Allwetterreifen Versicherung: Zwei Pkw stehen nach Unfall auf Schneefahrbahn
Versicherungs­schutz mit Ganz­jahres­reifen

Allwetter­reifen: Zahlt die Versicherung & sind sie noch erlaubt?

  • Mit Allwetterreifen dürfen Sie Ihr Auto das ganze Jahr über fahren. Er­kenn­bar sind Ganz­jahres­reifen an der Alpine-Kenn­zeichnung (= Berg­pikto­gramm mit Schnee­flocken­symbol).
  • Auch bei einem Unfall mit Ganz­jahres­reifen zahlt die Versicherung. Ent­spricht die Bereifung zum Unfall­zeit­punkt nicht den gesetz­lichen Vorga­ben, können Versicherer aber ihre Leistungen einschränken.
  • In Deutschland gibt es kein Allwetter­reifen-Verbot. Aber: Reifen, die nur eine M+S-Kenn­zeichnung tragen und vor 31. Dezember 2017 her­gestellt wurden, sind ab 1. Oktober 2024 nicht mehr erlaubt.
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Bei einem Unfall mit Allwetter­reifen im Winter zahlt die Ver­siche­rung in den meisten Fällen trotzdem. War die Bereifung un­zu­lässig, können Kfz-Ver­sicherer aber Leistungen kürzen oder Rück­forderungen stellen.

Auch wenn Ihr Auto Ganzjahresreifen hat, zahlt die Versicherung bei einem Unfall. Kommt es zu einem Schaden mit Allwetterreifen, besteht Versicherungs­schutz über:

Bei einem Autounfall greift trotz unzulässiger Allwetter­reifen die Versicherung. Es handelt sich also nicht um Fahren ohne Versicherungs­schutz. Entspricht die Be­reifung zum Unfall­zeit­punkt aber nicht den gesetz­lichen Vorga­ben, können Kfz-Versicherer ihre Leistungen einschränken oder die versicherte Person in Regress nehmen:

Leistungskürzung

Waren die unzulässigen Ganz­jahres­reifen laut Versicherung bzw. Gut­achter:in mit­ver­antwortlich für den Unfall, darf die Kasko­versicherung Leistungen kürzen. Auch wenn die geschädigte Person eine Teil­schuld trifft, weil sie mit un­zu­lässigen Allwetter­reifen gefahren ist, trägt sie unter Umständen einen Teil der Schadens­kosten selbst.

Regressforderung

Bei nicht zulässigen All­wetter­reifen deckt die Versicherung Haftpflicht­schäden zwar ab, kann aber Rück­forderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Nach Fest­stellung der Pflicht­verletzung haben Versicherer einen Monat Zeit, um die versicherte Person in Regress zu nehmen.
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In Deutschland gilt eine situative Winter­reifen­pflicht: Wer bei winter­lichen Straßen­verhält­nissen (z. B. Glatt­eis, Schnee­matsch) fahren will, braucht Winter- oder Ganz­jahres­reifen. Nur All­wetter­reifen mit Alpine-Kenn­zeichnung sind bei Winter­reifen­pflicht erlaubt.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind All­wetter­reifen nur erlaubt, wenn sie eine dieser Markierungen an der Reifen­flanke haben:

  • Alpine-Symbol: Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte
  • M+S-Kennzeichnung: Markierung für "Mud + Snow" (= Matsch und Schnee)

Wichtig: Für Ganzjahresreifen mit M+S-Kenn­zeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, gilt eine Über­gangs­frist. Sie sind noch bis 30. September 2024 zulässig. Danach sind diese All­wetter­reifen bei Winter­reifen­pflicht nur noch erlaubt, wenn sie zusätz­lich das Alpine-Symbol tragen (Stand: November 2023).

Was bedeutet Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt situative Winter­reifen­pflicht. Das bedeutet: Die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) schreibt keinen Zeit­raum vor, in dem Autos nur mit Winter­reifen fahren dürfen. Aber: Bei winter­lichen Straßen­verhält­nissen (z. B. Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch) sind Winter­reifen oder geeignete All­wetter­reifen Pflicht (§ 2 Absatz 3a StVO). Orientierung bietet die O-bis-O-Regel: In der Regel fahren Sie von Oktober bis Ostern mit Winter­reifen. Oktober und Ostern sind also gute Zeit­punkte für den Reifenwechsel.

Sind Allwetterreifen noch erlaubt?

Ja, in Deutschland sind Allwetterreifen weiterhin erlaubt – auch bei Winter­reifen­pflicht. Voraus­setzung ist, dass sie auf der Flanke die Alpine-Kenn­zeichnung tragen. Das M+S-Symbol (Matsch & Schnee) allein reicht für Ganz­jahres­reifen, die vor dem 31. Dezember 2017 her­ge­stellt wurden, nur noch bis 30. September 2024 aus. Nach Ablauf dieser Frist sind All­wetter­reifen ohne Schnee­flocken-Symbol nicht mehr erlaubt. Ein allgemeines All­wetter­reifen-Verbot (z. B. Ganz­jahres­reifen-Verbot ab 2020) gibt es aber nicht.

Wann muss ich Allwetterreifen wechseln?

Wann Sie Ihre Ganzjahres­reifen wechseln sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Mindestprofiltiefe: Allwetter­reifen wechseln Sie spätestens bei einer Profil­tiefe von 1,6 Millimetern (= gesetz­liche Mindest­profil­tiefe). Laut ADAC sollte das Profil von Winter- oder Ganz­jahres­reifen mindestens vier Milli­meter tief sein.
  • Fahrleistung: Wer wenig Auto fährt, sollte nach 50.000 Kilo­metern einen Reifen­wechsel einplanen. Viel­fahrer:innen und sport­liche Fahrer:innen sollten All­jahres­reifen schon nach 35.000 Kilometern wechseln.
  • Reifenalter: Nach sechs Jahren sollten Sie Ganz­jahres­reifen austauschen. Laut ADAC ist die Gummi­mischung nach dieser Zeit oft so hart geworden, dass der Grip bei tiefen Temperaturen nachlässt.
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Wer bei Glätte oder Schnee­matsch ohne passende Winter- oder Allwetter­reifen unter­wegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrs­teil­nehmer:innen. Deswegen sieht der Gesetz­geber bei Verstoß gegen die Winter­reifen­pflicht bis zu 120 Euro Buß­geld und einen Punkt im Fahr­eignungs­register in Flensburg vor (Stand: Februar 2024).

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Verstoß
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahren mit Reifen, die nicht an die Witterungs­verhältnisse angepasst sind 60 € 1
… mit Verkehrsbe­hinderung 80 € 1
… mit Gefährdung anderer 100 € 1
… mit Unfall 120 € 1
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  • Mit der Allianz Autoversicherung sind Sie rundum geschützt, sie zahlt bei einem Unfall mit zulässigen Allwetter­reifen.
  • Beachten Sie, dass Ihre Ganz­jahres­reifen den Maßgaben von Winter­reifen entsprechen und die Alpine- bzw. M+S-Kenn­zeichnung haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Reifen ordnungs­gemäß gewechselt werden.
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Wann sind Allwetterreifen sinnvoll?

In Regionen mit gemäßigten Temperaturen und Witterungs­bedingungen im Winter können Ganz­jahres­reifen sinnvoll sein. Oft lohnen sich Alljahres­reifen auch für Fahrer:innen, die haupt­sächlich inner­orts mit dem Auto unter­wegs sind. Dort befreit der Räum­dienst Straßen in der kalten Jahres­zeit von Eis und Schnee. Außer­dem können sich All­jahres­reifen für Wenig­fahrer:innen eignen, die ihr Auto bei Schnee- und Eis­glätte stehen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Sommer-, Winter- und Allwetterreifen?

  • Sommerreifen haben ein spezielles Profil und eine härtere Gummi­mischung. So kommen sie besonders gut mit Hitze zurecht und bieten optimale Nasshaftung bei Regen.
  • Winterreifen sind weicher als Sommer- oder Allwetterreifen und garantieren sicheren Grip bei Schnee, Eis und Matsch.
  • Allwetterreifen kombinieren die Eigen­schaften von Sommer- und Winter­reifen. Zum Beispiel ist ihr Profil nicht so flach wie bei Sommerreifen, aber nicht so tief wie bei Winterreifen.

Was kann ich anhand der Markierungen an der Reifenflanke ablesen?

An der Reifenflanke können Sie neben Alpine- und M+S-Kenn­zeichnung auch diese Infor­mationen ablesen:

  • Produktions­zeit­raum: Erkennen Sie an der DOT-Nummer (DOT = Department of Trans­portation) auf der Reifen­flanke. Zum Beispiel: DOT A5EX 2DPR 1023. Relevant ist der vier­stellige Zahlen­code am Ende: Die ersten beiden Ziffern geben die Pro­duktions­woche (KW 10) an, die letzten beiden das Pro­duktions­jahr (2023). Die vorderen Zahlen und Buch­staben kennzeichnen die Zulassungs­nummer des US-Verkehrs­ministeriums.
  • Geschwindig­keits­index: Gibt an, mit welcher Höchstge­schwindig­keit Sie mit All­wetter­reifen fahren dürfen. Zum Beispiel: 205/50 R15 91T. Der letzte Buchstabe in der Zahlen-Buch­staben-Kombination kenn­zeichnet das Maximal­tempo: "T" steht zum Beispiel für eine zulässige Höchst­geschwindigkeit von 190 km/h.

Gibt es in anderen Ländern ein Allwetterreifen-Verbot?

Ganzjahresreifen sind auch in Deutsch­lands Nachbar­ländern erlaubt. In beliebten Winter­sport­regionen gelten teilweise aber Sonder­regelungen für Allwetter­reifen und Winter­reifen­pflicht:

  • Allwetterreifen in Österreich: Allwetter­reifen sind zwar nicht verboten. Zwischen 1. November und 15. April besteht aber Winter­ausrüstungs­pflicht. In diesem Zeitraum dürfen Pkw und Lkw bis zu 3,5 t bei winter­lichen Fahrbahn­verhältnissen (z. B. Schnee­matsch, Eis) nur mit Winter­reifen mit M+S- oder Alpine-Kenn­zeichnung fahren.
  • Allwetterreifen in der Schweiz: In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winter­reifen­pflicht. Fahrer:innen müssen aber jederzeit in der Lage sein, ihr Auto zu beherrschen. Indirekt heißt das: Bei winter­lichen Straßen­verhältnissen sollten sie auf Winter­reifen umsteigen. Bei Verkehrs­behinderungen oder Unfällen sind sie ansonsten haftbar – auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
  • Allwetterreifen in Italien: Winter- und Ganzjahresreifen sind in den Sommer­monaten zwischen 16. Mai und 14. Oktober erlaubt, wenn ihr Geschwindig­keitsindex mit den Angaben im Fahr­zeug­schein übereinstimmt. Ab 15. Oktober bis 15. Mai gilt in Italien Winter­reifen­pflicht.
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