Der Auslands­schaden­schutz ist ein Zusatz­baustein zur Kfz-Ver­sicherung. Er greift, wenn Sie im Aus­land un­ver­schuldet einen Unfall haben und die Kfz-Haft­pflicht Ihres Unfall­gegners oder Ihrer Unfall­gegnerin die Schadens­kosten nicht voll­ständig abdeckt.

  • Leistungen: Der Allianz Auslands­Schaden­Schutz ent­schädigt Sie so, als wäre der Unfall in Deutsch­land passiert. Voraus­setzung: Sie haben den Unfall nicht selbst verursacht.
  • Kosten: In den Allianz Auto­versicherungen Komfort und Premium wählen Sie den optionalen Baustein Auslands­Schaden­Schutz für 9,90 Euro im Jahr hinzu. Im Produkt Allianz Direct Plus ist der Auslands­schaden­schutz auto­matisch enthalten.
  • Vorteile: Der Allianz Auslands­Schaden­Schutz gilt in über 35 Reise­ländern. Alle Ihre Mit­fahrer:innen sind mit­versichert – mit je bis zu 15 Millionen Euro.
  • Regionale Unterschiede: Ein Auslands­schaden­schutz fürs Auto lohnt sich vor allem bei Reisen in Länder mit niedrigen Deckungs­summen (z. B. Serbien, Monte­negro).
Ein Auslands­schaden­schutz ist ein Zusatz­baustein zur Kfz-Haft­pflicht, der die Leis­tun­gen Ihrer Kfz-Versicherung im Ausland ergänzt. Haben Sie die Zusatz­versicherung für Ihr Kfz abge­schlos­sen, springt Ihr deutscher Versi­cherer bei Forderungs­ausfall ein. Sprich: Er ent­schädigt Sie nach deutschen Standards für Personen- und Sachschäden, für die Ihr Unfall­gegner oder Ihre Unfall­gegnerin aufkommen müsste.
Im Unterschied zur regulären Kfz-Haftpflicht leistet der Auslands­schaden­schutz bei Schäden, die andere Verkehrs­teil­nehmer:innen Ihnen bzw. Ihrem Auto im Aus­land zufügen und für die deren Haftpflicht­versicherung nicht oder nicht in voller Höhe aufkommt. Verursachen Sie selbst einen Unfall im Ausland, greift in EU-Mit­glieds­staaten ­bzw. inner­halb der geo­gra­fi­schen Grenzen Europas Ihre deutsche Kfz-Haftpflicht. Sie ent­schädigt Ihren Unfall­gegner bzw. Ihre Unfall­gegnerin.
Bei einem unverschuldeten Autounfall im Ausland ist nicht gewähr­leistet, dass die Kfz-Versicherung Ihres Unfall­gegners bzw. Ihrer Unfall­gegnerin den ent­stande­nen Schaden in voller Höhe übernimmt. Denn in vielen Ländern liegen die Ver­si­che­rungs­summen deutlich unter deutschem Niveau. Der Auslands­schutz verhindert, dass Sie auf hohen Unfall­kosten sitzen bleiben – vor allem, wenn in dem Land keine Versi­che­rungs­pflicht für Kraft­fahr­zeuge besteht.
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Der AuslandsSchaden­Schutz der Allianz leistet bis zur im Ver­sicherungs­schein genannten Höhe. Bei Personen­schäden sind bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person abgedeckt. Die Schadens­regulierung erfolgt nach deutschem Recht, so als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Absicherung bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden

Der Allianz Auslands­Schaden­Schutz deckt Sach- und Ver­mögens­schäden bis zur im Versi­cherungs­schein genannten Höhe ab. Die Leistung für Personen­schäden ist auf 15 Millionen Euro je geschä­digte Person begrenzt.

  • Versicherungsschutz besteht für Fahrer:in, Halter:in und Eigen­tümer:in des ver­unfallten Pkw plus alle Mit­fahrenden. Die Ansprüche aus dem Ver­sicherungs­vertrag kann nur die ver­sicherte Per­son geltend machen.
  • Neben dem im Ver­sicherungs­schein genannten Fahr­zeug umfasst der Schutz auch mit­geführte Wohn­wagen, Gepäck- oder Boots­anhänger, Ladung und sonstiges Gepäck.

Wichtig: Bei Autodiebstahl greift nicht der Auslands­schaden­schutz für Ihr Auto, sondern die Teilkasko. In der Regel zahlt die Kasko­versiche­rung den Wieder­beschaffungs­wert des gestohlenen Pkw.

Schadensregulierung nach deutschem Recht

Der AuslandsSchadenSchutz der Allianz über­nimmt die Schadens­abwicklung mit dem aus­län­dischen Ver­sicherer für Sie. Die Zusatz­ver­sicherung reguliert den Schaden nach deutschem Recht – sprich so, als wäre der Unfall in Deutsch­land passiert und als wäre der aus­län­dische Unfall­gegner oder die Unfall­gegnerin bei der Allianz haft­pflicht­versichert. Auch die Wert­minderung er­rechnet sich nach deutschem Standard.

Versicherung für bis zu zwölf Wochen

Ihre Kfz-Versicherung mit Auslands­Schaden­Schutz sichert Sie für bis zu zwölf fort­laufende Wochen ab. Planen Sie einen längeren Auslands­auf­enthalt, kontak­tieren Sie Ihre Allianz Ansprech­person. Sie oder er berät Sie gerne, welche Auto-Auslands­ver­si­che­rung Sie länger­fristig absichert.

Der AuslandsSchadenSchutz der Allianz greift im Geltungs­bereich der Euro­päischen Union, sowie in Andorra, Groß­britannien, Liechten­stein, Monaco, Monte­negro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Kein Versi­cherungs­schutz besteht innerhalb Deutschlands.

Schutz für Motorrad & Campingmobil

Für Biker:innen, Reise­mobilistinnen und -mobilisten ist eine Kfz-Versicherung mit Auslands­schutz sinn­voll – vor allem, wenn sie viel im euro­päischen Ausland unterwegs sind. Bei der Allianz können Sie Ihre Motorrad­versiche­rung oder Wohn­mobil­ver­siche­rung mit dem Zusatz­bau­stein AuslandsSchadenSchutz erweitern.

Leistung bei typischen Schadensfällen im Ausland

Ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands: Beim Abbiegen, Wenden, Rück­wärts­fahren, Ein- und Anfahren passieren Unfälle besonders häufig. Typische Schadens­fälle im Ausland lassen sich aber nicht nur auf Fahrfehler zurückführen, sondern auch auf Faktoren wie:

  • Abweichende Verkehrs­regeln und Fahr­gewohn­heiten
  • Schlechte Straßen­verhältnisse
  • Geografische Besonder­heiten (z. B. enge Berg­straßen)
  • Ungewohntes Fahr­zeug (z. B. Wohn­mobil statt Pkw)

Entsprechend ist die Unfallgefahr bei Fahrten im Ausland oft höher. Mit dem Allianz AuslandsSchadenSchutz für Ihr Kfz sind Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert.

Noch Fragen zum Auslands­schaden­schutz für Ihr Kfz? Unser Team ist gerne für Sie da.
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Ihre Vorteile
Der Allianz AuslandsSchaden­Schutz greift im Geltungs­bereich der Euro­päischen Union. Abgesichert sind Sie zudem in Andorra, Groß­britannien, Liechten­stein, Monaco, Monte­negro, Norwegen, San Marino, Serbien und der Schweiz. Die Übersichtskarte zeigt Ihnen den Geltungsbereich Ihres Auslandsschutzes.

Laut EU-Recht muss jeder EU-Staat eine Mindest­deckung von 1,12 Millionen Euro pro Sach­schaden und 6,07 Millionen Euro pro Personen­schaden bieten. Diese Mindest­deckungs­summen reichen bei schweren Unfällen aber oft nicht aus. Hinzu kommt, dass der Auslands­Schaden­Schutz der Allianz auch einige Nicht-EU-Länder wie Serbien und San Marino ab­deckt. Zudem folgt nicht jede Kfz-Haft­pflicht im Aus­land den EU-Vorgaben. Deswegen kann bei Reisen in bestimmte Länder ein Auslandsschadenschutz besonders sinnvoll sein:

Wie die folgende Tabelle zeigt, liegen die gesetzlichen Mindest­deckungs­summen im Ausland teils unter deut­schem Niveau – und weit unter den Deckungs­summen der Allianz. Zum Vergleich: Die Kfz-Haftpflicht der Allianz deckt Sachschäden bis zu 100 Millionen Euro und Personen­schäden bis zu 15 Millionen Euro ab.

Quelle: Council of Bureaux (COB), Minimum amounts of insurance coverage ( PDF, Stand: 05/2023)

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Land
Personenschäden
Sachschäden
Bulgarien 5.327.743 € 1.073.729 €
Griechenland 1.300.000 € 1.300.000 €
Montenegro 550.000 € 100.000 €
Polen 5.210.000 € 1.050.000 €
Serbien 1.000.000 € 200.000 €
Slowakei 5.240.000 € 1.050.000 €
Slowenien 5.240.000 € 1.050.000 €
Tschechische Republik 1.485.569 € 1.485.569 €
Ihr AuslandsSchadenSchutz zahlt, wenn…
  • … Sie bei einer Auslands­reise mit Ihrem Pkw un­ver­schul­det in einen Verkehrs­unfall verwickelt sind und Ihr Auto beschädigt ist.

    Der AuslandsSchadenSchutz der Allianz greift im Geltungsbereich der Europäischen Union, sowie in Andorra, Großbritannien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz und Serbien. Kein Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschlands.

  • … Ihr mitgeführter Wohn­wagen, Gepäck- oder Boots­anhänger durch einen un­ver­schuldeten Verkehrs­unfall im Ausland zu Schaden kommt.
  • ... Sie außerhalb Deutsch­lands mit Ihrem Wohn­mobil oder Motorrad einen Unfall haben. 
Ihr AuslandsSchadenSchutz zahlt nicht, wenn…
  • … Sie den Unfall im Ausland selbst verursacht haben. 
  • … der Verkehrsunfall innerhalb Deutschlands passiert.
  • … Sie länger als zwölf Wochen im Ausland unterwegs sind oder Sie, der bzw. die Halter:in oder Fahrer:innen, denen Sie das Kfz zum ständigen Gebrauch überlassen, im Ausland einen Haupt- oder Zweitwohnsitz haben.
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Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

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Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sorgen Sie zunächst für Ihre eigene Sicher­heit, bevor Sie den Notruf absetzen. An­schließend kümmern Sie sich um Verletzte. Um den Schaden zu melden, reicht zur Not Ihr amtliches Kfz-Kenn­zeichen. Eine inter­nationale Versicherten­karte und eine Kopie des Euro­päischen Unfall­berichts sind jedoch von Vorteil.

Bewahren Sie bei einem Unfall außerhalb Deutschlands einen kühlen Kopf. So gehen Sie im Ernstfall vor:

  1. Nicht vom Unfallort entfernen.
  2. Unfallstelle sichern (Warn­blinker, Warnweste, Warn­dreieck).
  3. Verletzten Personen helfen und Rettungs­dienst rufen (europa­weite Nummer: 112).
  4. Wenn möglich: Unfallstelle räumen.
  5. Daten mit Unfall­gegner:in austauschen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Versi­cherungs­nummer.
  6. Gegnerischer Fahrzeug­halter bzw. gegne­rische Fahrzeug­halterin: Ausweis prüfen und fotografieren.
  7. Kontaktdaten potenzieller Zeugen und Zeuginnen notieren.
  8. Unfallort fotografieren.
  9. Euro­päischen Unfall­bericht gemeinsam ausfüllen.
  10. Polizei informieren, bei schweren Sach- und Personenschäden Namen und Dienst­nummern der Beamten und Beamtinnen notieren.
  11. Von Arzt oder Ärztin vor Ort Attest über Verletzungen ausstellen lassen. Viele auslän­dische Versicherer erkennen deutsche Atteste nicht an. Machen Sie am besten Fotos Ihrer Verletzungen, die später als Beweis­mittel dienen.
  12. Kfz-Versicherung kontaktieren und Schaden melden. Bei den meisten Anbietern gilt eine Meldefrist von einer Woche. Informieren Sie Ihren Versicherer nicht rechtzeitig, kann er Leistungen kürzen.
  13. Weiteres Vorgehen mit Versicherung abstimmen. Bei größeren Schäden empfehlen Kfz-Versicherer oft, den Schaden vor Ort reparieren zu lassen. Oder das Fahrzeug im Ausland zu ver­schrotten, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das spart die Kosten für den Rück­transport.

Tipp: Gibt es vor Ort Probleme, wenden Sie sich an Ihren Kfz-Versicherer oder Auto­mobil­club. Die zuständigen Ansprech­partner:innen sind mit der rechtlichen Lage im Reiseland vertraut und unterstützen Sie bei der Unfall­abwicklung. Wer einen Autoschutzbrief bzw. Auslandsschutzbrief hat, kann zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen (z. B. Pannen­hilfe, Kranken­­rück­trans­port).

 

Welche Dokumente sollte ich bei Autofahrten im Ausland mitführen?

Als Nachweis Ihrer Autoversicherung reicht im Ausland grundsätzlich Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen. Trotzdem ist es sinnvoll, diese Dokumente dabeizuhaben:

  • Interna­tionale Versi­cherungs­karte (ehemals: Grüne Karte): Dient als zusätzlicher Versicherungs­nachweis für Unfall­gegner oder Unfall­gegnerin und enthält wichtige Kontakt­adressen für den Schadenfall.
  • Euro­päischer Unfall­bericht: Standardisierte Vorlage, die möglichst alle Unfall­beteiligten zusammen ausfüllen sollten. In das Formular können alle Personen in ihrer Sprache eintragen, was passiert ist. Der ausgefüllte und unterschriebene Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Klärung der Haftungs­frage. Am besten immer ein Exemplar im Handschuh­fach mitführen.

Wie läuft die Schadensregulierung ab?

Die Schadensregulierung übernimmt Ihre Versicherung gemeinsam mit der auslän­dischen Versi­cherung des Unfall­gegners bzw. der Unfall­gegnerin. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2007 können Geschädigte Ansprüche an Unfall­gegner:innen im Heimatland geltend machen. Das hat die Schadensabwicklung stark vereinfacht.

Sollte die ausländische Versicherung sich weigern zu zahlen und keine Einigung zustandekommen, können Sie klagen. Sie können das bei dem für Ihren Wohnort zuständige Gericht in Deutschland tun. Das hat den Vorteil, dass Sie sich einen Anwalt vor Ort nehmen und so die Sprachbarriere umgehen können. Achten Sie darauf, dass Verjährungsfristen im Ausland kurz sein können. In Spanien beträgt diese zum Beispiel nur ein Jahr.

Was tun bei Fahrerflucht oder unbe­kanntem Unfall­gegner bzw. unbekannter Unfallgegnerin?

Verständigen Sie die Polizei bei Fahrerflucht oder, wenn die Unfall­gegnerin bzw. der Unfallgegner unbekannt ist. Können die Beamten und Beamtinnen den Schädiger oder die Schädigerin nicht aus­findig machen, zahlen Sie den entstandenen Schaden an Ihrem Pkw selbst. Ihre Voll­kasko leistet auch bei Unfall­flucht. Allerdings stuft Ihr Versicherer Sie in eine schlechtere Schaden­freiheits­klasse ein. Heißt: Im nächsten Versi­cherungs­jahr zahlen Sie eine höhere Prämie. Es sei denn, Sie haben einen Rabatt­schutz zu Ihrer Kfz-Haftpflicht- oder Vollkasko­versicherung abgeschlossen.

Ist der Unfallverursacher bzw. die Unfall­verursa­cherin bei Kollisionen mit Personen­schäden nicht zu ermitteln, können Geschädigte sich an die Verkehrs­opferhilfe (VOH) wenden. Die Einrichtung der deutschen Auto­haft­pflicht­versicherer unterstützt Unfallopfer dabei, Schadens­ersatz­ansprüche geltend zu machen – auch bei Verkehrs­unfällen im Ausland. Bei Sach­schäden springt die VOH nur ein, wenn bei dem Unfall auch Menschen zu Schaden gekommen sind.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden nicht repa­rieren lasse?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer Anspruch auf Schadens­ersatz – selbst, wenn bei leichten Dellen oder Kratzern keine Reparatur erforder­lich ist. In diesem Fall haben Sie die Möglich­keit, sich den Netto­betrag des Schadens (= Höhe der Reparatur­kosten ohne Umsatz­steuer) auszahlen zu lassen. Im Fach­jargon ist von "fiktiver Abrechnung" die Rede. Wie hoch die Aus­zahlung im Einzelfall ist, hängt von der Schaden­höhe ab, die ein Gutachter oder eine Gutachterin ermittelt.
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

Wichtige Kontakt­daten und Notfall­nummern bei einem Auto­unfall
Häufige Fragen zu Auslandsschadenschutz

Unverschuldeter Unfall im Ausland – zahlt die Vollkasko der Allianz?

Die Allianz Vollkasko sichert Sie innerhalb der geo­grafischen Grenzen Europas und in Gebieten ab, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Mit der Kfz-Versicherung sind Sie im Ausland auf Reisen in beliebten Urlaubs­ländern wie Österreich, Italien und Frank­reich genauso versichert wie in Deutsch­land. Zusätzlich übernimmt die Kfz-Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind.

Wichtig: Sind Sie im außer­europäischen Aus­land (z. B. Neu­see­land, USA) unter­wegs, erhalten Sie im Schadens­fall keine Ent­schädigung über Ihre deutsche Kasko­versicherung.

Reicht eine private Unfallversicherung für Unfälle im Ausland?

Nein. Eine private Unfallver­sicherung greift nicht nur bei Verkehrsunfällen. Sie leistet, wenn die versicherte Person unfallbedingt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleidet – unabhängig davon, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert. Für die Schadensregulierung mit dem ausländischen Versicherer bringt die Unfallversicherung nichts. Aber: Trotzdem kann der Schutz bei Verkehrsunfällen im Ausland hilfreich sein. Zum Beispiel steht Ihnen je nach Tarif ein persönlicher Unfallberater oder eine Unfallberaterin zur Seite, der oder die einen notwendigen Rücktransport organisiert.

Hilft der Kfz-Auslandsschadenschutz auch bei Unfällen in Deutschland, wenn ein ausländischer Wagen der Verursacher ist?

Nein, bei Unfällen innerhalb Deutschlands hilft die Auto-Auslandsversicherung nicht weiter – egal, ob es sich um deutsche oder ausländische Unfallverursacher:innen handelt. Dank internationaler Abkommen ist es aber nicht zwingend notwendig, dass Sie sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung setzen. Sie können Ihre Schadenersatz­forderung auch an das deutsche Büro Grüne Karte e.V. richten.

Voraussetzung ist, dass Ihr Unfallgegner oder Ihre Unfallgegnerin eine internationale Versicherungskarte für das ausländische Kraftfahrzeug besitzt. Nur dann behandelt Ihre Versicherung den Unfall wie einen Unfall im Inland. Heißt: Der oder die Schadenregulierungsbeauftragte bzw. der oder die Beauftragte des Grüne-Karte-Büros verpflichtet einen deutschen Versicherer, den Schadenfall stellvertretend für die ausländische Versicherung zu regulieren.

Wie lange dauert bei einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung?

Im Schnitt ist ein Auslandsunfall inner­halb von vier bis sechs Wochen reguliert – vorausgesetzt, Sie haben eine Haftpflicht­versicherung mit Auslands­schaden­schutz abgeschlossen. Ohne Kfz-Auslands­versicherung kann es länger dauern. Regulierungs­beauftragte aus­ländischer Kfz-Versicherungen haben in der Regel drei Monate Zeit, um Ihnen ein Entschädigungs­angebot zu unter­breiten. Erhalten Sie dieses nicht, können Sie die Verkehrs­opfer­hilfe einschalten, um die Schadens­regulierung zu beschleunigen.

Ist eine Insassenunfallversicherung nötig?

Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist eine spezielle Insassenunfall­ver­si­che­rung über­flüssig, da unter anderem Kfz-Haftpflicht und private Krankenversicherung die gleichen Leistungen abdecken.

Was unterscheidet Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police?

Wie der Auslands­schaden­schutz bietet Ihnen eine sogenannte Mallorca-Police bei unver­schuldeten Auslands­unfällen Schutz vor Unterdeckung durch die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfallgegnerin. Anders als eine Kfz-Auslandsversicherung gilt die Police aber ausschließlich für Mietwagen – nicht für Ihr eigenes Auto.