Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Hausmeister:innen werden überall gebraucht und tragen große Verantwortung.
  • Als Dienstleister für Unternehmen und Privatpersonen übernehmen Hausmeisterservices unterschiedliche Aufgabenbereiche und Tätigkeiten.
  • Wer als Hausmeister:in eine Firma gründen möchte oder ein Unternehmen für entsprechende Dienstleistungen gründen möchte, sollte vor allem handwerkliches Geschick und organisatorische Fähigkeiten besitzen.
  • Informieren Sie sich vor der Gründung eines Hausmeisterservice ausführlich über die Anforderungen und rechtlichen Voraussetzungen sowie die wichtigsten Versicherungen für Ihren Betrieb.
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Gut zu wissen

Was Sie als Hausmeister:in oder Hausmeisterservice machen dürfen, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Qualifikation ab, da zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten (z. B. Elektroleitungen verlegen) nur Personen berechtigt sind, die eine entsprechende fachliche Ausbildung oder sogar einen Meisterbrief vorweisen können. Informieren Sie sich über die rechtlichen Beschränkungen für handwerkliche Arbeiten am besten ausführlich, bevor Sie einen Hausmeisterdienst gründen. Viele Leistungen können Sie allerdings auch ohne spezielle Kenntnisse und Voraussetzungen in einem Hausmeisterservice anbieten. Dazu zählen im Allgemeinen: 

  • Instandhaltung und -setzung
  • Pflege von Gehwegen und Grünflachen, z. B. Winterdienst
  • Entrümpelungen und Aufräumarbeiten
  • Hausverwaltung, Kontrollieren von Anlagen
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Persönliche Voraus­setzungen
Bei der Gründung Ihres eigenen Hausmeisterservice kommt es auf viele unterschiedliche Faktoren an, vor allem aber auf Sie selbst und Ihr persönlichen Voraussetzungen. Um einen Hausmeisterservice eröffnen zu können und als selbstständige:r Hausmeister:in erfolgreich zu sein, sollten Sie grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen. Diese Übersicht hilft Ihnen herauszufinden, ob Ihre persönliche Qualifikation zu einer Existenzgründung als Dienstleister:in im Hausmeistergewerbe passt.
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Den Überblick über Ihre Gründung behalten
Egal, ob Sie als Klein­gewerbe­treibende:r durchstarten wollen oder eine eigene Firma als Hausmeister:in aufbauen möchten: Wer sich selbstständig macht, stürzt sich häufig leidenschaftlich in seine Geschäftsidee und die damit verbundenen Projekte. Eine solide Planung und Kostenkalkulation dürfen dabei aber nicht auf der Strecke bleiben. Ihre Existenzgründung als Hausmeister:in soll schließlich dauerhaft erfolgreich sein und Gewinne erzielen. Vor Aufnahme Ihrer Dienstleistung als Hausmeisterservice sollten Sie deshalb einen Business- und Finanzplan erstellen und sich über die Wettbewerbssituation und eventuelle Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb informieren.

Ein durchdachter Finanzplan verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre zu erwartenden Kosten und verrät Ihnen, wie hoch Ihr Startkapital und Ihre zukünftigen Einnahmen sein sollten, damit sich Ihr Hausmeisterservice finanziell trägt. Unterscheiden Sie bei der Kostenaufstellung zwischen einmaligen und laufenden Kosten.

Beispiele für einmalige Kosten:

  • Werkzeuge
  • Garten- und Reinigungsgeräte
  • Werkstatt- / Büroeinrichtung

Beispiele für laufende Kosten:

Neben den persönlichen Fähigkeiten und einer durchdachten Planung ist die aktuelle Wettbewerbs­situation an Ihrem Standort eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung als Hausmeisterservice. Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick anhand folgender Fragen:

  • Wie viele potenzielle Auftraggeber gibt es für die von mir angebotenen Dienstleistungen?
  • Wie viel Konkurrenz mit einem ähnlichen Leistungsspektrum gibt es in der Umgebung bzw. wie viele Unternehmen verfolgen eine ähnliche Geschäftsidee?
  • Welche Leistungen bietet die Konkurrenz zu welchen Preisen an? 
  • Wie lange dauert es nach der Existenzgründung, bis man eine ausreichende Anzahl an Aufträgen erhält?
Wie bei jeder Gründung sollten Sie auch bei der Gründung eines Hausmeisterservice einen Businessplan erstellen. Der Businessplan dient zum einen dazu, Ihnen eine Übersicht über Ihre angestrebte betriebliche Entwicklung zu verschaffen und ist zum anderen eine wichtige Grundlage, um Fördergelder zu beantragen oder Kreditgeber von Ihrem Unternehmen zu überzeugen. Weitere Tipps sowie eine Vorlage für einen Businessplan finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Businessplan erstellen
Wer einen Hausmeisterservice gründet, der kann auf verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zurückgreifen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise geförderte Kredite für Existenzgründer:innen. Zusätzlich können Gründer:innen in vielen Fällen geförderte Beratungsleistungen und vielfältige regionale Leistungen der Bundesländer in Anspruch nehmen. Wenn Sie Ihren Betrieb aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, können Sie als Bezieher:in von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) einen Gründungszuschuss beantragen. Falls Sie Bezieher:in von ALG 2 sind, haben Sie die Option, ein sogenanntes Einstiegsgeld zu erhalten. Das sind nur einige Beispiele für Förderleistungen, die Sie als Gründer:in beziehen können. Informieren Sie sich am besten ausführlich, welche Fördermöglichkeiten konkret für Ihren Hausmeisterservice infrage kommen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
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Eine Frage der Haftung
Bei der Anzahl möglicher Rechtsformen für einen Hausmeisterservice können Existenzgründer:innen leicht den Überblick verlieren. Lassen Sie sich am besten davon nicht verunsichern. Letztlich konzentrieren sich die Optionen für die meisten Betriebe auf drei Varianten: das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG). 
Das Einzelunternehmen ist für Gründer:innen eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit in die Selbstständigkeit (zum Beispiel als Kleingewerbetreibende:r) zu starten, da kein Startkapital benötigt wird. Auch eine Eintragung ins Handelsregister ist in vielen Fällen bei dieser Rechtsform nicht notwendig. Die Nachteile: Sie haften als Einzelunternehmer:in mit Ihrem Privatvermögen und sind für Banken und Geschäftspartner:innen verglichen mit der GmbH und UG (siehe unten) auch weniger kreditwürdig.
Der Vorteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erklärt sich bereits im Namen: Unternehmer:innen haften bei dieser Rechtsform ausschließlich mit dem Firmenvermögen. Zur Gründung wird allerdings ein Kapital in Höhe von 25.000 Euro benötigt. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen wenigstens 50 Prozent davon zur Verfügung stehen und eingezahlt werden können.
Wer nicht über 25.000 Euro als Startkapital für eine GmbH verfügt, der kann für seinen Hausmeisterservice die Rechtsform der Unternehmer­gesellschaft (UG) in Erwägung ziehen. Die UG wird auch Mini-GmbH genannt und kann ohne nennenswertes Kapital gegründet werden. Ebenso wie bei der GmbH ist bei einer Unternehmer­gesellschaft die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt.
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Schritt für Schritt
Bei der Gründung eines Unternehmens lassen sich bestimmte Formalitäten und Behördengänge nicht vermeiden. So gelangen Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Gewerbe als Hausmeisterservice.
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Voraussetzung für die Gründung Ihres Hausmeisterservice ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt, die in der Regel nicht mehr als 65 Euro kostet. Damit erhalten Sie Ihren Gewerbeschein sowie die Steuer­identifikations­nummer, die Sie als Unternehmer:in für das Erstellen von Rechnungen benötigen.
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Bei den Rechtsformen GmbH, UG oder einer sonstigen Kapitalgesellschaft ist der Eintrag ins örtliche Handelsregister verpflichtend. Hier werden alle angemeldeten Kaufleute mit Namen und Unternehmenstitel erfasst. Wenn Sie Ihren Hausmeisterdienst als Einzelunternehmen führen, können Sie sich freiwillig eintragen lassen.
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Je nach Leistungsspektrum, das Sie mit Ihrem Hausmeisterservice anbieten wollen, ist eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtend. Dies gilt z. B. für Arbeiten im Bereich der Gebäudereinigung oder sogenannte „handwerksähnliche Tätigkeiten“ wie beispielsweise Rohr- und Abflussreinigung. Häufig informiert das Gewerbeamt die örtliche Handwerkskammer automatisch über Ihre Gründung, die Ihnen daraufhin einen Aufnahmeantrag sendet.
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Die BG ist der Unfall­versicherungs­träger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Als Gründer:in müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Ihrer Existenzgründung bei der Berufs­genossen­schaft anmelden. Selbst dann, wenn Sie keine Mitarbeiter:innen eingestellt haben oder in Zukunft einstellen wollen. Die Mitgliedschaft bei der BG ist beitragspflichtig.
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Umfassend geschützt

Hausmeister­tätigkeiten sind vielfältig und häufig mit großer Verantwortung verbunden. Dadurch sind Sie als Unternehmer:in einer Reihe betrieblicher Risiken ausgesetzt. Wie in jedem handwerklichen Beruf, kann auch bei der Tätigkeit als Hausmeister:in schnell etwas daneben gehen. Sie verlieren beispielsweise den Zentralschlüssel für ein von Ihnen betreutes Gebäude oder jemand verletzt sich auf einem von Ihnen schneegeräumten Gehweg und erhebt daraufhin Schadens­ersatz­ansprüche gegen Sie. 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich daher für jeden Hausmeisterservice und Dienstleistungs­betrieb. Sinnvollen Schutz bietet darüber hinaus eine Firmen-Rechtschutzversicherung bei eventuellen Rechts­streitigkeiten mit Konkurrenten und Auftraggebern. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen über eigene Räumlichkeiten verfügt, sollten Sie zum Schutz Ihrer Betriebseinrichtung eine Inhaltsversicherung  in Erwägung ziehen, um Ihre Werkstätten oder Ihr Büro zu versichern. Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter:innen schützen Sie umfassend über die Betriebliche Unfallversicherung.

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Checkliste

Die wichtigsten Punkte zur erfolgreichen Gründung Ihres Hausmeisterservices im Überblick:

  • Überprüfung der eigenen Fähigkeiten und Voraussetzungen
  • Durchführung von Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Aufstellung eines Business- und Finanzplans 
  • Überprüfung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Anmeldung des Gewerbes 
  • Richtige Absicherung für Ihr Unternehmen
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Häufige Fragen

Was brauche Ich, um einen Hausmeisterservice zu gründen?

Was Sie brauchen, um einen Hausmeisterservice zu gründen, hängt vor allem von Ihrem angebotenen Leistungsspektrum ab. Für die Ausführung bestimmter handwerklicher Tätigkeiten sind häufig besondere Qualifikationen oder ein Meisterbrief notwendig. Für andere Tätigkeiten, die im Rahmen eines Hausmeisterdienstes angeboten werden dürfen, sind zwar keine besonderen Kenntnisse Voraussetzung, jedoch bedarf es auch hier häufig einer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Unabhängig von den angebotenen Leistungen müssen Sie in jedem Falle eine Gewerbeanmeldung vornehmen, um den benötigten Gewerbeschein für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Was verdienen selbstständige Hausmeister:innen?

Wie viel Sie als selbstständiger Hausmeister oder selbstständige Hausmeisterin verdienen, wird von der Anzahl Ihrer Aufträge, Ihrer Qualifikation, den ausgeführten Leistungen sowie von Ihren verlangten Preisen bestimmt. Unter Umständen kann es aufgrund der lokalen Wettbewerbssituation auch regionale Unterschiede bei den Verdienstmöglichkeiten als Hausmeister:in geben.

Muss für einen Hausmeisterservice ein Gewerbe angemeldet werden?

Ja, die Gewerbeanmeldung und der damit verbundene Gewerbeschein sind Grund­voraus­setzungen für die Gründung eines Hausmeisterservices. Das gilt auch dann, wenn Sie die Hausmeister­tätigkeiten zum Beispiel nur als Nebengewerbe betreiben möchten. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist für jede Tätigkeit als selbstständige:r Hausmeister:in notwendig.

Wie viel Startkapital ist für die Gründung eines Hausmeisterservices notwendig?

Die Frage, wie viel Startkapital Sie für die Gründung Ihres Hausmeisterservice benötigen, ist von Ihrem individuellen Gründungsvorhaben abhängig. Planen Sie beispielsweise eine Existenzgründung als GmbH, benötigen Sie mehr Startkapital als Klein­gewerbe­treibende im Einzelunternehmen. Grundsätzlich ist ein gewisses Startkapital für jede Unternehmens­gründung notwendig. Überlegen Sie sich, welche Kosten für Ihre Tätigkeit als Hausmeister:in bei der Gründung (Ausrüstung, Werkzeuge, Berufskleidung, Kfz, etc.) auf Sie zukommen und erstellen Sie am besten einen detaillierten Finanzplan. Daraus ergibt sich anschließend die Höhe Ihres benötigten Startkapitals bzw. die Höhe notwendiger Kredite.
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