Ingenieure besprechen Pläne auf einem Tablett
Umfassender Schutz bei Planung, Beratung, Konstruktion

Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen für Ingenieure und Ingenieurinnen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für Sie als Ingenieur oder Ingenieurin bieten sich unterschiedlichste Tätigkeitsfelder, u. a. im Bereich Projekt­steuerung, Statik und Tragwerksplanung, Inbetriebnahme und Wartung, sowie Planungs- oder Konstruktions­leistungen in den Feldern Umwelt­technik und Maschinenbau.
  • Die Vielfältigkeit und Komplexität dieser Aufgaben bergen ein hohes Risiko wegen Schäden in Anspruch genommen zu werden, die Sie verursacht haben, auch viele Jahre nach Fertigstellung des Projekts. Dies kann weitreichende Folgen für Ihre finanzielle und unternehmerische Existenz haben.
  • Umso wichtiger ist ein umfassender Versicherungs­schutz für Freiberufliche im Ingenieur- oder Architekturwesen die sich selbst gegen etwaige Berufsrisiken absichern müssen.
  • Essenzieller Bestandteil Ihres individuellen Versicherungs­pakets ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure oder Ingenieurinnen. Daneben empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, Inhaltsversicherung und Cyberschutzversicherung.
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Für alle Fälle vorbereitet
Illustration - Ein Mann steht mit einem Megafon vor mehreren verschiedenen Auswahlmöglichkeiten.

Wirklich unverzichtbar und für viele Ingenieure und Ingenieurinnen durch bundeslandspezifische Regelungen vorgeschrieben ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn: Ein Berechnungsfehler in der Statik oder ein falsches Vermessungsergebnis und der entstandene Schaden geht schnell in die Millionen. Da viele Ingenieure und Ingenieurinnen freiberuflich arbeiten und im Schadenfall damit persönlich haften, kann das die Insolvenz oder eine lebenslange Verschuldung bedeuten. Besonders dann, wenn Sie selbst ein Ingenieurbüro gründen, gehören folgende Versicherungen neben einer Berufshaftpflicht zum sinnvollen geschäftlichen Basisschutz:

Illustration - Ein Mann steht mit einem Megafon vor mehreren verschiedenen Auswahlmöglichkeiten.
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Passender Schutz nach dem Baukasten­prinzip
Maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse: Wie beim Hausbau können Sie sich bei der Allianz auch Ihren Versicherungsschutz Baustein für Baustein nach Ihren Wünschen zusammenstellen. 

Das Wichtigste: die Berufshaftpflichtversicherung, das Fundament des Versicherungspakets. Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen aus Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als Ingenieur:in auf Sie zukommen können. Ob wegen einer Verletzung aufgrund einer fehlerhaft geplanten Treppe, einer Wertminderung eines Mehrfamilienhauses aufgrund falsch dimensionierter Zufahrtswege zu den Parkplätzen oder wegen des „klassischen“ Objektschadens am geplanten Gebäude, Ihre Berufshaftpflicht prüft die Ansprüche von Bauherren, Auftraggebern und anderen Geschädigten, leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies gilt auch bei typischen Nebenleistungen wie Gutachter- oder Sachverständigentätigkeiten.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Ingenieurinnen ist zweifelsohne die wichtigste Versicherung, die Sie in Ihrer Berufsgruppe abschließen können. Doch was ist mit der Privatperson hinter dem Ingenieur oder der Ingenieurin? Vergessen Sie über der beruflichen Absicherung nicht, auch privat für sich und Ihre Familie entsprechend vorzusorgen. Dazu zählen:

Sie sind privat ausreichend abgesichert? Warum eine Berufshaftpflicht so wichtig ist, welche Versicherungen für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen oder Ihr Ingenieurbüro zusätzlich zur Berufshaftpflicht von Bedeutung sind und welche Leistungen bzw. Schäden jeweils abgedeckt werden, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

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Unverzichtbarer Basis­schutz
Ingenieurin arbeitet auf einem digitalen Plan auf einer Baustelle

Fest steht: Die Berufshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Ingenieure und Ingenieurinnen. Sie bietet eine umfassende Absicherung gegen sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und Schäden durch Umwelteinwirkungen wie z. B. ein Brand- oder Explosionsschaden. Im Ernstfall federt sie die enormen finanziellen Folgen ab, die beispielsweise durch fehlerhafte statische Berechnungen bzw. durch fehlerhafte Ausführungsplanungen für ein Wohnhaus entstehen können. Mit einer speziell auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Prüfingenieur, Bauingenieurin, beratender Ingenieur oder Vermessungsingenieurin vor lebenslanger Verschuldung durch Schadenersatzforderungen.

Für Selbstständige oder freiberuflich arbeitende Personen im Ingenieurwesen ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für andere freie Berufe wie Architekten, Ärztinnen und Apotheker. Auch angestellte Ingenieure und Ingenieurinnen (zum Beispiel in einer Konstruktionsabteilung eines Maschinenbaubetriebes oder in einer Abteilung einer Wohnungsbaugesellschaft) können eine projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn sie auch einmal freiberufliche Leistungen erbringen. Das leistet Ihre Berufshaftpflicht im Einzelnen:

  • Prüfung der Berechtigung von Ansprüchen im Schadenfall
  • Zuverlässige Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche – auch vor Gericht
Ingenieurin arbeitet auf einem digitalen Plan auf einer Baustelle
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Rückendeckung im Rechtsstreit
Zwei Männer geben sich die Hand an einem Schreibtisch mit Richterhammer
Zwei Männer geben sich die Hand an einem Schreibtisch mit Richterhammer

Wann brauchen Sie eine Firmen-Rechtsschutzversicherung? Unternehmer:innen sehen sich ungern vor Gericht, denn ein Prozess kostet viel Zeit, Geld und Nerven. Doch manchmal sind juristische Schritte leider unvermeidlich: Gefährden ehemalige Mitarbeiter:innen, die Sie aufgrund deren Leistungen kündigen mussten, Ihre Existenz, indem sie bei Ihren Stammkunden und Stammkundinnen Gerüchte über Ihre Unzuverlässigkeit streuen? Oder weigert sich ein Auftraggeber nach dem erfolgreichen Abschluss eine Projekts beharrlich für Ihre Leistungen zu zahlen? Ein Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen oder Klärung des Sachverhalts kann in diesen Fällen teuer werden und im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen.

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung erstattet Firmen und Selbstständigen die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen – inklusive anfallender Vorschüsse, Zeugenauslagen oder Sachverständigenkosten. Neben einer professionellen Beratung durch unabhängige Anwälte und Anwältinnen stellen wir Ihnen auch Mediatoren und Mediatorinnen an die Seite, um Streitfragen wenn möglich außergerichtlich zu lösen. Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Firmeninhaber:in und Ihre Mitarbeiter:innen. In Kombination mit einer Privat-Rechtsschutz können Sie sich und Ihre Familienmitglieder auch bei privaten Rechtsstreitigkeiten absichern.

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Absicherung für Ihr Inventar

Stellen Sie sich einmal vor: Was wäre, wenn…

  • …das neue Mobiliar Ihres frisch eröffneten Ingenieurbüros nach einem Wasserrohrbruch ersetzt werden müsste?
  • …die teure Messtechnik und die Geräte, in die Sie zum Beispiel als Vermessungsingeniurin oder Elektroingenieur investiert haben, über Nacht gestohlen würden?
  • …Originalpläne, Zeichnungen und wichtige Dateien für ein großes Bauprojekt bei einem Brand in Ihrem Büro vernichtet würden?

In Fällen wie diesen greift die Firmen-Inhaltsversicherung der Allianz. Sie schützt die technische und kaufmännische Einrichtung Ihres Ingenieurbüros inklusiver des Inventars, der Waren und Vorräte. Der Versicherungsschutz greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Sturm, Hagel und Elementargefahren. Durch zusätzliche Deckungsbausteine können Sie gerade als Freiberufler:in die Absicherung auf Ihre Betriebstechnik wie z. B. Lüftungsanlagen, Ihre Betriebssoftware zur Verwaltung von Kundendaten oder Glasbruch durch Vandalismus erweitern. Um sich gegen einen Stillstand Ihres Betriebes infolge der Schäden abzusichern, ist ergänzend der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung zu empfehlen.

Im Schadenfall dekct die Inhaltsversicherung nicht nur entstandene Sachschäden an der Betriebseinrichtung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie übernimmt darüber hinaus die Kosten für:

  • die Wiederherstellung von Akten und Plänen
  • Feuerlösch-, Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • die Erstattung von Bargeld, je nach Aufbewahrung bis zu 30.000 Euro
  • Fahrraddiebstähle bis zu 15.000 Euro
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Gefahr aus dem Netz

Hacking, Phishing, Datenverlust: Internetkriminalität kann uns alle treffen – auch Ihr Ingenieurbüro. Eine Mail mit Schadsoftware, die den Zugriff auf Ihre Kundendaten und sämtliche digitalen Pläne sperrt oder ein Trojaner, der Ihr Betriebssystem infiziert: Cyber-Attacken und Sabotage verursachen deutschen Firmen über 100 Milliarden Euro Schaden pro Jahr und belegen im Allianz Risk Barometer 2020 den ersten Platz unter den größten Unternehmensrisiken. Ergänzen Sie Ihren beruflichen Versicherungsschutz durch eine Cyberversicherung und minimieren Sie die Risiken und Kosten, die im Schadenfall auf Sie zukommen.

Eine Versicherung, umfassender Schutz bei Eigen- oder Drittschäden – das sind die Leistungen der Allianz CyberSchutz:

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FAQ

Was kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Ingenieurinnen?

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Beschäftigte im Ingenieurwesen sind stark vom jeweiligen Tätigkeitsfeld und den beruflichen Risiken abhängig. So können im Schadenfall die finanziellen Folgen z. B. für Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik, die bei kostspieligen Bau- oder Konstruktionsprojekten eine große Verantwortung tragen, gravierend sein. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung und die vereinbarte Versicherungssumme spielen bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge eine Rolle.

Die Haftpflichtversicherung der Allianz für Ingenieure und Ingenieurinnen bietet eine sehr umfangreiche Absicherung des beruflichen Risikos (Berufshaftpflichtversicherung) und der übrigen betrieblichen Risiken wie z. B. die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung. Ergänzt werden kann diese Versicherung bei Bedarf um weitergehende Auslandstätigkeiten oder um spezielle Schäden an der Natur. 

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Ingenieurinnen Pflicht?

Wie viele andere freiberuflich Tätige, z. B.  Apotheker oder Ärztinnen, sind auch die meisten Ingenieure und Ingeieurinnen, vom deutschen Gesetzgeber oder durch die Berufsordnung ihrer Berufskammer zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das betrifft vor allem Fachkräfte aus dem Bereich der Baustatik oder Vermessungstechnik, bei denen durch Beratungs- oder Berechnungsfehler große Schäden entstehen können.

Welche Deckungssumme wird für die Berufshaftpflichtversicherung von Ingenieuren und Ingenieurinnen empfohlen?

Um Ihre Berufsrisiken als Ingenieur:in ausreichend abzusichern, empfiehlt sich unabhängig vom Versicherer eine passende Deckung für die jeweiligen Schadenfälle bzw. Schadensarten. Für freiberuflich Tätige gelten je nach Bundesland zudem unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bei den Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Werden Ingenieure und Ingenieurinnen aus allen Bereichen von der Allianz versichert?

Unabhängig von der gesetzlichen oder berufsrechtlichen Versicherungspflicht bietet die Allianz für alle Ingenieure und Ingenieurinnen (Selbstständige, Freiberufler:innen, Inhaber:innen eines großen Ingenieurbüros) eine Berufshaftpflichtversicherung an. Die Berufshaftpflichtversicherung steht somit allen Zugehörigen der Berufsgruppe offen. Die Leistungen im Schadenfall, die vereinbarte Versicherungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Art der versicherten Schäden unterscheiden sich jedoch je nach Branchenzweig und individuellem Tätigkeitsbereich. Einige berufliche Risiken werden vor Vertragsabschluss gesondert geprüft.
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