Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Keramikkronen gelten als ästhetische, aber auch teure Kronen. Sie eignen sich vor allem für Patient:innen mit hohem ästhetischem Anspruch.
  • Eine Vollkeramikkrone kostet in der Regel 1000 Euro und mehr. Sie gehört nicht zur Regel­versorgung der gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Keramikkronen werden in der Regel im Labor hergestellt und später auf dem Zahn­stumpf verklebt oder zementiert. Das Cerec-Verfahren hingegen ermög­licht, Keramik­kronen direkt beim Zahn­arzt oder bei der Zahnärztin herzustellen und sofort einzusetzen.
  • Mit einer Zahnzusatzversicherung (ZZV) können Sie Ihren Eigen­anteil je nach Tarif deutlich senken.
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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Definition
Zahnkronen sind oft die letzte Lösung für die Versorgung geschädigter Zähne. Sie bestehen üblicherweise aus Materialien wie Metall und Keramik.

Keramikkronen kommen als Vollkeramik- oder Verblend­kronen vor. Sie werden verwendet, wenn ein Zahn aufgrund einer starken Schädigung nicht mehr mit einer Zahnfüllung oder einem Inlay versorgt werden kann. Die Zahnkrone wird dabei auf dem Zahnstumpf festgeklebt oder -zementiert. Klassische Verblend­kronen bestehen aus einem Metall­gerüst, das mit einer Keramik­schicht verblendet wird. Vollkeramik­kronen hingegen werden komplett aus Keramik gefertigt und sehen dadurch den Zähnen wesentlich ähnlicher als Kronen aus anderen Materialien. Keramik­kronen wie z.B. die Jacketkrone stellen daher einen ästhetisch hoch­wertigen Zahnersatz dar.

Außerdem sind Vollkeramikkronen sehr langlebig: Da sie sich nicht verfärben und auch nicht abreiben, weisen sie eine sehr hohe Halt­bar­keit auf. Die Her­stellung von Vollkeramikkronen ist aufgrund modern­ster Verfahren schnell und präzise möglich.

Bei Keramik (fälschlicher­weise auch als Porzellan bezeichnet), handelt es sich um einen mineralischen Werk­stoff, der sehr gut verträglich und anti­allergen ist. Die Zahn­medizin verwendet das Material zur Her­stellung von Zahn­kronen, die den natürlichen Zähnen sehr ähneln. Eine Allergie gegen Keramikkronen ist eher selten.

Doch Keramik ist nicht gleich Keramik. Daher finden Sie hier die verschiedenen Keramik­kronen und ihre Unterschiede:

  • Feldspat-/ Glaskeramik: leichte Verarbeitung, hohe Ästhetik
  • Zirkoniumdioxid-/ Aluminiumoxid­keramik: hochstabile Struktur, mono­lithische Krone, die aus ästhetischen Gründen (besonders im Front­zahn­bereich) zusätzlich verblendet werden kann
  • Lithium-Disilikatkeramik: natürliches Aussehen durch hohe Transluzenz, keine Verblendung nötig, da jedes Farbspiel geschichtet werden kann
Keramikkronen sind sehr gut für den sicht­baren Bereich (Front­zähne) geeignet. Auch im Seiten­zahn­bereich ist der Einsatz von Keramik­kronen möglich. Zirkonium­dioxid ist im Front- und Seiten­zahn­bereich einsetzbar. Lithium­disilikat-Keramik eignet sich eher für den Front­zahn­bereich. Aus beiden Keramiken können auch Zahn­brücken gefertigt werden. Je nach indi­vidueller Gegeben­heit wird Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin die ideale Keramik für Sie auswählen.
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Entscheidungshilfe
Vollkeramikkronen gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie weisen einige Vorteile, aber auch ein paar Nachteile auf. Beides sollten Sie bei der Wahl einer Zahnkrone aus Keramik miteinbeziehen.
  • ästhetisch hochwertig, da sie dem natürlichen Zahn sehr ähneln
  • vielseitige Einsetzbarkeit
  • sehr gute Verträglichkeit, da antiallergen (Allergien gegen Keramikkronen sind sehr selten)
  • hohe Haltbarkeit
  • grundsätzlich preisintensiv (hohe Kosten) und hoher Eigenanteil (trotz Festzuschuss)
  • da im Seitenzahnbereich eine größere Materialdicke erforderlich ist als bei Metall, muss mehr vom natürlichen Zahn abgetragen werden
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Therapieablauf
Benötigen Sie eine Kronenversorgung, erhalten Sie von Ihrem Zahn­arzt bzw. Ihrer Zahn­ärztin zunächst einen Heil- und Kostenplan. Darin sind die Gesamt­kosten, der Fest­zuschuss sowie Ihr Eigen­anteil aufgeführt. Diesen reichen Sie bei Ihrer Kranken­versicherung ein. Sobald der Heil- und Kosten­plan bewilligt wurde, können Sie die Behandlung durchführen lassen. Diese läuft in folgenden Schritten ab:
01
Im ersten Behandlungsschritt untersucht die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt den Zahn zunächst gründlich. Vor­handene Karies und/oder defekte Restau­rationen entfernt sie oder er voll­ständig. Manchmal erhält der Zahn eine Aufbau­füllung. Im Anschluss wird der Zahn in Form geschliffen, um die Krone aufnehmen zu können.
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Nach der Vorbereitung erfolgt ein Abdruck oder Scan des Zahnes. Wird die Krone im Labor von Hand erstellt, fertigt der Zahn­techniker vom Zahn ein Modell an. Auf diesem wird die Krone her­gestellt. Erfolgt ein Scan des Zahnes, wird die Krone in der Regel in einer Fräse gefertigt.
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Zum Schluss wird die fertige Keramikkrone am Zahn eingesetzt. Bei laborgefertigten Keramikkronen erfolgt dies in einem Folge­termin. Beim schnelleren CEREC-Verfahren ist kein weiterer Termin not­wendig. Unab­hängig vom Verfahren erfolgt erst eine Ein­probe bevor die Krone einge­setzt wird. Dies geschieht entweder durch Kleben oder Zementieren.
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Haltbarkeit
Eine allgemein gültige Regel, wie lange eine Keramikkrone am Zahn hält, gibt es nicht. Denn ihre Haltbarkeit hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die wichtigsten im Überblick:

Der Richtwert für die Haltbarkeit von Keramik­kronen liegt bei zehn bis 15 Jahren. Für einen derartigen Lang­zeit­erfolg sind eine exakte Verarbeitung durch den Zahn­techniker und eine optimale Mund­hygiene bei der Patientin von großer Bedeutung.

Bestimmte Risiko­faktoren können die Verweil­dauer im Mund deutlich verkürzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • bereits bestehende Zahn­fleisch­erkrankungen mit Verlust des Alveolar­knochens und damit einher­gehender Verlust des Zahnes
  • starkes Zähne­knirschen sowie Fehlbelastungen
  • eine unzureichende Mundhygiene

Um die Haltbarkeit Ihrer Zahnkrone aus Keramik zu verlängern und Ihre natürlichen Zähne gesund zu halten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Putzen Sie Ihre Zähne mindestens zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta.
  • Verwenden Sie täglich Zahnseide oder Interdental­bürsten. Vermeiden Sie das Kauen von sehr harten Speisen, die Ihre Krone beschädigen können.
  • Wenn Sie mit den Zähnen knirschen, bitten Sie Ihren Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin um eine Auf­biss­schiene für die Nacht. Sie schützt die Keramik­krone vor Sprüngen durch übermäßigen Druck.
  • Lassen Sie Ihr Gebiss zweimal im Jahr vom Zahn­arzt bzw. von der Zahn­ärztin kontrollieren und eine professionelle Zahnreinigung durch­führen. Im Rahmen der Behandlung werden Zähne und Keramikkrone poliert.
Wichtig: Keramikkronen aufhellen ist nicht möglich. Selbst wenn Sie sich die Zähne bleachen lassen, ändern die Zahn­kronen nicht ihre Farbe. Um eine hellere Farbe zu erreichen, muss man den Zahnersatz austauschen.
Im Gegenzug verfärben sich Keramik­kronen aber auch nicht. Ihre Material­struktur lässt dies nicht zu.
Drückt Ihre Keramikkrone oder fühlt sich die Ober­fläche rau an? In diesen Fällen wird Ihr Zahn­arzt oder Ihre Zahn­ärztin die Keramik­krone polieren. Normaler­weise ist dieser Schritt ab­schließender Teil der Therapie.
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Gebühren & Kostenübernahme
Die Kosten für eine Keramikkrone hängen vom Zeitaufwand des Arztes bzw. der Ärztin als auch den Labor- und Materialkosten ab. Wie viel Sie davon selbst übernehmen müssen, ist bei gesetzlich und privat versicherten Patient:innen unterschiedlich.

Bei Keramikkronen kann es zu Unter­schieden im Preis kommen. Denn die Gesamt­kosten für die Versorgung mit einer Keramik­krone setzen sich aus den Behand­lungs­kosten (Zahnarzt­honorar) sowie den Labor- und Materialkosten zusammen.

Für eine individuell vom Zahn­techniker bzw. von der Zahn­technikerin angefertigte Voll­keramik­krone müssen Sie als GKV-versicherte Person mit folgenden Kosten rechnen:

  • Zahnarzthonorar: circa 250 bis 400 Euro
  • Material- und Laborkosten: 300 bis 750 Euro
  • Gesamtkosten: 550 bis 1.150 Euro

Der Preis einer Vollkeramik­krone liegt also schnell bei 1.000 Euro. Da es sich bei Voll­keramik­kronen um eine Privat­leistung handelt, findet für das Zahn­arzt­honorar die Gebühren­ordnung für Zahn­ärzt:innen (GOZ) Anwendung. Metall­kronen können Regel­versorgung sein und kosten dann entsprechend weniger.

Eine Teilkrone aus Keramik schlägt hin­gegen mit "nur" 700 bis 900 Euro zu Buche. Vorteile einer Teil­keramik­krone: Geringere Kosten und es bleibt viel gesunde Zahn­substanz bestehen, da die Keramik-Teilkrone nur die geschädigte Kaufläche abdeckt.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt für die Behand­lung einen Fest­zuschuss in Höhe von 60 Prozent der bundes­durch­schnittlichen Kosten für die Regel­versorgung. Dieser liegt bei circa 220 Euro. Durch ein lückenlos geführtes Bonus­heft können Sie Ihren Eigen­anteil senken. Bei Härte­fällen (geringes Ein­kommen) werden 100 Prozent der bundes­deutschen Durch­schnitts­kosten für die Regel­versorgung über­nommen. Wenn nach­weislich eine Metall­allergie vorliegt, ist auf Antrag auch eine Kosten­übernahme der Vollkeramikkrone möglich.

Bei den privaten Versicherungen ist die Kosten­über­nahme von Keramikkronen wie folgt geregelt:

  • Private Krankenversicherung (PKV): Je nach Tarif übernehmen private Kranken­versicherungen zumindest einen Teil der Behand­lungs­kosten. Das Bonus­heft hat auf die Erstattung dabei keinen Einfluss. Meist liegt der Zuschuss bei 50 bis 80 Prozent der Gesamtkosten.
  • Private Zahnzusatzversicherung (ZZV): Eine gute ZZV trägt mindestens 75 Prozent der Kosten für eine Behandlung. Entscheidend für die Über­nahme der Kosten ist, dass die Behand­lung bei Abschluss der Zahn­zusatz­versicherung weder ange­raten noch bereits begonnen wurde.

Tipp:
Für alle, die weder bei der Qualität des Zahn­ersatzes Abstriche machen, noch auf den Kosten sitzen bleiben möchten, ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Sie verringert Ihren Eigen­anteil deutlich oder übernimmt im Falle von sehr leistungsstarken Tarifen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten. In unserem Ratgeber finden Sie mögliche Erstattungsbeispiele aufgeführt. 
Hier geht’s zu den Leistungen und Beiträgen der Allianz MeinZahnschutz-Tarife.

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Häufige Fragen
  • Wie steht es um die Stabilität und die Festigkeit einer (Voll-)Keramikkrone im Vergleich zum natürlichen Zahn?

    Am stabilsten ist der natürliche Zahn ohne jegliche Brücken, Kronen oder Veneers. Eine gut sitzende (Voll-)Keramik­krone ist aufgrund ihrer Material­eigen­schaft aber auch sehr stabil und mit dem natürlichen Gebiss vergleich­bar. Nur bei verblendeten Keramik­kronen besteht die Gefahr von Abplatzungen.

    Weist Ihre Keramik­krone einen Sprung auf, suchen Sie Ihre Zahn­ärztin oder Ihren Zahn­arzt auf. Unter Umständen ist eine Neu­an­fertigung Ihrer Zahn­krone aus Keramik nötig.

  • Für welche Zähne kann eine Keramikkrone eingesetzt werden?

    Vollkeramikkronen sind für Schneide­zähne und alle Zähne im sicht­baren Bereich ideal. Aufgrund ihrer hohen Belast­barkeit können Voll­keramik­kronen aus Zirkonoxid­keramik auch im Seiten­zahn­bereich langfristig eingesetzt werden.
  • Halten Metallkeramikkronen besser als Vollkeramikkronen?

    Bei der Entscheidung, aus welchem Material Ihre Zahn­krone bestehen soll, ist die Meinung des Zahn­arztes bzw. der Zahn­ärztin von entscheidender Bedeutung. Denn jeder Zahn ist anders und auch anderen Belastungen aus­gesetzt. So kann es vor­kommen, dass für den einen Zahn eine Gold- oder Keramik­krone sinn­voll ist. Für einen anderen Zahn kann jedoch eine Metall­krone mit Keramik­ver­blendung besser passen. Bei der Frage nach Kunst­stoff­krone oder Keramik­krone, schneidet Keramik aufgrund seiner Verträglich­keit und Robustheit besser ab.

    Grundsätzlich gilt: Kronen aus Metall oder Keramik sind gleicher­maßen robust und lang­lebig. Welche Zahn­krone für Sie die beste ist, hängt vom betroffenen Zahn, Ihrem Budget und Ihrem ästhetischen Anspruch ab.

  • Bezuschusst die GKV den Zahnersatz mit Keramikkrone? Welche Vorteile bietet eine Zahnzusatzversicherung?

    Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahn­kronen einen Fest­zu­schuss, der sich am zahn­ärztlichen Befund orientiert. In den meisten Fällen geht die von der Zahn­ärztin oder vom Zahn­arzt empfohlene Maß­nahme aber über die medizinische Basis­ver­sorgung hinaus. Im Rahmen der Regel­ver­sorgung ist für Backen­zähne beispiels­weise eine nicht verblendete Krone aus einem Nicht-Edel­metall vor­ge­sehen. Und an den Front­zähnen eine teil­ver­blendete Krone. Möchten Sie Ihre Zähne auch im nicht-sicht­baren Bereich mit hoch­wertigem Material wie Keramik über­kronen lassen, müssen Sie den Zahn­krone-Preis dafür selbst tragen. Eine private Zahn­zusatz­versicherung kann sinn­voll sein, da sie im Falle eines sehr leistungsstarken Tarifs sogar bis zu 100 Prozent der Kosten übernimmt.
  • Wie lange dauert es, bis eine Keramikkrone eingesetzt ist?

    Die Herstellung von Keramikkronen für Zähne dauert etwa fünf bis sieben Werk­tage. Verfügt der Zahn­arzt bzw. die Zahn­ärztin über einen Intraoral­scanner und ein CEREC-Gerät (= CEramic REConstruction), kann die Zahn­krone aus Keramik gleich in der Praxis fertig­gestellt und in einer einzigen Sitzung einge­setzt werden. Ansonsten sind zwei Zahn­arzt­termine notwendig.

    Nach dem Einsetzen ist eine Krone aus Keramik sofort einsatz­bereit. Ab und zu ist der Zahn am Anfang noch etwas empfind­lich. Die Sensibilität verfliegt aber mit der Zeit.

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