• Ein H-Kennzeichen für Ihr Motor­rad können Sie beantragen, wenn die Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurück­liegt. Voraus­gesetzt, das Kraftrad ist in gutem Zustand und dient der Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kultur­gutes.
  • Für ein Motorrad mit H-Kenn­zeichen schließen Sie eine Oldtimer-Motor­rad-Versicherung ab. Als Motorrad-Versicherung für Old­timer wählen Sie Kfz-Haft­pflicht, Teil­kasko oder Voll­kasko.
  • Wer ein H-Kennzeichen fürs Motor­rad hat, zahlt pauschal 46,02 Euro Kfz-Steuer im Jahr. Vor­teile gibt es auch bei der Motorrad-Oldtimer-Versicherung: Kosten sind in der Regel günstiger als bei regulären Tarifen.
  • Bei H-Zulassung eines Motor­rads gibt es mehrere Optionen. Neben dem regulären Motor­rad-H-Kenn­zeichen können Sie ein Saison- oder rotes Oldtimer-Kenn­zeichen für das Motorrad beantragen.
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Ein H-Kennzeichen für Ihr Motor­rad können Sie beantragen, wenn die Erst­zulassung der Maschine mindestens 30 Jahre zurückliegt. Für H-Zulassung und Abschluss einer Old­timer-Motor­rad-Versicherung sind weitere Kriterien zu erfüllen (z. B. Oldtimer-Gutachten).

Ab wann ist ein Motorrad ein Oldtimer?

Als Oldtimer gilt ein Motor­rad unter diesen Voraus­setzungen:

  • Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
  • Das Kraftrad ist gut erhalten und weitest­gehend im Original­zustand.
  • Das Fahrzeug dient der Pflege des kraft­fahrzeug­technischen Kultur­gutes.

Der Halter kann für das Motor­rad ein historisches Kenn­zeichen (fachlich korrekt: Historien­kennzeichen) beantragen und eine Oldtimer-Versicherung für das Motor­rad abschließen, wenn zusätzlich diese Anforderungen erfüllt sind:

  • Das Oldtimer-Motorrad hat eine gültige Haupt­untersuchung (HU).
  • Für das Zweirad liegt ein aktuelles Oldtimer-Gut­achten gemäß § 23 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.

Wann ist ein H-Kennzeichen fürs Motorrad sinnvoll?

Ob sich ein Motorrad-H-Kennzeichen lohnt, kommt auf den Hub­raum des Zweirads an. Erst bei Old­timer-Motor­rädern mit mehr als 625 Kubik­zenti­metern (ccm) Hubraum sparen Sie Kfz-Steuer. Für leistungs­arme Maschinen und Leicht­kraft­räder (125er) ist ein reguläres Motorrad-Kenn­zeichen in der Regel günstiger.

Wichtig: Bei der Oldtimer-Zulassung eines Motor­rads fallen ein­malige Kosten an. Des­wegen dauert es einige Jahre, bis H-Kenn­zeichen für Motor­räder sich rechnen.

Wo und wie beantragen ich ein H-Kennzeichen für mein Motorrad?

Ein H-Kennzeichen für Ihr Motorrad erhalten Sie bei der Zulassungs­stelle an Ihrem Haupt­wohnsitz. Für die H-Zulassung des Motor­rads braucht die Kfz-Behörde verschiedene Unter­lagen. Dazu gehören zum Beispiel Personal­ausweis oder Reise­pass sowie Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein) und Teil 2 (Fahrzeug­brief).

Zahle ich Kfz-Steuer für ein Motorrad mit H-Kennzeichen?

Ja, Sie zahlen für ein Motorrad mit H-Kenn­zeichen Steuer. Die pauschale Abgabe beträgt 46,02 Euro im Jahr. Die Steuer für Motorrad-Oldtimer gilt bundes­weit ein­heit­lich. Hub­raum und CO2-Aus­stoß spielen bei der Berechnung der Steuer für ein Motor­rad mit H-Kenn­zeichen keine Rolle. Steuervorteile gegenüber regulär angemeldeten Maschinen haben Motorräder mit H-Kennzeichen ab einer Hubraumgröße von rund 625 ccm.

Welche Vorteile oder Nachteile hat ein H-Kennzeichen fürs Motorrad?

Ein Motorrad-H-Kenn­zeichen hat folgende Vorteile:

  • Pauschale Kfz-Steuer für das Motorrad
  • Preiswerte Oldtimer-Motor­rad-Versicherung
  • Keine Nutzungs­beschränkungen oder -verbote für Maschinen ohne Katalysator

Bei einem Motorrad mit H-Zulassung gibt es aber auch Nach­teile:

  • Strenge Auflagen für Motorrad-H-Kenn­zeichen und Oldtimer-Status
  • Zusatzkosten durch Oldtimer­zulassung (z. B. für Nummern­schild)
  • Nutzungs­ein­schränkungen bei Oldtimer-Motor­rad-Versicherung (z. B. Kilometer­begrenzung)
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Je nach Anbieter können Sie für Ihr Motor­rad mit H-Kenn­zeichen eine spezielle Oldtimer-Motorrad-Versicherung abschließen. Ihr Oldtimer-Motorrad versichern Sie mit Kfz-Haft­pflicht, Teil­kasko oder Voll­kasko. Welche Oldtimer-Motor­rad-Versicherung im Vergleich sinn­voll ist, kommt auf den Wert des Zweirads an.

Haftpflichtversicherung für Oldtimer-Motorrad

Motorrad-Haftpflicht schreibt der Gesetz­geber für jedes Oldtimer-Motor­rad vor. Die Haft­pflicht fürs Oldtimer-Motor­rad leistet Schadens­ersatz, wenn Sie mit dem historischen Kraft­rad andere Personen verletzen oder fremdes Eigen­tum beschä­digen. Auch Vermögens­schäden sind abgedeckt. In der Regel reicht der Basis­schutz für reine Garagen­fahrzeuge und Oldtimer-Motor­räder mit geringem Wert.

Teilkasko für Oldtimer-Motorrad

Teilkasko fürs Motorrad lohnt sich, wenn Sie die Maschine regel­mäßig im Straßen­verkehr bewegen. Die Versicherung über­nimmt Schäden, die durch äußere Einflüsse am Motor­rad mit H-Kenn­zeichen entstehen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Brand, Kurz­schluss, Natur­gewalten (z. B. Hagel, Blitz, Lawine) und Tiere (z. B. Wild­unfall). Außerdem greift die Oldtimer-Motorrad-Teilkasko bei Diebstahl.

Vollkasko für Oldtimer-Motorrad

Vollkasko fürs Motorrad lohnt sich für wertvolle Oldtimer-Maschinen und seltene Sammlerstücke. Zusätzlich zu allen Teilkasko-Leistungen deckt die Oldtimer-Motorrad-Vollkasko selbst verschuldete Unfallschäden, Vandalismus und Fahrerflucht ab.
Für ein 125er-Motorrad mit H-Kenn­zeichen können Sie eine Oldtimer-Motor­rad-Versicherung abschließen. Spezielle Oldtimer-Leicht­kraftrad-Tarife gibt es in der Regel nicht. Hintergrund: Ein H-Kenn­zeichen für Motor­räder mit maxi­mal 125 ccm lohnt sich in der Regel nicht. Die meisten Halter einer historischen 125er-Maschine ent­scheiden sich des­wegen für eine reguläre Leicht­kraft­rad-Zulassung.
Allianz Vorteile

Für Ihr historisches Kraftrad erhalten Sie bei der Allianz eine Motorrad-Old­timer-Versicherung. Der Abschluss ist schnell und einfach online möglich. Die Old­timer-Versicherung fürs Motor­rad bietet im Vergleich zur regulären Motor­rad-Versicherung unter anderem diese Vorteile:

  • Erweiterter Teilkasko­schutz: Vandalismus­schäden an Ihrem Motor­rad mit H-Kenn­zeichen sind über die Teil­kasko versichert. Bei einem modernen Motorrad leistet erst die Voll­kasko bei Vandalismus. Zusätz­lich deckt die Oldtimer-Teilkasko der Allianz Schäden ab, die beim Transport Ihres historischen Zwei­rads entstehen.
  • Keine Rück­stufung im Schadens­fall: Ver­ursachen Sie mit Ihrem H-Kenn­zeichen-Motorrad einen Haft­pflicht- oder Voll­kasko­schaden, stuft die Allianz Sie nicht in der Motorrad-Schaden­freiheits­klasse zurück. Sprich: Der Beitrag Ihrer Old­timer-Motor­rad-Versicherung bleibt un­ver­ändert. Im Unterschied dazu wirkt sich Ihre SF-Klasse bei der regulären Motor­rad-Versicherung sehr wohl auf die Höhe Ihrer Prämie aus.
  • Garagenversicherung als Zusatz­leistung: Bei der Allianz ergänzen Sie die Versicherung für Ihr Oldtimer-Motor­rad nach Wunsch mit dem Bau­stein Garagen­versicherung. Damit ist Ihr ab­gemeldetes Old­timer-Zweirad abgesichert, wenn es zur Restauration in einer Garage unter­gebracht ist. Der Zusatz­schutz ist bei Versicherung eines modernen Bikes nicht wählbar.
Noch Fragen zur Oldtimer-Ver­sicherung für Ihr Motor­rad? Wir beraten Sie gerne.
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Gut zu wissen: Kleinkrafträder ab 30 Jahre

In der Regel ist der Abschluss einer Oldtimer-Moped-Versicherung nicht empfehlens­wert. Klein­kraft­räder bis 50 ccm sind zulassungs­frei und nicht steuer­pflichtig. Deswegen bringt ein Oldtimer-Moped-Kenn­zeichen keine Kosten­ersparnis. Die meisten Halter schließen statt einer Oldtimer-Moped-Versicherung eine reguläre Moped- oder Roller-Versicherung für ihr altes Moped ab. Das Klein­kraftrad erhält dann kein Moped-Oldtimer-Kenn­zeichen, sondern ein Versicherungs­kennzeichen.

Grundsätzlich ist es möglich, für historische Klein­krafträder eine Moped- oder Mofa-Oldtimer-Versicherung abzuschließen. Voraus­gesetzt, Sie haben das Moped mit Oldtimer-Kenn­zeichen zugelassen. Für wertvolle Klein­krafträder ab 30 Jahren, die Sie nicht mehr nutzen, kann sich beispiels­weise eine Oldtimer-Moped-Versicherung mit Garagen­versicherung lohnen. Zur passenden Absicherung lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten.

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Nutzen Sie Ihr historisches Kraft­rad ganz­jährig, beantragen Sie bei der Oldtimer-Zulassung ein reguläres Motor­rad-H-Kenn­zeichen. Alternativ gibt es Saison- und rote Oldtimer-Kenn­zeichen für Motor­räder. Für die H-Zulassung eines Motor­rads inklusive Oldtimer-Gutachten und Oldtimer-Motor­rad-TÜV zahlen Sie ab 240 Euro.

Wer ein Motorrad mit H-Kenn­zeichen anmelden möchte, hat verschiedene Optionen. Für welche Form der Motorrad-Oldtimer-Zulassung Sie sich ent­scheiden, hängt davon ab, wie Sie das historische Kraftrad nutzen:

  1. Reguläres Motorrad-H-Kenn­zeichen: Eignet sich für Oldtimer-Kraft­räder, die ganz­jährig im Straßen­verkehr unterwegs sind.
  2. Saisonkenn­zeichen für Motor­rad: Lohnt sich für historische Zwei­räder, die Halter zwischen zwei und elf Monate im Jahr nutzen (z. B. während der Sommer­monate).
  3. Rotes H-Kennzeichen für Motor­rad: Sinn­voll für Oldtimer-Sammler, die mit ihren historischen Maschinen un­regel­mäßig an Ver­anstaltungen (z. B. Oldtimer-Rallyes) teil­nehmen. Rote Motorrad-H-Kenn­zeichen sind auch für Probe- und Überführungs­fahrten zulässig.
Wer ein Oldtimer-Kenn­zeichen für sein Motor­rad beantragt, sollte ungefähr zwischen 240 und 380 Euro ein­kalkulieren. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

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Oldtimer-Motorrad-Zulassung: Posten
Kosten
Zulassungsgebühren ca. 40 €
Aufschlag für Wunschkennzeichen 10,20 € (bundesweit einheitlich)
Online-Reservierung Wunschkennzeichen 2,60 € (bundesweit einheitlich)
Motorrad-H-Kennzeichen ca. 20 bis 30 €
Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ca. 80 bis 200 €
Hauptuntersuchung ca. 100 €

Auch wenn Sie ein H-Kenn­zeichen für Ihr Motorrad haben, bringen Sie das Bike regelmäßig zur Haupt­untersuchung. Für Kraft­räder mit Erst­zulassung ab 1. Januar 1989 ist bei der HU auch eine Abgas­untersuchung (AU) vorgeschrieben.

Der technische Check bei TÜV, DEKRA oder einer vergleich­baren Prüf­organisation steht bei Oldtimer-Motor­rädern alle zwei Jahre an. Im Rahmen der HU prüft ein Sach­verständiger unter anderem, ob die Kriterien für ein Motorrad-H-Kenn­zeichen weiterhin erfüllt sind.

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Verändertes Oldtimer-Motorrad versichern: Geht das?

Eine Oldtimer-Motorradversicherung ist auch abschließ­bar, wenn Um­bauten am Zweirad erfolgt sind. Voraus­setzung ist, dass die Ver­änderungen zeit­genössisch sind. Das heißt: Sie erfolgten in den ersten zehn Jahren der Zulassung oder sind typisch für diesen Zeit­raum. Auch Kataly­satoren und behinderten­gerechte Umbauten sind bei Motor­rädern mit H-Kenn­zeichen zulässig.

Für welche Oldtimer-Motorräder reicht ein Versicherungskennzeichen?

Meist sind Mofas, Mopeds und andere Klein­krafträder bis 50 ccm Hubraum mit einer regulären Moped- oder Roller­versicherung aus­reichend geschützt. Sie erhalten kein Moped-Oldtimer-Kenn­zeichen, sondern ein Versicherungs­kennzeichen. Bei besonders seltenen oder wert­vollen Klein­krafträdern ab 30 Jahren kann sich eine Mofa-Versicherung für Oldtimer lohnen.

Welches Gutachten ist für Oldtimer-Motorrad-Versicherung nötig?

Für den Abschluss einer Motorrad­versicherung für über 30 Jahre alte Fahr­zeuge brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Das Doku­ment stellen Prüf­organisationen wie TÜV oder DEKRA aus. Alternativ be­auf­tragen Sie einen unab­hängigen Sach­verständigen mit der Begutachtung Ihres Oldtimer-Motorrads.
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