Mann überprüft Klimaanlage an Wohnwagen
Kosten, Fristen, Checkliste

Wohnwagen-TÜV: Haupt­unter­suchung für Camper

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wohnwagen gelten als Anhänger und benötigen eine gültige Haupt­untersuchung (umgangssprachlich HU oder TÜV genannt), um am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie ist für Kraftfahrzeuge und Anhän­ger gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die regelmäßige technische Über­prüfung Ihres Caravans dient der Sicherheit im Straßenverkehr – Ihrer eigenen und der anderer Ver­kehrs­teilnehmer:innen. Um Ihren Hänger auf den HU-Termin vorzubereiten, sollten Sie Zustand und Funktio­na­lität der verschiedenen Bauteile überprüfen.
  • Wie bei Pkw gelten für die TÜV-Abnahme bestimmte Fristen. Wann der nächste Prüftermin ansteht, ist auf der Rückseite der Zulass­ungs­bescheinigung Teil I oder auf der TÜV-Plakette am Kennzeichen vermerkt.
  • Bewegen Sie Ihren Wohnwagen ohne TÜV im Straßenverkehr, drohen Bußgelder. Eine Über­schreitung von bis zu vier Monaten kostet Sie 15 Euro. Ist der TÜV länger abgelaufen, riskieren Sie bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
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Rechtliches

Die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich auch als "TÜV" bekannt – ist gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht für alle zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Dazu gehören auch Wohnwagen. Die HU stellt sicher, dass keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Sinn und Zweck der HU ist, die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten.

Definiert ist die HU als "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile". Das heißt nicht: Ihr Caravan wird in seine Einzelteile zerlegt. Stattdessen untersucht der oder die Prüfer:in den Wagen im Ganzen und checkt, ob das Reisemobil den Vorschriften der StVZO entspricht.

Amtlich anerkannte Prüforganisationen führen Wohnwagen-TÜV durch

Ursprünglich ist "TÜV" die Abkürzung für "Technischer Überwachungsverein". Darunter fallen eingetragene Vereine in ganz Deutschland, die als technische Prüforganisationen Sicherheitskontrollen wie die HU durchführen.

Neben dem TÜV gibt es den Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA), eine ebenfalls weltweit führende Prüforganisation. Kleinere Prüf­stellen sind Gesellschaft für Tech­ni­sche Überwachung mbH (GTÜ) und Kraft­fahrzeug-Überwachungs­orga­nisation frei­beruflicher Sachverständiger e.V. (KÜS). Auch sie sind amtlich anerkannt und dürfen die Haupt­unter­suchung an Pkw, Anhängern und Co. abnehmen.

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TÜV-Termin
Wie oft Ihr Wohnwagen zum TÜV muss, hängt von Gewicht und Größe des Gefährts ab. "Leichte" Campinganhänger unter 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen seltener zur Abnahme als Schwergewichte über 3,5 Tonnen. 

TÜV-Intervalle hängen vom Gesamtgewicht des Caravans ab

Die Gesamtmasse Ihres Caravans bestimmt, wie häufig die Kontrolle im Zuge der HU erfolgt:

  • Bis 750 Kilogramm: Ein Wohn­wagen mit zulässigem Gesamt­gewicht von maximal 750 Kilo­gramm muss nach Neu­zulassung das erste Mal nach 36 Monaten (d.h. nach drei Jahren) zum TÜV. Danach erfolgt die Haupt­unter­suchung alle 24 Monate.
  • 750 bis 3.500 Kilogramm: Fahren Sie einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 und 3.500 Kilo­gramm, ist die TÜV-Abnahme von Beginn an alle zwei Jahre fällig.
  • Über 3.500 Kilogramm: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht Ihres Caravans über 3,5 Tonnen, erfolgt der TÜV alle zwölf Monate ab Fahrzeugübernahme.

Wann der nächste Prüftermin beim TÜV ansteht, ist auf der Rückseite der Zulassungs­be­schei­nigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Alternativ lesen Sie den Termin von der TÜV-Plakette des Kfz-Kennzeichens Ihres Campers ab.

So lesen Sie den HU-Termin von der TÜV-Plakette ab

In der Mitte des kreisrunden Aufklebers symbolisiert eine zweistellige Ziffer das Jahr, in dem die nächste TÜV-Prüfung ansteht. Eine "24" zum Beispiel zeigt an, dass Ihr Wohnwagen im Jahr 2024 zur nächsten HU muss. Das lässt sich übrigens auch an der Farbe erkennen: 2024 ist die Plakette Grün, 2023 war sie Rosa, 2025 ist sie Orange.

Oben senkrecht ("auf 12 Uhr") ist eine weitere ein- oder zweistellige Ziffer vermerkt. Sie steht für den Monat, in dem die Fälligkeit der HU fällig abläuft. Eine "5" aus dem Fotobeispiel oben heißt, dass der Wohn­an­hän­ger-TÜV im Mai ansteht.

Tipp: Einige TÜV- und DEKRA-Filialen bieten einen Erinnerungsservice an, damit Sie Ihren nächsten HU-Termin nicht versäumen.

Mit festem Termin vermeiden Sie Wartezeiten beim TÜV

Zwar ist eine Terminvereinbarung nicht verpflichtend. Allerdings ist ein fester HU-Termin ratsam, um unnötige Wartezeiten bei der Prüfgesellschaft zu vermeiden. Einen Termin zur TÜV-Abnahme können Sie in der Regel online buchen oder telefonisch vereinbaren.

Gut zu wissen: Dokumente

Damit die Überwachungsorganisation die HU an Ihrem Wohnwagen durchführt und Ihnen eine neue TÜV-Plakette ausstellt, sollten Sie alle erforderlichen Doku­mente mitbringen. Dazu gehören Ihr Personalausweis zur Identifikation sowie der Fahrzeugschein Ihres Wohn­anhängers.

Haben Sie besonderes Zubehör in Ihr Reisemobil eingebaut (z.B. den Gas­kasten ausgetauscht) oder Anbauten vorgenommen, zeigen Sie zusätzlich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor. Liegen Ihnen Änderungs­ab­nahme­bestätigungen der Anbauteile oder spezielle Prüfzeugnisse vor, sollten Sie auch diese Unterlagen zum TÜV mitbringen.

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Checkliste
Im Vorfeld einer TÜV-Hauptuntersuchung sollten Wohnwagenbesitzer:innen den technischen Zustand ihres Kfz gründlich überprüfen. Treten dabei Mängel zum Vorschein, können Sie sie rechtzeitig vor der TÜV-Kontrolle beheben (z.B. eine neue Auflaufeinrichtung installieren) und damit eine kostenpflichtige Nachuntersuchung vermeiden.

TÜV-Prüfer nimmt Zustand des Wohn­wagens unter die Lupe

Bei der Hauptuntersuchung prüft ein Sachverständiger oder eine Sachverständige Ihr mobiles Zuhause auf Herz und Nieren. Im Fokus stehen dabei folgende Bauteile und Funktionen:

  • Beleuchtung: Funktionieren alle Lampen und leuchten sie gleich­mäßig hell?
  • Räder und Bereifung: Sind Reifen und Felgen unbeschädigt und entsprechen sie den in den Fahr­zeug­papieren angegebenen Größen?
  • Korrosion: Sind Schäden, Durchrostungen oder Faulstellen zu sehen?
  • Speziell am Wohnwagen: Sind Zugkugelkupplung, Auflaufstoß­dämpfer und Bremsen in Ordnung? Rastet die Feststellbremse richtig ein?
  • Gasanlage: Funktionieren Heizung und Gasanlage? Sind alle Be- und Entlüftungsklappen frei zugäng­lich?
  • Elektrik: Sitzen alle elektrischen Anschlüsse fest und sind unbe­schädigt? Sind Oxida­tions­spuren sichtbar?
  • Sonstiges: Schließen Türen, Fenster und Luken dicht und sicher? Gibt es am Fahrzeug scharfkantige Teile?

Mit unserer Check­liste können Sie sich gezielt auf die HU vor­be­reiten. Ein Großteil der dort aufgeführten Aspekte fragt die technische Sicherheit und Funktions­tüchtigkeit der verschiedenen Fahr­zeug­teile ab.

Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch und gleichen Sie den Zustand Ihres Caravans damit ab. So finden Sie schnell heraus, ob Ihr Wohnwagen fit für die TÜV-Prüfung ist.

Gut zu wissen: Nachuntersuchung

Fällt Ihr Caravan aufgrund erheblicher Mängel bei der Hauptuntersuchung durch, erhalten Sie keine neue TÜV-Plakette. Als erhebliche Defekte gelten beispielsweise durchgerostete Fahrzeugteile oder eine zu geringe Reifenprofil­tiefe durch Abrieb.

Als Fahrzeughalter oder  Fahrzeughalterin haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen und den reparierten Wohnwagen im Rahmen einer Nachuntersuchung erneut "vorzustellen". Die Kosten für die Nachprüfung betragen je nach Bundes­land und Prüforganisation zwischen 15 und 30 Euro.

Wichtig: Trotz des einmonatigen Zeitfensters sind die beanstandeten Mängel umgehend zu beseitigen. Lassen Sie die Einmonatsfrist verstreichen, ist erneut eine vollumfängliche Hauptuntersuchung erforderlich. Neben den HU-Gebühren zahlen Sie ein Verwarngeld von 40 Euro, falls die Polizei Ihre Nachlässigkeit bei einer Verkehrskontrolle entdeckt.

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Gebühren

Die TÜV-Abnahme ist nicht umsonst: Bei leichten bis mittelgroßen Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht) unterscheiden sich die HU-Kosten abhängig von Prüf­gesell­schaft und Region, in der die Abnahme stattfindet:

  • Die Preise des TÜV variieren regional zwischen 50 Euro und 61 Euro.
  • Deutschlandweit einheitliche Preise für die Hauptuntersuchung setzen DEKRA (53 Euro), GTÜ (50 Euro) und KÜS (50 Euro) an.

Für Wohnwagen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fallen die HU-Gebühren jeweils um etwa 20 Euro höher aus. Sie liegen bei rund 70 Euro.

Gasprüfung bei Wohnwagen kostet 30 bis 60 Euro

Nutzen Sie in Ihrem Reisemobil Flüssiggas zum Kochen, Heizen oder für den Kühlschrank, ist es ratsam, die Gasanlage regelmäßig überprüfen zu lassen. Nur so ist ihre Betriebssicherheit gewährleistet. Eine Gasprüfung nach G607 kostet zwischen 30 und 60 Euro. Aus Sicher­heits­gründen dürfen aus­schließ­lich anerkannte sach­verständige Personen die Kontrolle durchführen. Laien sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen.

Eine bestandene Gasprüfung ist für eine erfolgreiche TÜV-Abnahme nicht erforder­lich. Das heißt: Fällt die Flüssig­gasanlage Ihres Wohnwagens bei der Gasprüfung durch, hat dies keine Aus­wirkungen auf die Hauptuntersuchung. Sie erhalten trotzdem eine neue TÜV-Plakette für Ihren Caravan.

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Strafen

Als Wohnwagenhalter:in sind Sie dafür verantwortlich, TÜV-Fristen einzuhalten und so für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs zu sorgen. Sie sollten die Hauptuntersuchung grundsätzlich nicht überziehen, sondern innerhalb des Monats durchführen, der auf der HU-Plakette steht.

Verpassen Sie Ihren HU-Termin um maximal zwei Monate, befinden Sie sich in einem Toleranz­bereich. Geraten Sie während dieses Zeitraums in eine Polizeikontrolle, drücken die Beamten oder Beamtinnen meist ein Auge zu. In der Regel bleibt es bei einer Ermahnung, die überfällige Haupt­unter­suchung zeitnah nachzuholen. In einigen Fällen erhalten Sie ein Verwarnungsgeld im niedrigen Eurobereich.

Ab zweimonatiger TÜV-Überschreitung riskieren Sie Bußgelder

Anders sieht es aus, wenn Sie den Prüftermin um mehr als zwei Monate überziehen. Dann darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht nur eine Verwarnung aussprechen, sondern ein Bußgeld erteilen. Folgende Strafen kommen bei überzogenem TÜV auf Sie zu:

  • Zwei bis vier Monate: 15 Euro Bußgeld
  • Vier bis acht Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Acht Monate und mehr: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Sind Sie mit dem Wohnwagen-TÜV mehr als zwei Monate überfällig, ist die Prüforganisation ver­pflichtet, eine erweiterte Hauptuntersuchung, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen. Dafür berechnet sie einen Zuschlag von 20 Prozent auf die ursprünglichen HU-Kosten.

Nach mehreren Monaten droht Stilllegung des Wohnwagens

Bei mehrmonatiger Überschreitung des HU-Termins droht dem oder der Wohnwagen­besitzer:in  die Still­legung seines oder ihres Campinganhängers. Der Grund: Viele Halter:innen verpassen den HU-Termin absicht­lich, weil sie befürchten, dass ihr Fahrzeug bei der Prüfung durchfällt. Dementsprechend mängel­be­haftet bzw. fahruntüchtig ist das Gefährt. Über kurz oder lang wird es aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt. Das heißt: Es verliert seine Zulassung.

Was tun, wenn der TÜV im Ausland abläuft?

Sie reisen mit Ihrem Campinganhänger durch Europa und bemerken, dass sein TÜV vor Kurzem abgelaufen ist? Keine Sorge, Sie müssen die Urlaubsfahrt nicht vorzeitig abbrechen und um­gehend nach Hause fahren.

Ein Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, indem Sie nachweisen, dass Ihr Wohnwagen bei der Ausreise aus der Bundesrepublik eine gültige Haupt­unter­suchung hatte und sich danach un­unter­brochen im Ausland befand. Das kommt in der Praxis beispielsweise vor, wenn Reise­mobile für längere Zeit auf ausländischen Campingplätzen stehen.

Zusätzlich können Sie Ihren Wohnwagen von einer Prüforganisationen vor Ort checken lassen. Das Prüfprotokoll der ausländischen Prüfstelle ersetzt zwar nicht die HU in Deutschland. Sie können damit aber zumindest belegen, dass Sie sich um die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs gekümmert haben. Die versäumte Hauptuntersuchung sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr nachholen.

Im Ausland droht keine Strafe für abgelaufenen TÜV

Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene deutsche TÜV-Plakette nicht beanstanden. Das heißt: Sie dürfen dafür kein Bußgeld verhängen. Anders sieht es aus, wenn der Wohnwagen offen­sicht­liche technische Mängel aufweist und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Solche Missstände dürfen ausländische Polizisten oder Polizistinnen mit Geldbußen ahnden.

Gut zu wissen: Versicherungsschutz

Grundsätzlich ist Ihr Campinganhänger trotz abgelaufenem TÜV im Schadenfall versichert. Versicherungsschutz besteht, solange das Kfz zugelassen ist (auch ohne HU). Die Versicherungsgesellschaft darf aber überprüfen, ob Sie den Schaden bzw. Unfall durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten mit­ver­ursacht haben.

Als Fahrlässigkeit könnte zum Beispiel gelten, dass Sie den Wohnwagen ohne gültigen TÜV im Straßenverkehr bewegt haben. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer seine Leistung verweigern oder den bezahlten Schaden von Ihnen zurückverlangen. In beiden Fällen bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Wichtig: Ohne Versicherungsschutz fahren dürfen Sie nicht. In Deutschland besteht per Gesetz Versicherungspflicht. Bewegen Sie Ihren Wohnwagen wissentlich ohne Kfz-Haftpflicht im Straßenverkehr, begehen Sie eine Straftat. Sie riskieren Fahrverbot, Geldstrafe und Freiheitsentzug von einem Jahr.

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Häufige Fragen

Ich habe den HU-Termin überzogen – wie bekomme ich meinen Wohnwagen zum TÜV?

Sie dürfen Ihren Wohnwagen trotz abgelaufener TÜV-Plakette zur nächsten Prüfstelle fahren. Fahren Sie vom Stellplatz auf direktem Weg dorthin. Kurze Zwischen­stopps bei Supermarkt oder Post sollten Sie vermeiden. 

Zusätzlich ist es sinnvoll, eine schriftliche Terminbestätigung der Prüfstelle dabeizuhaben. So können Sie bei einer Polizei­kontrolle nachweisen, dass Sie auf dem Weg zur Haupt­unter­suchung sind. In der Regel sehen die Beamten oder Beamtinnen von einer Strafe für das Fahren ohne gültige HU ab.

Wie hole ich einen Wohnwagen mit abgelaufenem TÜV von Frankreich nach Deutschland zurück?

Ist Ihr Caravan offiziell zugelassen und versichert, können Sie ihn auch ohne gültige HU von Frank­reich nach Deutsch­land über­führen. Auf der französischen Seite dürfen die ausländischen Polizisten oder Polizistinnen abgelaufenen TÜV nicht monieren. Geraten Sie auf der deutschen Seite in eine Polizei­kontrolle, drohen Ihnen Verwarn- und Bußgelder – abhängig davon, wie lange der TÜV schon ungültig ist.

Ist der Wohnwagen bereits abgemeldet, dürfen Sie ihn nicht mehr im Straßenverkehr bewegen, also auch nicht überführen. Ob eine gültige HU vorliegt oder nicht, ist unwichtig. Stattdessen benötigen Sie für die Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen – umgangs­sprachlich auch Über­führ­ungs­kennzeichen genannt. Dieses Sonderkennzeichen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Kfz-Zulassungsstelle.

Das Kurzeitkennzeichen ist offiziell nur innerhalb Deutschlands gültig. EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Italien erkennen es jedoch an. Das heißt: Sie können das deutsche Überführungszeichen auch für den französischen Teil der Rückfahrt nutzen. Mit der Internationale Versicherungskarte weisen Sie zudem nach, dass Ihre Wohnwagen­versicherung für Haftpflichtschäden im EU-Ausland aufkommt.

Welche Rolle spielt der TÜV beim Renovieren von Wohnwagen?

Ob Ihr Campinganhänger nach Umbauten oder Renovierungs­maß­nahmen zum TÜV muss, hängt davon ab, was Sie darin oder daran verändern. Bei Änderungen im Innenraum ist eine erneute TÜV-Abnahme in der Regel nicht not­wendig – vorausgesetzt, Sie halten die Mindest­anforde­rungen des TÜV ein. Dazu gehören zum Beispiel Belüftung, mindestens eine Sitz­gelegenheit mit Tisch und eine ausreichend große Liegefläche zum Schlafen. Der Innenbereich des Wohn­an­häng­ers sollte zudem einen wohnlichen Eindruck erwecken.

Darüber hinaus dürfen Sie das zulässige Gesamtgewicht des Campingwagens nicht überschreiten. Achten Sie darauf, dass das tatsächliche Gewicht nach der Renovierung immer noch mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmt. Ansonsten überschreiten Sie möglicherweise die zulässige Stützlast Ihrer Anhängerkupplung.

Ändern Sie Karosserie oder Fahrzeugkonstruktion eines Kfz, erlischt seine Betriebserlaubnis. Solche Umbau­maß­nahmen sind unter anderem erforderlich, wenn Sie einen Pkw, Transportanhänger oder Bulli zu Wohn­wagen oder Wohnmobil ausbauen. Im Anschluss ist ein Besuch beim TÜV Pflicht, um das um- und ausgebaute Gefährt neu abnehmen zu lassen.

HU für Wohnwagen ist außerhalb der Saisonzulassung fällig – was nun?

Sie haben Ihren Wohnwagen mit Saisonkennzeichen zugelassen und der nächste TÜV-Termin fällt in die zulassungsfreie Zeit? Kein Problem, Sie dürfen die Haupt­untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben.

Ein Beispiel: Ist der TÜV Ihres Wohnanhängers im November abgelaufen, darf er aber erst im April des kommenden Jahres wieder auf die Straße, muss er erst im April zur nächsten Hauptuntersuchung. Strafen für die abgelaufene TÜV-Plakette drohen Ihnen nicht. Denn Sie dürfen den Anhänger außerhalb der Saison ohnehin nicht im Straßenverkehr bewegen.

Bekomme ich den TÜV für einen Wohnwagen mit Reifen, die älter als sechs Jahre sind?

Ob Ihr Caravan die Haupt­unter­suchung besteht und eine neue TÜV-Plakette erhält, hängt vom Zustand der Reifen ab. Befinden diese sich in einem guten, fahr­tauglichen Zustand, haben Sie nichts zu befürchten. Das Reifen­alter ist hierfür nicht ausschlaggebend.

Die Reifen Ihres Wohnanhängers spielen vielmehr für die 100er-Zulassung eine wichtige Rolle. Für diese spezielle Zulassungs­art sind Reifen unter sechs Jahren Voraussetzung. Sobald Ihr Wohnwagen-Gespann diese Anforderungen nicht erfüllt, erlischt die Erlaubnis, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu fahren. Dann beträgt die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger 80 km/h.

Braucht ein feststehender Wohnwagen auf einem Dauercampingplatz einen gültigen TÜV?

Unabhängig davon, wo und wie lange der Wohnanhänger abgestellt ist: Solange das Gefährt für den Straßenverkehr zugelassen ist, sollte es eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen. Ist der Campinganhänger hingegen dauerhaft abgemeldet, ist keine HU erforderlich. Es sei denn, der oder die Betreiber:in des Campingplatzes verlangt einen gültigen TÜV in seiner Platzordnung.

Weitere Informationen rund um das Thema Dauercamping und wie Sie Ihren Caravan optimal versichern, erfahren Sie hier.

Wer erteilt die Zulassung als Wohnwagen?

Die Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz ist für die Zulassung von Caravans zuständig. Dort können Sie Ihren Wohnanhänger anmelden, ummelden und abmelden. Dafür brauchen Sie die eVB-Nummer Ihres Anhängers, die Sie bei Abschluss Ihrer Anhänger-Versicherung erhalten.

Darüber hinaus ist seit 2019 die internetbasierte Fahrzeug­zulassung (i-Kfz) möglich. Das heißt: Sie können Pkw, Anhänger und Co. rund um die Uhr und ortsunabhängig zulassen. Für die Zulassungs­erteilung ist auch hier die Kfz-Behörde zuständig.

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