Anhänger vermieten Versicherung: Mehrere Transportanhänger stehen auf Parkplatz
Schutz für Miet­an­hänger

Versicherungen für die An­hän­ger­ver­mie­tung

  • Wer seinen Pkw-Anhänger vermieten möchte, für den ist bei ausschließlich privatem Gebrauch eine Anhängerversicherung ausreichend. Für eine gelegentliche private Vermietung benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung.
  • Wenn Sie Ihren Anhänger privat vermieten, und der Mieter oder die Mieterin hat einen Unfall, informiert er oder sie die Polizei. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen dagegen Sie als Vermieter:in.
  • Bei gewerblicher Vermietung können Privatpersonen zusätzlich zur Anhängerversicherung eine Selbst­fahrer­ver­miet­fahrzeug-Ver­siche­rung abschließen. Die Allianz bietet diesen Zusatz­schutz nicht an.
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In Deutschland ist für die meisten Anhänger eine separate Ver­sicherung vorge­schrieben. Heißt: Melden Sie einen Anhänger an, brauchen Sie eine Anhänger­versicherung mit Kfz-Haft­pflicht. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Anhänger ver­mieten – ob privat oder gewerblich.

Egal, ob Sie Ihren Pkw-Anhänger ver­mieten oder aus­schließ­lich selbst nutzen: Bis auf wenige Aus­nahmen besteht in Deutsch­land Ver­si­che­rungs­pflicht für Anhänger. Sprich: Wenn Sie Ihren Anhänger anmelden, benötigt die Kfz-Zulassungs­stelle eine gültige elektro­nische Versiche­rungs­bestätigung (eVB-Nummer). Die eVB weist nach, dass der An­hän­ger mindestens mit Kfz-Haftpflicht versichert ist.

Der gesetzlich vorge­schriebene Basis­schutz stellt sicher, dass durch den An­hän­ger geschädigte Dritte Schadens­ersatz erhalten. Optional können Sie als Anhänger­versicherung eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Beide Kasko­versiche­rungen decken Schäden an Ihrem eigenen Anhänger ab.

Wenn Sie als Privatperson Ihren Auto­anhänger verleihen, liegt nicht zwangs­läufig gewerb­liche Nutzung vor – auch, wenn Sie Geld dafür verlangen. Vermieten Sie Ihren Pkw-Anhänger gelegentlich an Bekannte oder über ein Online-Portal, ist die Anhänger­vermietung zunächst als privat einzuordnen. Wer dagegen regel­mäßig Einnahmen mit der Anhänger­vermietung erzielt, handelt gewerblich. Sprich: Als Vermieter:in agieren Sie eher als Unter­nehmer:in denn als Privat­person. In diesem Fall melden Sie in der Regel ein Gewerbe an und ver­steuern die Ein­nahmen aus der Anhänger­vermietung.

Wenn Sie Ihren Anhänger anmelden und gelegentlich privat vermieten wollen, können Sie zwischen folgenden Versicherungs­arten wählen:

  • Anhänger-Haftpflicht: Leistet Schadens­ersatz, wenn Dritte durch den Miet­anhänger zu Schaden kommen (z. B. bei Verkehrs­unfall). Anders als Teil- und Vollkasko ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung für An­hän­ger gesetz­lich vor­ge­schrieben.
  • Anhänger-Teilkasko: Deckt Schäden durch äußere Ein­flüsse (z. B. Hagel, Dieb­stahl, Tierbiss) am ver­mieteten Anhänger ab.
  • Anhänger-Vollkasko: Zahlt fast alle Schäden am ver­mieteten Anhänger – auch, wenn sie durch Vanda­lismus oder einen selbst ver­schuldeten Unfall entstanden sind.

Wichtig: Der Abschluss von Zusatz­bausteinen (z. B. Schutz­brief) ist in der Regel nur bei der Kfz-Versicherung des Zugfahr­zeugs möglich. Die separate Anhänger­versicherung (z. B. Bootstrailer-Versicherung, Pferde­anhänger-Versicherung) ist meist nicht mit optionalen Leistungen erweiterbar. Ausnahme: Für Wohn­anhänger bieten einige Versicherer eine Inhalts­versicherung als Bau­stein zur Wohn­wagen-Versicherung an.

Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Anhänger Versicherung
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Gut zu wissen: Schadenfall

Die Person, die den Pkw-Anhänger vermietet, über­nimmt im Schadens­fall meist auch die Kommuni­kation mit der Ver­si­che­rung. Mieter:innen sind bei der Schadens­regulierung in der Regel nicht involviert.

Voraussetzung für eine reibungslose Schadenabwicklung durch die Versicherung ist eine detaillierte Doku­mentation des Schadens. Grundsätzlich gelten für einen Unfall mit Miet­anhänger daher für den Mieter oder die Mieterin dieselben Verhaltens­regeln wie bei einem regulären Unfall mit AnhängerUnfall­stelle sichern, Polizei und Not­dienst rufen und Erste Hilfe leisten

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Darf ich meinen versicherten Anhänger vermieten?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihren versi­cherten Pkw-Anhänger vermieten. Voraus­gesetzt, Sie informieren die Versicherung über die geplante Anhänger­vermietung und passen den Schutz entsprechend an. Denn wer von privater auf gewerb­liche Nutzung umsteigt, braucht eine spezielle Versicherung für Selbst­fahrer­vermiet­fahrzeuge. Eine solche Miet­anhänger-Versi­cherung bieten aber nicht alle Versicherungs­gesell­schaften an. Auch nicht die Allianz.

Wer kommt für Schäden am Anhänger auf, wenn dieser vermietet ist?

Wer für Schäden an einem Miet­anhänger zahlt, hängt von den Regelungen im Miet­vertrag ab. In der Regel haftet der Mieter bzw. die Mieterin für Beschädigungen am Fahr­zeug, die während der Miet­zeit entstehen.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Anhänger vermieten will?

Stellen Sie  zuerst sicher, dass Ihr Anhänger verkehrstauglich und gesetzeskonform ist. Schließen Sie eine  Anhängerversicherung ab, um sowohl den Anhänger als auch Dritte gegen mögliche Schäden abzusichern. Wollen Sie ihren Anhänger gewerblich vermieten, melden Sie bei der Zulassungsstelle, dass der Anhänger ein Vermietungsobjekt ist und versichern Sie ihn danach als "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug". Die Allianz bietet diese Versicherung nicht an.
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Service und Kontakt
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