Anhänger anmelden: Mann koppelt einen Anhänger ans Auto

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 23.05.2022.

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Wichtige Unterlagen, TÜV & Co. 

Anhänger anmelden: Unter­lagen & Kosten der Zulassung

  • Anmelden ist für Anhänger Pflicht. Ausnahmen gelten für Trailer in Land- oder Forst­wirt­schaft, die mit maximal 25 km/h unterwegs sind. Zulassungsfreie Anhänger für privat gibt es in der Regel nicht.
  • Wenn Sie einen Anhänger an­melden, brauchen Sie Ihren Personal­aus­weis, Fahr­zeug­schein (Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1), Fahr­zeug­brief (Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 2) und eine elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­bestä­tigung (eVB-Nummer).
  • Voraus­setzung für das Auto­anhänger-An­melden ist eine gültige Kfz-Haft­pflicht. Für die Online-Zulassung brauchen Sie einen Personal­aus­weis mit aktivierter eID-Funktion und ein Karten­lese­gerät oder Smart­phone mit "Ausweis-App2".
  • Das Anmelden eines An­hän­gers kostet rund 30 Euro. Be­an­tragen Sie eine 100er-Zulassung für den An­hänger, kommen 15 bis 20 Euro hinzu.
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Auf deutschen Straßen darf die Geschwindig­keit mit Anhänger maximal 80 km/h betragen. Ist der Hänger für Tempo 100 zu­ge­lassen, gilt auf Kraft­fahrt­straßen und Auto­bahnen eine Höchst­geschwindig­keit von 100 km/h. Auf Land­straßen dürfen Gespanne trotz Tempo-100-Plakette maximal 80 km/h fahren.

Anhänger-100-km/h-Zulassung: Voraussetzungen

Möchten Sie einen Anhänger auf 100 zulassen, muss das Ge­spann mehrere technische Voraus­setzungen erfüllen:

  • Anhänger: bauart­bedingt auf 100 km/h Höchst­geschwindig­keit aus­gelegt
  • Anhängerreifen: für bis zu 120 km/h ge­eignet (= Geschwindig­keits­index L) und höchstens sechs Jahre alt
  • Zugfahrzeug: mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), mit Anti­blockier­system (ABS)
  • Verhältnis von Leer­masse des Zug­fahr­zeugs und zGG des Anhängers: Je nach technischer Aus­rüstung des An­hän­gers darf seine Gesamt­masse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leer­gewichts der Zug­maschine entsprechen.

Wichtig: Sobald das Gespann die tech­ni­schen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert es die 100er-Zulassung für Anhänger. Sind die Reifen Ihres Wohn­wagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Genehmigung. Mit bis zu 100 km/h dürfen Sie den Caravan erst wieder bewegen, wenn neue Reifen mit Geschwindig­keits­index L auf­gezogen sind.

Stützlast

Die maximale Stützlast der Anhänger­kupplung begrenzt das Gewicht, mit dem die Deichsel des Hängers auf der Kupp­lung der Zug­maschine lasten darf. Der Höchst­wert für das Zug­fahrzeug ist in der Zulassungs­beschei­ni­gung Teil 1 in Feld 13 an­ge­geben. Die Stütz­last des Anhängers steht meist auf der Anhänger­deichsel. Weichen die Stütz­lasten von­einander ab, orientieren Sie sich an der niedrigeren Gewichts­angabe.

Wichtig: Überschreiten Sie die Stütz­lasten von Pkw und Anhänger nicht. Beladen Sie den Trailer aber so, dass die maximale Stütz­last annähernd erreicht ist. Je näher die tat­säch­liche Stütz­last dem Höchst­wert kommt, desto sicherer liegt das Gespann auf der Straße. Kontrollieren Sie die Stütz­last vor Ab­fahrt zum Bei­spiel mit einer Stütz­last­waage.

Herstellerbescheinigung

Sie erhalten die Anhänger-100-km/h-Zulassung gegen Vor­lage der Hersteller­be­schei­nigung bei der Kfz-Behörde. Das Doku­ment weist nach, dass der Trailer alle technischen Voraus­setzungen für die höhere Maximal­geschwindig­keit er­füllt. Wer seinen Pkw zum Zug­fahrzeug umrüstet, muss in den Fahrzeug­papieren teil­weise die Anhänger­kupplung ein­tragen lassen. Je nach Kfz-Behörde brauchen Sie zusätz­lich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrs­tauglich­keit des Hängers bescheinigt. Erst dann erhält er die Tempo-100-Plakette.

Wichtig: Sie können die Plakette nicht vorab kaufen. Das mit Behörden­siegel ver­sehene Schild erhalten Sie erst bei der Zulassungs­stelle. Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sicht­bar an der Rück­seite Ihres Anhängers an. Für das Zug­fahrzeug ist keine Geschwindig­keits­markierung erforderlich.

Anhänger mit 100er-Zulassung im Ausland

Die Tempo-100-Plakette berechtigt nur in Deutsch­land dazu, mit Anhänger bis zu 100 km/h zu fahren. Außer­halb der Bundes­republik gelten die Vor­schriften des jeweiligen Landes. In der Schweiz und Italien dürfen Anhänger­gespanne höchstens mit 80 km/h unter­wegs sein. In Litauen, Luxem­burg, Kroatien und den Nieder­landen beträgt das Tempo­limit auf Auto­bahnen 90 km/h. Informieren Sie sich vor Abreise, welche Höchst­geschwindig­keiten für Gespanne gelten.
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Wer bei der Zulassungsstelle einen Anhänger anmelden will, braucht unter anderem Ausweis und Fahrzeugpapiere. Laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung (FZV) ist die Zulassung für jeden Anhänger Pflicht ‒ auch beim Anhänger-Überführen. Ausnahme: Bei Nutzung in Land- oder Forst­wirt­schaft­ sind Anhänger bis 25 km/h zulassungsfrei.

Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bestätigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei Gewerbeanmeldung auf juristische Per­sonen (z. B. GmbH, AG, e. V.): Auszug aus Handels- bzw. Vereins­register
  • Eventuell: Voll­macht

Wollen Sie einen aus dem Aus­land impor­tierten Anhänger zulassen, fordert die Kfz-Behörde weitere Unter­lagen:

  • Unbedenklichkeits­be­schei­ni­gung des Kraftfahrt-Bundes­amts (KBA)
  • EWG-Über­einstimmungs­beschei­nigung (Certificate of Conformity, kurz: COC-Papiere)
  • Zoll­-Unbedenklichkeits­beschei­nigung bei Ein­fuhr außer­halb der EU
  • Einfuhrumsatz­steuer­erklärung bei EU-Import
  • Ausländische Fahrzeug­papiere bzw. Kauf­vertrag oder Import­bescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüf­stelle mit technischem Daten­blatt gemäß § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. COC-Papiere/Daten­bestätigung des Her­stellers

Weitere Voraus­setzungen für die Zu­lassung eines An­hängers sind:

  • Anhänger-Versicherung: Ohne Kfz-Haft­pflicht­versicherung können Sie keinen Auto­anhänger anmelden. Erst wenn Sie den Basis­schutz ab­ge­schlossen haben, erhalten Sie die eVB für den Anhänger als Ver­sicherungs­nach­weis. Teil­kasko und Voll­kasko sind optional.
  • Hauptuntersuchung: Je nach Zulassungs­stelle ist Anhänger-Anmelden ohne TÜV mög­lich. In vielen Land­kreisen reicht ein TÜV-Stempel mit Datum in der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (Fahr­zeug­schein). Prüf­bericht ver­loren? Dann fordern Sie bei der Prüf­stelle, die den letzten TÜV durch­geführt hat, eine Zweit­schrift an.

Die internetbasierte Fahrzeug­zulassung (i-Kfz) macht Anhänger-Zulassen online möglich. Das gilt auch für Ab- und Um­meldung von Anhängern. Vorteil: Digital können Sie Standard­zulassungs­vorgänge rund um die Uhr und orts­unabhängig erledigen. Außerdem entfallen Warte­zeiten auf der Kfz-Behörde. Unter diesen Voraus­setzungen können Sie mit i-Kfz zum Beispiel Ihren Baumarkt-Anhänger zulassen:

  • Sie haben einen Personal­ausweis mit aktivierter "electronic Identity"-Funktion (eID-Funktion) und PIN.
  • Sie haben ein Smart­phone mit kosten­loser "Ausweis-App2" oder Karten­lesegerät.
  • Stempelplakette und Zulassungs­bescheinigung Teil 1 des An­hän­gers haben einen verdeckten Sicher­heits­code. Standard ist das bei Fahr­zeugen, deren Erst­zu­lassung nach 1. Januar 2015 erfolgte.
  • Sie zahlen die Zulassungs­gebühren bar­geld­los mit EC- oder Kredit­karte.

Wenn Sie online Ihren An­hän­ger anmelden, sparen Sie im Ver­gleich zum An­melden des Anhängers bei der Kfz-Behörde fast 18 Euro. Die Preise für die i-Kfz sind bundes­weit einheitlich:

  • Wenn Sie Ihren An­hänger online an­melden, zahlen Sie 12,80 Euro statt 30 Euro vor Ort.
  • Eine Ummeldung nach Wohnsitzwechsel kostet 9,90 Euro statt 23,60 Euro auf der Zulassungs­stelle (bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens).
  • Die Anhänger-Abmeldung kostet online 2,10 Euro statt 15,90 Euro bei der Kfz-Behörde. Auch eine Person, die nicht der Halter bzw. die Halter ist, kann den Anhänger online abmelden.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt), Stand: Januar 2024

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Wer zum Beispiel nach Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk seinen Anhänger um­melden will, braucht unter anderem eine gültige Haupt­unter­suchung und eVB-Nummer. Für die Abmeldung eines Anhängers brauchen Sie Fahrzeug­papiere und Kennzeichen.

Kaufen Sie einen gebrauchten Anhänger, ist eine Um­meldung not­wendig. Auch bei Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk müssen Sie Ihren Anhänger um­melden. Wechseln Sie inner­halb der­selben Stadt oder Gemeinde Ihren Wohn­sitz, lassen Sie nur die neue Anschrift in die Fahrzeug­papiere eintragen.

Diese Unterlagen sind erforder­lich, wenn Sie Ihren Anhänger um­melden:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Haupt­unter­suchung (HU) inklusive Abgas­untersuchung (AU)

Ist der TÜV Ihres Anhängers abgelaufen, sind Sie ver­pflichtet, die HU nach­zuholen. Erst mit neuer TÜV-Plakette können Sie den Anhänger um­melden. Kosten: ungefähr 30 Euro – egal, ob Sie Ihren Anhänger online um­melden oder per­sön­lich zur Zulassungs­stelle gehen. Mit Ihrer schrift­lichen Voll­macht kann auch eine andere Person Ihren Anhänger um­melden.

Sie nutzen Ihren Trailer längere Zeit nicht oder ver­kaufen ihn? Die Ab­meldung von An­hän­gern ist deutsch­land­weit bei jeder Zulassungs­stelle möglich. Diese Unter­lagen brauchen Sie dafür:

  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahr­zeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahr­zeug­brief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungs­nachweis der Alt­auto-An­nahme­stelle (wenn Sie Pkw und Anhänger verschrotten und abmelden)

Anhänger-Abmelden ohne Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief geht nicht. Ist die Abmeldung des An­hän­gers erfolgt, informiert die Zulassungs­stelle auto­matisch den Versicherer. Die Kfz-Versicherung kündigen Sie also nicht. Alter­nativ zum end­gültigen Anhänger-Ver­schrotten und Abmelden können Sie Ihren Trailer bis zu sieben Jahre still­legen. Vor­teil: Während der nutzungs­freien Zeit zahlen Sie weder Versicherungs­beiträge noch Kfz-Steuer für Ihren Anhänger. Wollen Sie wieder mit dem Gespann auf die Straße, melden Sie den An­hän­ger erneut bei der Kfz-Behörde an (= Wieder­zulassung).

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Welche Fahrerlaubnis brauche ich, um Anhänger zu ziehen?

Um Anhänger oder Elektroauto-Anhänger zu ziehen, ist eine Fahr­erlaubnis der Klasse B, BE oder B96 erforder­lich:

  • Pkw-Führer­schein (Klasse B): Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, wenn das zu­lässige Gesamt­gewicht (zGG) des Gespanns höchstens 3,5 Tonnen beträgt. Aus­nahme: Ist der Anhänger für maximal 750 Kilo Gesamt­masse zugelassen, dürfen Sie ihn mit Klasse B auch nutzen, wenn das Zug­fahr­zeug allein schon 3,5 Tonnen wiegt.
  • Anhänger-Führer­schein (Klasse BE): Ist erforder­lich, wenn Sie schwere Gespanne ab 3,5 Tonnen zGG steuern.
  • Führerschein Klasse B mit Schlüssel­zahl 96 (Klasse B96): Berechtigt Sie dazu, Gespanne bis 4,25 Tonnen zGG zu bewegen. Das Zug­fahrzeug darf höchstens 3,5 Tonnen wiegen. Relevant ist die Er­weiterung zum Bei­spiel für Privat­personen, die Wohn­wagen oder Pferde­anhänger an ihr Fahr­zeug kuppeln möchten.

Was ist vor Inbetriebnahme des Anhängers zu beachten?

Sie sollten Ihren Anhänger vor jeder Fahrt prüfen. Dabei sollten diese Punkte auf Ihrer Check­liste stehen:

  • Ist die Kugelkupplung richtig eingerastet und gesichert?
  • Ist der Handbrems­hebel gelöst und das Stützrad korrekt hoch­gestellt und fixiert?
  • Sind die Unterlegkeile ent­fernt und sicher ver­staut?
  • Sind Abstell-, Schnellhub- und Kurbel­stützen ange­hoben und gesichert?
  • Sind Bordwände und Klappen sicher verschlossen?
  • Ist die Beleuchtung funktions­bereit und unbeschädigt?
  • Ist die Beladung richtig verteilt und gegen Ver­rutschen gesichert?
  • Entspricht der Reifendruck der Hersteller­empfehlung? Reicht die Mindest­profil­tiefe aus?
  • Liegt das Abreißseil über der Anhänger­vorrichtung des Zug­fahrzeugs?
  • Ist die Plane ordnungs­gemäß geschlossen und abgespannt?

Welches Gewicht ist für meinen beladenen Anhänger zulässig?

Das zulässige Gesamtgewicht für Ihren Auto­anhänger steht im Fahrzeug­schein. Zum Beispiel: In der Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1 ist ver­merkt, dass die Gesamt­masse Ihres ein­achsigen Hängers maximal 1.000 Kilo­gramm betragen darf. Bei 300 Kilo­gramm Leer­gewicht dürfen Sie maximal 700 Kilo­gramm zuladen. Wer mit über­ladenem Anhänger in eine Verkehrs­kontrolle gerät, riskiert zehn bis 235 Euro Buß­geld und einen Punkt in Flensburg.

Kann ich einen Anhänger ohne Papiere anmelden?

Sie wollen Ihren Anhänger ohne Fahr­zeug­schein und Fahr­zeug­brief zulassen? In diesem Fall braucht die Zulassungs­stelle Kauf­vertrag und Bestätigung des Ver­käufers bzw. der Verkäuferin. In dem Schreiben bestätigt die Person, dass sie die Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) des Hängers nicht mehr besitzt.

Die Zulassungs­stelle überprüft, ob der Gebraucht-Anhänger als gestohlen gemeldet ist. Wenn die Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (Fahr­zeug­schein) vor­handen und das alte Anhänger­kenn­zeichen bekannt ist, können Sie bei der Kfz-Behörde in der Regel ein Ersatz­dokument anfordern.

Anhänger zulassen mit Sonderkennzeichen: Welche Optionen gibt es?

Die Zulassung eines Anhängers ist nicht nur mit regulärem schwarzen Kfz-Kennzeichen möglich. Sondern auch mit folgenden Sonderkennzeichen:

  • Grünes Kennzeichen: Für Anhänger, die Sie zweck­gebunden (z. B. land- oder forst­wirt­schaft­liche Anhänger) einsetzen.
  • H-Kenn­zeichen: Für gut erhaltene Hänger, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung ist unter anderem eine gültige Haupt­untersuchung.
  • Saisonkennzeichen: Für Anhänger, die Sie zwischen zwei und elf Monate im Jahr nutzen.
  • Wechsel­kenn­zeichen: Für zwei Anhänger mit bis zu 750 Kilo­gramm Gesamt­gewicht. Das Nummern­schild dürfen Sie ab­wechselnd an beiden Trailern anbringen. Die Kfz-Behörde braucht bei der Zulassung für jeden Anhänger eine eigene eVB-Nummer.

Pkw-Anhänger anmelden: Welche Kosten fallen an?

Je nach Landkreis kostet die Anhänger-Zulassung rund 30 Euro. Beantragen Sie eine 100er-Zulassung für den An­hän­ger, kommen 15 bis 20 Euro für die Tempo-100-Plakette hinzu. Weitere Kosten­faktoren im Überblick:

  • TÜV-Prüfbericht: 25 bis 60 Euro
  • Kfz-Steuer für Anhänger: jährlich 7,46 Euro pro an­ge­fangenen 200 Kilo­gramm. Wiegt Ihr An­hän­ger 700 Kilo, zahlen Sie im Jahr 4 x 7,46 Euro (= 29,84 Euro) Kfz-Steuer. Die Maximal­abgabe beträgt 373 Euro im Jahr.
  • Technische Nach­rüstung für An­hän­ger mit 100er-Zulassung: Kosten variieren je nach Fahr­zeug­typ und Aufwand
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