Architekt baut ein einem Architekturmodell.
Sicher planen und bauen

Architekten­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Große Verantwortung: Ob Planung und Ausführung von Bauprojekten, Unterstützung des Bauherren im Vergabe­verfahren oder die Durch­führung der Bauüberwachung: Architekten und Architektinnen haben einen vielfältigen Aufgaben­bereich.
  • Haftungsrisiko: Schnell kann eine kleine Un­achtsamkeit oder ein Versehen, etwa bei der Bau­planung oder Bau­überwachung zu einem Schadenfall führen.
  • Schutz für Architektinnen und Architekten: Eine aus­reichende Ab­sicherung gegen Berufs­risiken ist daher unbedingt notwendig. Eine entsprechende Haftpflicht­versicherung bzw. Berufshaftpflicht ist in manchen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
  • Individuell abgesichert: Mit der Architekten­versicherung der Allianz können Sie sich Ihr individuelles Versicherungs­paket zusammen­stellen und die Berufshaftpflicht für Architektinnen und Architekten mit weiteren wichtigen Versicherungen kombinieren.

 

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Umfassender Versicherungs­schutz
Der Architekten-Berufsalltag ist vielfältig und bietet eine Vielzahl an kreativen und gestalterischen Möglichkeiten. Er ist jedoch auch sehr anspruchsvoll und risikoreich. So tragen Architekten und Architektinnen z. B. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauplaner:innen und in der Bauleitung viel Verantwortung. Es reicht ein kleiner Zahlendreher im Plan oder eine Unaufmerksamkeit bei der Bauüberwachung – prompt sehen Sie sich hohen Schadenersatzforderungen gegenüber. Umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz. 

Folgende Versicherungen sollten in jedem Fall Teil Ihrer individuellen „Architektenversicherung“ sein:

Doch was, wenn Ihnen persönlich etwas passiert? Wenn Sie auf einer Baustelle unglücklich stürzen und verletzt werden? Und wie haben Sie sich Ihren Ruhestand als Selbstständige:r vorgestellt, nachdem Sie meist keine oder nur geringe gesetz­liche Renten­ansprüche geltend machen können? Sorgen Sie für diese und andere Fälle vor und denken Sie über den Abschluss der folgenden privaten Versicherungen für Architektinnen und Architekten nach:

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Ab­sicherung nach dem Bau­kasten­prinzip
Sie suchen als Architekt:in nach der optimalen Absicherung im Schadenfall und wollen im Berufsalltag mit gutem Gewissen Ihrer Arbeit nachgehen? Dann gehen Sie mit der Allianz Architekten­versicherung auf Nummer sicher! Stellen Sie sich Ihr maßgeschneidertes Versicherungs­paket nach dem Baukasten­prinzip zusammen und richten Sie die einzelnen Versicherungen für Sie als Architekt:in speziell auf Ihre Berufsrisiken aus.

Was in jedem Fall in Ihrem Versicherungs­paket enthalten sein sollte: eine Architekten­haftpflicht­versicherung. Diese Berufshaft­pflicht der Allianz ist nicht nur für Architekten und Architektinnen unverzichtbar, sondern bietet einen individuellen Versicherungs­schutz für viele Berufs­gruppen. Sie lässt sich optimal z. B. mit einer Rechtsschutz- oder Inhaltsversicherung kombinieren und je nach beruflicher Tätigkeit deckt die Berufshaftpflicht für Architektinnen und Architekten folgende Arten von Schäden ab:

  • Personenschäden 
  • Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
  • Schäden durch Umwelt­ein­wirkungen wie z. B. ein Brand- oder Explosionsschaden

Für viele freie Berufe, wie Architekten, aber auch Ärztinnen oder Apotheker:innen, ist eine ausreichende Haftpflicht­abdeckung ihrer Berufs­tätigkeit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Architekt:in tatsächlich frei­beruflich bzw. selbstständig tätig sind oder ein eigenes Architekturbüro betreiben. Da Architekten und Architektinnen in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen und ihrem zukünftigen Verdienst haften, lohnt sich gerade im Immobilienbereich eine Architektenhaftpflichtversicherung in jedem Fall.

Der Tätigkeitsbereich als Architekt:in ist vielfältig, das Aufgabenfeld äußerst komplex. So unterschiedlich die beruf­lichen Anforderungen an Stadt­planer, Bauleiterinnen, Innen­architekten oder Garten- und Landschafts­architekt:in sind, so unterschiedlichen Risiken sind sie im Berufsalltag ausgesetzt.

Beispiele für Schadenfälle:

  • Eine Landschaftsarchitektin hat bei der Planung eines Außenbereiches das einbezogene Baumaterial nicht auf dessen Brauchbarkeit hinsichtlich des konkreten Verwendungszwecks überprüft.
  • Ein Architekt muss sich mit An­sprüchen wegen Baumängeln aufgrund unzureichender Bau­überwachung auseinandersetzen.
  • Eine Innenarchitektin soll sich für Risse an den Wänden infolge einer Fehleinschätzung der Bausubstanz verantworten.

Bei Schadenfällen unterstützt Sie die Architektenhaftpflichtversicherung mit folgenden Leistungen:

  • Prüfung von Ansprüchen – gerechtfertigt oder nicht? 
  • Zahlung berechtigter Schaden­ersatz­forderungen, schnell und zuverlässig
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche, notfalls vor Gericht
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Zusätz­liche Ab­sicherung
Warum welche Architektenversicherung sinnvoll ist und welche Leistungen im Einzelfall abgedeckt werden, möchten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten näher vorstellen:
Firmen-Rechtsschutz

Die wohl häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit mit Architektinnen und Architekten: Bau­herren halten das vereinbarte Architektenhonorar für unberechtigt und weigern sich beharrlich für Ihre Leistungen zu zahlen. Auch, wenn z. B. ein konkurrierendes Architekten­büro Sie wegen irreführender Angaben auf Ihrer Homepage verklagt, können Sie sich plötzlich ungewollt in einem Rechtsstreit wiederfinden.

Damit solche Rechts­streitigkeiten im schlimmsten Fall nicht Ihre Existenz als selbstständige:r bzw. frei­berufliche:r Architekt:in oder sogar die Zukunft Ihres ganzen Architektur­büros bedrohen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechts­schutz­versicherung. Die Allianz Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen als Versicherungsnehmer:in im Streitfall die Gerichts- und Anwaltskosten sowie Gebühren und Auslagen für Sachverständige und Zeugen.

  • Damit es gar nicht erst zu einem Gerichtsstreit kommt, stellen wir Ihnen un­abhängige Mediatorinnen und Mediatoren zur Seite, um geeignete Streit­fragen außergerichtlich zu klären.
  • Über unser kostenfreies Rechtsschutz-Service-Telefon stehen Ihnen zudem rund um die Uhr erfahrene und spezialisierte Anwälte und Anwältinnen in allen Rechtsfragen für eine Erst­beratung zur Verfügung.

Ergänzen Sie Ihre Firmen-Rechtsschutzversicherung um eine Privat-Rechtsschutz, sind nicht nur Sie als Firmeninhaber:in und Ihre Angestellten, sondern auch Ihre Familienmitglieder mit versichert.

 

Inhaltsversicherung

Als Architekt:in wissen Sie am besten, wie ärgerlich und kostspielig es ist, wenn ein Wasserschaden im frisch renovierten Haus Ihres Kunden die gesamte Einrichtung des Erdgeschosses zerstört. Oder welchen Aufwand es bedeutet, die gerade eingeweihten Büros einer Gewerbeimmobilie nach einem Brand mit größeren Löscharbeiten wieder nutzbar zu machen. Doch was, wenn Sie selbst bzw. Ihr Architekturbüro von einem solchen Schadenfall betroffen sind?

Mit einer gewerblichen Inhaltsversicherung schützen Sie Ihr Mobiliar, Ihre kaufmännische und technische Einrichtung sowie Maschinen, Waren und Vorräte bis zur individuell vereinbarten Versicherungssumme vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Elementarereignisse .

Im Schadenfall übernimmt die Allianz Reparatur oder Ersatz der entstandenen Sachschäden, auch die Erstattung von Bargeld bis 30.000 Euro – je nach Aufbewahrungsart bzw. Behältnis. Neben der Übernahme von Feuerlöscharbeiten, Aufräum- und Abbrucharbeiten besonders für Architekten und Architektinnen interessant: die Wiederherstellung von Akten und Plänen, die Sie beispielsweise im Rahmen der Planung und Umsetzung großer Bauprojekte in Ihren Büroräumen aufbewahren.

Für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz Ihres Architekturbüros können Sie folgende Sicherheits- bzw. Gefahrenbausteine abschließen:

  • Glasbruch und Werbeanlagen
  • Zusatzdeckung für die Betriebstechnik
  • Software
  • Transport, z. B. von Werkzeug und Maschinen

 

Cyberversicherung

In den letzten Jahren wurden deutsche Unternehmen zunehmend Opfer von Cyber-Sicherheitsvorfällen und Internetkriminalität – allein 2019 entstand ein Gesamtschaden von 102,9 Milliarden Euro.

Die Digitalisierung hat auch bei Architekten und Bauzeichnerinnen längst Einzug erhalten. Baupläne und Gebäudeansichten werden heute meist digital erstellt, statische Berechnungen erfolgen in bestimmten Software-Programmen. Kundenkommunikation, Auftragsabwicklung und Abrechnung laufen per E-Mail über entsprechende Online-Portale. Fluch und Segen zugleich, denn bei aller Effizienz steigt gleichzeitig die Anfälligkeit für Cyber-Attacken wie Hacking und Pishing, Datenschutzverletzungen oder den Verlust von Kunden- und Projektdaten.

Der Allianz CyberSchutz schützt Sie als Versicherungsnehmer:in sowie Ihr Unternehmen umfassend gegen Cyber-Risiken. Wir unterstützen Sie über den Schadenfall hinaus mit umfangreichen Serviceangeboten und Präventionsmaßnahmen. 

Quelle: Studie des Digitalverbandes Bitkom e.V., Stand: 11/2019.

  • Cyber-Haftpflicht: Prüfung der Haftungsansprüche im Schadenfall, Kostenübernahme bei Vertraulichkeits- oder Netzwerksicherheits­verletzungen
  • Schutz bei Eigenschäden: Übernahme der Kosten bei Hackerangriffen, Cyber-Erpressung, System-Wiederherstellung und entgangenen Gewinnen bei Betriebsunterbrechung
  • Verfahrensrechtsschutz: Absicherung bei behördlichen Verfahren und Schadenersatzforderungen, z. B. aus Datenschutzverletzungen 
  • Krisenmanagement: Individueller Krisenplan, IT-Sicherheitstrainings und Betreuung durch Cybercrime-Fachleute

 

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FAQ

Was kostet der Abschluss einer Architektenversicherung?

Wie hoch die Kosten der Versicherung für Architektinnen und Architekten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Beiträge für Ihre Berufshaftpflichtversicherung und weitere Versicherungen ist abhängig vom gewählten Leistungsumfang und Ihrem individuell zusammen­gestellten Versicherungs­paket. Grundsätzlich hängen die Kosten von der Versicherungs­art, dem beruflichen Risiko, der vereinbarten Selbst­beteiligung im Schadenfall sowie der Höhe der Deckungssumme ab.

Besteht die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Architektinnen?

Die Berufsordnung sieht eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure und Architektinnen verpflichtend vor. Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt selbstständige und freiberufliche Architekten und Architektinnen davor, die Kosten für Schäden Dritter selbst tragen zu müssen. Die Architekten­haftpflicht­versicherung der Allianz deckt auf den individuellen Bedarf und die Risiken Ihrer Berufs­gruppe abgestimmt Personen­schäden, Sach- und Umwelt­schäden sowie Vermögens­schäden infolge eines Personen- oder Sachschadens. Weitere Auskünfte zur Versicherungs­pflicht erhalten Architektinnen und Architekten bei der zuständigen Berufskammer ihres jeweiligen Bundeslandes.

Welche Architektinnen und Architekten werden von der Allianz versichert?

Grundsätzlich steht die Architektenversicherung bei der Allianz allen Zugehörigen der Berufs­gruppe offen, einige Risiken werden von uns gesondert geprüft. Die Allianz Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihre Angestellten mit individuell auf Ihre Berufs­gruppe abgestimmten Leistungen. 

Ist die Architektenversicherung auch für Handwerker:innen mit einschlägiger Berufserfahrung geeignet?

Bestimmte planerische Leistungen, die im Rahmen der Baubetreuung in der Regel von Architektinnen und Architekten übernommen werden, können bei kleineren Projekten und bestimmten Voraus­setzungen auch von entsprechend qualifizierten selbstständigen Handwerkern und Handwerkerinnen oder Handwerks­betrieben mit übernommen werden. In solchen Fällen bieten wir Handwerkern und Handwerkerinnen über die Betriebs­haftpflicht­versicherung einen ent­sprechenden Versicherungs­schutz.  Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr zum Thema Handwerker-Versicherungen.
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