Pferdeanhänger Versicherung: Reiterin führt Pferd in Pferdeanhänger

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Alles Wichtige zur Pferde­anhänger-Versicherung

Pferde­anhänger-Versicherung

  • Pferdeanhänger zählen als Sport­anhänger und sind über die Kfz-Versicherung des Zug­fahr­zeugs versichert. Eine separate Pferde­anhänger-Versicherung ist nicht verpflichtend.
  • Die Kfz-Versicherung greift, wenn der Pferde­anhänger an ein Zug­fahr­zeug gekoppelt ist und aus­schließ­lich Pferde transportiert. Ist der Hänger nicht mit dem Pkw verbunden, besteht kein Versicherungs­schutz.
  • Eine zusätzliche Pferde- oder Sport­anhänger-Versicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn der Hänger vom Zug­fahrzeug getrennt ist oder Sie keine Pferde befördern.
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Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs greift, solange der Pferdeanhänger angekuppelt ist und ausschließlich Pferde transportiert. Entstehen Schäden, wenn der Pferdeanhänger nicht mit dem Pkw verbunden oder mit anderen Dingen beladen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Drei Situationen, in denen sich eine zusätzliche Pferdetransporter-Versicherung lohnt:

Beispiel 1: Pferdeanhänger löst sich bei Kollision vom Zugfahrzeug

Sie haben keine separate Pferde­anhänger-Versicherung, weil Sie den Hänger ausschließlich für Fahrten zu Reitturnieren nutzen. Auf dem Parkplatz eines Wettkampfes touchieren Sie versehentlich ein anderes Auto und hinterlassen einen großen Kratzer im Lack. Ist der Anhänger nach dem Zusammenstoß nach wie vor an Ihren Pkw gekuppelt, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung und übernimmt den Schaden am anderen Wagen.

Löst sich der Pferdeanhänger bei der Kollision vom Zugfahrzeug, erlischt der Schutz über die Kfz-Versicherung. Den Schaden am anderen Wagen zahlen Sie aus eigener Tasche.

Beispiel 2: Abgekoppelter Anhänger mit Pferde­zubehör beschädigt während der Fahrt anderes Kfz

Sie transportieren mit Ihrem Pferdeanhänger regelmäßig Equipment für Ihre Tiere. Auf dem Weg zum Stall löst sich der Anhänger von Ihrem Pkw und kollidiert mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Haben Sie zusätzlich eine Anhängerversicherung abgeschlossen, übernimmt die Haftpflicht des Pferdeanhängers Schäden, die er am anderen Auto verursacht – auch, wenn er während des Verkehrsunfalls nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

Beispiel 3: Anderes Kfz rammt geparkten Pferde­anhänger

Sie stellen Ihren Pferde­anhänger am Straßen­rand ab. Als Sie ihn vor der nächsten Fahrt an Ihr Auto kuppeln, stellen Sie fest, dass ein anderer Pkw ihn gerammt und eine Delle im Schutz­blech hinter­lassen hat. Haben Sie eine Vollkasko für Pferde­anhänger abgeschlossen, sind Schäden durch andere Fahr­zeuge abgedeckt. Haben Sie beim Einparken selbst einen Schaden am Anhänger verursacht, übernimmt eine Vollkasko für Pferde­anhänger die Kosten.
Ob sich Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko als Versicherung für Ihren Pferdeanhänger lohnt, kommt darauf an, wie viel er Wert ist und wie Sie ihn nutzen.

Haftpflicht für Pferdeanhänger

Haftpflicht für Pferdeanhänger reicht meist aus, wenn es sich um alte Fahrzeuge handelt, bei denen sich teure Reparaturen nicht mehr lohnen. Auch wenn Sie mit dem Pferdeanhänger sehr selten unterwegs sind und das Schadensrisiko gering ist, genügt der Pflichtschutz in der Regel.

Pferdeanhänger-Teilkasko

Pferdeanhänger-Teilkasko rentiert sich für gebrauchte Fahrzeuge, die in gutem, erhaltungswürdigem Zustand sind. Wenn Sie den Pferdeanhänger mit Teilkasko versichern, übernimmt die Sportanhänger-Versicherung unter anderem Kosten, die durch Hagelschaden oder Diebstahl des Hängers entstehen. Oft ist die Anhänger-Kaskoversicherung auch für ältere Hänger sinnvoll, die regelmäßig weite Strecken fahren oder unter freiem Himmel abgestellt sind.

Pferdeanhänger-Vollkasko

Pferdeanhänger-Vollkasko ist sinnvoll für neue oder wenige Jahre alte Modelle, die einen hohen Wert haben. Wenn Sie den Pferdeanhänger mit Vollkasko versichern, sind teure Reparaturen auch dann abgedeckt, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben.
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Für Pferdeanhänger besteht Zulassungspflicht ‒ diese gilt ab der Überführung des Anhängers. Ob Sie ein schwarzes oder grünes Kennzeichen für Ihren Pferdeanhänger beantragen, kommt darauf an, für welche Zwecke Sie ihn nutzen.
  

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz einen Pferdeanhänger zulassen:

  • Sie haben eine Pferdeanhänger-Versicherung bzw. Kfz-Versicherung für das Zugfahrzeug abgeschlossen, an dem der Pferdeanhänger gekoppelt wird. Ohne gültige Anhängerhaftpflicht bzw. Kfz-Haftpflicht dürfen Sie einen Pferdehänger nicht im Straßenverkehr bewegen.
  • Für den Pferdehänger liegt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor, die Sie zum Beispiel mit einem TÜV-Bericht nachweisen. Je nach Zulassungsbehörde reicht bei der Anhänger-Zulassung auch der TÜV-Stempel mit Datum im Fahrzeugschein als Beleg aus.

Bei der Kfz-Behörde brauchen Sie diese Dokumente, um Ihren Hänger anzumelden und ein Pferdeanhänger-Nummernschild zu erhalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Herstellerbescheinigung für 100-km/h-Zulassung

Schwarzes Kenn­zeichen für Pferde­anhänger

Sie transportieren in Ihrem Hänger nicht nur Pferde, sondern auch Gartengeräte, Möbel und andere Gegenstände? Oder Sie vermieten ihn kostenpflichtig an andere Pferdehalter:innen? Dann brauchen Sie neben der Versicherung für Ihren Pferdeanhänger ein schwarzes Kennzeichen. Von der Steuer sind Halter:innen, die für ihren Pferdeanhänger ein schwarzes Kennzeichen haben, nicht befreit.

Grünes Kenn­zeichen für Pferde­anhänger

Sie nutzen Ihren Hänger rein privat zu Sportzwecken und transportieren damit ausschließlich Pferde? Dann können Sie bei Zoll oder Finanzamt eine Steuerbefreiung beantragen. Ein grünes Kennzeichen für Pferdeanhänger bekommen Sie anschließend bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Neben den Unterlagen, die für ein reguläres Pferdeanhänger-Nummernschild nötig sind, brauchen Sie eine Bestätigung über die Steuerbefreiung von Zoll oder Finanzamt. Beantragen Sie ein grünes Kennzeichen für den Pferdeanhänger, ist als Versicherungs-Nachweis außerdem die eVB-Nummer des Zugfahrzeugs notwendig.

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Ob für Pferdeanhänger eine Versicherung vorgeschrieben ist, hängt von der Nutzung ab. Verwenden Sie ihn privat zu Sport­zwecken und, um aus­schließ­lich Pferde zu transportieren, besteht keine Versicherungs­pflicht. Bei gewerb­licher oder geschäft­licher Nutzung müssen Sie den Pferde­anhänger versichern.

Pferdehänger fallen in die Kategorie Sportanhänger. Ob sie wie Agrar- und Forstanhänger oder Bootstrailer von der Versicherungspflicht ausgenommen sind oder eine separate Pferdeanhänger-Versicherung vorgeschrieben ist, hängt von der Nutzungsart ab:

  • Private Nutzung zu Sportzwecken: Ist der Hänger privat und ausschließlich für den Transport von Pferden im Einsatz, ist er über die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs mitversichert. Denn laut Gesetzgeber gelten Pferde als Sportgeräte und stellen in der Straßen­verkehrs­ordnung eine Ausnahme dar. Eine eigene Versicherung für den Pferdeanhänger ist optional abschließbar, aber nicht vorgeschrieben.
  • Gewerbliche und geschäftliche Nutzung: Erzielt eine Privatperson oder Firma durch Einsatz des Pferdeanhängers Einnahmen (z. B. kostenpflichtiger Pferdetransport), besteht Versicherungspflicht. Das gilt auch, wenn der Hänger der Ausübung eines Berufs dient (z. B. tierärztlicher Transport in Pferdeklinik). In beiden Fällen ist eine Haftpflicht für Pferdeanhänger verpflichtend. Wenn Sie Ihren Pferdeanhänger privat verleihen, ist die Versicherung optional, solange Sie keine Mietgebühren verlangen.
  • Sonderfall: Transportieren Sie mit dem Pferdeanhänger auch Zubehör, Heu und Stroh für Ihr Pferd, befinden Sie sich gesetzlich in einer Grauzone. Im Schadensfall hängt es von Ihrem Kfz-Versicherer ab, ob er Kosten übernimmt. Eine separate Pferdeanhänger-Versicherung ist in diesem Fall empfehlenswert, damit Sie bei Schäden finanziell und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Wichtig: Anhänger und Zugfahrzeug müssen nicht bei der gleichen Versicherung versichert sein. Nach einem Unfall erleichtert es aber die Schadensregulierung, wenn Sie beide Verträge beim selben Kfz-Versicherer abgeschlossen haben.

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Wer vor Abschluss der Pferde­anhänger-Versicherung Kosten und Leistungen verschiedener Anbieter vergleicht, findet den passenden und somit günstigsten Tarif. Klären Sie dafür im Vorfeld ab, wie Sie den Transportanhänger für Pferde nutzen werden und welche Versicherungsart sinnvoll ist.

Wie hoch Pferdeanhänger-Versicherung-Kosten ausfallen, hängt unter anderem von Versicherungs­umfang und Vertrags­bedingungen ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel die vereinbarte Versicherungs­summe (= Deckungs­summe) in der Kfz-Haftpflicht und Selbstbeteiligung bei Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung.

Diese Fragen sollten Sie sich vorab stellen, um sich für eine passende Pferdeanhänger-Versicherung zu entscheiden:

  • Wie werden Sie den Pferde­anhänger nutzen? Benötigen Sie den Anhänger ausschließlich für den Transport von Pferden oder auch für Umzüge oder Einkäufe? Die Nutzungsart bestimmt, ob eine separate Anhängerversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Sie einen zusätzlichen Beitrag zahlen.
  • Wollen Sie den Pferde­anhänger vermieten? Verleihen Sie Ihren Transport­anhänger kostenlos an Freunde, fällt das unter private Nutzung. Verlangen Sie ein Entgelt für die Benutzung, verleihen Sie den Anhänger gewerb­lich. Dann ist eine zusätzliche Anhänger­versicherung verpflichtend.
  • Ist der Pferde­anhänger neu oder älter? Wenn Sie Ihren Pferde­anhänger zusätzlich versichern möchten oder müssen, beeinflussen Datum der Erst­zulassung und Wert des Anhängers die Beitragshöhe.
  • Wo wird der Pferdeanhänger abgestellt? Steht der Anhänger im Freien, kann er leicht durch Unwetter, Tier­biss oder andere Fremd­einwirkungen Schaden nehmen. Steht kein über­dachter Stellplatz zur Verfügung, ist eine Anhänger-Kasko­versicherung empfehlenswert.
  • Wie viele Pferde bzw. welches Gewicht möchten Sie trans­portieren? Die Nutzlast beeinflusst die Kosten der Pferde­anhänger-Versicherung. Klären Sie im Vorfeld auch, welches Maximal­gewicht das geplante Zug­fahrzeug ziehen darf.
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Was kostet ein Pferdeanhänger an Steuern und Versicherung?

Welche Kosten für Pferdeanhänger-Versicherung und Steuer anfallen, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach Gesamt­masse und Wert des Pferdehängers. Auch die gewählte Versicherungsart und Selbstbeteiligung spielen eine Rolle. Grundsätzlich gilt: Je schwerer und wertvoller der Anhänger und je umfangreicher die Versicherungsleistungen, desto höher sind meist die Pferdeanhänger-Versicherung-Kosten.

Für die Berechnung der Kfz-Steuer ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend. Pro Jahr zahlen Sie maximal 373 Euro an den Fiskus.

Was bedeutet das grüne und das schwarze Kennzeichen bei einem Pferdeanhänger?

Ein grünes Kennzeichen für Pferdeanhänger bedeutet: Der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin zahlt keine Kfz-Steuer. Ein schwarzes Kennzeichen für Pferdeanhänger heißt, dass der Halter oder die Halterin regulär steuer- und versicherungspflichtig ist.

Zahlt die Pferdeanhänger-Versicherung auch dann, wenn ich andere Dinge in einem Pferdeanhänger transportiere?

Transportieren Sie nicht nur Pferde, sondern zum Beispiel auch Umzugskisten oder Gartengeräte, sind Sie verpflichtet, eine separate Versicherung für den Pferdeanhänger abzuschließen. Der Schutz greift auch, wenn Sie andere Gegenstände mit dem Pferdeanhänger befördern.

Steigt die Prämie für meine Anhängerversicherung im Falle eines Unfalls?

Nein, denn bei Anhängerversicherungen gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Das bedeutet: Nach einem Unfall steigen die Pferdeanhänger-Versicherung-Kosten nicht. Andererseits erhalten Versicherungsnehmer auch keinen Schadenfreiheits­rabatt (= Ermäßigung des Beitragssatzes), der bei regulären Kfz-Versicherungen für jedes schadens- bzw. unfallfreie Jahr angerechnet wird.

Was unterscheidet einen Pferdeanhänger von einem Pferdetransporter?

Ein Pferdeanhänger ist ein Anhänger, den ein Kraft­fahrzeug zieht. Ein Pferde­transporter hingegen ist ein Lkw, der Pferde befördern kann. Damit Ihr Tier bei einem Pferde­transport abgesichert ist, schließen Sie eine Pferde­transport­versicherung ab. Sie bietet Schutz, wenn während der Fahrt etwa ein Autounfall passiert, bei dem Ihr Pferd verletzt wird. Entsprechende Policen können Sie gezielt für einzelne Transporte abschließen. Zum Beispiel, wenn Ihr Pferd in einen anderen Stall umzieht. Lassen Sie Ihr Tier regel­mäßig transportieren, lohnt sich eine dauerhafte Pferde­transport­versicherung – zum Beispiel mit jährlicher Laufzeit, was auf lange Sicht preiswerter ist.

Wie und wann kann ich meine Versicherung für Pferdeanhänger kündigen oder wechseln?

Für Wechsel oder Kündigung einer Pferdeanhänger-Versicherung ist der Kündigungs­termin entscheidend. Stichtag ist meist der 30. November. Ist bis zu diesem Datum eine schrift­liche Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen, können Sie anschließend die Versicherung wechseln. Haben Sie Ihren Anhänger mit Saison­kennzeichen zugelassen, kündigen Sie die Anhänger­versicherung in der Regel spätestens einen Monat vor Saisonbeginn.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Pferde­anhänger verkaufen, wechseln oder einen Unfall hatten, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Eine neue Pferde­anhänger-Versicherung können Sie bei vielen Anbietern mit wenigen Klicks online abschließen.

Brauche ich ein spezielles Kennzeichen für meinen Pferdeanhänger?

Nicht unbedingt. Ist der Pferdeanhänger versicherungs­pflichtig, bekommt er ein reguläres schwarzes Nummernschild wie andere Kraftfahrzeuge auch. Für versicherungsbefreite Anhänger (z. B. Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Sport­anhänger) können Fahrzeughalter:innen ein grünes Pferdeanhänger-Nummernschild beantragen.

Wer haftet, wenn ich meinen Anhänger kostenlos verleihe?

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legte 2010 fest, dass Zugfahrzeug und Anhänger haftungs­rechtlich gleich­gestellt sind. Sprich: Sowohl Halter:in des Anhängers als auch Halter:in des Kraft­fahrzeugs kommen zu gleichen Teilen für den Schaden auf. Wer seinen Anhänger kosten­los verleiht, sollte sich daher im Vorfeld über eine Haftungs­ausschluss­erklärung absichern. Dann ist der Besitzer bzw. die Besitzerin des Anhängers nicht für Schäden haft­bar, die während des kosten­losen Verleihens entstanden sind.

Muss ich mit meinem Pferdeanhänger zum TÜV?

Ja, auch Anhänger bringen Sie regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Wie oft der TÜV ansteht, hängt vom Fahrzeug­gewicht ab: Wiegt der Pferde­anhänger über 3,5 Tonnen, ist die HU alle zwölf Monate fällig. Bei einer zulässigen Gesamt­masse unter 3,5 Tonnen reicht der Check alle 24 Monate aus.

Welchen Führerschein benötige ich für das Fahren mit dem Pferdeanhänger?

Um ein Auto mit Pferdeanhänger zu steuern, brauchen Sie in der Regel einen Führerschein der Klasse BE. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Anhänger inklusive Vierbeiner weniger als 750 Kilogramm wiegt, dürfen Sie das Gespann mit einem regulären Autoführerschein der Klasse B fahren.

Was ist beim Verladen des Pferdes zu beachten?

Machen Sie am besten ein Verladetraining, bevor Sie Ihr Pferd das erste Mal in den Anhänger führen. So kann sich das Tier an die ungewohnte Situation gewöhnen und bleibt ruhig. Um Fehler und Schäden beim Verladen Ihres Pferdes zu vermeiden, sollten Sie außerdem folgende Punkte beachten:

  1. Achten Sie darauf, dass der Anhänger sicher steht und keine Gegenstände herumliegen, die Sie oder das Pferd verletzen könnten. Die Verladeklappe sollte flach auf dem Boden liegen.
  2. Gehen Sie bei jedem Verladen gleich vor. Achten Sie auf ruhige, routinierte Abläufe. Planen Sie genug Zeit ein, um Ihr Pferd nicht zu überfordern.
  3. Tragen Sie Handschuhe und festes Schuhwerk. Nutzen Sie ein robustes Halfter und Seil zum Führen.
  4. Schützen Sie die Beine Ihres Pferdes, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.

Kann ich eine Pferde­anhänger-Versicherung steuer­lich absetzen?

Sind Sie sowohl Halter:in als auch Versicherungs­nehmer:in, können Sie die Pferde­anhänger-Versicherung von der Steuer absetzen. Privatpersonen geben die Kosten der Anhänger­versicherung in ihrer Steuer­erklärung anteilig als Vorsorge­aufwand an. Privat­personen, Frei­berufler:innen oder Selbst­ständige, die ihren Anhänger gewerb­lich oder geschäft­lich nutzen, können die Beiträge eben­falls steuerlich geltend machen und abschreiben.

Worauf achten, wenn ich mit Pferde­hänger unterwegs bin?

Achten Sie darauf, dass Ihr Gespann inklusive Pferd dem zulässigen Gesamt­gewicht (zGG) entspricht. Prüfen Sie, ob sich genug Luft in Pkw- und Anhänger­reifen befindet. Behalten Sie während der Fahrt das Tempo im Blick: Die meisten Gespanne sind für 80 km/h Höchst­geschwindig­keit zugelassen. Geraten Sie ins Schlingern, gehen Sie vom Gas und versuchen, das Gespann ruhig zurück auf die Fahr­bahn zu lenken.

Haben Sie einen Unfall mit Pferde­anhänger oder bleiben Sie wegen eines technischen Schadens liegen, gestaltet sich Pannen­hilfe oft schwierig. Da Pferde­transporte teils sehr schwer sind, kann nicht jeder Abschlepp­dienst ein Auto mit Pferdeanhänger ziehen. Bei einigen Automobil­clubs und Kfz-Schutz­briefen sind Pferde­anhänger von der Mobilitäts­garantie ausgenommen. Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Anbieter Leistungen für Pferde­hänger ausschließt.

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