Basis­versicherung für Unternehmen

Ist die Berufs­haft­pflicht­versicherung Pflicht?

  • Leistungen: Auf Unternehmen und Selbständige können hohe Schaden­ersatz­forderungen zukommen, wenn Dritten durch Ihre berufliche Tätigkeit oder die Ihrer  Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht. Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt im Schaden­fall, indem sie berechtigte Schadensersatz­ansprüche Dritter übernimmt und unberechtigte Ansprüche abwehrt, notfalls auch vor Gericht.
  • Berufsabhängiger Pflichtschutz: Für einige Fachkräfte ist der Abschluss einer Berufs­haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die entsprechende Versicherung dürfen sie nicht ihren Beruf ausüben. Zu den Berufs­gruppen mit Versicherungs­pflicht gehören unter anderen Architekten, Ärztinnen, Rechts­anwälte und Steuer­beraterinnen.
  • Optionaler Schutz:  Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist auch für Berufs­gruppen ohne gesetzliche Pflicht empfehlens­wert, besonders für Selbstständige und Freiberufler:innen, die beratende oder planende Tätigkeiten ausführen. Dazu gehören beispielsweise Journalisten, Dolmetscherinnen, IT-Experten oder Kosmetikerinnen. 
  • Für Angestellte: Für Arbeitnehmer:innen ist normaler­weise die Berufs­haftpflicht ihres Unternehmens ausreichend, aber eine private Haft­pflicht­versicherung ist dennoch empfehlens­wert. Sie schützt zusätzlich bei Schäden außerhalb des Unternehmens.
Leistungen

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht für jedes Berufsfeld Pflicht. Wenn aber Dritten durch Ihr Unternehmen oder berufliche Handlungen Ihrer Mitarbeiter:innen ein Schaden entsteht, können schnell hohe Kosten auf Sie zukommen. Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihren Betrieb vor hohen Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung…

  • …prüft, ob Höhe und Grund der erhobenen Ansprüche gerechtfertigt sind.
  • …wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
  • …übernimmt berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche.

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht ist die Berufs­haftpflicht­versicherung in manchen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, um Unternehmen und Auftraggeber vor hohen Schaden­ersatz­forderungen zu schützen. Darüber hinaus gibt es beim Versicherungs­schutz keine gravierenden Unterschiede zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung.

Nicht für jeden ein Muss

Fehler können immer und in jedem Berufsfeld passieren. Insbesondere bei Berufen, bei denen durch Beratungs- oder Behandlungs­fehler große Schäden entstehen können, ist die Berufs­haftpflicht­versicherung häufig gesetzlich oder durch die jeweilige Berufskammer vorgeschrieben. Beispiele für Berufsgruppen mit erhöhtem Haftungsrisiko sind u. a. Architektinnen, Ingenieure und Ärztinnen.

Berufsgruppen, für welche diese Versicherungs­pflicht besteht, dürfen ohne die entsprechende Versicherung den Beruf nicht ausüben. Dies dient dem Schutz von Kunden und Auftraggebern, aber auch Ihrer Existenzsicherung als Unternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in. 

Für folgende Berufsgruppen kann eine Berufs­haftpflicht entweder gesetzlich oder von der eigenen Berufskammer vorgeschrieben sein:

Angestellte in allen aufgelisteten Berufsgruppen sind meist über den Arbeitgeber versichert. Sie sollten sich dennoch genau informieren, ob Sie im Schadenfall ausreichend abgesichert sind. Die Allianz hilft Ihnen bei Fragen zu Ihrem Versicherungs­schutz gerne weiter.

Wichtiger Schutz

Für die meisten Berufsgruppen, in denen der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich die Versicherung dennoch zum Schutz Ihrer beruflichen Tätigkeit. Insbesondere Selbständige und Freiberufler:innen, für die eine hohe Schadens­ersatz­forderung mitunter existenzbedrohend sein kann, sollten auf eine Berufs- oder Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht verzichten. Auch Berufsgruppen mit beratenden, behandelnden, planenden oder beurkundenden Tätigkeiten haben ein erhöhtes Haftungsrisiko. Dazu zählen u. a.:

  • Journalisten und Journalistinnen
  • Immobilienmakler:innen
  • Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen
  • IT-Experten und -Expertinnen
  • Kosmetiker:innen
  • Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
  • Agenturen
  • Influencer:innen
  • Yogalehrer:innen
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner / Ihre Allianz Ansprechpartnerin vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Für Angestellte
Als Arbeitnehmer:in sind Sie in der Regel durch die Berufs­haft­pflicht Ihres Unternehmens geschützt und brauchen demnach keine separate Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Ratsam für Angestellte ist aber der zusätzliche Schutz einer privaten Haftpflicht­versicherung. Dadurch sind Sie auch in Ihrem Privatleben außerhalb des Unternehmens geschützt. Für Angestellte in herausragenden Positionen innerhalb eines Betriebes, die direkt in Haftung genommen werden können, z. B. Vorstände und Geschäftsführer:innen, empfiehlt sich u. U. der zusätzliche Abschluss einer D&O-Versicherung.
Fazit

Die Berufs­haftpflicht­versicherung ist eine essenzielle Versicherung für behandelnde und beratende Berufe und für einige der zugehörigen Berufsgruppen sogar verpflichtend. Selbst wenn sie für viele Tätigkeitsfelder und Branchen keine Pflicht ist, bietet die Berufs­haftpflicht­versicherung einen wichtigen Schutz für Selbständige, Freiberufler:innen und kleinere bis mittlere Betriebe, wenn durch einen beruflichen Fehler oder ein Missgeschick Schäden bei Dritten entstehen.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro. Bei Bedarf kann die Versicherungs­summe individuell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst werden. Die Allianz berät Sie dazu gerne.

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