Blick über die linke Schulter eines Autofahrers auf Cockpit und die stark befahrene Straße in einer Großstadt
Unterwegs in städtischen Umweltzonen

Umweltplakette: Freie Fahrt nur mit der richtigen Farbe

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Je nachdem, wie viele Schadstoffe ein Pkw ausstößt, erhält das Fahrzeug eine grüne, gelbe oder rote Umweltplakette. Diese Feinstaubplakette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt werden.
  • Kraftfahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen derzeit die Umweltzonen von 44 deutschen Städten uneingeschränkt befahren.
  • Erhältlich sind Feinstaubplaketten bei Zulassungsbehörden und technischen Überwachungsvereinen. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter auf etwa fünf bis 20 Euro.
  • Autofahrer:innen riskieren 100 Euro Bußgeld, wenn sie Umweltzonen ohne eine entsprechende Umweltplakette befahren oder dort parken. Auch ausländische Fahrzeuge dürfen nicht innerhalb deutscher Umweltzonen fahren, wenn sie keine Feinstaubplakette haben.

 

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Plaketten­pflicht
Der Erwerb einer Umweltplakette ist in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben. Sie benötigen sie jedoch, wenn Sie ungehindert durch jede deutsche Stadt fahren möchten.

Die Plakette soll in Verbindung mit Fahrverboten für Pkw die Luftqualität in Ballungsgebieten verbessern. Die sogenannte Feinstaubplakette hält festgelegte Zonen frei von Fahrzeugen, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen.

In dicht besiedelten Innenstädten herrscht teilweise hohe Feinstaubbelastung. Um den Anteil schädlicher Partikel in der Luft zu senken, hat der Gesetzgeber in stark betroffenen Städten Verkehrsbeschränkungen erlassen. Deren Zweck ist, neben Abgasbelästigungen auch Lärmbelästigungen zu reduzieren. Schließlich schädigen Lärm und schlechte Luft die Gesundheit der Menschen.

 

Die Entscheidung über die Einführung von Umweltzonen fällt auf kommunaler Ebene: Aktuell gibt es in 44 besonders belasteten deutschen Städten ausgewiesene Umweltzonen. Diese dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, die bestimmte Abgasstandards erfüllen.

Beachten Sie vor Einfahrt in eine beschilderte Umweltzone, dass Ihr Kfz die geforderte Plakette aufweist. Für Dieselfahrzeuge der Abgasstufe 3 (gelbe Plakette) ist beispielsweise nur die Umweltzone in Neu-Ulm befahrbar. Umweltzonen der übrigen 43 Städte sind für diese Kfz tabu. Für sie ist an der Windschutzscheibe eine grüne Umweltplakette Pflicht.

Die erste Umweltzone in Deutschland wurde im Januar 2008 in Dortmund eingeführt. In einem sogenannten Luftreinhalteplan definieren beispielsweise Städte, welche Maßnahmen sie zum Senken der Luftschadstoffe ergreifen. Diese Pläne passen sie kontinuierlich aktuellen Entwicklungen an. Europaweit gelten Grenzwerte für den Luftschadstoff Feinstaub seit 2005. Seit 2010 müssen auch Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Geräuschgrenzwerte traten bereits Anfang der 1970er Jahre in Kraft.

Im Zuge der Klimadebatte stellt sich oft die Frage: Muss jedes Fahrzeug eine gültige Plakette an der Windschutzscheibe haben, auch wenn man damit keine Umweltzone befährt? Die Antwort lautet: nein. Nur wenn Sie mit Ihrem Pkw in einer entsprechend gekennzeichneten Innenstadtzone unterwegs sind, muss eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe angebracht sein. Auf der Website des Umweltbundesamts sind alle deutschen Städte mit Umweltzonen gelistet.

Quelle: Umweltbundesamt (Stand: 30.01.2024)

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Bundesland
Stadt
Umweltplakette
Baden Württemberg Freiburg, Ludwigsburg und Umgebung, Mühlacker, Mannheim,  Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Ulm grün
Bayern Augsburg, München, Regensburg grün
  Neu-Ulm gelb
Berlin Berlin grün
Bremen Bremen grün
Hessen Darmstadt, Frankfurt a.M., Limburg, Marburg, Offenbach, Wiesbaden grün
Niedersachsen Hannover, Osnabrück grün
Nordrhein-Westfalen Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Eschweiler, Hagen, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Overath, Remscheid, Ruhrgebiet (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel u.m.), Siegen, Wuppertal grün
Rheinland-Pfalz Mainz grün
Sachsen Leipzig grün
Sachsen-Anhalt Halle (Saale), Magdeburg grün
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Schadstoff­klasse und Plakettenfarbe
Welche Umweltplakette hat mein Auto aktuell bzw. welche Plakette mein Pkw erhält, wird anhand der Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxiden (NOx), Kohlenwasserstoffen (HC) und Partikeln (PM) ermittelt.
 
Die Einstufung erfolgt mithilfe der Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren, die Fahrzeuge verschiedenen Schadstoffklassen zuordnet. Diese ergeben sich letztlich aus Beschaffenheit des Motors (Ottomotor, Elektro- Hybrid- oder Dieselmotor) und Fahrzeugtyp: Modell und Alter vom Wagen entscheiden, ob der Schadstoffausstoß höher oder niedriger ist.

Sie finden die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Das gilt für alle Dokumente, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden. Die letzten beiden Zahlen bilden den Emissionsschlüssel. Eine Ausnahme stellen Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge dar. Bei ihnen bildet eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben die Emissionsschlüsselnummer.

Bei Papieren, die die Behörden vor dem 1. Oktober 2005 ausstellten, steht die  Zahlenkombination im Feld "Schlüsselnummer zu 1". Hier zählen die beiden letzten Ziffern.

Je nachdem, welche Schadstoffklasse ein Kfz hat, erfolgt die Einteilung in eine entsprechende Schadstoffgruppe. Diese legt fest, welche Umweltplakette das Fahrzeug bekommt. Umweltzonen deutscher Städte dürfen – mit Ausnahme von Neu-Ulm – nur noch Autos befahren, die eine grüne Umweltplakette mit der Nummer 4 an der Windschutzscheibe haben. Diese Regelung ist zeitlich unbeschränkt und gilt ganzjährig.

Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen. In Schadstoffgruppe 1 landen alle Kfz mit sehr hohem Schadstoffausstoß. Sie erhalten keine Umweltplakette. Es folgen Schadstoffgruppe 2 und Schadstoffgruppe 3. Fahrzeuge dieser Gruppen bekommen die rote oder gelbe Umweltplakette. Für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 gibt es die grüne Plakette. Die Aufkleber der vier Schadstoffgruppen unterscheiden sich durch Farbe und Ziffer.

Eines haben alle Umweltplaketten gemeinsam: Ein weißes Feld, in dem das amtliche Kennzeichen des Kfz steht. Achten Sie darauf, dass auf der Umweltplakette kein falsches Kennzeichen eingetragen ist. Stimmen Plakette und Kennzeichen nicht überein, ist die Umweltplakette ungültig. Welche Autos eine Umweltplakette erhalten und welche nicht, ermitteln Sie hier im Überblick (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben):

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Umweltplakette
Schadstoffklasse
grün (Schadstoffgruppe 4)
  • Diesel Euro 3 mit Partikelfilter
  • Diesel Euro 3 und D4
  • Diesel Euro 4, D4
  • Diesel Euro 5, Diesel Euro 6 
  • Pkw mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder gleichwertig oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO oder gleichwertig
  • Benziner Euro 1 bis 6
  • Kfz ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
gelb (Schadstoffgruppe 3)
  • Diesel Euro 3 bzw. D3
  • Euro 2 mit Partikelfilter
rot (Schadstoffgruppe 2)
  • Diesel Euro 2
  • Euro 1 mit Partikelfilter
keine (Schadstoffgruppe 1)
  • Diesel Euro 1 oder schlechter
  • Benziner ohne geregelten Katalysator bzw. mit geregeltem Katalysator der ersten Generation nach Anlage XXIV und XXV StVZO

Ja, auch Elektrofahrzeuge benötigen eine Umweltplakette. Sie besitzen zwar keinen Verbrennungsmotor und werden deshalb nicht in Schadstoffklassen eingeordnet. Wohl aber in Schadstoffgruppen – nämlich in die bislang beste Schadstoffgruppe 4. Wegen ihrer geringen Schadstoffbelastung für die Umwelt erhalten Stromer die grüne Umweltplakette 4.

Bei Fahrzeugen mit Hybrid- oder Gasantrieb befindet sich ein Verbrennungsmotor an Bord. Solche Kfz müssen deshalb die Euro-Abgasnorm erfüllen, um Umweltzonen zu befahren. Da Emissionswerte von Hybridautos generell sehr niedrig sind, landen sie meist in den Schadstoffklassen Euro 5 oder Euro 6. Für Sie gibt es wie für Elektrofahrzeuge die grüne Umweltplakette.

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzen sich fürs Reduzieren von Feinstaubbelastung in urbanen Gebieten ein. Vorausschauend haben die Organisationen bereits Rahmenbedingungen für eine Umweltplakette in Blau definiert.

Voraussetzungen für die noch nicht eingeführte Euro-6-Plakette erfüllen im Wesentlichen nur Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, sowie Benziner der Euro-Klassen 3 bis 6. Dieselautos der Schadstoffklasse Euro 5 würden weiterhin mit einer grünen Umweltplakette gekennzeichnet.

Wichtig: Da es zur blauen Umweltplakette noch keinerlei gesetzliche Vorgaben oder Einführungstermin gibt, handelt es sich hierbei vorerst nur um Gedankenspiele.

Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Team vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Ausnahmen
Prinzipiell gilt: Fällt Ihr Pkw in eine Schadstoffgruppe, für die es keine gelbe oder grüne Umweltplakette gibt, dürfen Sie städtische Umweltzonen nicht damit befahren. Diese Vorschrift gilt allerdings nicht für vom Fahrverbot ausgenommene Fahrzeuge und Kfz, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben.

Motorräder, Oldtimer und Co. dürfen Umweltzonen ohne Feinstaubplakette befahren

Bestimmten Fahrzeugtypen ist in der Kennzeichnungsverordnung (Anhang 3) gestattet, auch ohne Feinstaubplakette in Fahrverbotszonen deutscher Städte unterwegs zu sein. Dazu zählen zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge wie Motorräder, Quads oder Trikes. Ebenfalls freie Fahrt in Umweltzonen haben:

  • Arbeitsmaschinen
  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis erforderlich)
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO): Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst)
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Kennzeichen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Unter bestimmten Vorausset­zungen können Sie eine Ausnahme­ge­neh­mi­gung für Ihr Fahrzeug beantra­gen

Für Ihr Auto ist keine Umweltplakette für Deutschland erhältlich, Sie wohnen aber in einer Umweltzone? Ihr Wagen muss in diesem Fall nicht zwangsläufig verschrottet werden. Privatpersonen erhalten eine Sondergenehmigung zum Befahren einer Umweltzone, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind Anwohner:in oder eine gewerbetreibende Person mit Firmensitz in der Umweltzone.
  • Die Zulassung des Kfz erfolgte bereits vor Inkrafttreten der Umweltzone
  • Das Fahrzeug kann technisch nicht mehr nachgerüstet werden, um die Voraussetzungen für eine grüne Umweltplakette zu erfüllen. Hierfür ist ein Nachweis erforderlich.
  • Sie besitzen kein alternatives Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist.
  • Aus wirtschaftlicher Sicht kann Ihnen eine Ersatzbeschaffung nicht zugemutet werden.
  • Wichtige unaufschiebbare Einzelinteressen berechtigen zur Einfahrt in Umweltzonen, beispielsweise verpflichtende Arztbesuche oder der Transport hilfloser Menschen.
  • Sie liefern mit dem Pkw lebensnotwendige Produkte oder Dienstleistungen, etwa für Apotheken oder Pflegedienste, in eine Umweltzone.

Vorsicht: Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung können sich je nach Umweltzone beziehungsweise Stadt unterscheiden.

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Gut zu wissen: Ausgabestellen

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs fragen sich viele Besitzer: Wo bekomme ich eine Umweltplakette? In Deutschland dürfen nur Bürgerämter, Kfz-Zulassungsbehörden und anerkannte Prüfstellen Umweltplaketten ausgeben, die zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) berechtigt sind. Dazu zählen technische Überwachungsvereine wie DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS und mehr als 30.000 berechtigte Kfz-Werkstätten.

Eine Umweltplakette erhalten Sie über die Zulassungsstelle. Die Kosten dafür sind gering. Um sie zu kaufen, müssen Sie einige Daten aus den Fahrzeugpapieren Ihres Pkw angeben. Ein Behördengang mit Personalausweis, Fahrzeugschein und Co. ist dafür nicht erforderlich: Sie können Umweltplaketten online bestellen, zum Beispiel auf Websites von TÜV oder DEKRA. Je nach Art der Feinstaubplakette liegen die Kosten bei den Ausgabestellen bei fünf bis 20 Euro

Ausländische Fahrzeugbesitzer:innen können mithilfe technischer Überwachungs­vereine Umweltplaketten für Deutschland über ihre jeweiligen Niederlassungen im Ausland beziehen oder online bestellen.

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Bußgeld

Sie haben die Umweltplakette nicht angebracht? Welche Strafe droht Ihnen nun? Befahren einer Umweltzone ohne oder mit falscher Umweltplakette ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Bußgeld in Höhe von 80 bis 100 Euro geahndet. Als Tatbestand gilt Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbot zum Reduzieren schädlicher Luftverunreinigungen.

Der Bußgeldkatalog sieht die gleiche Summe vor, wenn Sie ohne Plakette beim Parken in einer Umweltzone erwischt werden. Für beide Verstöße gibt es keinen Punkt in Flensburg. Auch für ausländische Fahrzeuge ist eine gültige Umweltplakette an der Windschutzscheibe Pflicht. Fahr- und Parkverbote in deutschen Umweltzonen gelten unabhängig von der Herkunft für alle Kfz ohne Feinstaubplakette.

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Tipps

Ein Bußgeld riskieren Autofahrer:innen ohne Feinstaubplakette, wenn sie in entsprechend markierte Innenstadtzonen einfahren. Auch wenn der Aufkleber nicht ordnungsgemäß angebracht wurde, droht eine Geldstrafe. Umso wichtiger ist, die Umweltplakette korrekt an der Autoscheibe zu befestigen und sie sachgemäß zu entfernen.

Wie wird die Umweltplakette am Fahrzeug angebracht?

Wohin die Umweltplakette im Auto kommt, legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchV) fest: Der Aufkleber ist "deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen". Wo genau die Umweltplakette sich befinden muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch das Sichtfeld des Fahrers oder der Fahrerin nicht beeinträchtigen. Vorzugsweise platzieren Sie die Feinstaubplakette rechts unten auf der Beifahrerseite der Windschutzscheibe.

Achten Sie beim Aufkleben darauf, die Klebefläche der Plakette nicht zu berühren und das Label gerade an der Frontscheibe zu fixieren. So bringen Sie die Umweltplakette richtig an der Windschutzscheibe an:

  1. Entsprechenden Bereich der Frontscheibe säubern und trockenwischen, damit sich dort kein Schmutz befindet.
  2. Durchsichtige Schutzfolie der Umweltplakette vorsichtig abziehen.
  3. Plakette fest an die Glasscheibe drücken.
  4. Rückseite des Aufklebers ablösen.

Mehrmalige Verwendung oder wiederholtes Aufkleben der Umweltplakette ist nicht möglich. Beim Ablösen des Aufklebers löst sich die Sicherheitsoberfläche, das Anbringen entspricht nicht mehr den Vorschriften.

Wann und wie Sie am Auto die Umwelt­plakette entfernen

Wer ein Neufahrzeug angemeldet oder das Kfz-Kennzeichen seines Pkw wechselt, benötigt eine neue Feinstaubplakette. Der alte Aufkleber lässt sich nicht wiederverwenden – schließlich muss das darauf vermerkte Kennzeichen dem Nummernschild des Fahrzeugs entsprechen. Ist dies nicht der Fall, droht ein Bußgeld.

Um am Auto die Umweltplakette zu entfernen, benutzen Sie am besten Ceranfeldschaber, Tuch und Glasreiniger. Gehen Sie so vor:

  1. Tuch unterhalb der Umweltplakette aufs Armaturenbrett legen und Aufkleber mit Glasreiniger besprühen.
  2. Kurz einwirken lassen und Plakette an den Seiten vorsichtig mit dem Ceranfeldschaber ablösen. Anschließend übrige Klebefläche abkratzen.
  3. Glasoberfläche mit Tuch sauberwischen und Prozedur wiederholen, falls noch Klebereste auf der Scheibe haften.
  4. Hartnäckige Klebereste eventuell mit feuchtem Tuch oder Klebstoffentferner von Windschutzscheibe entfernen.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Ich habe ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro III. Warum kann ich keine Umweltplakette dafür bestellen?

Euro III (römische Ziffer) gilt für Lkw über 3,5 Tonnen. Diese erfüllen nicht die erforderlichen Abgasstandards für eine Umweltplakette. Möglich ist das erst ab Euro IV.

Gibt es eine schwarze Umweltplakette?

Schwarze Feinstaubplaketten sind zwar erhältlich. Allerdings handelt es sich dabei um Scherzartikel. Die Aufkleber sind weder offizielle "Abgassünder-Plaketten" für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, noch berechtigen sie zur Einfahrt in deutsche Umweltzonen.

Muss ich für meinen Firmenwagen eine Umweltplakette kaufen?

Ja, für Dienstwagen gelten dieselben Regeln wie für Privatfahrzeuge. Ist Ihr Arbeitgeber der Fahrzeughalter, muss er die Plakette besorgen. Das Unternehmen ist außerdem zuständig für Nachrüstmaßnahmen, wenn für das Fahrzeug keine Plakette erhältlich ist. Sind Sie als Arbeitnehmer:in Halter:in des Kfz, liegt die Verantwortung bei Ihnen – und zwar auch, wenn Sie das Auto dienstlich nutzen. Beantragen einer Ausnahmegenehmigung ist für alle Fahrzeughalter:innen möglich. Ersuchen einer Sondergenehmigung für Dienstfahrzeuge dagegen nicht.

Kann ich mit einer gelben Umweltplakette in eine Umweltzone fahren, wenn das Auto nicht nachrüstbar ist?

In eine Umweltzone dürfen Sie in diesem Fall nur einfahren, wenn auf dem Verkehrsschild ein gelber Kreis mit dem Wort "frei" abgebildet ist. Ist die Umweltzone nur für Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette freigegeben, dürfen Sie mit gelber Plakette nicht darin unterwegs sein. Es sei denn, Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung. Das ist so bei allen deutschen Städten – außer Neu-Ulm.

Wird es eine Umweltplakette 5 oder 6 geben?

Viele Autofahrer:innen wollen möglichen Fahrverboten zuvorkommen und erkundigen sich nach einer Umweltplakette der Norm Euro 5 oder 6. Allerdings handelt es sich dabei um Fantasiebegriffe – solche Feinstaubplaketten sind aktuell nicht in Planung.

Wie kann ich mein Fahrzeug nachrüsten?

Zum Beispiel mit einem Rußpartikelfilter. Die Nachrüstung muss anschließend in der Zulassungsbescheinigung nachgetragen werden, damit eine grüne Feinstaubplakette ausgestellt werden kann.

Welche Regeln gelten für Oldtimer, welche für ausländische Oldtimer ohne H-Kennzeichen?

Ein Verbot von historischen Fahrzeugen für Umweltzonen ist immer wieder in der Diskussion. Bis heute gilt jedoch eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen deren Besitzer:innen ohne Feinstaubplakette frei in Innenstädten bewegen. Oldtimern aus dem Ausland ohne H-Kennzeichen ist Befahren einer Umweltzone ebenfalls gestattet. Den Sonderstatus des Kfz sollte durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Weltverbandes FIVA bestätigt werden können.

Wo erhalte ich einen Nachweis über die Nichtnachrüstbarkeit meines Fahrzeugs?

Erfüllt Ihr Fahrzeug nicht die Voraussetzung für eine gelbe Umweltplakette, können Sie die Nichtnachrüstbarkeit von einer technischen Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ bescheinigen lassen. Diesen Nachweis müssen Sie bei allen Fahrten in der Umweltzone mitführen und beim Parken gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Autos legen.

Da die Regelung für Ausnahmegenehmigungen länderspezifisch erfolgt, sollten Sie sie vorab bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

Gibt es Feinstaubplaketten auch für Dieselfahrzeuge?

Ja, Autos mit Selbstzünder erhalten eine grüne Plakette. Allerdings nur, wenn ihre Umweltbelastung nicht zu hoch ausfällt und ihre Abgaswerte den Schadstoffklassen Euro 6, Euro 5, Euro 4, Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter entsprechen. 
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