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Steuervorteile, Rechner & Co.

Kfz-Steuer Elektro­auto: So sparen Sie Geld 

  • Die Bundesregierung belohnt den Kauf von Elektrofahrzeugen mit Steuervorteilen. E-Autos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Elektro-Autos, deren Erstzulassung zwischen 2020 und 2025 erfolgt.
  • Nach Ablauf der Steuerbefreiung liegen die Kosten für E-Autos bis 3,5 Tonnen unter 50 Prozent der regulären Kraftfahrzeugsteuer. Entscheidend für die Berechnung ist das Gewicht des E-Fahrzeugs.
  • Hybrid-Pkw sind nicht steuerbefreit. Die Kfz-Steuer fällt aufgrund der niedrigeren CO₂-Emissionen allerdings günstiger aus als bei reinen Verbrennern.
  • Nutzen Sie Ihr E-Auto privat, lassen sich unter Umständen bestimmte Kosten von der Steuer absetzen.
  • Elektrisch betriebene Firmenwagen sind steuervergünstigt: Nutzen Sie ein reines E-Fahrzeug beruflich, machen Sie nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent des Listenpreises steuerlich geltend.
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Die Bundesregierung möchte den Kauf von Fahr­zeugen mit alter­nativen Antrieben attraktiver machen. Deshalb sieht der Gesetz­geber eine steuerliche Begünsti­gung für gekaufte oder geleaste Elektro­autos vor. Bis 2025 erstmal zuge­lassene E-Autos sind deshalb bis Ende 2030 Kfz-steuer­frei.

Fahrzeughalter und Fahrzeuhalterinnen, die bis zum 31. Dezember 2025 ein batteriebetriebenes Kfz erstmals zulassen, zahlen zehn Jahre lang keine Steuer. Diese Steuerbefreiung gilt bis zum 31.12.2030. Kaufen Sie heute ein E-Auto, können Sie die zehn Jahre daher nicht mehr voll ausschöpfen.

Die E-Auto-Förderung und Steuerbefreiung gilt für reine E-Autos sowie Pkw, die Sie nachträglich zu E-Autos umrüsten. Auch beim Wechsel von Fahrzeuhalter:in bleibt die Steuerbefreiung bis 2030 erhalten. Welches Elektroauto im Vergleich am besten abschneidet, hängt von Ihren Ansprüchen und Fahrgewohnheiten ab.

Vollhybride und Plug-in-Hybride profitieren nicht von diesem Steuervorteil. Für Hybridfahrzeuge ist die reguläre Kfz-Steuer fällig. Sie wird auf Basis der Schlüsselnummern HSN/TSN berechnet.

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Nach dem 31. Dezember 2030 läuft die Kfz-Steuer­befreiung für Elektro­autos aus. Ab dem 01. Januar 2031 ist daher Kfz-Steuer für jedes Elektro­fahrzeug zu entrichten. Allerdings sind im Vergleich zu Ver­brennern Kfz-Steuern für E-Autos deutlich geringer. Diese betragen höchstens 50 Prozent der Steuer­abgaben von Benzinern oder Diesel­fahrzeugen. Berechnen können Sie die Kfz-Steuer für Ihr E-Auto über das zulässige Gesamtgewicht

Bei Verbrennern sind unter anderem Antriebsart, Hubraum und Schadstoffausstoß ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer. Bei einem Elektroauto versteuern Sie nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG). Je nach Gewichtsklasse fällt pro 200 Kilogramm angefangenem Gesamtgewicht ein fixer Betrag an:

  • Fahrzeuge bis 2.000 kg: 5,62 Euro pro 200 kg
  • Fahrzeuge zwischen 2.001 und 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kg
  • Fahrzeuge ab 3.000 kg: 6,39 Euro pro 200 kg

Die errechnete Steuersumme runden Sie immer auf. Ermitteln Sie beispielsweise 36,32 Euro, zahlen Sie für das E-Fahrzeug 37 Euro Kfz-Steuer.

Angenommen, Sie möchten die Kfz-Steuer für Ihren BMW i3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.350 Kilogramm ermitteln. Der Rechenweg sieht wie folgt aus:

1.350 kg ÷ 200 kg = 7

7 × 5,62 Euro = 39,34 Euro

Den Betrag von 39,34 Euro runden Sie auf. Das E-Auto kostet Sie jährlich 40 Euro Kfz-Steuer.

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Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

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Für Autos mit Hybridmotor gibt es weder eine Steuer­befreiung noch steuer­liche Vergünsti­gungen. Das gilt auch für Elektro­autos mit Range-Extender. In ihnen sind spezielle Aggre­gate verbaut, welche die Reich­weite des Pkw erhöhen. Da Hybrid­fahrzeuge aber weniger Schad­stoffe ausstoßen als Verbrenner, fällt die Kfz-Steuer für sie meist günstiger aus. Vor allem mit einem emmissions­armen Plug-In-Hybrid erreichen Sie damit einen deut­lichen Steuer­vorteil gegenüber reinen Verbrennern.

Wollen Sie die Kfz-Steuer für Ihren Plug-in-Hybrid oder Voll­hybrid berechnen, sind CO2-Ausstoß und Hubraum entschei­dend. Über­schreiten die Emissionen die Frei­grenze von 95 Gramm CO2 pro Kilo­meter, zahlen Sie für jedes zusätz­liche Gramm zwei Euro.

Bei Hybrid­autos liegt der CO2-Ausstoß oft unter diesem Grenzwert. Entsprechend berechnet sich die Steuer nur über den Hubraum. Für den benzin­betriebenen Motor Ihres Hybriden zahlen Sie zwei Euro pro 100 Kubik­zentimeter (ccm) Hubraum. Bei der seltenen Kombi­nation aus Elektro- und Diesel­motor sind 9,50 Euro pro 100 ccm fällig.

Steuerliche Unterschiede zwischen Voll­hybrid und Plug-In-Hybrid sind gering. Die Kfz-Steuer für einen Voll­hybrid kann je nach Modell etwas höher ausfallen als Steuern für einen Plug-In-Hybrid, da der größere Ver­brennungs­motor mehr CO2 ausstößt.

Meist zahlen Sie für teilelektrische Pkw einen deutlich günstigeren Steuer­satz als für reine Verbrenner. Denken Sie über die Anschaf­fung eines Hybrid­autos nach, können Sie die Kfz-Steuer 2024 bereits im Vorfeld ermitteln.

Ein Rechen­beispiel: Ihr Toyota Prius Hybrid 1.8 mit 1.798 ccm Hubraum verzeichnet einen CO2-Ausstoß von 92 g/km. Damit liegt das Fahrzeug unter dem Grenzwert. Für die Kfz-Steuer ist nur die Hubraum­größe relevant.

1.798 ccm ÷ 100 ccm = 17,98

17,98 × 2 Euro = 35,96 Euro

Den Betrag von 35,96 Euro runden Sie auf. Der Hybrid-Pkw kostet Sie 36 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen 
Illustration Info: Gut zu wissen

Ob Sie für Ihr E-Auto Versicherungskosten von der Steuer privat absetzen können, hängt von dessen Nutzung ab.

  • Fahren Sie das E-Auto überwiegend privat, können Sie als Arbeitnehmer:in grundsätzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.
  • Rentner:innen haben bei der Steuererklärung mit ihrem Elektroauto für Senioren und Seniorinnen keine Abschreibmöglichkeit.
  • Selbstständige dürfen dagegen sogar Vollkasko oder Teilkasko von der Steuer absetzen.

In der Einkommenssteuererklärung können Angestellte jährlich maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben unter "sonstige Versorgungsaufwände" abschreiben. Bei Selbstständigen sind es höchstens 2.800 Euro. Oftmals ist dieser Freibetrag schon mit der Krankenversicherung erreicht. Dann bringt die Angabe der Kfz-Versicherung keine weitere Steuerersparnis.

Bei beruflich genutzten E-Autos fallen die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht unter Werbungskosten. Bis zu welcher Höhe diese steuerlich absetzbar sind, ist bei jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin unterschiedlich.

Über das Kundenportal Meine Allianz können Sie übrigens alle Bescheinigungen, Rechnungen und Nachweise Ihrer hinterlegten Versicherungen für Ihre Steuererklärung ganz einfach online anfordern und herunterladen.

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Drei silbergraue Elektroautos stehen auf Firmenparkplatz und sind an Ladesäulen angeschlossen.
 
Drei silbergraue Elektroautos stehen auf Firmenparkplatz und sind an Ladesäulen angeschlossen.

In Unternehmen, die ihre Dienstwagenflotte auf Elektroantrieb umstellen, profitieren Mitarbeiter:innen von Steuervorteilen.

Nutzen Sie Ihr batterie­betriebenes Firmenfahrzeug auch privat, geben Sie bei der Steuererklärung 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an. Bis 31. Dezember 2019 waren es noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für reine Elektro-Dienstfahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro und einer Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2030. Für Stromer mit einem Listenpreis über 60.000 Euro geben Sie 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an.

Firmenwagen mit Hybridantrieb versteuern Sie nach wie vor mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Allerdings muss die elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometer (ab 2025: 80 Kilometer) betragen, es handelt sich um einen Plug-in-Hybriden und der Wagen darf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Zum Vergleich: Nutzen Sie einen konventionellen Verbrenner als Firmenwagen, geben Sie ein Prozent des Bruttolistenpreises an.

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