wie werden die Versicherungssumme und die Beiträge ermittelt?

Die Höhe der Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, wobei sich sich die Versicherungssumme aus den Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Valoren zusammensetzt. Auch hängen die Kosten grundsätzlich von den gewählten Versicherungen, dem Risiko, der Selbstbeteiligung und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
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