Teilkasko Motorrad: Frau mit Helm und schwarzer Schutzkleidung fährt Motorrad auf Straße im Wald

Bei Totalschaden oder Diebstahl eines Neufahrzeugs erstattet Ihnen die Motorrad-Teilkasko oder -Vollkasko innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung den Neupreis – und das bereits im günstigsten Tarif.

Bei einem gebrauchten Kraftrad erhalten Sie bis zu 24 Monate nach Kauf den gezahlten Kaufpreis erstattet.

24 Monate

Neupreis-Entschädigung

Leistungen, Kosten & Tipps

Teilkasko Motor­rad: Sinn­voller Zusatz­schutz

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Eine Motorrad-Teilkasko ist sinnvoll, wenn Ihr Bike einige Jahre alt, aber in gutem Zustand ist. Die Teil­kasko lohnt sich, um den Wert der Maschine abzusichern.
  • Die Leistungen einer Teilkasko-Motor­rad­versicherung greifen bei Schäden am eigenen Kraft­rad. Abgedeckt sind unter anderem Dieb­stahl, Schäden durch Unwetter, Wild­unfall und Glasbruch.
  • Die Kosten einer Motorrad-Teil­kasko hängen von Kriterien wie Selbst­beteiligung, Fahrer­alter und Regional­klasse ab. Je nach Anbieter und Tarif kann die Beitrags­höhe deutlich variieren.
  • Sie lassen Ihr Motorrad mit Saison­kennzeichen zu? Dann zahlen Sie die Teil­kasko-Beiträge anteilig für den Zeit­raum, in dem Ihre Maschine angemeldet ist.
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Gut zu wissen: Passender Schutz

In der Regel ist eine Motor­rad-Teil­kasko sinnvoll für Fahrzeug­halter, die ein nicht mehr ganz neues, aber gut erhaltenes Bike fahren. Eine Teil­kasko für Ihr Motor­rad lohnt sich zum Beispiel, wenn:

  • … Sie finanziell abgesichert sein wollen. Beispielsweise, wenn durch äußere Ein­flüsse (z. B. Hagel, Tierbiss) Schäden an Ihrer Maschine entstehen.
  • … Sie ein gut gepflegtes Gebraucht­fahrzeug kaufen und dessen Wert erhalten möchten.
  • … Ihr Motorrad inklusive fest angebauter Sonder­ausstattung (z. B. Sport­auspuff) bei Dieb­stahl abgesichert sein soll (Motorrad-Diebstahl­schutz).
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Leistungen
Eine Motorrad-Versicherung mit Teil­kasko schützt Ihr eigenes Zweirad unter anderem bei Dieb­stahl, Brand und Glas­bruch. Auch Schäden durch Unwetter, Zusammen­stoß mit Tieren und Tierbiss sind abgedeckt. Je nach Anbieter beinhaltet der Schutz auch fest am Kraft­rad montierte Sonder­ausstattung.

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Leistungen bei
Motorrad-Teilkasko
Motorraddiebstahl
Brand, Explosion
Kabelschäden durch Kurzschluss
Zusammenstoß mit Tieren ✓ (teils nur Haarwild)
Tierbiss
Glasbruch (z. B. durch Steinschlag)
Naturgewalten (z. B. Hagel, Blitz, Lawine)

Sind lose Gegenstände mitversichert?

In der Regel schützt die Teilkaskoversicherung Ihr Motorrad und fest daran angebaute Teile. Lose Gegenstände wie mobile Navigationsgeräte oder Gepäckrollen sind in der Regel nicht mitversichert.

Ausnahme: Je nach Vertrag ist der Motorradhelm teilweise über die Motorrad-Teilkasko abgesichert. Vorausgesetzt, er ist mit einem Schloss sicher am Bike befestigt.

Schützt die Teilkasko Motorrad-Sonderausstattung und veränderte Bauteile?

Fest am Motorrad montierte Sonder­ausstattung ist in vielen Teil­kasko-Motorrad-Tarifen mitversichert. Das heißt: Rüsten Sie Ihr Bike zum Beispiel mit Sport­auspuff oder Koffer­system nach, umfasst der Versicherungs­schutz auch diese Teile. Checken Sie in den Versicherungs­bedingungen, welches Zubehör Ihre Motor­rad-Teil­kasko abdeckt. Je nach Vertrag gibt es teil­weise große Unterschiede.

Die Teilkasko-Motorrad­versicherung greift in der Regel auch, wenn Sie Ver­änderungen an Bau­teilen Ihrer Maschine vornehmen. Voraus­setzung ist, dass Sie insbesondere gefahr­erhöhende Umbauten Ihrem Versicherer melden und Tuning­maßnahmen von einer Prüf­organisation (z. B. TÜV) abnehmen lassen.

Zahlt die Motorrad-Teilkasko für einen Unfall bei Rennen?

Motorradrennen, bei denen es um das Erzielen von Höchst­geschwindig­keiten geht, sind über eine reguläre Motorrad-Versicherung grund­sätzlich nicht abgedeckt. Sprich: Ihre Motorrad-Teilkasko­versicherung über­nimmt keine Schäden, die bei einem Motorradunfall auf der Renn­strecke oder bei dazu­gehörigen Übungs­fahrten an Ihrem Bike entstehen. Ob das Rennen behörd­lich genehmigt ist, spielt dabei keine Rolle.

Deckt die Motorrad-Teilkasko Vandalismus ab?

Nein, bei Vandalismusschäden leistet eine Teilkaskoversicherung fürs Motorrad nicht. Zerstören oder beschädigen Unbekannte Ihre Maschine mutwillig (z. B. zerkratzter Lack), übernimmt die Motorrad-Teilkasko keine Kosten. Wer bei Vandalismus abgesichert sein möchte, braucht eine Vollkasko fürs Motorrad.

Übernimmt die Teilkasko einen Sturmschaden am Motorrad?

Wie Hagelschäden sind auch Sturm­schäden am Motorrad über die Teil­kasko abgedeckt. Voraus­setzung ist, dass der Wetter­dienst den Sturm gemeldet hat. Versicherer legen in den Vertrags­bedingungen in der Regel eine Wind­stärke (z. B. mindestens 8) fest, ab der die Motorrad-Teilkasko greift.

Motorrad umgefallen: Greift die Teilkasko?

Kippt Ihr Kraftrad um, weil eine starke Wind­böe es erfasst, zählt das als Sturm­schaden. Die Teil­kasko für Ihr Motorrad deckt den Schaden ab, wenn der Sturm stark genug war. Fällt das Bike auf dem Stell­platz um, weil der Fahrer es nicht sicher abgestellt hat, leistet die Motor­rad-Teilkasko­versicherung dagegen nicht. Versicherungs­schutz bei selbst ver­schuldeten Schäden besteht nur über die Motorrad-Voll­kasko. Das gilt auch, wenn Fremde die Maschine absicht­lich umschubsen (= Vandalismus).

Fahrer verletzt: Leistet die Teilkasko?

Nein, weder Vollkasko noch Teilkasko fürs Motorrad kommt bei selbst ver­ursachten Unfällen für Ver­letzungen des Fahrers auf. Wollen Sie bei einem Motorradunfall voll abgesichert sein, ist deswegen eine private Unfall­versicherung empfehlenswert. Eine zusätzliche Unfallversicherung schafft finanzielle Entlastung, wenn infolge eines Unfalls lang­fristige körper­liche oder geistige Beeinträchtigungen zurück­bleiben. Mit der ausbezahlten Invaliditätsleistung können Sie unter anderem Reha-Maß­nahmen oder Umbauten zu Hause finanzieren.
Noch Fragen zur Allianz Motor­rad-Teil­kasko? Unser Service-Team berät Sie gerne.
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Beitrag
Kfz-Versicherer berechnen Teilkasko-Motorrad-Kosten für jeden Versicherungs­nehmer individuell anhand verschiedener Kriterien. Die Höhe des Bei­trags hängt unter anderem von Fahrer­alter, Selbst­beteiligung und Motorleistung ab.

Selbstbeteiligung

Wer bei der Teilkasko für sein Motor­rad eine Selbst­beteiligung vereinbart, spart Bei­träge. In der Regel ist eine Motorrad-Teilkasko mit 150 Euro Selbst­behalt sinnvoll.

Regionalklasse

Im Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihr Bike angemeldet haben, ist das Risiko für Teilkasko­schäden gering? Dann ist die Regional­klasse meist niedrig und der Beitrag der Motorrad-Teilkasko entsprechend günstig. Am günstigsten stuft der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) Motorrad­fahrer in der Teilkasko­versicherung u.a. in Kassel, Stuttgart oder Oberfranken ein (Stand: Januar 2024).

Motorleistung

Je schwächer ein Motorrad motorisiert ist, desto niedriger ist in der Regel das Unfall­risiko. Für leistungs­arme 125er-Bikes sind Teilkasko-Motor­rad-Kosten deswegen geringer als für PS-starke Renn­maschinen.

Jährliche Fahrleistung

Wer sein Bike ausschließlich für Wochenend­ausfahrten bei schönem Wetter nutzt, legt weniger Kilo­meter im Jahr zurück als jemand, der fast jeden Tag Motor­rad fährt. Gelegenheits­fahrer haben statistisch gesehen ein geringeres Unfall- und Schadens­risiko. Für sie ist eine Motorrad-Teil­kasko deshalb meistens günstiger.

Fahreralter

Je älter und erfahrener ein Motorrad­fahrer ist, desto geringer ist statistisch gesehen sein Unfall­risiko. Deshalb fallen Motorrad-Teilkasko-Kosten für routinierte Biker meist günstiger aus als für junge Fahrer, die ihren Motorrad­führer­schein frisch in der Tasche haben.

Weitere Faktoren

Viele Kfz-Versicherer berücksichtigen beim Berechnen von Teil­kasko-Motor­rad-Kosten die Berufs­gruppe der Ver­si­che­rungs­nehmer (z. B. Beamte, land­wirt­schaftliche Berufe). Anbieter unter­scheiden außer­dem mehrere Motorrad-Versicherungs­klassen – zum Beispiel reguläre Motor­räder, Leicht­kraft­räder, Roller, Quads und Trikes. Teil­weise gibt es für vorhandene Sicherheits­systeme wie ein Anti­blockier­system (ABS) Ver­günstigungen bei der Motor­rad-Teilkasko.

Wichtig: Bei der Teilkasko gibt es keine Ein­stufung in eine Motorrad-Schaden­freiheits­klasse. Schaden­freiheits­rabatte sind aus­schließ­lich bei Kfz-Haft­pflicht und Voll­kasko möglich.

Bei der Allianz beginnen Motorrad-Teilkasko-Kosten bei 72 Euro pro Jahr , wenn Sie 150 Euro Selbstbeteiligung wählen. Zum Vergleich: Eine Allianz Motorrad-Voll­kasko erhalten Sie jährlich ab 164 Euro. Motorrad-Kfz-Haftpflicht ist ab 46 Euro im Jahr abschließbar.

Spartipp: Haben Sie bereits ein Allianz Privatschutz-Paket mit Kombi­rabatt (z. B. Unfall-, Rechts­schutz- und Privat-Haft­pflicht­versicherung), schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung besonders günstig ab: Wer bei der Allianz zusätzlich ein Motor­rad, Auto oder anderes Fahr­zeug versichert, erhält bis zu zehn Prozent Nach­lass auf den Kfz-Versicherungs­beitrag.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Teilkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer:in, Haftpflicht + Teilkasko (SF-Klasse in Haftpflicht 20), 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Vollkasko):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer, Haftpflicht + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 09.02.2024.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Motorrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CB500FA (HSN: 7432, TSN: ABF, 471 ccm Hubraum, 35 kW Leistung, 189 kg Leergewicht, 6.000 Euro), Geburtsdatum 1.1.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, PLZ 26789 in Leer (Ostfriesland), keine besondere Berufsgruppe, Erstzulassung 04/2022, Saisonkennzeichen April bis September, Fahrleistung 3.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer:in als Fahrer:in, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 09.02.2024.

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Saisonale Zulassung
Sie haben ein Saison­kenn­zeichen für Ihr Motorrad, weil Sie es nur in den warmen Monaten nutzen? Dann zahlen Sie den Beitrag Ihrer Motor­rad-Teil­kasko anteilig für den Zeitraum, in dem das Bike angemeldet ist. Eine saisonale Zulassung ist für zwei bis elf Monate pro Kalender­jahr möglich. Mit Motor­rad-Saison­kenn­zeichen sparen Sie nicht nur Motor­rad-Teil­kasko-Kosten, sondern auch Kfz-Steuer.
Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Motorrad­ver­sicherung
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Häufige Fragen

Motorradversicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Welche Versicherungsart für Ihr Motorrad sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fahr­verhalten und persönlichem Absicherungs­bedarf ab. Aber auch von Alter und Wert Ihrer Maschine:

  • Motorrad-Vollkasko: Lohnt sich zum Bei­spiel für Neu­fahrzeuge, wert­volle Sammler­stücke und Leasing­maschinen. In welchen Fällen ein Motorschaden bei Vollkasko gedeckt ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber. 
  • Motorrad-Teilkasko: Ist empfehlens­wert für mehrere Jahre alte Kraft­räder, die in gutem Zustand sind und einen ent­sprechend hohen Rest­wert haben.
  • Motorrad-Haftpflicht: Reicht für alte Bikes, bei denen sich teure Reparaturen nicht mehr rentieren.

Ist eine Motorrad-Teilkasko übertragbar?

Sie schließen die Motorrad-Teil­kasko immer für ein bestimmtes Fahr­zeug ab. Das bedeutet: Der Vertrag ist nicht auf eine andere Maschine über­tragbar. Verkaufen Sie zum Beispiel Ihr bisheriges Bike und steigen auf ein Neu­fahrzeug um, brauchen Sie eine neue Motorrad-Teilkasko.

Gilt die Motorrad-Teilkasko auch im Ausland?

Eine Teilkaskoversicherung schützt Ihr Motorrad in der Regel in allen EU-Mitglieds­staaten (z. B. Österreich, Italien). Das gilt auch für Länder wie die Schweiz, die zum Euro­päischen Wirtschafts­raum gehören. Sie sind dort genauso abgesichert, als wäre der Teilkasko­schaden in Deutsch­land passiert.

In welchen außer­europäischen Ländern (z. B. Türkei, Israel) die Motorrad-Teilkasko greift, ist in der Inter­nationalen Versicherungs­karte (ehemals: Grüne Karte) Ihres Versicherers festgelegt. Planen Sie einen Trip ins Nicht-EU-Ausland, fordern Sie das Doku­ment vorab bei Ihrer Motorrad-Teilkasko­versicherung an.

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