Durch eine Begleitetes-Fahren-Versicherung für BF17-Teilnehmer steigen die Beitragskosten oft nur geringfügig
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Begleitetes Fahren Ver­sicherung für BF17

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  • Jugendliche können in Deutsch­land den Füh­rer­schein mit 17 machen und in Be­glei­tung eines Er­wachse­nen mit dem Auto­fah­ren be­gin­nen. Die­ses Pro­gramm heißt "Be­glei­te­tes Fah­ren ab 17" (BF17).
  • Die Begleitperson meldet die BF17-Teil­neh­mer:in ihrer Auto­ver­si­che­rung. Und zwar vor der ersten gemein­samen Fahrt.
  • Nehmen Sie eine BF17-Fahrer:in in Ihren Ver­trag auf, zahlen Sie meist etwas höhere Bei­trä­ge. Teil­wei­se können Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung für Be­glei­te­tes Fah­ren ab 17 ohne Auf­schlag an­pas­sen.
  • Durch Be­glei­ten­des Fah­ren ist die Ver­si­che­rung oft günstiger, die junge Fah­rer:innen für ihr erstes eigenes Auto ab­schlie­ßen.
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Als Kunde von Allianz Direct, Direct Plus, Komfort oder Premium können Sie für Begleitetes Fahren Ihre Versicherung jederzeit anpassen. Hier erfahren Sie, welche Pluspunkte eine BF17-Versicherung bei uns bietet.
 

Ob eine BF17-Teilnehmer:in oder eine voll­jäh­ri­ge Fah­rer:in Ihren Pkw mit­nutzt, spielt bei der Allianz keine Rolle. Die Leis­tun­gen Ihrer Autoversicherung än­dern sich nicht, wenn Sie einer B17-Teilnehmer:in betreutes Fahren ermöglichen. Junge Fah­rer:innen ab 17 kön­nen Sie bei uns je­der­zeit in Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­neh­men. Als Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in erweitern Sie dafür ein­fach den Fah­rer­kreis Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung.

Ihre Vor­tei­le bei der Allianz:

  • Sie können für Begleitetes Fahren Ihre Ver­si­che­rung in allen vier Pro­dukt­li­nien - Allianz Direct, Direct Plus, Komfort und Premium - an­passen.
  • Den Ver­wandt­schafts­grad der Be­gleit­per­son an­zu­ge­ben, ist nicht nötig.
  • Sie zahlen keinen zu­sätz­li­chen Auf­schlag, wenn die Nachwuchsfahrer:in 18 Jahre alt wird.
  • Der Beitrags­vor­teil für BF17-Teil­neh­mer:innen bleibt auch nach ei­nem Scha­den er­hal­ten.

Wenn Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung für Be­glei­te­tes Fah­ren erweitern, passt die Allianz Ihre Prämie an. Für Sie als Be­gleit­per­son fällt aber nur eine mo­de­ra­te Bei­trags­er­höhung an. Eine Kfz-Ver­si­che­rung für Be­glei­te­tes Fah­ren ab 17 ohne Auf­schlag offeriert die Allianz nicht.

Dafür be­loh­nen wir BF17-Teil­nehmer:innen später mit güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen in den Produktlinien Komfort und Premium: Bei ihrer ersten eigenen Auto­ver­si­che­rung stei­gen Kin­der von Allianz Kund:innen mit den Tarifen Premium oder Komfort in der Schadenfreiheitsklasse 1 statt mit SF-Klasse 0 ein. Und zwar un­ab­hän­gig davon, ob sie selbst oder ihre Eltern Ver­si­che­rungs­neh­mer oder Ver­si­che­rungs­neh­merin sind.

Bei der Allianz gibt es keine besonderen Voraussetzungen für die Erweiterung Ihrer Autoversicherung zu einer Begleitetes-Fahren-Versicherung. Sie können BF17-Teilnehmer:innen in allen Allianz Pkw-Tarifen mitversichern. Allerdings können Sie einem Fahranfänger oder einer Fahranfängerin betreutes Fahren nur ermöglichen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen als Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie mindestens 30 Jahre alt sind und Ihre Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren besitzen.
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Allianz Online-Service

Ein BF17-Teilnehmer oder eine BF17-Teilnehmerin möchte künftig Ihr Auto mit­nutzen? Kein Problem: Den Fah­rer­kreis Ihrer Auto­ver­si­che­rung passen Sie bei der Allianz schnell und un­kom­pli­ziert online an.

Wichtig ist, dass Sie uns den oder die zu­sätz­li­che Fah­rer:in vor der ersten ge­mein­sa­men Fahrt mel­den. Wir nehmen den oder die Nach­wuchs­fahrer:in sofort in Ihren Vertrag auf. Wenn Sie Komfort oder Premium abgeschlossen haben, belohnen wir ihn oder sie zusätzlich mit ein­em Kostenvorteil, wenn er oder sie sein oder ihr erstes ei­ge­nes Fahr­zeug bei uns ver­si­chert.

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Wie viel eine Versiche­rung für Be­treutes Fah­ren kostet, lässt sich nicht pau­schal sagen. Denn: Ob Sie einen 17-jäh­ri­gen Fah­rer oder eine 17-jäh­ri­ge Fahrerin bei­trags­frei in Ih­ren Ver­trag auf­neh­men oder ob Ihre Prä­mie steigt, hängt von der Kfz-Ver­si­che­rung ab. Au­ßer­dem setzt jeder An­bie­ter ei­ge­ne Kri­te­rien bei der Bei­trags­be­rech­nung an.

Wann eine BF17-Ver­si­che­rung am güns­tig­sten ist, hängt unter ande­rem davon ab, welchen Pkw der oder die Nach­wuchs­fah­rer:in nutzt:

  • Familienauto: In der Regel fährt der oder die BF17-Teil­neh­mer:in mit dem Wa­gen seiner bzw. ihrer Eltern. Die Kosten für die Begleitetes-Fahren-Ver­si­che­rung sind dann meist am geringsten.
  • Zweitfahrzeug: Hat die Be­gleit­per­son zwei Fahr­zeuge, kann sie dem Füh­rer­schein­neu­ling eines davon für Be­glei­ten­des Fah­ren zur Ver­fü­gung stellen. Ob der oder die BF17-Fah­rer:in das Erst­fahr­zeug seiner oder ihrer El­tern oder einen Zweit­wa­gen mit­be­nutzt, spielt kos­ten­mäßig oft keine Rolle.
  • Eigener Pkw: Schaffen Sie für den jungen Fahrer oder die junge Fahrerin ein eigenes Auto an, entstehen für die Versicherung des Zweitwagens zu­sätz­li­che Kos­ten. Diese Lösung für die BF17-Versicherung ist deshalb am teu­er­sten.

Ja, in der Regel erhöhen sich durch Be­treu­tes Fahren Ihre Ver­si­che­rungs­kos­ten. Das heißt: Nehmen Sie einen oder eine BF17-Teilnehmer:in in den Fahrer­kreis Ihrer Auto­versicherung auf, zahlen Sie bei den meisten Kfz-Ver­sicherern einen moderaten Aufpreis.

Einige Unternehmen bieten eine Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag an. Doch spätestens, wenn der oder die BF17-Fahrer:in Ihren Pkw nach seinem oder ihrem 18. Ge­burt­stag weiternutzt, erhöht der Versicherer Ihre Bei­träge.

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Gut zu wissen: Versicherungsart

Egal, ob der oder die BF17-Teil­neh­mer:in den Fami­lien­wa­gen fährt, Ihr Zwei­tauto mit­nutzt oder einen neuen Pkw bekommt: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist im­mer ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben.

Dane­ben ist es meist sinn­voll, Ihren Pkw mit einer Vollkasko ab­zu­si­chern, wenn ein Nachwuchsfahrer oder eine Nachwuchsfahrerin am Steuer sitzt. Dann deckt der Rund­um-Schutz der Begleitetes-Fahren-Versicherung auch selbst ver­ur­sach­te Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug ab.

Die passende Versicherung
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Eine Autoversicherung für Fahranfänger ist teu­rer als für rou­ti­nier­te Fahrer:innen. Denn ihr Un­fall­ri­si­ko ist höher. Weil BF17-Teil­neh­mer:innen im Stra­ßen­ver­kehr sel­te­ner Schä­den verur­sachen als An­fän­ger:innen ohne Fahr­praxis, erhal­ten sie bei vie­len Kfz-Ver­siche­rern Preis­vor­tei­le und können so einen Prämienzuschlag der Kfz-Versicherung reduzieren. Mit diesen Tipps können junge Fah­rer:innen bei ihrer ers­ten eige­nen Auto­ver­si­che­rung zu­sätz­lich spa­ren:

  • Auto mit güns­ti­ger Typklasse wäh­len: Je weni­ger Schä­den ein Fahr­zeug­typ im Jahr ver­ur­sacht, desto güns­ti­ger ist seine Typ­klas­sen­ein­stuf­ung. Junge Fah­rer:innen, die einen Pkw mit nied­ri­ger Typ­klas­se kau­fen, spa­ren Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.
  • Schadenfreiheitsklasse übertragen: Nach­wuchs­fahrer:innen, die bereits ein zu­las­sungs­pflich­ti­ges Zwei­rad ver­si­chert haben, können die SF-Klasse ihrer Motorradversicherung oder Rollerversicherung für ihre Pkw-Ver­si­che­rung über­neh­men. So stei­gen sie in einer bes­se­ren SF-Klasse ein und zahlen güns­ti­ge­re Bei­trä­ge.
  • Auto als Zweitwagen versichern: Je nach Anbieter können BF17-Fahr­er:innen ihr erstes eigenes Auto als Zweit­wa­gen über die Kfz-Ver­si­che­rung der Eltern ver­si­chern. Ist das Erst­fahr­zeug zum Bei­spiel min­des­tens in SF-Klasse ½ ein­ge­stuft, startet das zwei­te Fahr­zeug direkt in SF-Klasse 1.
  • Zusatzbausteine nutzen: Junge Fahrer:innen können ihren Ver­si­che­rungs­schutz mit ver­schie­de­nen Bau­stei­nen er­wei­tern. Ein Telematik-Tarif zum Bei­spiel be­lohnt um­sich­ti­ges Fahren mit Bei­trags­ra­batt. Eine Auto­ver­si­che­rung mit Werkstattbindung ist für Führer­schein­neu­linge eben­falls oft güns­ti­ger.

Weitere Tipps zur Optimierung Ihrer Autoversicherung finden Sie im Kfz-Versicherung Vergleich

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Verursacht der oder die BF17-Teil­neh­mer:in einen Autounfall, hat das Fol­gen für Scha­den­frei­heits­klasse und Ver­si­che­rungs­bei­trag der Be­gleit­per­son. Für den Nachwuchsfahrer oder die Nachwuchsfahrerin hat der Scha­den keine Kon­se­quen­zen.
Die Schaden­frei­heits­klas­se der Be­gleit­per­son ändert sich, wenn die Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kas­ko einen Scha­den regu­liert. Ob der oder die Ver­si­che­rungs­neh­mer:in selbst oder der bzw. die BF17-Fahrer:in dafür ver­ant­wort­lich ist, spielt keine Rolle. Das be­deu­tet: Der Auto­ver­si­che­rer stuft den oder die Begleitetes-Fahren-Beifahrer:in im näch­sten Ver­si­che­rungs­jahr in eine schlech­tere SF-Klasse zurück. Das gilt auch, wenn es sich um einen Scha­den am Zweit­fahr­zeug han­delt. Der oder die BF17-Teilnehmer:in hat da­ge­gen keine Fol­gen für die Scha­den­frei­heits­klasse seiner künf­ti­gen Kfz-Ver­si­che­rung zu be­fürch­ten.
Verursacht der junge Fah­rer oder die junge Fahrerin einen Ver­kehrs­un­fall, er­höhen sich die Ver­si­che­rungs­kos­ten sei­ner Be­gleit­per­son. Denn mit Ein­stuf­ung in eine schlech­te­re SF-Klasse passt der Auto­ver­si­che­rer zum näch­sten Ver­si­che­rungs­jahr auch den Bei­trag an. Ob der Scha­den mit Erst- oder Zweit­fahr­zeug pas­siert, spielt dabei keine Rolle. Sprich: Auf die Begleitperson, die Versicherungsnehmer:in ist, kommt eine Beitragserhöhung bei der Begleitetes-Fahren-Versicherung zu.
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Wer darf bei BF17 Begleitperson sein?

Sie können für Begleitetes Fahren Beifahrer:in sein, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • mindestens fünf Jahre durch­ge­hend in Führer­schein­be­sitz
  • höchstens ein Punkt in Flensburg

Meist ist die Mutter oder der Vater des BF17-Teilnehmers Beifahrer oder Beifahrerin für Be­gleitetes Fahren. ­Aber auch andere Ve­rwand­te, Freun­d:innen oder Ar­beits­kol­le­g:innen können dem oder der BF17-Fahrer:in Begleitetes Fahren auf dem Bei­fah­rer­sitz ermöglichen.

Begleitetes Fahren: Wie viele Begleitpersonen sind möglich?

Prinzipiell können BF17-Teilneh­mer:innen un­be­grenzt viele Be­gleit­per­so­nen an­ge­ben. In der Regel ist es sinn­voll, mehr als eine Per­son als Be­gleitetes-Fahren-Beifahrer:in ein­zu­tra­gen. So kann der Füh­rer­schein­neu­ling auch fah­ren, wenn zum Bei­spiel seine oder ihre Eltern ein­mal nicht für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen können.

Wichtig: Bereits im Antrag auf den BF17-Füh­rer­schein müs­sen alle mög­li­chen Be­gleit­per­so­nen angegeben sein. Sie wer­den auch in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung des Jugend­lichen vermerkt. Dieses Do­ku­ment brau­chen Be­gleit­per­so­nen oft als Nach­weis für die Be­glei­te­tes-Fah­ren-Ver­si­che­rung ihres Autos.

Was passiert, wenn BF17-Teilnehmer ohne Versicherung fahren?

Lassen Sie einen BF17-Teilnehmer oder eine BF17-Teilnehmerin Ihr nicht ver­si­cher­tes Auto nutzen, ris­kie­ren Sie eine Geld­stra­fe, Punkte in Flens­burg oder sogar eine Frei­heits­stra­fe. Denn: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straf­tat. Und zwar unabhängig davon, ob Sie das Auto selbst steuern oder für Begleitetes Fahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Gilt die Versicherung für Begleitetes Fahren im Ausland?

Eine BF17-Versicherung ist außer­halb Deutsch­lands auch in Öster­reich gültig. Setzen BF17-Teilnehmer oder BF17-Teilnehmerinnen sich in anderen Län­dern ans Steu­er, fahren sie rechtlich gesehen ohne Füh­rer­schein und riskieren ihren Ver­si­che­rungs­schutz.

Hintergrund: Betreutes Fahren ab 17 ist eine deut­sche Son­der­regel­ung. Außer­halb der Bun­des­re­pu­blik ist die BF17-Fahr­er­laub­nis nur in Öster­reich aner­kannt. Denn dort gibt es mit der "vor­ge­zo­ge­nen Lenk­be­rech­ti­gung" (L17) eine ver­gleich­ba­re Re­gel­ung.

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